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   BGH, 11.05.2012 - V ZR 189/11   

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https://dejure.org/2012,14365
BGH, 11.05.2012 - V ZR 189/11 (https://dejure.org/2012,14365)
BGH, Entscheidung vom 11.05.2012 - V ZR 189/11 (https://dejure.org/2012,14365)
BGH, Entscheidung vom 11. Mai 2012 - V ZR 189/11 (https://dejure.org/2012,14365)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 10 Abs 2 S 2 WoEigG, § 242 BGB
    Wohnungseigentum: Beschlusskompetenz für die Umwandlung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum; grundbuchrechtlicher Vollzug der veränderten Nutzung von Gemeinschaftsflächen auf Grund langjähriger Duldung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch des Wohnungseigentümers auf Vereinbarung der Umwandlung von Teileigentumseinheiten in Wohnungseigentumseinheiten bei Begründung von Sondereigentum an Teilen des Gemeinschaftseigentums; Umwandlung von Teileigentumseinheiten unter Einbeziehung von ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anpassung unbilliger Regelungen der Gemeinschaftsordnung; sachenrechtliche Zuordnung; Anpassungsanspruch; Erstattung von vorgerichtlichen Anwaltskosten

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zum Anspruch auf Änderung der sachenrechtlichen Zuordnung; §§ 10 Abs. 2 WEG, 242, 280 BGB

  • rewis.io

    Wohnungseigentum: Beschlusskompetenz für die Umwandlung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum; grundbuchrechtlicher Vollzug der veränderten Nutzung von Gemeinschaftsflächen auf Grund langjähriger Duldung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch des Wohnungseigentümers auf Vereinbarung der Umwandlung von Teileigentumseinheiten in Wohnungseigentumseinheiten bei Begründung von Sondereigentum an Teilen des Gemeinschaftseigentums; Umwandlung von Teileigentumseinheiten unter Einbeziehung von ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anspruch auf Änderung der dinglichen Zuordnung aus § 10 WEG?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keine Anpassung der Teilungserklärung

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Sachenrechtliche Zu-/Neuordnung durch Vereinbarung nach § 10 WEG?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Anspruch von Wohnungseigentümern zur Genehmigung einer Vereinbarung zur Begründung von Sondereigentum

  • blog.de (Kurzinformation)

    WEG: Kein Anspruch auf Änderung der Teilungserklärung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Änderung der sachenrechtlichen Grundlagen einer WEG

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Änderung der sachenrechtlichen Grundlagen einer WEG

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Anspruch auf Änderung der sachenrechtlichen Zuordnung aus § 10 Abs. 2 Satz 3 WEG? (IMR 2012, 387)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 1036
  • NZM 2012, 613
  • ZMR 2012, 793
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus BGH, 11.05.2012 - V ZR 189/11
    aa) Zutreffend geht es davon aus, dass der Beschluss der Eigentümerversammlung vom 28. April 1992, in welchem die anwesenden Eigentümer der Umwandlung der beiden Teileigentumseinheiten unter Einbeziehung von Gemeinschaftsflächen in vier Wohnungseigentumseinheiten und der Einräumung eines Sondernutzungsrechts für die neu gebildeten Einheiten an den Dachgärten zugestimmt haben, nichtig ist; denn die Umwidmung von Teileigentum in Wohnungseigentum, die Begründung von Sondernutzungsrechten und die Umwandlung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum sind einer Beschlussfassung von vornherein entzogen (vgl. Senat, Beschluss vom 20. September 2000 - V ZB 58/99, BGHZ 145, 158, 167).

    Soweit die Kläger meinen, das Berufungsgericht verkenne, dass in diesem Beschluss zugleich die bestandskräftige und damit gültige Beschlussfassung über die Zustimmung zur Vornahme baulicher Veränderungen am Gemeinschaftseigentum liege (Senat, Beschluss vom 20. September 2000 - V ZB 58/99, BGHZ 145, 158, 168), stellt dies keinen Umstand dar, aus dem sie einen Anspruch auf Anpassung der Teilungserklärung und der dinglichen Rechtslage an die neuen baulichen Gegebenheiten ableiten können.

  • BGH, 05.12.2003 - V ZR 447/01

    Rechtsfolgen der Abweichung der Bauausführung einer Wohnungseigentumsanlage von

    Auszug aus BGH, 11.05.2012 - V ZR 189/11
    Insoweit verbleibt es dabei, dass in besonders gelagerten Ausnahmefällen - ohne Herabsenkung der bisherigen Anforderungen - aufgrund des Gemeinschaftsverhältnisses nach Treu und Glauben für die Miteigentümer die Verpflichtung zur Änderung der Vereinbarungen bestehen kann (zu einem solchen Sachverhalt vgl. Senat, Urteil vom 5. Dezember 2003 - V ZR 447/01, ZMR 2004, 206).

    (2) Nicht zu beanstanden ist auch die Auffassung des Berufungsgerichts, dass die Grundsätze aus dem Senatsurteil vom 5. Dezember 2003 (V ZR 447/01, ZMR 2004, 206) nicht heranzuziehen sind.

  • BGH, 04.04.2003 - V ZR 322/02

    Wirkung von Vereinbarungen der Wohnungseigentümer gegenüber dem Sondernachfolger

    Auszug aus BGH, 11.05.2012 - V ZR 189/11
    Von der inhaltlichen Ausgestaltung des Gemeinschaftsverhältnisses ist eine vertragliche Regelung der sachenrechtlichen Zuordnung zu unterscheiden; sie kann nicht Gegenstand einer Vereinbarung im Sinne des § 10 WEG sein (Senat, Urteil vom 4. April 2003 - V ZR 322/02, NJW 2003, 2165, 2166).
  • BGH, 10.11.2006 - V ZR 62/06

    Rechtstellung der Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Geltendmachung

    Auszug aus BGH, 11.05.2012 - V ZR 189/11
    Denn die Kläger haben ihre Pflichten aus der zwischen den Wohnungseigentümern bestehenden Sonderverbindung (vgl. Senat, Urteil vom 10. November 2006 - V ZR 62/06, WM 2007, 132, 133) nicht schuldhaft verletzt.
  • BGH, 16.01.2009 - V ZR 133/08

    Haftung für fahrlässige Geltendmachung unberechtigter Forderungen

    Auszug aus BGH, 11.05.2012 - V ZR 189/11
    Bleibt dabei ungewiss, ob tatsächlich eine Pflichtverletzung der anderen Partei vorliegt, darf der Gläubiger die sich aus einer Pflichtverletzung ergebenden Rechte geltend machen, ohne Schadensersatzpflichten wegen einer schuldhaften Vertragsverletzung befürchten zu müssen, auch wenn sich sein Verlangen im Ergebnis als unberechtigt herausstellt (Senat, Urteil vom 16. Januar 2009 - V ZR 133/08, BGHZ 179, 238 Rn. 20).
  • BGH, 10.07.2015 - V ZR 169/14

    Zweckwidrige Nutzung eines Ladens als Gaststätte in einer Wohnungseigentumsanlage

    Grundsätzlich kann eine solche in der Teilungserklärung enthaltene Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter (vgl. Senat, Urteil vom 11. Mai 2012 - V ZR 189/11, NJW-RR 2012, 1036 Rn. 9; Beschluss vom 4. Dezember 2014 - V ZB 7/13, ZWE 2015, 208 Rn. 10, 20 f.; Klein in Bärmann, WEG, 12. Aufl., § 15 Rn. 8) schuldrechtlich geändert werden; gegenüber Sonderrechtsnachfolgern wirkt dies allerdings nur, wenn die Änderung - woran es hier fehlt - durch die Eintragung in das Grundbuch "verdinglicht" wird (§ 10 Abs. 3 WEG).
  • BGH, 14.11.2014 - V ZR 118/13

    Wohnungseigentum: Verpflichtung des Wohnungserwerbers zur Beseitigung eines

    In einem solchen Fall sind die Wohnungseigentümer verpflichtet, Teilungsvertrag und Aufteilungsplan so zu ändern, dass diese der tatsächlichen Bauausführung entsprechen (vgl. Senat, Urteil vom 5. Dezember 2003 - V ZR 447/01, NJW 2004, 1798, 1800 für einen sondereigentumslosen Miteigentumsanteil und Urteil vom 11. Mai 2012- V ZR 189/11, NJW-RR 2012, 1036 Rn. 11).
  • BGH, 18.03.2016 - V ZR 75/15

    Grundstückserwerb durch Wohnungseigentümergemeinschaft grundsätzlich möglich

    (1) Die Klägerin weist zwar im Ausgangspunkt zutreffend darauf hin, dass Änderungen der sachenrechtlichen Grundlagen der Wohnungseigentümergemeinschaft keine Verwaltung im Sinne des § 21 Abs. 3 WEG darstellen und daher weder durch einen (Mehrheits-)Beschluss noch durch eine Vereinbarung herbeigeführt werden können (vgl. Senat, Urteil vom 11. Mai 2012 - V ZR 189/11, NJW-RR 2012, 1036 Rn. 8).
  • BGH, 16.07.2021 - V ZR 284/19

    Wohnungseigentumssache: Prozessführungsbefugnis des Wohnungseigentümerverbands

    Anders etwa als bei der Umwandlung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum oder umgekehrt werden die sachenrechtlichen Grundlagen der Gemeinschaft, die einer Vereinbarung (vgl. Senat, Urteil vom 22. März 2019 - V ZR 298/16, NJW 2019, 3716 Rn. 11 mwN) und in der Folge auch einem Änderungsvorbehalt nicht zugänglich sind (vgl. Senat, Urteil vom 4. April 2003 - V ZR 322/02, NJW 2003, 2165, 2166), bei der Umwandlung von Teileigentum in Wohnungseigentum nicht berührt (vgl. Senat, Urteil vom 11. Mai 2012 - V ZR 189/11, NJW-RR 2012, 1036 Rn. 9).
  • BGH, 22.03.2019 - V ZR 298/16

    Anspruch auf Änderung der Teilungserklärung gegenüber übrigen Wohnungseigentümern

    Sie kann nicht Gegenstand einer Vereinbarung sein (vgl. Senat, Urteil vom 12. April 2013 - V ZR 103/12, ZfIR 2013, 646 Rn. 9; Urteil vom 11. Mai 2012 - V ZR 189/11, NZM 2012, 613 Rn. 8; Urteil vom 4. April 2003 - V ZR 322/02, NJW 2003, 2165, 2166).

    Die Inhaltsänderung kann daher ebenso wie die Aufhebung des Sondernutzungsrechts Gegenstand einer Vereinbarung im Sinne des § 10 Abs. 2 Satz 3 WEG sein (vgl. Senat, Urteil vom 11. Mai 2012 - V ZR 189/11, NZM 2012, 613 Rn. 9; Urteil vom 23. März 2018 - V ZR 65/17, ZfIR 2018, 521 Rn. 16).

  • BGH, 12.04.2013 - V ZR 103/12

    Wohnungseigentum: Mitwirkungspflicht einzelner Wohnungseigentümer bei der

    Sie kann nicht Gegenstand einer Vereinbarung sein (vgl. Senat, Urteil vom 11. Mai 2012 - V ZR 189/11, NJW-RR 2012, 1036 Rn. 8; Urteil vom 4. April 2003 - V ZR 322/02, aaO; vgl. auch BT-Drucks. 16/887, S. 19), und zwar auch dann nicht, wenn die Vereinbarung nur eine schuldrechtliche Verpflichtung zur Mitwirkung an der Änderung der sachenrechtlichen Grundlagen der Gemeinschaft begründet (Senat, Urteil vom 4. April 2003 - V ZR 322/02, aaO).

    Dies setzt allerdings voraus, dass außergewöhnliche Umstände vorliegen, die die Verweigerung der Zustimmung als grob unbillig und damit als Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben erscheinen lassen (eingehend Senat, Urteil vom 11. Mai 2012 - V ZR 189/11, NJW-RR 2012, 1036 Rn. 11 f.).

  • BGH, 23.03.2018 - V ZR 65/17

    Herbeiführen der dauerhafte Änderung des Inhalts eines Sondernutzungsrechts und

    Nach § 10 Abs. 2 Satz 3 WEG könnte zwar keine Veränderung der sachenrechtlichen Grundlagen verlangt werden (vgl. Senat, Urteil vom 11. Mai 2012 - V ZR 189/11, NJW-RR 2012, 1036 Rn. 9).

    Die Eintragung ändert den Charakter des Sondernutzungsrechts nicht, sondern stellt nur sicher, dass die Vereinbarung auch gegenüber dem Sondernachfolger eines Wohnungseigentümers gilt (vgl. Senat, Urteil vom 11. Mai 2012 - V ZR 189/11, aaO, Rn. 9; Beschluss vom 21. Dezember 1989 - V ZB 22/89, BGHZ 109, 396, 399).

  • BGH, 04.12.2014 - V ZB 7/13

    Grundbucheintragung eines Amtswiderspruchs: Unzulässigkeit eine ohne Mitwirkung

    cc) Hieraus ergibt sich eine Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter für die Räume im Untergeschoss, die diese zu Nebenräumen und ihre Nutzung zu nicht nur vorübergehenden Wohnzwecken unzulässig macht (vgl. Senat, Beschluss vom 16. Juni 2011 - V ZA 1/11, ZfIR 2011, 757 Rn. 6 [Teileigentum und Hobbyraum]; Urteil vom 11. Mai 2012- V ZR 189/11, NJW-RR 2012, 1036 Rn. 9; Urteil vom 16. Mai 2014 - V ZR 131/13, NJW 2014, 2640 Rn. 7 [Spitzboden]; OLG Zweibrücken, FGPrax 2006, 114 f. [Keller]; Schultzky in Jennißen, WEG, 4. Aufl., § 15 Rn. 47).
  • BGH, 20.09.2019 - V ZR 258/18

    Wirksamkeit des Mehrheitsbeschlusses einer Wohnungseigentümergemeinschaft zur

    Denn die vertragliche Regelung der sachenrechtlichen Zuordnung ist von der inhaltlichen Ausgestaltung des Gemeinschaftsverhältnisses zu unterscheiden (vgl. Senat, Urteil vom 4. April 2003 - V ZR 322/02, NJW 2003, 2165, 2166; Urteil vom 11. Mai 2012 - V ZR 189/11, NJW-RR 2012, 1036 Rn. 8 f.).
  • BGH, 13.10.2017 - V ZR 305/16

    Wohnungseigentumssache: Ausübungsbefugnis des Verbands für den Individualanspruch

    Dieser Änderungsanspruch bezieht sich nicht auf das Gemeinschaftseigentum und dessen Verwaltung, sondern ausschließlich auf die inhaltliche Ausgestaltung des Gemeinschaftsverhältnisses (vgl. Senat, Urteil vom 11. Mai 2012 - V ZR 189/11, NJW-RR 2012, 1036 Rn. 8); er ist damit schon seiner Art nach von § 10 Abs. 6 Satz 3 WEG nicht erfasst.
  • BGH, 21.10.2016 - V ZR 78/16

    Wohnungseigentum: Änderung der in der Teilungserklärung zum Inhalt des

  • OLG München, 15.05.2017 - 34 Wx 207/16

    Erfordernis einer Vereinbarung aller Eigentümer für die Umwandlung von Teil- in

  • OLG München, 11.11.2016 - 34 Wx 264/16

    Umwandlung von Teil- in Wohnungseigentum bei zulässiger Wohnnutzung des

  • OLG Frankfurt, 08.03.2016 - 6 U 23/15

    Zustimmung zur Einräumung eines Sondernutzungsrechts an einem Wohnhaus

  • LG Hamburg, 24.11.2017 - 318 S 67/16

    Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Einräumung von Sondernutzungsrechten an

  • OLG Hamm, 30.07.2019 - 24 U 6/18

    Rückabwicklung eines notariellen Kaufvertrags nach erklärtem Rücktritt

  • LG München I, 06.11.2014 - 36 S 25536/13

    Beschluss, Ungültigerklärung, Lastentragung, Änderung

  • OLG München, 21.10.2016 - 34 Wx 277/16

    Teilvollzug einer Teilungserklärungsänderung mit mehreren Regelungsgegenständen

  • OLG München, 22.12.2016 - 34 Wx 306/16

    Unzulässige Eintragung eines Miteigentumsanteils

  • OLG Düsseldorf, 25.10.2012 - 10 U 20/12

    Umfang der Schadensersatzpflicht des Mieters bei vorzeitiger Kündigung eines

  • AG Stuttgart, 26.02.2014 - 61 C 4796/13

    Wohnungseigentum: Herausgabe eines durch einen anderen Wohnungseigentümer

  • OLG München, 04.02.2014 - 34 Wx 434/13

    Wohnungsgrundbuch: Zustimmungserfordernis des Grundpfandrechtsgläubigers zur

  • OLG Frankfurt, 31.07.2014 - 20 W 111/14

    Grundbuch: Eintragung eines Amtswiderspruchs

  • LG Karlsruhe, 01.02.2018 - 7 S 23/17

    Anspruch auf Änderung der Teilungserklärung

  • KG, 14.09.2018 - 21 U 63/16

    Wohnungseigentum: Aktivlegitimation der Wohnungseigentümergemeinschaft für

  • VG München, 06.11.2014 - M 17 K 12.8

    Erfolglose Klage auf Löschung von Dienstbarkeiten aus dem Grundbuch

  • OLG Nürnberg, 01.06.2016 - 15 W 338/16

    Änderung der Teilungserklärung nach Erklärung der Auflassung

  • AG Bremen, 08.08.2014 - 29 C 39/14

    Einbau bodentiefer Fenster ist keine Sanierung von Dachgauben!

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