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   OLG Naumburg, 17.11.2010 - 2 Ww 6/10   

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OLG Naumburg, 17.11.2010 - 2 Ww 6/10 (https://dejure.org/2010,17281)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 17.11.2010 - 2 Ww 6/10 (https://dejure.org/2010,17281)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 17. November 2010 - 2 Ww 6/10 (https://dejure.org/2010,17281)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 1 Abs 1 GrdstVGAG ST, § 32 Abs 2 S 2 LwVfG, § 2 Abs 1 GrdstVG, § 2 Abs 3 Nr 2 GrdstVG, § 5 GrdstVG
    Grundstücksverkehrsrecht: Genehmigungsbedürftigkeit bei Veräußerung mehrerer teils die Genehmigungsfreigrenze unterschreitender landwirtschaftlicher Grundstücke in einem Vertrag

  • Deutsches Notarinstitut

    GrdstVG §§ 1, 2, 5; AG-GrdstVG (Sachsen-Anhalt) § 1
    Grundstück i. S. des GrdstVG ist Grundstück im Rechtssinn; wirtschaftliche Gesichtspunkte irrelevant

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 884
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Naumburg, 07.07.2004 - 2 Ww 15/04

    Hinsichtlich der Frage, ob verschiedene Grundstücke ein Grundstück im Sinne des

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.11.2010 - 2 Ww 6/10
    Das ist in Sachsen-Anhalt jedoch nicht der Fall (Senat, Beschluss v. 07.07.2004 - Az.: 2 Ww 15/04 -, OLGR 2005, 123, 124).

    Werden in einem Vertrag mehrere Grundstücke veräußert, die die Genehmigungsfreigrenze teils überschreiten und teils unterschreiten, so löst das die Freigrenze übersteigende Grundstück das Genehmigungserfordernis für das gesamte Geschäft nach § 2 Abs. 1 GrdstVG aus (ebenso OLG Schleswig, Beschluss v. 03.03.2009 - Az.: 3 WLw 20/08 -, Rdn. 42, zitiert nach juris; in einem obiter dictum auch bereits Senat, Beschluss v. 07.07.2004 - Az.: 2 Ww 15/04 -, OLGR 2005, 123, 125; a.A. Netz, a.a.O., Abschn. 4.2.8.2.3, S. 316).

    Ist ein Verkauf aber ohnehin anzuzeigen, weil jedenfalls ein verkauftes Flurstück größer als 2 ha ist, können die Ziele, die mit der Befreiung von der Genehmigungspflicht bei geringer Grundstücksgröße verfolgt werden, schon aus diesem Grund nicht mehr erreicht werden (so Senat, Beschluss v. 07.07.2004 - Az.: 2 Ww 15/04 -, OLGR 2005, 123, 125).

  • BGH, 13.03.1986 - III ZR 114/84

    Vereinbarung eines Gesamthonorars für Rechtsanwalts- und Notartätigkeit

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.11.2010 - 2 Ww 6/10
    Doch dient die Vorschrift des § 139 BGB - als Ausprägung des Grundsatzes der Privatautonomie - dem Zweck zu verhindern, dass den Parteien anstelle des von ihnen gewollten Rechtsgeschäfts ein Geschäft mit anderem Inhalt aufgedrängt wird (vgl. Ellenberger in Palandt, BGB, 70. Aufl., § 139, Rdn. 1; Roth in Staudinger, BGB, §§ 139 - 163, Neubearb. 2010, Rdn. 1 m.w.N.; vgl. auch BGH, Urteil v. 13.03.1986 - Az.: III ZR 114/84 -, NJW 1986, 2576, 2577).
  • OLG Schleswig, 03.03.2009 - 3 WLw 20/08

    Genehmigungserfordernis beim Grundstücksverkauf an Nichtlandwirt

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.11.2010 - 2 Ww 6/10
    Werden in einem Vertrag mehrere Grundstücke veräußert, die die Genehmigungsfreigrenze teils überschreiten und teils unterschreiten, so löst das die Freigrenze übersteigende Grundstück das Genehmigungserfordernis für das gesamte Geschäft nach § 2 Abs. 1 GrdstVG aus (ebenso OLG Schleswig, Beschluss v. 03.03.2009 - Az.: 3 WLw 20/08 -, Rdn. 42, zitiert nach juris; in einem obiter dictum auch bereits Senat, Beschluss v. 07.07.2004 - Az.: 2 Ww 15/04 -, OLGR 2005, 123, 125; a.A. Netz, a.a.O., Abschn. 4.2.8.2.3, S. 316).
  • BGH, 20.02.1968 - V BLw 33/67

    Genehmigungsverfahren in Landwirtschaftssachen

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.11.2010 - 2 Ww 6/10
    Wenn der Antrag hiernach auch nicht auf ein bestimmtes Begehren, z.B. auf Erteilung der Genehmigung, beschränkt werden kann, so darf der Antragsteller doch sein Ansuchen in der Richtung begrenzen, dass er eine Entscheidung nur hinsichtlich einzelner von mehreren in der Urkunde enthaltener Veräußerungsgeschäfte oder nur über einen Teil eines einheitlichen Rechtsgeschäfts begehrt (so ausdrücklich BGH, Beschluss v. 20.02.1968 - Az.: V BLw 33/67 -, RdL 1968, 95, 97).
  • BGH, 19.12.1967 - V BLw 24/67

    Grundstücksbegriff des Grundstücksverkehrsgesetzes

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.11.2010 - 2 Ww 6/10
    Unter Grundstück im Sinne des Grundstückverkehrsgesetzes und der auf Grund des § 2 Abs. 3 Nr. 2 GrdstVG erlassenen Landesbestimmungen ist das Grundstück im Rechtssinne, nicht das im wirtschaftlichen Sinn zu verstehen (BGH, Beschluss v. 19.12.1967 - Az.: V BLw 24/67 -, BGHZ 49, 145, 146 f.; Netz, GrdstVG, 5. Aufl., Abschn. 4.1.1.1, S. 238).
  • BGH, 28.11.2014 - BLw 3/13

    Landwirtschaftssache: Wirksamkeit einer Verlängerung der Frist für die

    Damit wurde der Gesamtvertrag genehmigungspflichtig, weil die Genehmigung grundsätzlich nur einheitlich erteilt oder versagt werden kann (vgl. Senat, Beschluss vom 8. Mai 1998 - BLw 42/97, NJW-RR 1998, 1470, 1471; OLG Naumburg, NJW-RR 2011, 884, 885; Netz, GrdstVG, 6. Aufl., § 2 Anm. 4.2.8.2.3, S. 346).
  • OLG Naumburg, 07.11.2012 - 2 Ww 6/12

    Grundstücksverkehrsgenehmigung: Versagung der Genehmigung wegen ungesunder

    Unter Grundstück im Sinne dieser Verordnung ist das Grundstück im Rechtssinne, nicht das im wirtschaftlichen Sinn zu verstehen (Senat, Beschluss v. 17.11.2010 - Az.: 2 Ww 6/10 -, NJW-RR 2011, 884 ff., Rdn. 28; Beschluss v. 07.07.2004 - Az.: 2 Ww 15/04 -, OLGR 2005, 123, 124).

    Werden in einem Vertrag mehrere Grundstücke veräußert, die die Genehmigungsfreigrenze teils überschreiten und teils unterschreiten, so löst das die Freigrenze übersteigende Grundstück das Genehmigungserfordernis für das gesamte Geschäft nach § 2 Abs. 1 GrdstVG aus (so Senat, Beschluss v. 17.11.2010 - Az.: 2 Ww 6/10 -, NJW-RR 2011, 884 ff., Rdn. 32 ff., mit ausführlicher Begründung).

  • OLG Naumburg, 15.03.2013 - 2 Ww 6/12

    Rechtsfolgen des Rücktritts des Käufers vom Kaufvertrag hinsichtlich der Ausübung

    Unter Grundstück im Sinne dieser Verordnung ist das Grundstück im Rechtssinne, nicht das im wirtschaftlichen Sinn zu verstehen (Senat, Beschluss v. 17.11.2010 - Az.: 2 Ww 6/10 -, NJW-RR 2011, 884 ff., Rdn. 28; Beschluss v. 07.07.2004 - Az.: 2 Ww 15/04 -, OLGR 2005, 123, 124).

    Werden in einem Vertrag mehrere Grundstücke veräußert, die die Genehmigungsfreigrenze teils überschreiten und teils unterschreiten, so löst das die Freigrenze übersteigende Grundstück das Genehmigungserfordernis für das gesamte Geschäft nach § 2 Abs. 1 GrdstVG aus (so Senat, Beschluss v. 17.11.2010 - Az.: 2 Ww 6/10 -, NJW-RR 2011, 884 ff., Rdn. 32 ff., mit ausführlicher Begründung).

  • OLG Schleswig, 04.11.2021 - 60L WLw 8/21

    Genehmigungsfähigkeit einer unwirtschaftlichen Verkleinerung oder Aufteilung

    Werden in einem Vertrag mehrere Grundstücke veräußert, die die Genehmigungsfreigrenze teils überschreiten und teils unterschreiten, so löst das die Freigrenze übersteigende Grundstück das Genehmigungserfordernis für das gesamte Geschäft nach § 2 Abs. 1 GrdstVG aus (Senatsbeschluss vom 3. März 2009 - 3 WLw 20/08 -, juris Rn. 42; OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17. November 2010 - 2 Ww 6/10 -, juris Rn. 32 und in einem obiter dictum Beschluss vom 7. Juli 2004 - 2 Ww 15/04 -, OLGR 2005, 123, 125).
  • OLG Brandenburg, 01.03.2018 - 5 WLw 17/17

    Grundstücksverkehrsgenehmigung bei Veräußerung land- und forstwirtschaftlicher

    Werden in einem Vertrag mehrere Grundstücke im Rechtssinn übertragen, deren Größe teilweise die Genehmigungsfreigrenze über- bzw. unterschreitet, löst das die Freigrenze übersteigende Grundstück das Genehmigungserfordernis für das gesamte Rechtsgeschäft nach § 2 Abs. 1 GrdstVG aus (OLGR Schleswig 2009, 342 f.; OLG Naumburg NJW-RR 2011, 884 ff.; i. E. ebenso, aber auf das Grundstück im wirtschaftlichen Sinn abstellend OLG Brandenburg RdL 2009, 185 ff.; a. A., nämlich Genehmigungsfreiheit soweit die Grundstücke die Freigrenze unterschreiten, OLG Frankfurt, Beschluss vom 24. Oktober 2012 - 15 W 17/12 -, juris; wohl auch Netz, Grundstücksverkehrsrecht, 7. Aufl. 2015, Rn. 1453).
  • OLG Naumburg, 27.07.2018 - 2 Ww 9/17

    Grundstücksverkehrsgenehmigung: Genehmigungsbedürftigkeit zweier

    Wenn die Genehmigungsfreigrenze teils überschritten und teils unterschritten wird, begründen die die Freigrenze übersteigenden Grundstücke daher das Genehmigungserfordernis für das gesamte Geschäft nach § 2 Abs. 1 GrdstVG (BGH, Beschluss v. 28.04.2017 - Az.: BLw 1/15 - , NJW-RR 2017, 1485 ff., Rdn. 8; BGH, Beschluss v. 28.04.2017 - Az.: BLw 2/16 - , a.a.O., Rdn. 10; ferner st. Rspr. des Senats, etwa Beschluss v. 07.11.2012 - Az.: 2 Ww 6/12 - , BzAR 2013, 322 ff.; Beschluss v. 17.11.2010 - Az.: 2 Ww 6/10 - , NJW-RR 2011, 884 ff.).
  • OLG Braunschweig, 30.11.2022 - 2 W 104/22

    Miteigentum; Bruchteilseigentum; Genehmigung; Grundstücksverkehrsgesetz;

    Werden - wie hier - in einem Vertrag mehrere Grundstücke veräußert, die die Genehmigungsfreigrenze teils überschreiten und teils unterschreiten, löst das die Freigrenze übersteigende Grundstück das Genehmigungserfordernis für das gesamte Geschäft nach § 2 Abs. 1 GrdstVG aus, da die Genehmigungsbedürftigkeit für das jeweilige Rechtsgeschäft grundsätzlich nur einheitlich beantwortet werden kann (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 17.11.2010 - 2 Ww 6/10, NJW-RR 2011, 884 [BGH 07.04.2011 - V ZB 11/10] Rn. 32?ff.; OLG Schleswig, Beschluss vom 03.03.2009 - 3 WLw 20/08 , BeckRS 2009, 11302 Rn. 37; OLG Brandenburg, Beschluss vom 01.03.2018 - 5 WLw 17/17 Rn 15, BeckRS 2018, 11555; Martinez in: Düsing/Martinez/Martinez, Agrarrecht, 2. Aufl., § 2 GrdstVG Rn. 26).
  • OLG Frankfurt, 12.07.2022 - 15 W 9/22

    Landwirtschaftsgerichtliche Genehmigung der Einbringung landwirtschaftlich

    Denn wenn - wie hier - in einem Vertrag mehrere Grundstücke veräußert werden, die die Genehmigungsfreigrenze teils überschreiten und teils unterschreiten, so löst das die Freigrenze übersteigende Grundstück das Genehmigungserfordernis für das gesamte Geschäft nach § 2 Abs. 1 GrdstVG aus, da die Genehmigungsbedürftigkeit für das jeweilige Rechtsgeschäft grundsätzlich nur einheitlich beantwortet werden kann (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 17. November 2010 - 2 Ww 6/10 -, NJW-RR 2011, 884ff. Rn. 32 ff.; OLG Schleswig, Beschluss vom 3. März 2009 - 3 WLw 20/08 -, BeckRS 2009, 11302 Rn. 37; OLG Brandenburg, Beschluss vom 1. März 2018 - 5 WLw 17/17 -, juris Rn. 15).
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