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   BGH, 03.11.2010 - VIII ZR 330/09   

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https://dejure.org/2010,452
BGH, 03.11.2010 - VIII ZR 330/09 (https://dejure.org/2010,452)
BGH, Entscheidung vom 03.11.2010 - VIII ZR 330/09 (https://dejure.org/2010,452)
BGH, Entscheidung vom 03. November 2010 - VIII ZR 330/09 (https://dejure.org/2010,452)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 242 BGB, § 320 Abs 1 BGB, § 535 Abs 1 S 2 BGB
    Wohnraummiete: Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts an der Miete wegen eines Mangels der Wohnung

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 320 Abs. 1, 535 Abs. 1 S. 2
    Zurückbehaltungsrecht wegen eines Mietmangels erst nach Mangelanzeige

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zurückbehaltungsrecht an fälliger Miete aufgrund eines Mietmangels vor Unterrichtung des Vermieters über den Mangel

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Kein Zurückbehaltungsrecht des Mieters wegen Mängeln, wenn dem Vermieter die Mängel nicht angezeigt wurden

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zurückbehaltungsrecht nur nach Mängelanzeige; Mietmangel

  • rewis.io

    Wohnraummiete: Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts an der Miete wegen eines Mangels der Wohnung

  • ra.de
  • rewis.io

    Wohnraummiete: Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts an der Miete wegen eines Mangels der Wohnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückbehaltungsrecht an fälliger Miete aufgrund eines Mietmangels vor Unterrichtung des Vermieters über den Mangel

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zurückbehaltungsrecht wegen Mängeln erst ab Kenntnis des Vermieters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (32)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen Mängeln der Wohnung setzt vorherige Mangelanzeige voraus

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Zum Zurückbehaltungsrecht der Miete

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zurückbehaltungsrechts wegen Wohnungsmängeln

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Erst Mangelanzeige - dann Mietminderung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Mietmängeln - Zurückbehaltungsrecht erst nach Mängelanzeige

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen Mängeln der Wohnung setzt vorherige Mangelanzeige voraus

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Zurückbehaltung von Mieten erst nach Mangelanzeige

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Mieter kürzen die Miete wegen Schimmels ohne dem Vermieter den Mangel anzuzeigen: Kündigung ist wirksam

  • Berliner Mietergemeinschaft (Kurzmitteilung/Auszüge)

    Zurückbehaltungsrecht des Mieters bei Mängeln der Wohnung

  • haus-und-grund-bonn.de (Kurzinformation)

    Der Mieter darf erst von einem Zurückbehaltungsrecht wegen eines Mangels Gebrauch machen, wenn er den Mangel zuvor angezeigt hat

  • rabüro.de (Kurzinformation)

    Zurückbehaltungsrechts wegen Mängeln der Wohnung setzt Mangelanzeige voraus

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen Mängeln der Wohnung

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Zurückbehaltungsrecht nur nach Mängelanzeige

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Wohnungsmangel anzeigen

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Mietmangel: Zurückbehaltungsrecht setzt vorherige Mangelanzeige voraus

  • mietkaution.org (Kurzinformation)

    Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts an der Miete erst nach Anzeige des Mangels der Mietsache

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Schimmel in Wohnung: Urteil stärkt Vermieter

  • hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)

    Zurückbehaltungsrecht der Miete nur nach vorheriger Mangelanzeige

  • sh-recht.de (Kurzinformation)

    Zurückbehaltung der Miete wegen Schimmelbefalls nur bei vorheriger Anzeige

  • tp-partner.com (Kurzinformation)

    Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen Mängeln der Wohnung

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Kein Zurückbehaltungsrecht des Mieters ohne vorherige Mängelanzeige

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Mieter darf Miete erst nach Mangelanzeige zurückbehalten

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Mieter darf Miete erst nach Mangelanzeige zurückbehalten

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Gewährleistungsrechte haben Mieter erst mit Mangelanzeige

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Vermieter legte gegen Zurückbehaltungsrecht Revision ein

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Die Geltendmachung von Mietminderung setzt eine Mängelanzeige voraus

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Miete darf erst nach Mängelanzeige gekürzt werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mietminderung erst nach Mangelanzeige möglich

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wenn der Mieter einen Mangel nicht angezeigt hat, so steht ihm kein Zurückbehaltungsrecht an der Miete zu

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wann darf der Mieter bei Mängeln weniger Miete zahlen?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zurückbehaltungsrecht wegen Mängeln an der Wohnung erst nach Mängelanzeige

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Mietminderung // Wann darf der Mieter bei Mängeln weniger Miete zahlen?

Besprechungen u.ä. (5)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Das Zurückbehaltungsrecht des Mieters aus § 320 BGB setzt voraus, dass der Vermieter seine Leistungspflicht kennt

  • wps-de.com (Entscheidungsbesprechung)

    Unterlassene Mängelanzeige: Kein Zurückbehaltungsrecht an der Miete

  • wps-de.com (Entscheidungsbesprechung)

    Unterlassene Mängelanzeige: Kein Zurückbehaltungsrecht an der Miete

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schimmel: Kein Zurückbehaltungsrecht an der Miete bei unterlassener Mängelanzeige! (IMR 2011, 47)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Schimmelpilz in der Mietwohnung: Ohne Kenntnis des Vermieters kein Zurückbehaltungsrecht! (IMR 2011, 1002)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 447
  • MDR 2011, 92
  • NZM 2011, 197
  • ZMR 2011, 275
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Berlin, 06.03.1998 - 65 S 386/97
    Auszug aus BGH, 03.11.2010 - VIII ZR 330/09
    Aus diesem Grund kommt ein Zurückbehaltungsrecht des Mieters für einen Zeitraum, in dem er dem Vermieter den Mangel nicht angezeigt hatte und der Mangel dem Vermieter auch sonst nicht bekannt war, nach Treu und Glauben von vornherein nicht in Betracht (LG Berlin, NZM 1998, 475 f.; Sternel, Mietrecht aktuell, 4. Aufl., III Rn. 127; Schenkel, NZM 1998, 502, 504).
  • BGH, 19.06.2006 - VIII ZR 284/05

    Rechtsfolgen der Veräußerung vermieteten Wohnraums nach der Überlassung an den

    Auszug aus BGH, 03.11.2010 - VIII ZR 330/09
    Im Falle der Beendigung des Mietverhältnisses hingegen kommt ein Zurückbehaltungsrecht wegen eines Mangelbeseitigungsanspruchs ohnehin nicht mehr in Betracht, denn es handelt sich dabei um einen in die Zukunft gerichteten Erfüllungsanspruch, der nur während der Dauer des Mietverhältnisses besteht (vgl. Senatsurteil vom 19. Juni 2006 - VIII ZR 284/05, NZM 2006, 696 Rn. 12 f.).
  • BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60

    Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines

    Auszug aus BGH, 03.11.2010 - VIII ZR 330/09
    Inhaltlich beruht das Urteil indessen nicht auf der Säumnis der Beklagten, sondern auf einer Sachprüfung (vgl. BGH, Urteil vom 4. April 1962 - V ZR 110/60, BGHZ 37, 79, 81 ff.).
  • BGH, 18.01.1991 - V ZR 11/90

    Einrede des nicht erfüllten Vertrages nach Auflassung und Übergabe eines

    Auszug aus BGH, 03.11.2010 - VIII ZR 330/09
    Da den Beklagten mithin gegenüber der Mietforderung des Klägers für die Monate April und Mai 2007 die Einrede aus § 320 Abs. 1 BGB nicht zustand, kommt es nicht mehr auf die weitere von der Revision aufgeworfene Frage an, ob bereits das Bestehen der Einrede den Verzug ausschließt oder es zumindest einer Geltendmachung im Prozess bedarf (vgl. dazu BGH, Urteil vom 18. Januar 1991 - V ZR 11/90, BGHZ 113, 232, 236; Staudinger/Emmerich, BGB, Neubearb. 2006, § 543 Rn. 57; Schmidt-Futterer/Blank, Mietrecht, 9. Aufl., § 543 BGB Rn. 97).
  • BGH, 18.04.2007 - XII ZR 139/05

    Geltendmachung von Erfüllungsansprüchen durch den Mieter

    Auszug aus BGH, 03.11.2010 - VIII ZR 330/09
    Zutreffend ist das Berufungsgericht ferner davon ausgegangen, dass der Ausschluss der Sekundäransprüche des Mieters nach §§ 536b und 536c BGB dessen Erfüllungsanspruch aus § 535 Satz 2 BGB grundsätzlich unberührt lässt (BGH, Urteil vom 18. April 2007 - XII ZR 139/05, NZM 2007, 484 Rn. 28).
  • BGH, 17.06.2015 - VIII ZR 19/14

    Außerordentliche Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses wegen

    Die Einrede des nichterfüllten Vertrages dient dazu, auf den Schuldner Druck zur Erfüllung der eigenen, im Gegenseitigkeitsverhältnis zur geltend gemachten Forderung stehenden Verbindlichkeit auszuüben (Senatsurteile vom 3. November 2010 - VIII ZR 330/09, NJW-RR 2011, 447 Rn. 12; vom 19. Juni 2006 - VIII ZR 284/04, aaO Rn. 14; Staudinger/Otto, BGB, Neubearb. 2009, § 320 Rn. 1).

    cc) Das Leistungsverweigerungsrecht des § 320 BGB dient dazu, auf den Schuldner (Vermieter) - vorübergehend - Druck zur Erfüllung der eigenen, im Gegenseitigkeitsverhältnis zur geltend gemachten Mietforderung stehenden Verbindlichkeit auszuüben (Senatsurteil vom 3. November 2010 - VIII ZR 330/09, aaO).

    Deshalb endet das Zurückbehaltungsrecht nicht nur bei Beseitigung des Mangels, sondern auch - unabhängig von einer Mangelbeseitigung - bei Beendigung des Mietverhältnisses (vgl. Senatsurteil vom 3. November 2010 - VIII ZR 330/09, aaO Rn. 13); mit dem Wegfall des Zurückbehaltungsrechts werden die gesamten zunächst zu Recht einbehaltenen Beträge grundsätzlich sofort zur Zahlung fällig (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. September 2014 - VIII ZR 221/14, WuM 2014, 681 Rn. 5; vom 26. Oktober 1994 - VIII ARZ 3/94, BGHZ 127, 245, 253).

  • BGH, 14.02.2020 - V ZR 11/18

    Kaufvertrag: Erhebung der Einrede des nicht erfüllten Vertrags; Kauf eines

    So kann etwa der Mieter wegen eines Mangels der Wohnung, von dem der Vermieter keine Kenntnis hat, ein Zurückbehaltungsrecht erst an den Mieten geltend machen, die fällig werden, nachdem der Mieter dem Vermieter den Mangel angezeigt hat (BGH, Urteil vom 3. November 2010 - VIII ZR 330/09, ZGS 2011, 95 Rn. 12).
  • BGH, 25.10.2011 - VIII ZR 125/11

    Wohnraummiete: Substantiierungsanforderungen bei der Geltendmachung von

    Sollte sich nach Durchführung einer Beweisaufnahme kein höherer Minderungsbetrag als der vom Berufungsgericht bereits berücksichtigte ergeben, wird dieses im Rahmen der Räumungsklage zu prüfen haben, ob der zum Zeitpunkt der Kündigung aufgelaufene Zahlungsrückstand auch angesichts der bestehenden Schätzungsunsicherheiten bei der Bemessung der Minderung für die bedienungsunfreundliche Anbringung von Wasserzählern (das Amtsgericht hat 5 % angesetzt, das Berufungsgericht 2 %), und im Hinblick auf das erst mit Behebung dieses Mangels am 4. Oktober 2010 erloschene Zurückbehaltungsrecht (vgl. auch Senatsurteil vom 3. November 2010 - VIII ZR 330/09, NJW-RR 2011, 447 Rn. 11 f.) des Beklagten als schuldhafte nicht unerhebliche Pflichtverletzung im Sinne des § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB zu werten ist.
  • LG Berlin, 30.04.2013 - 67 S 307/12

    Exzessives Rauchen auf Nachbarbalkon ist Mietmangel!

    Entscheidend ist insoweit nur, dass der Mieter den Mangel, dessentwegen das Zurückbehaltungsrecht ausgeübt wird, dem Vermieter zuvor angezeigt hat, da das Zurückbehaltungsrecht ansonsten seine Druckfunktion nicht erfüllen kann (vgl. BGH, Urteil v. 03.11.2010 - VIII ZR 330/09, GE 2011, 122).
  • OLG Düsseldorf, 17.11.2011 - 24 U 56/11

    Rechte des Mieters bei Abweichung von der vertraglich vereinbarten Fläche

    Denn der Mieter kann ein Zurückbehaltungsrecht wegen eines Mangels des Mietobjekts, von dem der Vermieter keine Kenntnis hat, erst an den Mieten geltend machen, die fällig werden, nachdem der Mieter dem Vermieter den Mangel angezeigt hat (BGH, Urt. v. 03.11.2010 - VIII ZR 330/09, NJW-RR 2011, 447).
  • LG Berlin, 23.05.2017 - 67 S 416/16

    Wohnraummiete: Berücksichtigung von Mieterwünschen bei der Farbwahl im Rahmen von

    Denn § 536b BGB bezieht sich schon dem Gesetzeswortlaut nach nur auf Sekundäransprüche im Sinne der §§ 536 und 536a BGB, nicht jedoch auf den Erfüllungsanspruch gemäß § 535 Abs. 1 S. 2 BGB (vgl. nur BGH, Versäumnisurt. v. 03.11.2010 - VIII ZR 330/09 -, juris Tz. 11 m. w. N. = NZM 2011, 197).
  • LG Flensburg, 20.02.2018 - 1 S 88/17

    Wohnraummietvertrag: Leistungsverweigerungsrecht des Mieters betreffend bereits

    Das Zurückbehaltungsrecht des Mieters sei in solchen Fällen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausgeschlossen (BGH, NJW-RR 2011, 447, 448).

    Entgegen der Ansicht des Bundesgerichtshofs kann ein Mieter das Leistungsverweigerungsrecht auch an solchen Mieten geltend machen, die in dem Zeitpunkt, in dem der Mieter dem Vermieter Mängel anzeigt, bereits fällig sind (a.A.: BGH, Urteil vom 03.11.2010, VIII ZR 330/09, NJW-RR 2011, 447).

  • LG Lübeck, 20.06.2019 - 14 S 17/18

    Mietminderung wegen Schimmelbildung: Wer hat was und wie zu beweisen?

    Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn in einer Wohnung tatsächlich Schimmel vorhanden ist (vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 3. November 2019, Az. VIII ZR 330/09).
  • KG, 23.06.2016 - 8 U 62/15

    Geschäftsraummiete: Öffentlich-rechtliche Gebrauchshindernisse und

    Ob der Schuldner es im Prozess geltend machen muss oder es von Amts wegen zu berücksichtigen ist, ist streitig und vom BGH offen gelassen (s. NJW-RR 2011, 447 Tz 14).
  • LG Berlin II, 13.02.2024 - 67 S 250/23

    Bestandsschutzklausel greift bei sämtlichen vermieterseitigen Kündigungen

    Dabei wird das Amtsgericht abhängig vom Ausgang der Beweiserhebung zu berücksichtigen haben, dass Mängel der Mietsache den Mieter nicht nur zur Minderung des Mietzinses nach § 536 Abs. 1 BGB berechtigen, sondern zusätzlich auch zur Zurückbehaltung des Mietzinses (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urt. v. 3. November 2010 - VIII ZR 330/09, NJW-RR 2011, 447, beckonline Tz. 12).
  • LG Berlin, 04.04.2016 - 65 S 45/16

    Wohnraummiete: Mietminderung nach Beseitigung eines Wasserschadens; Ausschluss

  • OLG Zweibrücken, 03.12.2015 - 6 U 40/14

    Gewerblicher Mietvertrag über Gebäude- und Freiflächen: Mietminderung,

  • KG, 18.10.2012 - 8 U 38/12

    Gewerberaummiete: Leistungsverweigerungsrecht des Mieters bei zu duldender

  • AG Ludwigslust, 26.08.2013 - 5 C 175/12

    Mängelanzeige eines Mieters gegenüber Pfändungsgläubiger der Miete unwirksam

  • LG Duisburg, 15.10.2021 - 6 O 274/20

    Wann liegen Allgemeine Geschäftsbedingungen vor?

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