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   BGH, 20.12.2010 - VII ZR 77/10   

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https://dejure.org/2010,2968
BGH, 20.12.2010 - VII ZR 77/10 (https://dejure.org/2010,2968)
BGH, Entscheidung vom 20.12.2010 - VII ZR 77/10 (https://dejure.org/2010,2968)
BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 2010 - VII ZR 77/10 (https://dejure.org/2010,2968)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 133 BGB, § 157 BGB, § 2 Nr 6 VOB/B
    Bauvertrag: Auslegung des Vertrages hinsichtlich einer beanspruchten Mehrvergütung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 133 BGB, § 157 BGB, § 2 Nr 6 VOB/B
    Bauvertrag: Auslegung des Vertrages hinsichtlich einer beanspruchten Mehrvergütung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulassung einer Revision im Hinblick auf die Klärungsbedürftigkeit einer Sache im Falle der Auslegung eines Bauvertrages zur Bestimmung eines Bausolls

  • rewis.io

    Bauvertrag: Auslegung des Vertrages hinsichtlich einer beanspruchten Mehrvergütung

  • rewis.io

    Bauvertrag: Auslegung des Vertrages hinsichtlich einer beanspruchten Mehrvergütung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 544 Abs. 4 S. 2 Hs. 2
    Zulassung einer Revision im Hinblick auf die Klärungsbedürftigkeit einer Sache im Falle der Auslegung eines Bauvertrages zur Bestimmung eines Bausolls

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Was umfasst die geschuldete Leistung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Nachtrag zur Korrektur der Auslegung! (IBR 2011, 126)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Auch ein unklares Leistungsverzeichnis muss der Auftragnehmer sorgfältig lesen! (IBR 2011, 250)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 378
  • NZBau 2011, 160
  • ZfBR 2011, 254
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.11.1993 - VII ZR 47/93

    Schadensersatzanspruch wegen unvollständiger Leistungsbeschreibung eines

    Auszug aus BGH, 20.12.2010 - VII ZR 77/10
    Der Senat muss nicht entscheiden, inwieweit ein Schadensersatzanspruch (vgl. dazu BGH, Urteil vom 11. November 1993 - VII ZR 47/93, BGHZ 124, 64) der Klägerin in Betracht kommt.
  • OLG Koblenz, 27.01.1999 - 1 U 420/96

    Mehrvergütungsanspruch bei unrichtiger Einschätzung der Bodenverhältnisse

    Auszug aus BGH, 20.12.2010 - VII ZR 77/10
    Die Sache ist nicht deshalb klärungsbedürftig, weil in der Literatur unter Hinweis auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz (BauR 2001, 1442) eine der Beschwerde günstige Auffassung vertreten wird.
  • BGH, 22.04.1993 - VII ZR 118/92

    Auslegung von Leistungsbeschreibungen nach VOB/A

    Auszug aus BGH, 20.12.2010 - VII ZR 77/10
    Ergibt die Auslegung, dass die Leistung, für die eine Mehrvergütung verlangt wird, bereits Gegenstand der ursprünglichen vertraglichen Vereinbarung war, ist der Mehrvergütungsanspruch unbegründet (BGH, Urteil vom 22. April 1993 - VII ZR 118/92, BauR 1993, 595 = ZfBR 1993, 219; Urteil vom 23. Juni 1994 - VII ZR 163/93, BauR 1994, 625 = ZfBR 1994, 222).
  • BGH, 23.06.1994 - VII ZR 163/93

    Anforderungen an die Unverzüglichkeit einer Anzeige

    Auszug aus BGH, 20.12.2010 - VII ZR 77/10
    Ergibt die Auslegung, dass die Leistung, für die eine Mehrvergütung verlangt wird, bereits Gegenstand der ursprünglichen vertraglichen Vereinbarung war, ist der Mehrvergütungsanspruch unbegründet (BGH, Urteil vom 22. April 1993 - VII ZR 118/92, BauR 1993, 595 = ZfBR 1993, 219; Urteil vom 23. Juni 1994 - VII ZR 163/93, BauR 1994, 625 = ZfBR 1994, 222).
  • OLG Saarbrücken, 16.04.2020 - 2 U 116/18

    VOB-Vertrag: Stillschweigende Vereinbarung der Entgeltlichkeit;

    Bei dem Schadensersatzanspruch wegen Verstoßes gegen Ausschreibungsgrundsätze handelt es sich um einen eigenen Streitgegenstand, der geltend zu machen ist und hinsichtlich dessen weder eine Prüfung von Amts wegen stattfindet noch eine Hinweispflicht des Gerichts besteht (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2010 - VII ZR 77/10, NZBau 2011, 160, 161 Rn. 3; Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts, 5. Aufl., 4. Teil Rn. 134a).
  • OLG Bremen, 19.09.2014 - 4 UF 40/14

    Schadensersatzpflicht eines Ehegatten wegen Ummeldens der Hausratversicherung auf

    Als Beispiele für schadensersatzauslösende Pflichtverletzungen werden genannt die Verletzung der Mitwirkungspflicht bei der gemeinsamen Steuerveranlagung (BGH, FamRZ 1988, 143) oder die Verweigerung der Zustimmung zur Übertragung eines Kfz-Schadenfreiheitsrabatts auf die den Zweitwagen überwiegend fahrende Ehefrau (OLG Hamm, NJW-RR 2011, 378; AG Euskirchen, FamRZ 1999, 380; LG Flensburg, FamRZ 2007, 146).
  • OLG Zweibrücken, 28.09.2016 - 7 U 66/14

    Nachtrag oder "Bausoll"?

    Die Auslegung des der Auftragserteilung zugrunde liegenden Angebotes nach §§ 133, 157 BGB daraufhin, wie ein verständiger Dritter an der Stelle des Bestellers es verstehen musste (zu diesem Ausgangspunkt BGH, Beschluss vom 20.12.2010 - VII ZR 77/10), führt nicht zu einem eindeutigen Ergebnis.
  • OLG Frankfurt, 17.07.2012 - 3 U 121/10

    Werklohnanspruch aus Brückenbauarbeiten

    Die Voraussetzungen für einen Mehrvergütungsanspruch liegen aber nicht vor, wenn die Leistung, für die der Unternehmer eine Mehrvergütung verlangt, bereits Gegenstand der ursprünglichen vertraglichen Vereinbarungen war (BGH BauR 2011, 530 = NJW-RR 2011, 378).
  • KG, 23.04.2013 - 21 U 186/11

    Wie lange sind Behelfsbrücken vorzuhalten?

    Ergibt die Auslegung, dass die Leistung, für die eine Mehrvergütung verlangt wird, bereits Gegenstand der ursprünglichen vertraglichen Vereinbarung war, ist der Mehrvergütungsanspruch unbegründet (BGH, Beschluss vom 20.12.2012, VII ZR 77/10 und Urteile vom 22.04.1993, VII ZR 118/92 und vom 23.06.1994, VII ZR 163/93).
  • OLG Dresden, 11.12.2020 - 6 U 712/20

    Restvergütungsansprüche wegen Planungsleistungen über technische

    Die Auslegung der vertraglichen Vereinbarungen ergibt, dass die Leistung, für die eine Mehrvergütung verlangt wird, gerade nicht bereits Gegenstand der ursprünglichen vertraglichen Vereinbarung war (BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2010 - VII ZR 77/10 -, Rn. 2, juris).
  • LG Lübeck, 07.02.2017 - 3 O 51/16

    Zusammenspiel von funktionalem Leistungsbegriff und konkreter Ausschreibung:

    Zum einen entbindet der pauschale Hinweis auf den funktionalen Leistungsbegriff weder die Parteien noch das Gericht von der sorgfältigen Auslegung des Vertrages für jeden Einzelfall (BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2010 - VII ZR 77/10 -, NZBau 2011, 160, Juris Rn. 2).
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