Weitere Entscheidung unten: BGH, 30.09.2010

Rechtsprechung
   BGH, 04.11.2010 - I ZR 190/08   

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https://dejure.org/2010,3860
BGH, 04.11.2010 - I ZR 190/08 (https://dejure.org/2010,3860)
BGH, Entscheidung vom 04.11.2010 - I ZR 190/08 (https://dejure.org/2010,3860)
BGH, Entscheidung vom 04. November 2010 - I ZR 190/08 (https://dejure.org/2010,3860)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 291 ZPO, § 355 Abs 1 S 1 ZPO
    Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme: Verwertung von in einem anderen Verfahren gemachten Zeugenaussagen als gerichtsbekannt

  • verkehrslexikon.de

    Zur verbotenen Verwertung von in einem anderen Verfahren gemachten Zeugenaussagen als gerichtsbekannt - Verletzung des Unmittelbarkeitsgrundsatzes

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit einer Verwertung vorher gamachter Zeugenaussagen als gerichtsbekannt mit dem zivilprozessrechtlichen Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme

  • rewis.io

    Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme: Verwertung von in einem anderen Verfahren gemachten Zeugenaussagen als gerichtsbekannt

  • ra.de
  • rewis.io

    Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme: Verwertung von in einem anderen Verfahren gemachten Zeugenaussagen als gerichtsbekannt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 291; ZPO § 355 Abs. 1 S. 1
    Vereinbarkeit einer Verwertung vorher gamachter Zeugenaussagen als gerichtsbekannt mit dem zivilprozessrechtlichen Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Zur Verwertung von Zeugenaussagen aus anderen Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gerichtliche Kenntnis aus anderen Prozessen und die Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme

  • ipweblog.de (Kurzinformation)
  • haufe.de (Kurzinformation)

    Zeugenaussage aus anderem Verfahren: Verstoß gegen Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme

Besprechungen u.ä. (2)

  • rechtsanwalt-leisner.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zeugen muss man immer wieder hören

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann darf das Gericht Zeugenaussagen aus anderen Verfahren verwerten? (IBR 2011, 1260)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 568
  • NJW-RR 2011, 569
  • MDR 2011, 562
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.01.1997 - III ZR 162/95

    Entgegennahme von Diensten als Übertragung der Leistung im Sinne des § 653 BGB

    Auszug aus BGH, 04.11.2010 - I ZR 190/08
    Zwar kann auch das Recht, einen Verstoß gegen den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme zu rügen, nach § 295 ZPO verlorengehen (BGH, Urteil vom 9. Januar 1997 - III ZR 162/95, NJW-RR 1997, 506 mwN).

    In einem solchen Fall ist kein Raum für eine Heilung des Mangels, weil die betroffene Partei keine Möglichkeit hatte, den Fehler zu rügen (BGH, NJW-RR 1997, 506).

  • BGH, 30.11.1999 - VI ZR 207/98

    Urkundenbeweisliche Verwertung der Niederschrift über eine Zeugenaussage -

    Auszug aus BGH, 04.11.2010 - I ZR 190/08
    Die Ergebnisse der Beweisaufnahme in einem anderen Verfahren können zwar im Wege des Urkundenbeweises verwertet werden, wenn dies von der beweispflichtigen Partei beantragt wird (BGH, Urteil vom 30. November 1999 - VI ZR 207/98, NJW 2000, 1420, 1421).
  • BGH, 30.01.2008 - I ZR 165/04

    Haftung des Transporteurs beim Verlust von Sendungen

    Auszug aus BGH, 04.11.2010 - I ZR 190/08
    Dieses Urteil hat der Senat auf die Revision der Beklagten unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen aufgehoben, soweit das Berufungsgericht über einen Betrag von 5.100,51 EUR nebst Zinsen hinaus zum Nachteil der Beklagten erkannt hatte, weil das Berufungsgericht ein der Klägerin zurechenbares Mitverschulden der Versenderin in sechs Schadensfällen (2, 3, 5, 7, 8 und 13) verneint hatte (Urteil vom 30. Januar 2008 - I ZR 165/04, TranspR 2008, 122).
  • BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 186/11

    Außerordentliche und ordentliche Kündigung - private Internetnutzung -

    bb) Der gerügte Verfahrensverstoß ist nicht erst durch das Urteil des Landesarbeitsgerichts erkennbar geworden, so dass der Kläger die Rüge im Berufungsverfahren noch nicht hätte erheben können (zu den Konsequenzen vgl. BGH 4. November 2010 - I ZR 190/08 - zu II 2 der Gründe, NJW-RR 2011, 569; 9. Januar 1997 - III ZR 162/95 - zu I 2 der Gründe, AP ZPO § 355 Nr. 2) .
  • LG Dortmund, 27.06.2018 - 8 O 13/17
    (vgl. Stein/Jonas-Thole § 291 ZPO Rn 7, Zöller-Greger § 291 ZPO Rn 1a), nicht aber Beweisergebnisse aus anderen Verfahren oder dort abgegebene Erklärungen (BGH I ZR 190/08 = NJW-RR 2011, Rn 9 - Juris; Zöller-Greger a.a.O.), worunter das im oben genannten Verfahren vorgelegte Parteigutachten fallen würde.
  • BGH, 28.01.2014 - XI ZR 424/12

    Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sparkassen: Inhaltskontrolle für eine

    Sie unterfällt nicht dem Privileg des § 291 ZPO, sondern verstößt gegen § 355 ZPO (vgl. BGH, Urteil vom 4. November 2010 - I ZR 190/08, NJW-RR 2011, 569 Rn. 9 ff.).
  • BGH, 03.03.2016 - I ZR 245/14

    Frachtführerhaftung: Unterlassener Hinweis des Versenders auf den die Obergrenze

    In einem solchen Fall ist kein Raum für eine Heilung des Mangels nach § 295 ZPO, weil die betroffene Partei keine Möglichkeit hatte, den Fehler zur rügen (vgl. BGH, Urteil vom 4. Oktober 2010 - I ZR 190/08, TranspR 2011, 244 Rn. 11 = NJW-RR 2011, 569; Leipold in Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., § 295 Rn. 42).
  • BGH, 20.09.2011 - II ZR 4/10

    Unterbeteiligungsvertrag zu Kapitalanlagezwecken: Vorvertragliche

    Es verstößt gegen diesen Grundsatz, wenn ein Gericht Aussagen, die Zeugen vor ihm in einem anderen Verfahren gemacht haben, als gerichtsbekannt verwertet (BGH, Urteil vom 4. November 2010 - I ZR 190/08, NJW-RR 2011, 569 Rn. 10).
  • OLG Saarbrücken, 31.01.2012 - 4 U 45/11

    Schadensersatzprozess: Fortdauer der mit einem außergerichtlichen Vergleich

    Im letztgenannten Fall darf sich das Gericht einer unmittelbaren Beweisaufnahme durch Vernehmung der benannten Zeugen nicht deshalb entziehen, weil die Mitglieder des Prozessgerichts die Kenntnisse aus dem anderen Verfahren in ihrer richterlichen Eigenschaft erlangten (BGH, Urt. v. 4.11.2010 - I ZR 190/08, NJW-RR 2011, 569; Zöller/Greger, aaO, § 291 Rdnr. 1a; aA Stein/Jonas/Leipold, 22. Aufl., § 291 Rdnr. 8: auch Wahrnehmungen der erkennenden Richter, derer sie sich mit einer die volle Überzeugung begründenden Sicherheit erinnern, bedürfen als gerichtskundige Tatsachen keines Beweises; vgl. auch Musielak/Huber, aaO, § 291 Rdnr. 2; die Streitfrage kann aufgrund des Prozessergebnisses unentschieden bleiben).
  • KG, 30.01.2014 - 27 U 144/12

    Haftung des Generalplaners für Mängel an der Lüftungsanlage und den

    Anders als in der von der Klägerin zitierten Entscheidung des BGH vom 4.11.2010 - I ZR 190/08 Rn. 10 - zitiert nach juris - hat die beweisbelastete Beklagte der Würdigung der Aussage des in einem anderen Verfahren vernommenen Zeugen gerade nicht widersprochen, sondern sich auf den Inhalt ausdrücklich bezogen.
  • KG, 12.09.2013 - 27 U 144/12

    Haftung des Generalplaners für Mängel an der Lüftungsanlage und den

    Anders als in der von der Klägerin zitierten Entscheidung des BGH vom 4.11.2010 - I ZR 190/08 Rn. 10 - zitiert nach juris - hat die beweisbelastete Beklagte der Würdigung der Aussage des in einem anderen Verfahren vernommenen Zeugen gerade nicht widersprochen, sondern sich auf den Inhalt ausdrücklich bezogen.
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Rechtsprechung
   BGH, 30.09.2010 - III ZB 69/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,2881
BGH, 30.09.2010 - III ZB 69/09 (https://dejure.org/2010,2881)
BGH, Entscheidung vom 30.09.2010 - III ZB 69/09 (https://dejure.org/2010,2881)
BGH, Entscheidung vom 30. September 2010 - III ZB 69/09 (https://dejure.org/2010,2881)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1031 ZPO, § 1061 Abs 1 S 1 ZPO, Art 7 Abs 1 SchSprAnerkÜbk
    Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche: Anwendung des Meistbegünstigungsgrundsatzes im Hinblick auf die Formanforderungen an die Schiedsabrede

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs bei Einhalten der für innerstaatliche Schiedssprüche geltenden Formvorschrift

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    UNÜ Art. VII; ZPO §§ 1031, 1061
    Anerkennung ausländischer Schiedssprüche - Meistbegünstigung nach UNÜ eröffnet die Anwendung des § 1031 ZPO

  • Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS)

    ZPO §§ 1061 Abs. 1 S. 1, 1031; UNÜ Art. VII Abs. 1

  • Betriebs-Berater

    Zur Vollstreckbarkeit eines ausländischen Schiedsspruchs

  • rewis.io

    Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche: Anwendung des Meistbegünstigungsgrundsatzes im Hinblick auf die Formanforderungen an die Schiedsabrede

  • schiedsgericht.expert

    Schiedsverfahren: Bei ausländischen Schiedssprüchen reicht Form § 1031 ZPO

  • rewis.io

    Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche: Anwendung des Meistbegünstigungsgrundsatzes im Hinblick auf die Formanforderungen an die Schiedsabrede

  • rechtsportal.de

    Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs bei Einhalten der für innerstaatliche Schiedssprüche geltenden Formvorschrift

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Anerkennung ausländischer Schiedssprüche

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zur Vollstreckbarkeit eines ausländischen Schiedsspruchs

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 187, 126
  • NJW 2010, 8
  • NJW-RR 2011, 569
  • NJW-RR 2011, 570
  • ZIP 2010, 2468 (Ls.)
  • MDR 2010, 1415
  • SchiedsVZ 2010, 332
  • WM 2010, 2234
  • BB 2010, 2642
  • JR 2011, 444
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 21.09.2005 - III ZB 18/05

    Internationale Zuständigkeit eines Schiedsgerichts

    Auszug aus BGH, 30.09.2010 - III ZB 69/09
    Der Senat hat diese Streitfrage bisher nicht entschieden, allerdings in seinem Beschluss vom 21. September 2005 - III ZB 18/05, NJW 2005, 3499, 3500 bereits angemerkt, dass für ein solches anerkennungsfreundlicheres Verständnis des Meistbegünstigungsgrundsatzes viel spricht.

    Ist danach aber die Schiedsvereinbarung nach Maßgabe des nationalen Prozessrechts des Exequaturstaats - hier § 1031 ZPO - wirksam, bedarf es keiner Prüfung im Rahmen des Art. V Abs. 1 a Fall 2 UNÜ mehr, ob dies ebenfalls der Rechtslage des Landes, in dem der Schiedsspruch ergangen ist, entspricht (siehe auch Senat, Beschluss vom 21. September 2005, aaO, S. 3500 zu der Frage, ob bei Nichtvorliegen der Voraussetzungen des § 1031 ZPO die Wirksamkeit allein nach dem Recht des Landes, in dem der Schiedsspruch ergangen ist, ausreicht).

  • OLG Frankfurt, 27.08.2009 - 26 SchH 3/09
    Auszug aus BGH, 30.09.2010 - III ZB 69/09
    Die Rechtsbeschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des 26. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 27. August 2009 - 26 SchH 3/09 - wird zurückgewiesen.
  • BayObLG, 12.12.2002 - 4Z Sch 16/02

    Beweislast für Schiedsabrede - Abschluss der Schiedsvereinbarung durch

    Auszug aus BGH, 30.09.2010 - III ZB 69/09
    In der obergerichtlichen Rechtsprechung überwiegt letztere Auffassung (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 14. Dezember 2006 - 8 Sch 14/05, S. 10 f, nicht veröffentlicht; siehe auch - im jeweils konkreten Fall die Erfüllung der Formerfordernisse des § 1031 ZPO aber verneinend - OLG Rostock, IPRax 2002, 401, 404; BayObLG, NJW-RR 2003, 719, 720; OLG Oldenburg, Beschluss vom 1. Februar 2005 - 9 Sch 3/04, S. 5, nicht veröffentlicht; offen gelassen vom OLG Brandenburg, IPRax 2003, 349, 351; zweifelnd OLG Frankfurt am Main, IPRax 2008, 517, 518).
  • BGH, 25.09.2003 - III ZB 68/02

    Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs; Anwendung des

    Auszug aus BGH, 30.09.2010 - III ZB 69/09
    Dem steht nicht entgegen, dass das nationale Recht hinsichtlich der Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche - abgesehen von vereinzelten eigenständigen Regelungen, wie etwa bezüglich der Vorlagepflicht in § 1064 Abs. 1, Abs. 3 ZPO (vgl. hierzu auch Senat, Beschluss vom 25. September 2003 - III ZB 68/02, NJW-RR 2004, 1504 f) - in § 1061 Abs. 1 Satz 1 ZPO pauschal auf das UNÜ verweist.
  • OLG Köln, 06.05.2004 - 9 Sch 3/04
    Auszug aus BGH, 30.09.2010 - III ZB 69/09
    In der obergerichtlichen Rechtsprechung überwiegt letztere Auffassung (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 14. Dezember 2006 - 8 Sch 14/05, S. 10 f, nicht veröffentlicht; siehe auch - im jeweils konkreten Fall die Erfüllung der Formerfordernisse des § 1031 ZPO aber verneinend - OLG Rostock, IPRax 2002, 401, 404; BayObLG, NJW-RR 2003, 719, 720; OLG Oldenburg, Beschluss vom 1. Februar 2005 - 9 Sch 3/04, S. 5, nicht veröffentlicht; offen gelassen vom OLG Brandenburg, IPRax 2003, 349, 351; zweifelnd OLG Frankfurt am Main, IPRax 2008, 517, 518).
  • BGH, 03.12.1992 - III ZR 30/91

    Geltung einer Schiedsabrede kraft Handelsbrauchs

    Auszug aus BGH, 30.09.2010 - III ZB 69/09
    bb) Dass der deutsche Gesetzgeber durch das Schiedsverfahrens-Neuregelungsgesetz vom 22. Dezember 1997 (BGBl. I 1997, S. 3224) ausländische Schiedssprüche insoweit schlechter als inländische stellen und die nach altem Recht ungeachtet Art. 11 UNÜ zulässige Berufung auf innerstaatliche, weniger strenge Formvorschriften (vgl. Senat, Urteil vom 3. Dezember 1992 - III ZR 30/91, NJW 1993, 1798 zum formlos - kraft Handelsbrauch - abgeschlossenen Schiedsvertrag) abschaffen wollte, ist nicht ersichtlich.
  • OLG Brandenburg, 13.06.2002 - 8 Sch 2/01

    Voraussetzungen der Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs ;

    Auszug aus BGH, 30.09.2010 - III ZB 69/09
    In der obergerichtlichen Rechtsprechung überwiegt letztere Auffassung (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 14. Dezember 2006 - 8 Sch 14/05, S. 10 f, nicht veröffentlicht; siehe auch - im jeweils konkreten Fall die Erfüllung der Formerfordernisse des § 1031 ZPO aber verneinend - OLG Rostock, IPRax 2002, 401, 404; BayObLG, NJW-RR 2003, 719, 720; OLG Oldenburg, Beschluss vom 1. Februar 2005 - 9 Sch 3/04, S. 5, nicht veröffentlicht; offen gelassen vom OLG Brandenburg, IPRax 2003, 349, 351; zweifelnd OLG Frankfurt am Main, IPRax 2008, 517, 518).
  • OLG Celle, 14.12.2006 - 8 Sch 14/05
    Auszug aus BGH, 30.09.2010 - III ZB 69/09
    In der obergerichtlichen Rechtsprechung überwiegt letztere Auffassung (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 14. Dezember 2006 - 8 Sch 14/05, S. 10 f, nicht veröffentlicht; siehe auch - im jeweils konkreten Fall die Erfüllung der Formerfordernisse des § 1031 ZPO aber verneinend - OLG Rostock, IPRax 2002, 401, 404; BayObLG, NJW-RR 2003, 719, 720; OLG Oldenburg, Beschluss vom 1. Februar 2005 - 9 Sch 3/04, S. 5, nicht veröffentlicht; offen gelassen vom OLG Brandenburg, IPRax 2003, 349, 351; zweifelnd OLG Frankfurt am Main, IPRax 2008, 517, 518).
  • OLG Frankfurt, 26.06.2006 - 26 Sch 28/05

    Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs: Einwand der

    Auszug aus BGH, 30.09.2010 - III ZB 69/09
    In der obergerichtlichen Rechtsprechung überwiegt letztere Auffassung (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 14. Dezember 2006 - 8 Sch 14/05, S. 10 f, nicht veröffentlicht; siehe auch - im jeweils konkreten Fall die Erfüllung der Formerfordernisse des § 1031 ZPO aber verneinend - OLG Rostock, IPRax 2002, 401, 404; BayObLG, NJW-RR 2003, 719, 720; OLG Oldenburg, Beschluss vom 1. Februar 2005 - 9 Sch 3/04, S. 5, nicht veröffentlicht; offen gelassen vom OLG Brandenburg, IPRax 2003, 349, 351; zweifelnd OLG Frankfurt am Main, IPRax 2008, 517, 518).
  • BGH, 26.11.2020 - I ZR 245/19

    Schiedsvereinbarung mit ausländischem Verkäufer: Rechtzeitigkeit der

    Das UNÜ lässt damit die Anwendung nationalen Rechts zu, soweit es für die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche günstiger ist (Meistbegünstigungsgrundsatz; vgl. BGH, Beschluss vom 30. September 2010 - III ZB 69/09, BGHZ 187, 126 Rn. 6).

    b) Der Meistbegünstigungsgrundsatz des Art. VII Abs. 1 UNÜ lässt die Anwendung anerkennungsfreundlicherer nationaler Regelungen für inländische Schiedssprüche auch auf ausländische Schiedssprüche zu (vgl. BGH, SchiedsVZ 2005, 306, 307 [juris Rn. 17]; BGHZ 187, 126 Rn. 6 f., 10).

  • BGH, 08.05.2014 - III ZR 371/12

    Einrede des Schiedsvertrags: Schiedsbindung des Zessionars bei gerichtlicher

    Dieser Historie widerspricht eine Auslegung, durch die Art. 11 Abs. 1 und 2 UNÜ entgegen seiner ursprünglichen Intention zu einem Anerkennungshindernis wird (Senat, Beschluss vom 30. September 2010 - III ZB 69/09, BGHZ 187, 126 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 16.12.2010 - III ZB 100/09

    Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs: Einwand der

    Vielmehr ist der Meistbegünstigungsgrundsatz in Art. VII Abs. 1 UNÜ dahin zu verstehen, dass er - unter Durchbrechung der Rückverweisung des nationalen Rechts auf das UN-Übereinkommen - grundsätzlich auch die Anwendung von im Vergleich zum UN-Übereinkommen anerkennungsfreundlicheren Vorschriften des nationalen Rechts, auch soweit diese an sich für innerstaatliche Schiedssprüche gelten, auf ausländische Schiedssprüche erlaubt (vgl. zur Formvorschrift des § 1031 ZPO Senat, Beschluss vom 30. September 2010 - III ZB 69/09, Rn. 10 ff, vorgesehen für BGHZ).
  • KG, 04.06.2012 - 20 Sch 10/11

    Vollstreckbarerklärungsverfahren für einen ausländischen Schiedsspruch:

    Ist danach aber die Schiedsvereinbarung nach Maßgabe des nationalen Prozessrechts des Exequaturstaats formfrei gegenüber dem Dritten wirksam, bedarf es keiner Prüfung im Rahmen des Art. V Abs. 1 a Fall 2 UNÜ mehr, ob dies ebenfalls der Rechtslage des Landes, in dem der Schiedsspruch ergangen ist, entspricht (vgl. auch BGH, Beschluss vom 30.09.2010 - III ZB 69/09-, zitiert nach juris).
  • KG, 26.03.2012 - 20 Sch 10/11

    Vollstreckbarerklärungsverfahren für einen ausländischen Schiedsspruch:

    Ist danach aber die Schiedsvereinbarung nach Maßgabe des nationalen Prozessrechts des Exequaturstaats formfrei gegenüber dem Dritten wirksam, bedarf es keiner Prüfung im Rahmen des Art. V Abs. 1 a Fall 2 UNÜ mehr, ob dies ebenfalls der Rechtslage des Landes, in dem der Schiedsspruch ergangen ist, entspricht (vgl. auch BGH, Beschluss vom 30.09.2010 - III ZB 69/09-, zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 22.07.2014 - 4 Sch 8/13

    Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs; Heilung fehlender

    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung, der der Senat folgt, ist der Meistbegünstigungsgrundsatz des Art. VII Abs. 1 UNÜ aber so zu verstehen, dass er - unter Durchbrechung der Rückverweisung des nationalen Rechts auf das UNÜ - die Anwendung der im Vergleich zu Art. 11 Abs. 2 UNÜ zurückhaltenderen Formvorschriften des § 1031 ZPO erlaubt (BGH, Beschl. v. 30.09.2010 - III ZB 69/09; offen gelassen noch in den Beschl. v. 08.06.2010 - XI ZR 41/09 - und vom 21.09.2005 - III ZB 18/05, Juris).
  • OLG Frankfurt, 03.06.2019 - 26 SchH 3/19

    Zur Treuwidrigkeit eines Antrag nach § 1032 Abs. 2 ZPO

    Denn der Meistbegünstigungsgrundsatz des Art. VII Abs. 1 UNÜ rechtfertigt die Anwendung der im Verhältnis zu Art. 11 Abs. 2 UNÜ hinsichtlich des Formerfordernisses weniger strengen Regelung des § 1031 Abs. 3 ZPO (BGH, Beschluss vom 30.9.2010, III ZB 69/09, Rn. 5 ff., zit. nach juris; Zöller/Geimer, a.a.O., Anh § 1061 Art. 11 UNÜ, Rn. 1).
  • OLG Frankfurt, 04.06.2019 - 26 Sch 1/19

    Schiedsgericht: Wahrung rechtlichen Gehörs

    Ohnehin genügen die Schiedsvereinbarungen jedenfalls in formeller Hinsicht den für innerstaatliche Schiedssprüche geltenden Formerfordernissen des § 1031 ZPO und sind deshalb nach Maßgabe des Meistbegünstigungsgrundsatzes in Art. VII Abs. 1 UNÜ als wirksam anzusehen (vgl. zum "Gleichlauf" eines ausländischen Schiedsspruchs mit inländischer Formvorschrift: BGH, NJW-RR 2011, 569 ff.).
  • OLG Köln, 06.10.2014 - 19 Sch 17/13

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung von Textilien mit nicht in Anhang I zur

    Nach dem Meistbegünstigungsgrundsatz aus Art. VII Abs. 1 UNÜ kann sich die Antragstellerin jedoch auch auf die insoweit weniger formstrenge Regelung des § 1031 ZPO berufen, ohne das es im Weiteren darauf ankäme, nach welchem Recht das Zustandekommen der Schiedsvereinbarung im Übrigen zu beurteilen wäre (vgl. BGH , BGHZ 187, 126 und vorgehend OLG Frankfurt am Main , Beschl. vom 27.08.2009 - 26 Sch 3/09).
  • OLG München, 07.06.2013 - 34 SchH 9/12

    Wirksamkeit einer Schiedsvereinbarung

    Anerkannt ist aber auch, dass ein ausländischer Schiedsspruch im Inland für vollsteckbar erklärt werden kann, wenn er der für inländische Schiedsvereinbarungen geltenden Formvorschrift des § 1031 ZPO genügt (BGHZ 187, 126).
  • OLG München, 21.06.2012 - 34 Sch 4/12

    Internationale Schiedsverfahren: Entscheidungsbefugnis des Schiedsgerichts über

  • OLG Koblenz, 31.01.2012 - 2 Sch 12/10
  • OLG Koblenz, 23.01.2013 - 2 Sch 3/12
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