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   OLG München, 04.11.2010 - 34 Wx 121/10   

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https://dejure.org/2010,15719
OLG München, 04.11.2010 - 34 Wx 121/10 (https://dejure.org/2010,15719)
OLG München, Entscheidung vom 04.11.2010 - 34 Wx 121/10 (https://dejure.org/2010,15719)
OLG München, Entscheidung vom 04. November 2010 - 34 Wx 121/10 (https://dejure.org/2010,15719)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Grundbuchbeschwerde: Beschwerde eines Ehegatten gegen die Eintragung einer Zwangshypothek bei bestehender Gütergemeinschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerdebefugnis gegen die Eintragung einer Zwangshypothek bei Gütergemeinschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1421; BGB § 1455 Nr. 9; GBO § 71; ZPO § 867
    Beschwerdebefugnis gegen die Eintragung einer Zwangshypothek bei Gütergemeinschaft

  • rechtsportal.de

    Beschwerdebefugnis gegen die Eintragung einer Zwangshypothek bei Gütergemeinschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 668
  • MDR 2011, 320
  • FGPrax 2011, 18
  • FamRZ 2011, 1058
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Frankfurt, 20.03.2013 - 1 W 42/12

    Feststellungsklage; Haftungsmaßstab bei fehlerhaften richterlichen Entscheidungen

    Denn das dort geregelte sog. Richterspruchprivileg findet auf Prozesskostenhilfebeschlüsse keine Anwendung (BGH, Urt. v. 03.07.2003, BGHZ 155, 306 [juris Rn. 2]; Senat, Beschl. v. 28.01.2011, NJW-RR 2011, 668 [juris Rn. 15]).
  • OLG München, 04.02.2011 - 34 Wx 157/10

    Gütergemeinschaft: Alleinige Antrags- und Beschwerdebefugnis des in

    Zur Befugnis des in Gütergemeinschaft lebenden Ehegatten, ohne Mitwirkung des anderen Ehegatten grundbuchrechtliche Anträge zu stellen und Rechtsbehelfe zu ergreifen (im Anschluss an Senat vom 4.11.2010, 34 Wx 121/10).

    Zu den Verwaltungshandlungen, die ein Ehegatte ohne Mitwirkung des anderen vornehmen kann, also etwa einem Widerspruchsrecht gemäß § 1455 Nr. 9 BGB gegenüber einer Zwangsvollstreckung in das Gesamtgut (vgl. Senat vom 4.11.2010, 34 Wx 121/10), zählt die begehrte Löschung nicht.

  • VG München, 21.07.2011 - M 10 K 10.4230

    Erstattungsanspruch

    Hier genüge der öffentliche Glaube des Grundbuchs (vgl. 34 Wx 121/10 OLG München).
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