Rechtsprechung
OLG Hamm, 09.03.2010 - I-19 U 140/09 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Ankaufsuntersuchung, Pferdekauf, Rücktritt, Auslegung
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§ 346, 433, 434, 437 Nr. 2 BGB
Ankaufsuntersuchung, Pferdekauf, Rücktritt, Auslegung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Frist für den Rücktritt von einem Kaufvertrag über ein Pferd im Hinblick auf den Befund der Ankaufsuntersuchung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 346; BGB § 433; BGB § 434; BGB § 437 Nr. 2
Frist für den Rücktritt von einem Kaufvertrag über ein Pferd im Hinblick auf den Befund der Ankaufsuntersuchung - rechtsportal.de
BGB § 433; BGB § 434; BGB § 437 Nr. 2; BGB § 346
Rücktritt vom Kaufvertrag über ein Pferd bei Kenntnis von Mängeln aufgrund einer Ankaufsuntersuchung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Krankes Pferd gekauft - Stellt sich das bei der Ankaufsuntersuchung heraus, muss die Käuferin den Mangel sofort rügen
- pferdekenner.de (Kurzinformation)
Pferdekauf: Rückgabe zügig klären!
- pferdekenner.de (Kurzinformation)
Mängel unverzüglich anzeigen!
Besprechungen u.ä.
- anwalt24.de (Entscheidungsbesprechung)
Pferderecht: Rücktritt nach Ankaufuntersuchung
Verfahrensgang
- LG Bielefeld, 21.10.2009 - 5 O 210/09
- OLG Hamm, 09.03.2010 - I-19 U 140/09
Papierfundstellen
- NJW-RR 2011, 66
- MDR 2010, 1176
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Köln, 24.06.1994 - 20 U 11/94
Aufschiebend bedingter Kaufvertrag über ein Pferd unter der Bedingung einer …
Auszug aus OLG Hamm, 09.03.2010 - 19 U 140/09
Das dürfte insbesondere dann der Fall sein, wenn die gegenseitigen Leistungen noch nicht vor Durchführung der Ankaufsuntersuchung erbracht wurden (OLG Köln, NJW-RR 1995, 113, 114). - BGH, 15.03.2005 - VI ZB 74/04
Frist für die Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit
Auszug aus OLG Hamm, 09.03.2010 - 19 U 140/09
Unverzüglich bedeutet ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 Abs. 1 BGB), das heißt innerhalb einer den Umständen des Einzelfalls angepassten Prüfungs- und Überlegungsfrist (BGH NJW 2005, 1869). - LG Bielefeld, 21.10.2009 - 5 O 210/09
Anspruch eines Käufers auf Rückabwicklung des Kaufvertrages über ein Pferd wegen …
Auszug aus OLG Hamm, 09.03.2010 - 19 U 140/09
Die Beklagte beantragt, unter Abänderung des erstinstanzlichen Urteils des Landgerichts Bielefeld, Aktenzeichen 5 O 210/09, vom 21.10.2009 die Klage abzuweisen.
- OLG Dresden, 15.08.2014 - 7 U 1421/13
Anforderungen an den Nachweis eines fingierten Verkehrsunfalls
Der Verweis der Berufung auf die Entscheidung des OLG Schleswig (NJW-RR 2011, 66) übersieht aber, dass dort, anders als hier, weitere (für sich genommen ausreichende) Indizien für eine Manipulation sprachen, so dass es des weiteren sicheren Nachweises, dass sich die Beteiligten kannten, nicht bedurfte. - OLG Stuttgart, 10.05.2011 - 1 U 6/11
Gewährleistung und Tierarzthaftung beim Pferdekauf: Befundfehlerhafte …
Die von der Klägerin zitierte Entscheidung des OLG Hamm (NJW-RR 2011, 66) steht dem nicht entgegen. - OLG Hamm, 20.06.2014 - 19 U 169/13
Allgemeine Geschäftsbedingungen; Ankaufsuntersuchung; Beschaffenheitsvereinbarung
In Anlehnung an die Interessenlage von Kaufvertragsparteien im Rahmen von § 377 HGB würde der Käufer ohne die Erhebung einer derartigen Rüge grundsätzlich seine Gewährleistungsrechte bezüglich derjenigen Mängel verlieren, die als Befund aus den ihm zuvor zur Einsicht überlassenen Röntgenaufnahmen ersichtlich wären (vgl. Senat, Urteil vom 9.3.2010, Az: 19 U 140/09, NJW-RR 2011, 66, juris, Rn. 15). - OLG Hamm, 18.02.2011 - 19 U 164/10
Zustandekommen einer Beschaffenheitsvereinbarung über die Einstufung eines …
Ob die Ankaufsuntersuchung nur dem Zweck der Entscheidungshilfe und -grundlage für die Kaufentscheidung des Käufers dient (vgl. zuletzt Senat NJW-RR 2011, 66) oder Basis bzw. Gegenstand einer Beschaffenheitsabrede geworden ist, ist Frage der getroffenen Vereinbarungen unter Auslegung aller Umstände des Einzelfalls (§§ 133, 157 BGB).