Rechtsprechung
   BGH, 17.04.2012 - VI ZB 46/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,11251
BGH, 17.04.2012 - VI ZB 46/11 (https://dejure.org/2012,11251)
BGH, Entscheidung vom 17.04.2012 - VI ZB 46/11 (https://dejure.org/2012,11251)
BGH, Entscheidung vom 17. April 2012 - VI ZB 46/11 (https://dejure.org/2012,11251)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,11251) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (17)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 104 Abs 2 S 3 ZPO, § 1 Abs 1 S 1 RVG, Nr 7004 RVG-VV, Nr 7006 RVG-VV, Nr 7008 RVG-VV
    Rechtsanwaltsvergütung: Geltendmachung der Umsatzsteuer auf getätigte Auslagen durch einen vorsteuerabzugsberechtigten Rechtsanwalt

  • verkehrslexikon.de

    Zur Erstattung von Umsatzsteuer auf getätigte Auslagen eines vorsteuerabzugsberechtigten Rechtsanwalts

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung von Umsatzsteuer bei der Kostenfestsetzung bei Nichtvorliegen von bleibenden Ausgaben für vorsteuerabzugsberechtigte Prozessbevollmächtigte einer Partei in Form gezahlter Umsatzsteuer

  • Anwaltsblatt

    § 670 BGB, § 675 BGB, § 104 ZPO
    Wer Vorsteuer auf Auslagen zieht, muss Umsatzsteuer herausrechnen

  • rewis.io

    Rechtsanwaltsvergütung: Geltendmachung der Umsatzsteuer auf getätigte Auslagen durch einen vorsteuerabzugsberechtigten Rechtsanwalt

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 670; BGB § 675; ZPO § 104 Abs. 2 S. 3; RVG-Vergütungsverzeichnis Nr. 7008
    Rechtsanwalt darf seinem Auftraggeber als Vorsteuer geltend zu machende Umsatzsteuerbeträge nicht in Rechnung stellen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung von Umsatzsteuer bei der Kostenfestsetzung bei Nichtvorliegen von bleibenden Ausgaben für vorsteuerabzugsberechtigte Prozessbevollmächtigte einer Partei in Form gezahlter Umsatzsteuer

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Umsatzsteuer auf Fahrtkosten?

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vergütungsanspruch des Anwalts: Keine Inrechnungstellung von Umsatzsteuerbeträgen, die als Vorsteuer geltend gemacht werden können

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Der Umgang mit der Umsatzsteuer/Vorsteuer

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Auslagen des Anwalts und der Vorsteuerabzug

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Berücksichtigung von Umsatzsteuerbeträgen bei der Kostenfestsetzung im Hinblick auf zum Vorsteuerabzug berechtigte Prozessbevollmächtigte

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtsanwalt kann gegenüber seinem Mandanten keine Umsatzsteuer auf Fahrtkosten abrechnen! (IBR 2012, 427)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 1016
  • MDR 2012, 810
  • NZV 2012, 476
  • FamRZ 2012, 1136
  • VersR 2012, 1316
  • DB 2012, 2575
  • AnwBl 2012, 664
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 15.01.1987 - I ZR 198/84

    Palettengebühren; Vereinbarkeit von Palettengebühren mit Tarifzwang

    Auszug aus BGH, 17.04.2012 - VI ZB 46/11
    Das Beschwerdegericht hat die Rechtsbeschwerde im Hinblick auf eine abweichende Entscheidung des Bundesdisziplinargerichts vom 29. Januar 1987 (IV VL 37/85, MDR 1987, 467) zur Frage der auf die Reisekosten des Rechtsanwalts zu erstattenden Umsatzsteuer zugelassen.

    b) Soweit das Bundesdisziplinargericht (Beschluss vom 29. Januar 1987 - IV VL 37/85, MDR 1987, 467) unter Berufung auf den Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH, Beschluss vom 3. Februar 1970 - VII B 129/69, BFHE 98, 396 Rn. 398 f.) die Auffassung vertreten hat, dass die mit den Fahrtkosten gezahlte Mehrwertsteuer Bestandteil der tatsächlichen Reiseaufwendungen und damit der dem Rechtsanwalt zustehenden Auslagen ist, die unabhängig von der Möglichkeit des Vorsteuerabzugs erstattungsfähig sind, vermag der Senat sich dieser Auffassung für die zivilrechtliche Kostenerstattung nicht anzuschließen.

  • BDG, 29.01.1987 - IV VL 37/85
    Auszug aus BGH, 17.04.2012 - VI ZB 46/11
    Das Beschwerdegericht hat die Rechtsbeschwerde im Hinblick auf eine abweichende Entscheidung des Bundesdisziplinargerichts vom 29. Januar 1987 (IV VL 37/85, MDR 1987, 467) zur Frage der auf die Reisekosten des Rechtsanwalts zu erstattenden Umsatzsteuer zugelassen.

    b) Soweit das Bundesdisziplinargericht (Beschluss vom 29. Januar 1987 - IV VL 37/85, MDR 1987, 467) unter Berufung auf den Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH, Beschluss vom 3. Februar 1970 - VII B 129/69, BFHE 98, 396 Rn. 398 f.) die Auffassung vertreten hat, dass die mit den Fahrtkosten gezahlte Mehrwertsteuer Bestandteil der tatsächlichen Reiseaufwendungen und damit der dem Rechtsanwalt zustehenden Auslagen ist, die unabhängig von der Möglichkeit des Vorsteuerabzugs erstattungsfähig sind, vermag der Senat sich dieser Auffassung für die zivilrechtliche Kostenerstattung nicht anzuschließen.

  • BVerfG, 17.02.1995 - 1 BvR 697/93

    Erstattungs von Schreibauslagen im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BGH, 17.04.2012 - VI ZB 46/11
    Durch diese Regelung soll vermieden werden, dass der vorsteuerabzugsberechtigte Antragsteller mit einer Festsetzung der Beträge einen nicht gerechtfertigten Vermögensvorteil erlangt (vgl. BT-Drucks. 12/6962, S. 111; siehe auch BVerfG, NJW 1996, 382).
  • BVerwG, 09.04.2010 - 1 WDS-KSt 6.09

    Wehrbeschwerdeverfahren; Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss; Besetzung

    Auszug aus BGH, 17.04.2012 - VI ZB 46/11
    Nach VV RVG Nr. 7008 hat der Anwalt auch einen gesetzlichen Anspruch auf Ersatz der auf seine Vergütung nach dem Umsatzsteuergesetz entfallenden Umsatzsteuer in voller Höhe (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. April 2010 - 1 WDS - KSt 6/09, ZfS 2010, 467 Rn. 22; OLG Dresden, JurBüro 2008, 372; Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, RVG, 19. Aufl., VV 7008 Rn. 12; Feller in Göttlich/Mümmler, RVG, 4. Aufl., Stichwort: "Reisekosten", Anm. 8.4 Umsatzsteuer; Anwaltkommentar/N. Schneider RVG, 6. Aufl., VV 7003-7006 Rn. 43 ff.; Sterzinger, NJW 2008, 1254, 1255).
  • BFH, 03.02.1970 - VII B 129/69

    Kostenpflichtiger - Rechtsanwalt - Erstattungsberechtigter -

    Auszug aus BGH, 17.04.2012 - VI ZB 46/11
    b) Soweit das Bundesdisziplinargericht (Beschluss vom 29. Januar 1987 - IV VL 37/85, MDR 1987, 467) unter Berufung auf den Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH, Beschluss vom 3. Februar 1970 - VII B 129/69, BFHE 98, 396 Rn. 398 f.) die Auffassung vertreten hat, dass die mit den Fahrtkosten gezahlte Mehrwertsteuer Bestandteil der tatsächlichen Reiseaufwendungen und damit der dem Rechtsanwalt zustehenden Auslagen ist, die unabhängig von der Möglichkeit des Vorsteuerabzugs erstattungsfähig sind, vermag der Senat sich dieser Auffassung für die zivilrechtliche Kostenerstattung nicht anzuschließen.
  • BFH, 27.06.1996 - IV B 69/95

    Ist ein Anwalt vorsteuerabzugsberechtigt, hat er gegenüber seinem Auftraggeber

    Auszug aus BGH, 17.04.2012 - VI ZB 46/11
    Ist ein Anwalt vorsteuerabzugsberechtigt, hat er gegenüber seinem Auftraggeber für Leistungen, die er erbringt, Umsatzsteuer zu verlangen und diese an das Finanzamt abzuführen (vgl. BFH, Beschluss vom 27. Juni 1996 - IV B 69/95, juris Rn. 2).
  • OLG Dresden, 29.04.2008 - 3 W 408/08
    Auszug aus BGH, 17.04.2012 - VI ZB 46/11
    Nach VV RVG Nr. 7008 hat der Anwalt auch einen gesetzlichen Anspruch auf Ersatz der auf seine Vergütung nach dem Umsatzsteuergesetz entfallenden Umsatzsteuer in voller Höhe (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. April 2010 - 1 WDS - KSt 6/09, ZfS 2010, 467 Rn. 22; OLG Dresden, JurBüro 2008, 372; Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, RVG, 19. Aufl., VV 7008 Rn. 12; Feller in Göttlich/Mümmler, RVG, 4. Aufl., Stichwort: "Reisekosten", Anm. 8.4 Umsatzsteuer; Anwaltkommentar/N. Schneider RVG, 6. Aufl., VV 7003-7006 Rn. 43 ff.; Sterzinger, NJW 2008, 1254, 1255).
  • VG Würzburg, 27.04.2021 - W 3 M 20.2128

    Abrechnungsfähigkeit der Umsatzsteuer auf Reisekosten des Anwalts

    Zur Frage der Geltendmachung der Umsatzsteuer auf getätigte Auslagen durch einen - wie im vorliegenden Fall gegeben - vorsteuerabzugsberechtigten Rechtsanwalt hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 17. April 2012 (VI ZB 46/11 - juris) wie folgt entschieden:.

    Für eine Pauschale kommt er mithin nicht in Betracht (BGH, B.v. 17.04.2012 - VI ZB 46/11 - BeckRS 2012, 10730, Rn. 4 ff; NJW-RR 2012, 1016; NJW-Spezial 2012, 412).

    Daraus kann gefolgert werden, dass die vorsteuerabzugsberechtigte Partei vom kostenpflichtigen Gegner keine Umsatzsteuer erstattet verlangen kann, mithin Umsatzsteuer, die im Wege des Vorsteuerabzugs zurückfließt, kostenmäßig neutral bleibt (BGH, B.v. 17.04.2012 - VI ZB 46/11 - BeckRS 2012, 10730 Rn. 8 m.w.N; W.-R. Schenke/Hug in Kopp/Schenke, VwGO, 26. Aufl. 2020, § 162 Rn. 10a, 1d).

    Dieses Ergebnis bedeutet zwar, dass die vom Gesetzgeber in § 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. a) UStG festgesetzte Ermäßigung auf den regulären Umsatzsteuersatz bei Beförderung von Personen im Schienenverkehr faktisch nicht zur Anwendung kommt und die hinsichtlich der Umsatzsteuer gesetzlich gewollte steuerliche Privilegierung dieses Sachverhalts entfällt; allerdings ist dies unabhängig vom Sinngehalt dieses Ergebnisses hinzunehmen; denn es beruht auf der Kombination des oben dargestellten Verbots, als Vorsteuerabzugsberechtigter Rechtsanwalt verauslagte Umsatzsteuer an den Mandanten weiterzugeben (BGH, B.v. 17.4.2012 - VI ZB 46/11 - juris Rn. 6) und der obergerichtlichen Vorgabe, dass die Nebenleistung das steuerliche Schicksal der Hauptleistung teilt (Fritsch in Reiß/Kraeusel/Langer, UStG, Stand: 1.3.2021, § 3 Rn. 684 n.w.N.).

  • KG, 24.05.2013 - 1 Ws 28/13

    Umsatzsteuer, Auslagen

    Die Zahlung der Umsatzsteuer auf umsatzsteuerpflichtige Auslagen stellt nämlich in diesem Fall keine bleibende Ausgabe dar, weil die Umsatzsteuer wirtschaftlich im Wege des Vorsteuerabzugs wieder zurückfließt (vgl. BGH NJW-RR 2012, 1016; Gerold/Schmidt RVG 19. Aufl., VV RVG Nr. 7008 Rdn. 18).
  • BPatG, 22.04.2021 - 35 W (pat) 406/19
    In Fällen der Vorsteuergeltendmachung kann der Anwalt auch seine aufgewendeten Reisekosten seiner Mandantin nur in Höhe der Nettobeträge in Rechnung stellen (vgl. BGH, Beschluss vom 17. April 2012 - Az.: VI ZB 46/11).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht