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   OLG Hamm, 19.01.2011 - II-8 UF 263/10   

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https://dejure.org/2011,11383
OLG Hamm, 19.01.2011 - II-8 UF 263/10 (https://dejure.org/2011,11383)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.01.2011 - II-8 UF 263/10 (https://dejure.org/2011,11383)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. Januar 2011 - II-8 UF 263/10 (https://dejure.org/2011,11383)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerderecht der Großeltern gegen die Ablehnung der Bestellung der Großmutter zum Vormund des Enkelkindes bei Entzug des mütterlichen Sorgerechts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1632 Abs. 4; FamFG § 59
    Zulässigkeit der Beschwerde der Großeltern gegen die Ablehnung der Bestellung der Großmutter zum Vormund eines Kindes im Rahmen der Entziehung der elterlichen Sorge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Sorgerechtsentzug bei den Kindeseltern: Können sich Großeltern beschweren ? // Kein Anspruch von Großeltern zum Vormund für Enkelkind bestellt zu werden

Verfahrensgang

  • AG Essen - 104 F 110/10
  • OLG Hamm, 19.01.2011 - II-8 UF 263/10

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 585
  • FamRZ 2011, 1603
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 31.03.2010 - 1 BvR 2910/09

    Zur Berücksichtigung der Grundrechte eines Kindes aus Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1

    Auszug aus OLG Hamm, 19.01.2011 - 8 UF 263/10
    Der Senat verkennt nicht, dass es das Kindeswohl gebietet, die neuen gewachsenen Bindungen des Kindes zu seinen Pflegepersonen zu berücksichtigen und das Kind aus seiner Pflegefamilie nur herauszunehmen, wenn die körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen des Kindes als Folge der Trennung von seinen bisherigen Bezugspersonen noch hinnehmbar sind (vgl. BVerfG, FamRZ 2010, 865).
  • BGH, 26.06.2013 - XII ZB 31/13

    Auswahl des Vormunds: Beschwerdeberechtigung der Großeltern; Zulässigkeit der

    cc) Dementsprechend fehlt es den Großeltern für eine Beschwerde nach dem hier maßgeblichen § 59 Abs. 1 FamFG regelmäßig an der erforderlichen Beschwerdeberechtigung (OLG Frankfurt MDR 2012, 1466, 1467; OLG Hamm NJW-RR 2011, 585; BeckOK-BGB/Bettin Stand 1. Mai 2013 § 1779 Rn. 7; aA MünchKommBGB/Wagenitz 6. Aufl. § 1779 Rn. 22).
  • OLG Hamm, 08.07.2015 - 5 UF 198/14

    Voraussetzungen einer Verbleibensanordnung gem. § 1632 Abs. 4 BGB

    Angesichts dessen, dass eine Rückführung der Kinder nach § 1632 Abs. 4 BGB nicht in Betracht kommt, bedarf es nicht der Einholung eines psychologischen Gutachtens zur Klärung der Frage, ob durch eine Rückführung sogar - wie die weiteren Beteiligten meinen - das Kindeswohl gefährdet würde (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2011, 585).
  • OLG Bremen, 04.01.2018 - 4 UF 134/17

    Zulässigkeit der Bevollmächtigung des Jugendamts zur Ausübung von Teilbereichen

    Eltern ist es somit im Rahmen der Privatautonomie möglich, das Jugendamt zur Ausübung der elterlichen Sorge bzw. von Teilbereichen der elterlichen Sorge zu bevollmächtigen, wobei der Vollmachtserteilung als Grundgeschäft im Regelfall ein Auftragsverhältnis zugrunde liegen dürfte (vgl. OLG Hamm, FamRZ 2011, 1603 Rn. 36).
  • OLG Nürnberg, 14.11.2014 - 7 UF 1196/14

    Vaterschaftsanfechtungsverfahren: Beschwerdebefugnis der Mutter des im

    Dagegen genügt es nicht, wenn der Beschwerdeführer nur ein berechtigtes wirtschaftliches, ideelles oder sonstiges Interesse an der Änderung oder Beseitigung der Entscheidung hat (BGH NJW 2005, 975; OLG Hamm NJW-RR 2011, 585).
  • OLG Köln, 19.09.2013 - 10 UF 16/13
    Auch daraus ergibt sich aber keine zur Beschwerde berechtigende subjektive Rechtsposition gemäß § 59 Abs. 1 FamFG, wie der Bundesgerichtshof in systematischer Auslegung dieser Vorschrift, ebenso wie zur entsprechenden Vorgängerregelung des § 20 Abs. 1 FGG, im Einzelnen dargelegt hat (vgl. BGH FamRZ 2011, 552, juris Tz. 16 f.; Beschluss vom 26. Juni 2013 - XII ZB 31/13 -, juris-Datenbank Tz. 12 ff.; ebenso OLG Frankfurt MDR 2012, 1466, juris Tz. 9 f.; ferner OLG Hamm FamFR 2011, 142, juris Tz. 2).
  • OLG Hamm, 19.12.2014 - 14 WF 224/14

    Rechtsmittelzug, VKH-Verfahren, sofortige Beschwerde, Beschwerdebefugnis,

    Sie haben in Verfahren, die die Bestellung eines Vormundes für ihr Enkelkind zum Gegenstand haben, grundsätzlich keine Beschwerdeberechtigung im Sinne des § 59 FamFG (BGH FamRZ 2013, 1380 - 1383; OLG Hamm NJW-RR 2011, 585; jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 30.12.2011 - 2 WF 314/11

    Zulässigkeit einer Beschwerde der Großeltern im Verfahren der Auswahl eines

    § 1779 BGB räumt den in die Abwägung einzubeziehenden Personen allerdings keinen Anspruch auf die Bestellung als Vormund ein, (siehe OLG Hamm, Beschluss vom 19.01.2011, Az.: 8 UF 263/10, abgedruckt in NJW-RR 2011, S. 585; Staudinger/Engler, BGB, Beubearbeitung 2004, § 1779 Rn. 51 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 29.12.2011 - 2 WF 314/11

    Zulässigkeit der Beschwerde der Großeltern im Verfahren der Auswahl eines

    § 1779 BGB räumt den in die Abwägung einzubeziehenden Personen allerdings keinen Anspruch auf die Bestellung als Vormund ein, (siehe OLG Hamm, Beschluss vom 19.01.2011, Az.: 8 UF 263/10, abgedruckt in NJW-RR 2011, S. 585; Staudinger/Engler, BGB , Beubearbeitung 2004, § 1779 Rn. 51 m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 22.09.2022 - 9 UF 117/22

    Beschwerderecht in familienrechtlichen Verfahren Vorliegen einer für eine

    Dass ein nachvollziehbares Interesse eines Beschwerdeführers oder eines sonstigen Beteiligten an der Änderung oder Beseitigung der Entscheidung besteht, genügt hingegen nicht (Senat FamRZ 2012, 1578; OLG Hamm NJW-RR 2011, 585).
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