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   OLG Düsseldorf, 30.11.2010 - I-1 U 107/08   

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https://dejure.org/2010,5143
OLG Düsseldorf, 30.11.2010 - I-1 U 107/08 (https://dejure.org/2010,5143)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.11.2010 - I-1 U 107/08 (https://dejure.org/2010,5143)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. November 2010 - I-1 U 107/08 (https://dejure.org/2010,5143)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe des Schadensersatzes bei Beschädigung eines Oldtimers

  • minderwert.de PDF

    Hoher Minderwert bei wertvollem Oldtimer

  • captain-huk.de

    Schadensersatzansprüche bei einem Oldtimer Mercedes 300 SL Coupe.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249
    Höhe des Schadensersatzes bei Beschädigung eines Oldtimers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Mercedes-Oldtimer bei Auffahrunfall beschädigt - Eigentümer erhält trotz fachgerechter Reparatur hohen Schadenersatz für Wertminderung

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Merkantile Wertminderung bei Oldtimern möglich

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Neulackierung bei Oldtimerunfall

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Oldtimerunfall - Nutzungsausfall?

  • schadenfixblog.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Wertminderung beim Oldtimer - Aktuelle Beispiele aus der Praxis

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Oldtimerrecht: Nutzungsausfallentschädigung für einen Oldtimer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 898
  • NZV 2012, 291 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • LG Berlin, 08.01.2007 - 58 S 142/06

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Nutzungsausfallentschädigung für einen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.11.2010 - 1 U 107/08
    Eine solche Nutzungsausfallentschädigung wird nicht nur für neuere Fahrzeuge, sondern auch für Oldtimer grundsätzlich anerkannt (vgl. Senat, Urteil vom 19.01.1998, Az. 1 U 178/96; LG Berlin, Urteil vom 08.01.2007, Az. 58 S 142/06; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 12.08.2004, Az. 7 U 10/04).

    Dementsprechend kommt eine Nutzungsausfallentschädigung für die entgangene Nutzung eines Oldtimers nur in Betracht, wenn der Oldtimer als normales Verkehrs- und Beförderungsmittel genutzt wird und dem Halter kein anderes Kraftfahrzeug zur Verfügung steht (so lag der Fall jeweils in OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.01.1998, Az. 1 U 178/96; LG Berlin, Urteil vom 08.01.2007, Az. 58 S 142/06; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 12.08.2004, Az. 7 U 10/04).

  • OLG Schleswig, 12.08.2004 - 7 U 10/04

    Beschädigung eines Oldtimers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.11.2010 - 1 U 107/08
    Eine solche Nutzungsausfallentschädigung wird nicht nur für neuere Fahrzeuge, sondern auch für Oldtimer grundsätzlich anerkannt (vgl. Senat, Urteil vom 19.01.1998, Az. 1 U 178/96; LG Berlin, Urteil vom 08.01.2007, Az. 58 S 142/06; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 12.08.2004, Az. 7 U 10/04).

    Dementsprechend kommt eine Nutzungsausfallentschädigung für die entgangene Nutzung eines Oldtimers nur in Betracht, wenn der Oldtimer als normales Verkehrs- und Beförderungsmittel genutzt wird und dem Halter kein anderes Kraftfahrzeug zur Verfügung steht (so lag der Fall jeweils in OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.01.1998, Az. 1 U 178/96; LG Berlin, Urteil vom 08.01.2007, Az. 58 S 142/06; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 12.08.2004, Az. 7 U 10/04).

  • OLG Düsseldorf, 19.01.1998 - 1 U 178/96

    Pauschaler Nutzungsausfall bei beschädigtem Oldtimer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.11.2010 - 1 U 107/08
    Eine solche Nutzungsausfallentschädigung wird nicht nur für neuere Fahrzeuge, sondern auch für Oldtimer grundsätzlich anerkannt (vgl. Senat, Urteil vom 19.01.1998, Az. 1 U 178/96; LG Berlin, Urteil vom 08.01.2007, Az. 58 S 142/06; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 12.08.2004, Az. 7 U 10/04).

    Dementsprechend kommt eine Nutzungsausfallentschädigung für die entgangene Nutzung eines Oldtimers nur in Betracht, wenn der Oldtimer als normales Verkehrs- und Beförderungsmittel genutzt wird und dem Halter kein anderes Kraftfahrzeug zur Verfügung steht (so lag der Fall jeweils in OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.01.1998, Az. 1 U 178/96; LG Berlin, Urteil vom 08.01.2007, Az. 58 S 142/06; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 12.08.2004, Az. 7 U 10/04).

  • BGH, 23.11.2004 - VI ZR 357/03

    Merkantile Wertminderung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.11.2010 - 1 U 107/08
    Die Minderbewertung beruht auf der Tatsache, dass erheblich geschädigte und dann reparierte Wagen im Allgemeinen eine größere Schadensanfälligkeit zeigen, ohne dass der Zusammenhang neuer Schäden mit dem Unfall oder einer unzureichenden Reparatur im Einzelfall nachweisbar zu sein braucht (BGH NJW 2005, 277).
  • OLG Frankfurt, 28.10.2005 - 24 U 111/05

    Schadenersatz nach Kraftfahrzeugschaden in einer Waschstraße: Verneinung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.11.2010 - 1 U 107/08
    So hat das OLG Frankfurt a.M. (DAR 2006, 23) selbst bei einem hohen Reparaturkostenaufwand (hier 5.607,39 EUR) einen merkantilen Minderwert eines beschädigten und fachgerecht instand gesetzten Pkws verneint, wenn der Schaden kein eigentlicher Unfallschaden war (hier Waschstraße) und das betroffene Fahrzeugmodell sehr gesucht und wertstabil ist.
  • LG Erfurt, 06.02.2003 - 8 O 835/01

    Haftungsverteilung bei Kollision eines aufgrund einer Vollbremsung schleudernden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.11.2010 - 1 U 107/08
    Das LG Erfurt (NZV 2003, 342) hatte sich mit einem Ferrari F 50 zu befassen, der einen Sachschaden mit einem Reparaturaufwand von über 200.000 EUR bei einem Unfall erlitten hatte.
  • OLG Jena, 28.04.2004 - 3 U 221/03

    Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall; Berechnung des Minderwertes

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.11.2010 - 1 U 107/08
    Das OLG Jena (NZV 2004, 476) führt ebenfalls für einen beschädigten Ferrari aus, dass bei einem beschädigten und durch eine (Ferrari-)Fachwerkstatt reparierten Luxussportwagen bei der Bemessung eines merkantilen Minderwerts eine rein rechnerische Betrachtungsweise nicht zu Grunde gelegt werden könne.
  • BGH, 13.07.2010 - VI ZR 259/09

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Verweis des Geschädigten auf eine günstigere

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.11.2010 - 1 U 107/08
    Grundsätzlich darf der Geschädigte seiner Abrechnung die üblichen Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Werkstatt zugrunde legen (zuletzt BGH NJW 2010, 2941).
  • OLG Düsseldorf, 15.11.2011 - 1 U 50/11

    Voraussetzungen und Umfang des Anspruchs auf Nutzungsausfallentschädigung

    Eine derartige Nutzungsausfallentschädigung wird nicht nur für neuere Fahrzeuge, sondern auch für Oldtimer grundsätzlich anerkannt (Senat, Urteil vom 30. November 2010, Az.: I-1 U 107/08 - veröffentlicht in NJW-RR 2011, 898 - mit Hinweis auf Senat, Urteil vom 19. Januar 1998, Az.: 1 U 178/96; LG Berlin, Urteil vom 8. Januar 2007, Az.: 58 S 142/06; Schleswig-Holsteines Oberlandesgericht, Urteil vom 12. August 2004, Az.: 7 U 10/04).

    Das Senatsurteil vom 30. November 2010 zu dem Az.: I-1 U 107/08 (veröffentlicht in NJW-RR 2011, 898) betraf eine Fallgestaltung, welche die Unfallbeschädigung eines Mercedes 300 SL Coupé aus dem Baujahr 1956 mit einem Zeitwert von mindestens 300.000 EUR zum Gegenstand hatte, der von einem Heckschaden betroffen war.

  • OLG Karlsruhe, 27.10.2011 - 9 U 29/11

    Kraftfahrzeughändlerhaftung für zum Verkauf überlassenen Oldtimer

    Nutzungsausfall ist ersatzfähig, wenn und soweit ein Fahrzeug als normales Verkehrs- und Beförderungsmittel genutzt wird und der Geschädigte eine fühlbare Beeinträchtigung erleidet, weil er im Alltag beispielsweise auf öffentliche Verkehrsmittel zurückgreifen muss und Beeinträchtigungen in der zeitlichen Planung seines Alltagslebens erleidet (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.11.2010 - I-1 U 107/08 -, Rn. 65, zitiert nach Juris; Schäpe/Heberlein, aaO, Rn. 371).

    Die Nichtverfügbarkeit eines anderen Fahrzeugs ist bei einem Oldtimer für den Ersatz eines Nutzungsausfalls nur dann von Bedeutung, wenn der Oldtimer im Alltag zur Befriedigung der (wirtschaftlich relevanten) normalen Verkehrs- und Beförderungsbedürfnisse genutzt werden soll (vgl. OLG Frankfurt, OLGR 2002, 341; OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.01.1998 - 1 U 178/96 -, zitiert nach Juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.11.2010 - 1 U 107/08 - zitiert nach Juris; LG Berlin, Urteil vom 08.01.2007 - 58 S 142/06 -, Rn. 4, zitiert nach Juris; Schäpe/Heberlein, aaO, Rn. 371; Roesner aaO).

  • LG Kassel, 26.05.2014 - 1 S 96/14

    Verkehrsunfall - Nutzungsausfallentschädigung wenn Zweitwagen zur Verfügung steht

    Auch hierfür kann der Geschädigte eine Nutzungsausfallentschädigung nicht verlangen, weil das besondere Fahrgefühl, das mit der Nutzung eines Oldtimers verbunden sein mag, jedenfalls außerhalb der wirtschaftlich fassbaren Mobilitätsbedürfnisse des Betroffenen liegt (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 2011, 898 und OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.11.2011 1 U 50/11.

    Wie sich den Entscheidungen des OLG Düsseldorf vom 29.11.2011 1 U 50/11 und OLG Düsseldorf, NJW-RR 2011, 898 entnehmen lässt, sieht nämlich auch das Oberlandesgericht Düsseldorf nunmehr in der vom Kläger für seine Auffassung herangezogenen, den Vergleich zwischen einem Motorrad und einem gewöhnlichen Kraftfahrzeug betreffenden Urteil aus dem Jahre 2008 eine Ausnahmeentscheidung, deren Tragweite strikt auf die besonderen Umstände des dort entschiedenen Einzelfalls begrenzt zu bleiben hat und sich jedenfalls nicht auf anders geartete Fallgestaltungen, wie etwa auf den vorliegenden Sachverhalt, übertragen lässt.

  • LG Mönchengladbach, 29.04.2019 - 12 O 134/18
    Die Höhe des merkantilen Minderwerts ist nach freier tatrichterlicher Überzeugung (§ 287 Abs. 1 ZPO) im Wege der Schätzung zu ermitteln (OLG Düsseldorf NJW-RR 2011, 898, 899; BHHJ/Jahnke, 25. Aufl. 2018, BGB § 249 Rn. 113).
  • LG Duisburg, 02.09.2023 - 5 S 11/22
    Nutzungsausfall ist ersatzfähig, wenn und soweit ein Fahrzeug als normales Verkehrs- und Beförderungsmittel genutzt wird und der Geschädigte eine fühlbare Beeinträchtigung erleidet, weil er im Alltag beispielsweise auf öffentliche Verkehrsmittel zurückgreifen muss, sich einen Pkw leihen muss, auf Fahrgemeinschaften oder ein Fahrrad zurückgreifen muss und Beeinträchtigungen in der zeitlichen Planung seines Alltagslebens erleidet (OLG Düsseldorf, NJW-RR 2011, 898; OLG Karlsruhe NZV 2012, 234).
  • LG Duisburg, 02.09.2022 - 5 S 11/22
    Nutzungsausfall ist ersatzfähig, wenn und soweit ein Fahrzeug als normales Verkehrs- und Beförderungsmittel genutzt wird und der Geschädigte eine fühlbare Beeinträchtigung erleidet, weil er im Alltag beispielsweise auf öffentliche Verkehrsmittel zurückgreifen muss, sich einen Pkw leihen muss, auf Fahrgemeinschaften oder ein Fahrrad zurückgreifen muss und Beeinträchtigungen in der zeitlichen Planung seines Alltagslebens erleidet (OLG Düsseldorf, NJW-RR 2011, 898; OLG Karlsruhe NZV 2012, 234).
  • AG Ratingen, 25.02.2014 - 11 C 69/13

    In der Regel kein merkantiler Minderwert eines 12 Jahre alten Kfz

    Dass das klägerische Fahrzeug über Besonderheiten (wie z.B. besondere Ausstattung) verfügt, die ausnahmsweise zu einem merkantilen Minderwert führen, wie das etwa bei Oldtimern in Betracht kommt (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 2011, 898) trägt auch er nicht vor.
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