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   BGH, 19.01.2011 - VIII ZR 87/10   

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https://dejure.org/2011,1049
BGH, 19.01.2011 - VIII ZR 87/10 (https://dejure.org/2011,1049)
BGH, Entscheidung vom 19.01.2011 - VIII ZR 87/10 (https://dejure.org/2011,1049)
BGH, Entscheidung vom 19. Januar 2011 - VIII ZR 87/10 (https://dejure.org/2011,1049)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 558 Abs 5 BGB, § 559a Abs 1 BGB
    Mieterhöhungsverlangen bei Wohnraummiete: Vermieterpflicht zur Angabe öffentlicher Förderungsmittel

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 558 Abs. 5
    Förderungszweck entscheidet, ob öffentliche Förderungsmittel zur Begründung eines Mieterhöhungsverlangens führen können

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Maßgeblichkeit des im Förderungsvertrag angegebenen Förderungszwecks für die Beurteilung von öffentlichen Förderungsmitteln als Zuschüsse zu Modernisierungsmaßnahmen und damit als Grundlage eines Mieterhöhungsverlangens

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Mieterhöhungsverlangen und öffentliche Förderungsmittel

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Angabe von Drittmitteln im Mieterhöhungsverlangen; maßgeblicher im Förderungsvertrag angegebener Förderungszweck; Kürzungsbeträge; Mieterhöhung bei mit öffentlichen Mitteln geförderter Modernisierung; ModInstRL Berlin; geförderte Instandsetzung; Instandsetzungsförderung; ...

  • rewis.io

    Mieterhöhungsverlangen bei Wohnraummiete: Vermieterpflicht zur Angabe öffentlicher Förderungsmittel

  • ra.de
  • rewis.io

    Mieterhöhungsverlangen bei Wohnraummiete: Vermieterpflicht zur Angabe öffentlicher Förderungsmittel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 558 Abs. 5; BGB § 559a
    Maßgeblichkeit des im Förderungsvertrag angegebenen Förderungszwecks für die Beurteilung von öffentlichen Förderungsmitteln als Zuschüsse zu Modernisierungsmaßnahmen und damit als Grundlage eines Mieterhöhungsverlangens

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnraummietrecht - Fördermittel in Mieterhöhungsverlangen anzugeben?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (19)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zur Wirksamkeit eines Mieterhöhungsverlangens bei öffentlicher Förderung von Instandsetzungsarbeiten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mieterhöhung für öffentlich geförderte Instandsetzungsarbeiten

  • lto.de (Kurzinformation)

    Mieterhöhungsverlangen muss nicht immer auf erhaltene Förderung hinweisen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wirksamkeit eines Mieterhöhungsverlangens bei öffentlicher Förderung von Instandsetzungsarbeiten

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Angabe öffentlicher Fördermittel

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Mieterhöhungsverlangen wirksam - Vermieterin musste öffentliche Fördermittel für Instandsetzungsarbeiten nicht angeben

  • haus-und-grund-bonn.de (Kurzinformation)

    Eine öffentliche Förderung von Instandsetzungsarbeiten ist im Rahmen eines Mieterhöhungsverlangens nicht zu berücksichtigen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Mieterhöhungsverlangen bei öffentlicher Förderung von Instandsetzungsarbeiten

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Angabe von Förderungsmitteln im Mieterhöhungsverlangen

  • mein-mietrecht.de (Kurzinformation)

    Mieterhöhungsverlangen und öffentliche Förderungsmittel

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Anrechnung von Fördergeldern bei Modernisierung

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Gericht erleichtert erneut Mieterhöhungen

  • hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)

    Zur Wirksamkeit eines Mieterhöhungsverlangens bei öffentlicher Förderung von Instandsetzungsarbeiten

  • blog.de (Kurzinformation)

    Zur Angabe von öffentlichen Förderungsmitteln bei Mieterhöhungsverlangen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Vermieter muss Zuschuss für Instandsetzung bei Mieterhöhung nicht angeben

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Vermieter muss Zuschuss für Instandsetzung bei Mieterhöhung nicht angeben

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Zur Wirksamkeit eines Mieterhöhungsverlangens bei öffentlicher Förderung von Instandsetzungsarbeiten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mieterhöhungsverlangen infolge öffentlich geförderter Instandsetzung

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Wirksamkeit eines Mieterhöhungsverlangens bei öffentlicher Förderung von Instandsetzungsarbeiten

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Öffentliche Fördermittel: Der Zuschussgeber entscheidet, was er fördern will! (IMR 2011, 86)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 446
  • MDR 2011, 286
  • NZM 2011, 309
  • ZMR 2011, 449
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.05.2004 - VIII ZR 235/03

    Anforderungen an ein Mieterhöhungsverlangen

    Auszug aus BGH, 19.01.2011 - VIII ZR 87/10
    Nach der zum Teil noch unter der Geltung der §§ 2, 3 MHG ergangenen Rechtsprechung des Senats erfordert die Wirksamkeit eines Mieterhöhungsverlangens nach § 558 BGB, dass der Vermieter Kürzungsbeträge auf Grund der Inanspruchnahme öffentlicher Fördermittel zum Zwecke der Wohnungsmodernisierung einschließlich der zugrundeliegenden Berechnungspositionen in das Erhöhungsverlangen aufnimmt (Senatsurteile vom 1. April 2009 - VIII ZR 179/08, NJW 2009, 1737 Rn. 10; vom 12. Mai 2004 - VIII ZR 235/03, WuM 2004, 406 unter II; vom 25. Februar 2004 - VIII ZR 116/03, NJW-RR 2004, 947 unter II 1).

    Werden Fördermittel undifferenziert zum Zwecke der Instandsetzung und Modernisierung gewährt, muss dem Mieter jedenfalls mitgeteilt werden, wann der Vermieter welche öffentlichen Mittel zu welchem Zweck - Modernisierung oder Instandsetzung - erhalten hat, um den Mieter in die Lage zu versetzen, gegebenenfalls substantiierte Einwendungen gegen das Erhöhungsverlangen vorbringen zu können (Senatsurteil vom 12. Mai 2004 - VIII ZR 235/03, aaO).

  • BGH, 25.02.2004 - VIII ZR 116/03

    Anforderungen an die Begründung eines Mieterhöhungsverlangens bei Inanspruchnahme

    Auszug aus BGH, 19.01.2011 - VIII ZR 87/10
    Nach der zum Teil noch unter der Geltung der §§ 2, 3 MHG ergangenen Rechtsprechung des Senats erfordert die Wirksamkeit eines Mieterhöhungsverlangens nach § 558 BGB, dass der Vermieter Kürzungsbeträge auf Grund der Inanspruchnahme öffentlicher Fördermittel zum Zwecke der Wohnungsmodernisierung einschließlich der zugrundeliegenden Berechnungspositionen in das Erhöhungsverlangen aufnimmt (Senatsurteile vom 1. April 2009 - VIII ZR 179/08, NJW 2009, 1737 Rn. 10; vom 12. Mai 2004 - VIII ZR 235/03, WuM 2004, 406 unter II; vom 25. Februar 2004 - VIII ZR 116/03, NJW-RR 2004, 947 unter II 1).

    Andernfalls würde er gegenüber dem Vermieter ungerechtfertigt besser gestellt, der die Modernisierungsmaßnahmen aus eigenem Vermögen finanziert hat (Senatsurteil vom 25. Februar 2004 - VIII ZR 116/03, aaO unter II 2 a).

  • BGH, 07.06.2006 - VIII ZR 209/05

    Rechtsfolgen der Zusicherung der Unfallfreiheit eines veräußerten Kraftfahrzeugs

    Auszug aus BGH, 19.01.2011 - VIII ZR 87/10
    Zwar kann der Senat die Auslegung von Vertragserklärungen durch den Tatrichter lediglich darauf überprüfen, ob dieser sich mit dem Prozessstoff umfassend und widerspruchsfrei auseinander gesetzt hat und ob dabei gesetzliche oder allgemein anerkannte Auslegungsregeln, Denkgesetze, allgemein anerkannte Auslegungsregeln, allgemeine Erfahrungssätze oder Verfahrensvorschriften verletzt worden sind (vgl. Senatsurteile vom 5. März 2008 - VIII ZR 37/07, NJW 2008, 1439 Rn. 19; vom 7. Juni 2006 - VIII ZR 209/05, BGHZ 168, 64 Rn. 12; jeweils mwN).
  • BGH, 01.04.2009 - VIII ZR 179/08

    Mieterhöhungen im Zeitraum der Förderung von Modernisierungsmaßnahmen eines

    Auszug aus BGH, 19.01.2011 - VIII ZR 87/10
    Nach der zum Teil noch unter der Geltung der §§ 2, 3 MHG ergangenen Rechtsprechung des Senats erfordert die Wirksamkeit eines Mieterhöhungsverlangens nach § 558 BGB, dass der Vermieter Kürzungsbeträge auf Grund der Inanspruchnahme öffentlicher Fördermittel zum Zwecke der Wohnungsmodernisierung einschließlich der zugrundeliegenden Berechnungspositionen in das Erhöhungsverlangen aufnimmt (Senatsurteile vom 1. April 2009 - VIII ZR 179/08, NJW 2009, 1737 Rn. 10; vom 12. Mai 2004 - VIII ZR 235/03, WuM 2004, 406 unter II; vom 25. Februar 2004 - VIII ZR 116/03, NJW-RR 2004, 947 unter II 1).
  • BGH, 05.03.2008 - VIII ZR 37/07

    Rauchen in Mietwohnungen kann vertragswidrig sein und Schadensersatzpflichten der

    Auszug aus BGH, 19.01.2011 - VIII ZR 87/10
    Zwar kann der Senat die Auslegung von Vertragserklärungen durch den Tatrichter lediglich darauf überprüfen, ob dieser sich mit dem Prozessstoff umfassend und widerspruchsfrei auseinander gesetzt hat und ob dabei gesetzliche oder allgemein anerkannte Auslegungsregeln, Denkgesetze, allgemein anerkannte Auslegungsregeln, allgemeine Erfahrungssätze oder Verfahrensvorschriften verletzt worden sind (vgl. Senatsurteile vom 5. März 2008 - VIII ZR 37/07, NJW 2008, 1439 Rn. 19; vom 7. Juni 2006 - VIII ZR 209/05, BGHZ 168, 64 Rn. 12; jeweils mwN).
  • BGH, 19.07.2023 - VIII ZR 416/21

    Formelle Anforderungen an eine Mieterhöhungserklärung nach der Durchführung von

    Die Anrechnungspflicht soll sicherstellen, dass dem Vermieter solche Maßnahmen nicht zugutekommen, zu deren Durchführung er öffentliche Mittel in Anspruch genommen hat, da er anderenfalls gegenüber einem Modernisierungsmaßnahmen aus dem eigenen Vermögen finanzierenden Vermieter ungerechtfertigt besser gestellt würde (vgl. Senatsurteile vom 25. Februar 2004 - VIII ZR 116/03, NJW-RR 2004, 947 unter II 2 a [zu § 3 MHRG]; vom 19. Januar 2011 - VIII ZR 87/10, NZM 2011, 309 Rn. 16).
  • BGH, 13.06.2012 - VIII ZR 310/11

    Modernisierungserhöhung bei Wohnraummiete: Angabepflicht für Drittmittel aus

    Ohne diese Angaben ist der Mieter nicht in der Lage, die Berechtigung des Mieterhöhungsverlangens zu überprüfen, denn nach § 558 Abs. 5 BGB in Verbindung mit § 559a Abs. 1 BGB sind Kosten für Modernisierungsmaßnahmen, die durch Zuschüsse öffentlicher Haushalte gedeckt werden, bei der Berechnung der erhöhten Miete in Anrechnung zu bringen (Senatsurteil vom 19. Januar 2011 - VIII ZR 87/10, NJW-RR 2011, 446 Rn. 16 mwN).
  • BGH, 13.06.2012 - VIII ZR 311/11

    Modernisierungserhöhung bei Wohnraummiete: Angabepflicht für Drittmittel aus

    Ohne diese Angaben ist der Mieter nicht in der Lage, die Berechtigung des Mieterhöhungsverlangens zu überprüfen, denn nach § 558 Abs. 5 BGB in Verbindung mit § 559a Abs. 1 BGB sind Kosten für Modernisierungsmaßnahmen, die durch Zuschüsse öffentlicher Haushalte gedeckt werden, bei der Berechnung der erhöhten Miete in Anrechnung zu bringen (Senatsurteil vom 19. Januar 2011 - VIII ZR 87/10, NJW-RR 2011, 446 Rn. 16 mwN).
  • BGH, 19.01.2011 - VIII ZR 12/10

    Mieterhöhung der Wohnraum: Pflicht zur Angabe von Fördermitteln für

    Rechtsirrig meint das Berufungsgericht jedoch, § 1 des Förderungsvertrages entnehmen zu können, dass die Zuschüsse (auch) der Finanzierung von Modernisierungsmaßnahmen dienen sollten, hingegen die Regelung in § 4 Abs. 7 des Förderungsvertrages, wonach die Fördermittel ausschließlich zur Deckung unrentierlicher Kosten für Instandsetzungsarbeiten bestimmt seien, allein den Zweck verfolge, den Vermieter von der Anrechnung der Drittmittel bei Mieterhöhungen freizustellen (vgl. für einen gleich gelagerten Fall Senatsurteil vom 19. Januar 2011 - VIII ZR 87/10, zur Veröffentlichung bestimmt, zu einer wortgleichen Vertragsbestimmung ).

    Damit betrafen die Zuschüsse ausschließlich Instandsetzungsmaßnahmen; hierfür gewährte Drittmittel führen jedoch nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht zu einer Kürzung der neu verlangten Miete (vgl. Senatsurteil vom 19. Januar 2011, aaO).

  • LG Berlin, 29.09.2011 - 67 S 548/10

    I.R.d. Begründung der Erhöhung der Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete muss

    a) Der Bundesgerichtshof hat dies in seinem Urteil vom 19. Januar 2011 - VIII ZR 87/10 - nochmals zum Ausdruck gebracht, in dem er folgendes ausgeführt hat:.

    Dies hat der Bundesgerichtshof in dem Urteil vom 19. Januar 2011 - VIII ZR 87/10 - zum Ausdruck gebracht, indem er dort ausführt: "Damit betrafen die Zuschüsse ausschließlich Instandsetzungsmaßnahme; hierfür gewählte Drittmittel führen jedoch nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht zu einer Kürzung der neu verlangten Miete und sind deshalb auch nicht in einem Mieterhöhungsverlangen anzugeben.".

  • LG Berlin, 01.11.2012 - 67 S 88/12

    Rückzahlung der mit den Betriebskostenabrechnungen geltend gemachten

    Sofern die Beklagt die Ansicht vertritt, dass sich aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19. Januar 2011 - VIII ZR 87/10 ergebe, dass Förderungsverträge zwischen dem Eigentümer und einem öffentlichen Förderungsgeber keine drittschützende Wirkung entfalten, vermag dies nicht zu überzeugen.
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