Weitere Entscheidung unten: BGH, 13.01.2011

Rechtsprechung
   BGH, 16.12.2010 - Xa ZR 81/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,5259
BGH, 16.12.2010 - Xa ZR 81/09 (https://dejure.org/2010,5259)
BGH, Entscheidung vom 16.12.2010 - Xa ZR 81/09 (https://dejure.org/2010,5259)
BGH, Entscheidung vom 16. Dezember 2010 - Xa ZR 81/09 (https://dejure.org/2010,5259)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 50 ZPO, § 91a ZPO, § 239 ZPO
    Tod einer Prozesspartei: Kostenentscheidung bei nachträglichem Insichprozess

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Ende des Rechtsstreits bei der Einnahme der Stellung des Alleinerben des Gegners durch eine Partei; Kostenentscheidung nach § 91a Zivilprozessordnung (ZPO) bei Beendigung des Verfahrens infolge eines Verbots des Insichprozesses in der Hauptsache

  • rewis.io

    Tod einer Prozesspartei: Kostenentscheidung bei nachträglichem Insichprozess

  • rewis.io

    Tod einer Prozesspartei: Kostenentscheidung bei nachträglichem Insichprozess

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 50; ZPO § 239
    Ende des Rechtsstreits bei der Einnahme der Stellung des Alleinerben des Gegners durch eine Partei; Kostenentscheidung nach § 91a Zivilprozessordnung ( ZPO ) bei Beendigung des Verfahrens infolge eines Verbots des Insichprozesses in der Hauptsache

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Partei eines Rechtsstreits wird Alleinerbin des Gegners

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zu Tode prozessiert

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Prozessbeendigung bei Tod einer Partei und alleiniger Rechtsnachfolge des Prozessgegners

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 487
  • NJW-RR 2011, 488
  • MDR 2011, 505
  • FamRZ 2011, 288
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.04.1999 - V ZR 311/97

    Erledigung des Rechtsstreits durch Tod einer Partei

    Auszug aus BGH, 16.12.2010 - Xa ZR 81/09
    Auch eine Kostenentscheidung nach § 91a ZPO kommt in diesem Fall grundsätzlich nicht in Betracht (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 15. April 1999, V ZR 311/97, NJW-RR 1999, 1152).

    Auch eine Kostenentscheidung nach § 91a ZPO kommt dann grundsätzlich nicht in Betracht (BGH, Beschluss vom 15. April 1999 - V ZR 311/97, NJW-RR 1999, 1152).

  • BGH, 04.03.1993 - V ZB 5/93

    Kostenpflicht der prozeßunfähigen Partei

    Auszug aus BGH, 16.12.2010 - Xa ZR 81/09
    Ist der Vertreter dagegen gutgläubig im Besitz einer tatsächlich erteilten Vollmacht, ist die Partei als Veranlasser anzusehen, und zwar auch dann, wenn sie prozessunfähig ist (BGH, Beschluss vom 4. März 1993 - V ZB 5/93, BGHZ 121, 397, 400).
  • BGH, 14.02.2024 - IV ZB 16/23

    Zur Frage, ob sich ein Streithelfer für die Festsetzung seiner Kosten auch dann

    Wird die Partei eines Rechtsstreits Alleinerbin ihres Gegners, endet das Verfahren zwar wegen des Verbots des Insichprozesses in der Hauptsache (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Dezember 2010 - Xa ZR 81/09, FamRZ 2011, 288 Rn. 7; vom 15. April 1999 - V ZR 311/97, NJW-RR 1999, 1152 [juris Rn. 4]; vgl. dazu auch Senatsbeschluss vom 7. März 2018 - IV ZR 238/17, FamRZ 2018, 842 Rn. 6).
  • BGH, 07.03.2018 - IV ZR 238/17

    Rechtsschutzinteresse an der Feststellung einer Prozessbeendigung nach

    Da die Beklagte somit als Alleinerbin des Erblassers auf Klägerseite in den Rechtsstreit eingetreten und sie zugleich die alleinige Beklagte ist, endet das Verfahren wegen des Verbotes des Insichprozesses von selbst (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Dezember 2010 - Xa ZR 81/09, FamRZ 2011, 288 Rn. 7; vom 15. April 1999 - V ZR 311/97, NJW-RR 1999, 1152 juris Rn. 4; Zöller/Greger, ZPO 32. Aufl. § 239 Rn. 3; Musielak/Voit/Weth, ZPO 14. Aufl. § 50 Rn. 5; Jacoby in Stein/Jonas, ZPO 23. Aufl. vor § 50 Rn. 25; BeckOK ZPO/Jaspersen, § 239 Rn. 34).

    Einer Kostenentscheidung bedarf es nicht, da es sich um keinen Fall einer übereinstimmenden Erledigung gemäß § 91a ZPO handelt, (BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2010 - Xa ZR 81/09, FamRZ 2011, 288 Rn. 7, 11; Zöller/Greger, ZPO 32. Aufl. § 239 Rn. 3; BeckOK ZPO/Jaspersen, § 239 Rn. 34; weitergehend BGH, Beschluss vom 15. April 1999 - V ZR 311/97, NJW-RR 1999, 1152 juris Rn. 4, wonach das Verfahren zur Kostenentscheidung fortgesetzt werden kann).

    Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens über die Nichtzulassungsbeschwerde gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 GKG schon deshalb selbst zu tragen, weil sie das Rechtsmittel eingelegt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2010 aaO Rn. 11).

  • OLG Düsseldorf, 05.04.2016 - 24 W 14/16

    Rechtsfolgen des Versterbens der Prozesskostenhilfe beantragenden Partei

    Dies würde bei einer Fortsetzung des Verfahrens zu einem unzulässigen "Insichprozess" führen, weshalb selbst ein Klageverfahren in einer derartigen Konstellation mit dem Tod des Klägers beendet wäre (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. April 1999 - V ZR 311/97 und vom 16. Dezember 2010 - Xa ZR 81/09).
  • OLG Stuttgart, 24.07.2015 - 8 W 267/15

    Beendigung eines Rechtsstreits durch Konfusion: Gerichtskosten bei nachträglichem

    Auch eine Kostenentscheidung nach § 91a ZPO kommt in diesem Fall grundsätzlich nicht in Betracht (BGH NJW-RR 2011, 488).
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Rechtsprechung
   BGH, 13.01.2011 - VII ZR 22/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,3193
BGH, 13.01.2011 - VII ZR 22/10 (https://dejure.org/2011,3193)
BGH, Entscheidung vom 13.01.2011 - VII ZR 22/10 (https://dejure.org/2011,3193)
BGH, Entscheidung vom 13. Januar 2011 - VII ZR 22/10 (https://dejure.org/2011,3193)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 139 Abs 2 ZPO
    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Überraschungsentscheidung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 139 Abs 2 ZPO
    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Überraschungsentscheidung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs mit einer angesetzten Umsatzsteuer von 16 Prozent bei der Berechnung einer Werklohnforderung; Einzelfallprüfung bzgl. einer Verkürzung des verfassungsrechtlich verbürgten rechtlichen Gehörs

  • rewis.io

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Überraschungsentscheidung

  • rewis.io

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Überraschungsentscheidung

  • rechtsportal.de

    Vereinbarkeit des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs mit einer angesetzten Umsatzsteuer von 16 Prozent bei der Berechnung einer Werklohnforderung; Einzelfallprüfung bzgl. einer Verkürzung des verfassungsrechtlich verbürgten rechtlichen Gehörs

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Bauprozess - Überrraschungsentscheidung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Unzulässige Überraschungsentscheidung? (IBR 2011, 311)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 487
  • NZBau 2011, 161
  • NJ 2011, 385
  • BauR 2011, 719
  • ZfBR 2011, 348
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 21.04.1982 - 2 BvR 810/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung des

    Auszug aus BGH, 13.01.2011 - VII ZR 22/10
    Es bedarf vielmehr im Einzelfall der Prüfung, ob dadurch zugleich das unabdingbare Maß verfassungsrechtlich verbürgten rechtlichen Gehörs verkürzt worden ist (BVerfGE 60, 305).
  • BVerfG, 12.06.2003 - 1 BvR 2285/02

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch Zurückweisung von Beklagtenvorbringen als

    Auszug aus BGH, 13.01.2011 - VII ZR 22/10
    Art. 103 Abs. 1 GG ist verletzt, wenn ein Gericht ohne vorherigen Hinweis auf rechtliche Gesichtspunkte oder Erwägungen abstellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (BVerfG, NJW 2003, 2524).
  • BVerfG, 12.01.2005 - 1 BvR 328/04

    Rechtmäßigkeit einer Kostenentscheidung im Beschwerdeverfahren gegen den

    Auszug aus BGH, 13.01.2011 - VII ZR 22/10
    Die Vorschrift geht über das verfassungsrechtlich gebotene Minimum hinaus (BVerfG, NJW-RR 2005, 936, 937).
  • OLG Frankfurt, 27.07.2015 - 13 U 118/13

    Verjährung werkvertraglicher Schadenersatzansprüche nach § 634a Abs. I Nr. 1 BGB

    Der Vorwurf, eine gerichtliche Entscheidung stelle sich als Überraschungsurteil und damit als Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör dar, ist nur dann gerechtfertigt, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten tatsächlichen oder rechtlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (BVerfGE 84, 188 [BVerfG 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90] ; BGH in NJW-RR 2011, 487 [BGH 13.01.2011 - VII ZR 22/10] ; VerfGH des Landes Berlin vom 31.5.2013 zum Az. 22/12 recherchiert in Juris; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, 72. Auflage, § 139 ZPO, Rdnr. 86).
  • OLG Saarbrücken, 05.10.2016 - 5 U 61/15

    Körperliche Misshandlungen und Beleidigungen reichen für die

    Er ist verletzt, wenn ein Gericht ohne vorherigen Hinweis auf rechtliche Gesichtspunkte oder Erwägungen abstellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (BGH, Urt. v 13.11.2011 - VII ZR 22/10 - NJW-RR 2011, 487).
  • BGH, 24.09.2019 - VI ZR 418/18

    Stützen einer Entscheidung ohne vorherigen richterlichen Hinweis auf einen

    Eine gegen Art. 103 Abs. 1 GG verstoßende Überraschungsentscheidung liegt vor, wenn sich eine Entscheidung ohne vorherigen richterlichen Hinweis auf einen Gesichtspunkt stützt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfGE 84, 188, 190; 86, 133, 144; 98, 218, 263; BVerfG [K], Beschluss vom 13. Februar 2019 - 2 BvR 633/16, juris Rn. 24; BVerfGK 19, 377, 381; 12, 346, 352 f.; BGH, Beschlüsse vom 27. Januar 2011 - VII ZR 175/09, ZfBR 2011, 360, 361; vom 13. Januar 2011 - VII ZR 22/10, NJW-RR 2011, 487, Rn. 6; vom 10. Juli 2008 - VII ZR 210/07, NZBau 2009, 177, Rn. 8 ff.).

    Ein solcher Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG liegt bei einer verbotenen Überraschungsentscheidung vor, wenn sich eine Entscheidung ohne vorherigen richterlichen Hinweis auf einen Gesichtspunkt stützt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfGE 84, 188, 190; 86, 133, 144; 98, 218, 263; BVerfG [K], Beschluss vom 13. Februar 2019 - 2 BvR 633/16, juris Rn. 24; BVerfGK 19, 377, 381; 12, 346, 352 f.; BGH, Beschlüsse vom 27. Januar 2011 - VII ZR 175/09, ZfBR 2011, 360, 361; vom 13. Januar 2011 - VII ZR 22/10, NJW-RR 2011, 487 Rn. 6; vom 10. Juli 2008 - VII ZR 210/07, NZBau 2009, 177 Rn. 8 ff.).

  • OLG Frankfurt, 08.05.2018 - 5 U 49/17

    Verjährung von Ansprüchen wegen mangelhafter Kostenschätzung/-ermittlung für

    Entgegen der klägerischen Beanstandung mit der Berufungsbegründung handelt es sich bei der angefochtenen Entscheidung nicht um eine Überraschungsentscheidung, denn das Gericht hat seine Entscheidung nicht auf einen bis dahin nicht erörterten tatsächlichen oder rechtlichen Gesichtspunkt gestützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (BVerfGE 84, 188 [BVerfG 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90] ; BGH, Beschluss vom 13. Januar 2011 - VII ZR 22/10 -, juris).
  • BVerfG, 10.05.2023 - 2 BvR 370/22

    Verfassungsbeschwerde nach amtsgerichtlicher Übergehung eines

    Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs ist demnach Art. 103 Abs. 1 GG verletzt, wenn ein Gericht ohne vorherigen Hinweis auf rechtliche Gesichtspunkte oder Erwägungen abstellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (BGH, Beschluss vom 13. Januar 2011 - VII ZR 22/10 -, juris, Rn. 6).
  • BGH, 19.09.2023 - XI ZR 58/23

    Verbraucherdarlehensvertrag: Auslegung des Feststellungsantrags des

    Ein solcher Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG liegt bei einer verbotenen Überraschungsentscheidung vor, wenn sich eine Entscheidung ohne vorherigen richterlichen Hinweis auf einen Gesichtspunkt stützt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfGE 84, 188, 190; 86, 133, 144 f.; 98, 218, 263; BGH, Beschlüsse vom 13. Januar 2011 - VII ZR 22/10, NJW-RR 2011, 487 Rn. 6 und vom 24. September 2019 - VI ZR 418/18, NJW-RR 2020, 188 Rn. 8).
  • OLG München, 21.10.2016 - 10 U 2372/16

    Verfahrensfehler bei nicht ausreichender Ermittlung und Feststellung

    Das Absehen von notwendigen Hinweisen nach § 139 1, 11, IV ZPO (BGH NJW-RR 1990, 130; BAG NZA-RR 2012, 290; BAG NJW 1964, 1435; BAG NJOZ 2010, 1828) begründet eine Überraschungsentscheidung (BGH NZBau 2011, 161; NJW-RR 2004, 281; NJW-RR 1993, 569; NJW 1987, 781), einen Verfahrensfehler i. S. d. § 538 II 1 Nr. 1 ZPO (BVerfG MMR 2009, 605; NJW 1994, 1274; ; BGH NJW 2012, 304; r + s 1997, 394; NJW 1968, 1233; BAG NJW 1977, 727) und eine Verletzung des Verfahrensgrundrechts auf rechtliches Gehör (Art. 103 I GG).
  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 23.01.2014 - LVerfG 4/13

    Unbegründeter Antrag im Organstreitverfahren gegen Sitzungsausschluss aufgrund

    Dasselbe gilt für die oben dargelegten, jetzt vom Landesverfassungsgericht vertretenen, weiterentwickelten und auch für einen gewissenhaften und prozesskundigen Verfahrensbeteiligten nicht unbedingt vorhersehbaren Rechtsansichten zu Prüfungsmaßstäben und -kriterien (vgl. BVerfGE 84, 188, 190; BVerfGE 85, 133, 144; BVerfG NJW-RR 96, 253; BVerfG NJW 92, 2877= DtZ 92, 327, 328; BGH NJW-RR 2011, 487; BGH NJW-RR 2010, 1363; BVerwG NJW 94, 2371 usw.).
  • OLG München, 13.10.2017 - 10 U 3415/15

    Zurückverweisung durch Berufungsgericht wegen unvollständiger Beweiserhebung und

    Werden notwendige richterliche Hinweis gemäß § 139 I 2, II 1 ZPO (BGH ZfBR 2012, 24; NJW-RR 2011, 1556) nicht erteilt, stellt die getroffene Entscheidung eine unzulässige Überraschungsentscheidung (BGH NJW 2014, 2796; NJW-RR 2011, 1009; NJW-RR 2011, 487; NJW-RR 2010, 1363; BVerfG NJW 1991, 2823; NJW 1996, 3202) und eine Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör dar.
  • LAG Köln, 03.06.2014 - 12 Sa 911/13

    Unwirksamkeit einer Nichtverlängerungsmitteilung

    Eine Überraschungsentscheidung im Sinne der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. etwa BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 27. November 2008 - 2 BvR 1012/08, BVerfGK 14, 455, juris-Rz. 6; BGH, Beschluss vom 13. Januar 2011 - VII ZR 22/10, NJW-RR 2011, 487, Rz. 6) konnte die Entscheidung des Bühnenoberschiedsgerichts schon deshalb nicht darstellen, weil die hiesige Beklagte (und Klägerin des Schiedsverfahrens) die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und die daraus folgende Unwirksamkeit der Nichtverlängerungsmitteilung schon seit der ursprünglichen Klageerhebung vor dem Bezirksschiedsgericht Hamburg zu einem zentralen Angriffspunkt erhoben hatte.

    Ein Gericht ist nicht grundsätzlich verpflichtet, die Parteien vorab auf seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffs hinzuweisen (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 27. November 2008 - 2 BvR 1012/08, BVerfGK 14, 455, juris-Rz. 6; BGH, Beschluss vom 13. Januar 2011 - VII ZR 22/10, NJW-RR 2011, 487, Rz. 6; BAG, Urteil vom 08. Dezember 2010 - 5 AZR 95/10, BAGE 136, 263, Rz. 17).

  • OLG München, 30.06.2017 - 10 U 3545/14

    Verwertung beigezogener Strafakten

  • BayObLG, 19.08.2019 - 202 ObOWi 1446/19

    Gehörsverstoß - Deutliche Erhöhung der Geldbuße gegenüber Bußgeldbescheid

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