Weitere Entscheidung unten: BGH, 16.03.2012

Rechtsprechung
   BGH, 15.05.2012 - V ZB 282/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,16619
BGH, 15.05.2012 - V ZB 282/11 (https://dejure.org/2012,16619)
BGH, Entscheidung vom 15.05.2012 - V ZB 282/11 (https://dejure.org/2012,16619)
BGH, Entscheidung vom 15. Mai 2012 - V ZB 282/11 (https://dejure.org/2012,16619)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 511 ZPO, § 522 ZPO, § 559 ZPO, § 574 ZPO, § 577 Abs 2 S 4 ZPO
    Berufungsverwerfung als unzulässig: Notwendiger Inhalt des Verwerfungsbeschlusses bei Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde; Beschwer des Anfechtungsklägers durch die erfolglose Anfechtung des Eigentümerbeschlusses über die Genehmigung der Jahresabrechnung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit einer Darlegung des für die Entscheidung maßgeblichen Sachverhalts und des Rechtschutzziels in einem die Rechtsbeschwerde unterliegenden Beschluss

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unterlassene Zulassung der Berufung; Beschwer durch erfolgreiche Anfechtung des Jahresabschlusses; Jahresabrechnung; Begründungsanforderungen an Beschluss; unzulässige Berufung

  • rewis.io

    Berufungsverwerfung als unzulässig: Notwendiger Inhalt des Verwerfungsbeschlusses bei Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde; Beschwer des Anfechtungsklägers durch die erfolglose Anfechtung des Eigentümerbeschlusses über die Genehmigung der Jahresabrechnung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 559; ZPO § 577 Abs. 2 S. 4
    Notwendigkeit einer Darlegung des für die Entscheidung maßgeblichen Sachverhalts und des Rechtschutzziels in einem die Rechtsbeschwerde unterliegenden Beschluss

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Rechtsbeschwerde wegen fehlerhafter Sachdarstellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Anforderung an rechtsbeschwerdefähige Beschlüsse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ausführungen des Beschwerdegerichts, die eine rechtliche Überprüfung nicht ermöglichen, sind keine Gründe im zivilprozessualen Sinn

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 1103
  • NZM 2012, 812
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 04.12.2009 - V ZR 44/09

    Buchung von tatsächlichen und geschuldeten Zahlungen der Wohnungseigentümer auf

    Auszug aus BGH, 15.05.2012 - V ZB 282/11
    Die Jahresrechnung hat Einnahmen und Ausgaben und die Höhe gebildeter Rücklagen der Gemeinschaft auszuweisen (Senat, Urteil vom 4. Dezember 2009 - V ZR 44/09, NJW 2010, 2127 f. Rn. 10).

    Richtig ist zwar, dass die Jahresabrechnung nicht nur inhaltlich richtig, sondern auch für einen Wohnungseigentümer ohne Hinzuziehung fachlicher Unterstützung verständlich, geordnet und übersichtlich sein muss (Senat, Urteil vom 4. Dezember 2009 - V ZR 44/09, NJW 2010, 2127 f. Rn. 10).

  • BGH, 14.11.2007 - VIII ZR 340/06

    Tierhaltung in Mietwohnung

    Auszug aus BGH, 15.05.2012 - V ZB 282/11
    Sollte das Amtsgericht von einer Berufungsbeschwer von über 600 EUR ausgegangen sein, muss das Berufungsgericht die Entscheidung über die Zulassung der Berufung nach § 511 Abs. 4 ZPO nachholen, wenn es diesen Wert für nicht erreicht hält (BGH, Urteil vom 14. November 2007 - VIII ZR 340/06, NJW 2008, 218, 219 Rn. 12; Senat, Beschluss vom 6. Oktober 2011 - V ZB 72/11, NJW-RR 2012, 82, 83 Rn. 6).
  • BGH, 04.03.2011 - V ZR 156/10

    Wohnungseigentum: Einstellung von unberechtigten Ausgaben des Verwalters in die

    Auszug aus BGH, 15.05.2012 - V ZB 282/11
    Sie soll die Wohnungseigentümer in die Lage versetzen, die Vermögenslage der Wohnungseigentümergemeinschaft zu erfassen und daraufhin zu überprüfen, was mit den eingezahlten Mitteln geschehen ist, insbesondere ob sie entsprechend den Vorgaben namentlich des Wirtschaftsplans eingesetzt worden sind (Senat, Urteil vom 4  März 2011 - V ZR 156/10, NJW 2011, 1346, 1347 Rn. 6).
  • BGH, 31.03.2011 - V ZB 236/10

    Wohnungseigentumsverfahren: Bemessung des Interesses an der Entlastung oder

    Auszug aus BGH, 15.05.2012 - V ZB 282/11
    Das gilt etwa für die Anfechtung des Beschlusses über die Entlastung des Verwalters, gegen den keine Ansprüche erhoben werden sollen (Senat, Beschluss vom 31. März 2011 - V ZB 236/10, NJW-RR 2011, 1026, 1027 Rn. 12).
  • BGH, 07.04.2011 - V ZB 301/10

    Berufungsverwerfung wegen Nichterreichens der Berufungssumme: Notwendiger Inhalt

    Auszug aus BGH, 15.05.2012 - V ZB 282/11
    Wird diesen Anforderungen nicht genügt, liegt ein von Amts wegen zu berücksichtigender Verfahrensmangel vor, der die Aufhebung der Beschwerdeentscheidung nach sich zieht (Senat, Beschlüsse vom 7. April 2011 - V ZB 301/10, WuM 2011, 377 Rn. 3 und vom 29. September 2011 - V ZB 157/11, NJW-RR 2012, 141, 142 Rn. 2).
  • BGH, 29.09.2011 - V ZB 157/11

    Wohnungseigentumsverfahren: Behandlung der Berufungseinlegung von Hauptpartei und

    Auszug aus BGH, 15.05.2012 - V ZB 282/11
    Wird diesen Anforderungen nicht genügt, liegt ein von Amts wegen zu berücksichtigender Verfahrensmangel vor, der die Aufhebung der Beschwerdeentscheidung nach sich zieht (Senat, Beschlüsse vom 7. April 2011 - V ZB 301/10, WuM 2011, 377 Rn. 3 und vom 29. September 2011 - V ZB 157/11, NJW-RR 2012, 141, 142 Rn. 2).
  • BGH, 06.10.2011 - V ZB 72/11

    Bemessung der Beschwer bei Verurteilung zu jährlich wiederkehrendem

    Auszug aus BGH, 15.05.2012 - V ZB 282/11
    Sollte das Amtsgericht von einer Berufungsbeschwer von über 600 EUR ausgegangen sein, muss das Berufungsgericht die Entscheidung über die Zulassung der Berufung nach § 511 Abs. 4 ZPO nachholen, wenn es diesen Wert für nicht erreicht hält (BGH, Urteil vom 14. November 2007 - VIII ZR 340/06, NJW 2008, 218, 219 Rn. 12; Senat, Beschluss vom 6. Oktober 2011 - V ZB 72/11, NJW-RR 2012, 82, 83 Rn. 6).
  • KG, 06.09.1993 - 24 W 4142/92
    Auszug aus BGH, 15.05.2012 - V ZB 282/11
    Sie ist nicht zuletzt die Grundlage für die Festlegung der endgültigen Höhe der Beiträge (KG, OLGZ 1994, 141, 145; Merle in Bärmann, WEG, 11. Aufl., § 28 Rn. 56 aE).
  • BGH, 11.10.2013 - V ZR 271/12

    Wohnungseigentum: Notwendiger Inhalt einer Gesamtjahresabrechnung

    Die Jahresabrechnung ist nicht zuletzt die Grundlage für die Festlegung der endgültigen Höhe der Beiträge (Senat, Urteil vom 4. Dezember 2009 - V ZR 44/09, NJW 2010, 2127 Rn. 10, 17; Urteil vom 4. März 2011 - V ZR 156/10, ZWE 2011, 256 Rn. 6; Beschluss vom 15. Mai 2012 - V ZB 282/11, NJW-RR 2012, 1103 Rn. 7).
  • BGH, 09.02.2017 - V ZR 188/16

    Wohnungseigentumsverfahren: Rechtsmittelbeschwer bei Anfechtung des Beschlusses

    Sie bestimmt sich bei einer einschränkungslosen Anfechtung des Beschlusses nach dem Anteil des Anfechtungsklägers an dem Gesamtergebnis der Abrechnung, und zwar auch dann, wenn dieser formale Fehler der Abrechnung bemängelt (vgl. Senat, Beschluss vom 15. Mai 2012 - V ZB 282/11, ZWE 2012, 336 Rn. 7 f.; vgl. zum Wirtschaftsplan Senat, Beschluss vom 18. September 2014 - V ZR 290/13, NZM 2014, 912 Rn. 10; zur Beschwer bei einer auf einzelne Abrechnungspositionen beschränkten Anfechtungsklage: Senat, Beschluss vom 9. Juli 2015 - V ZB 198/14, ZWE 2015, 466 Rn. 11).
  • BGH, 27.10.2017 - V ZR 189/16

    Wohnungseigentumssache: Erforderlichkeit einer Übersicht über die

    Die Jahresabrechnung ist nicht zuletzt die Grundlage für die Festlegung der endgültigen Höhe der Beiträge (Senat, Beschluss vom 15. Mai 2012 - V ZB 282/11, NJW-RR 2012, 1103 Rn. 7; Urteil vom 11. Oktober 2013 - V ZR 271/12, NJW 2014, 145 Rn. 6).
  • LG Düsseldorf, 21.12.2016 - 25 S 63/16

    Vorübergehende Entnahmen sind in Jahresabrechnung zu erläutern!

    Die Jahresabrechnung ist nicht zuletzt die Grundlage für die Festlegung der endgültigen Höhe der Beiträge (Bundesgerichtshof, Urteil vom 11. Oktober 2013, - V ZR 271/12, MDR 2014, 143; Bundesgerichtshof, Urteil vom 4. Dezember 2009, - V ZR 44/09, NJW 2010, 2127; Bundesgerichtshof, Urteil vom 4. März 2011, - V ZR 156/10, ZWE 2011, 256; Bundesgerichtshof, Urteil vom 15. Mai 2012, -V ZB 282/11, NJW-RR 2012, 1103).

    Der Bundesgerichtshof hat jedoch auch herausgestellt, dass die Wohnungseigentümer durch die Jahresabrechnung in die Lage versetzt werden sollen, das Vorgehen der Verwaltung zu kontrollieren (Bundesgerichtshof, Beschluss vom 15. Mai 2012, - V ZB 282/11, NZM 2012, 812).

  • BGH, 24.02.2023 - V ZR 152/22

    Anfechtung des gefassten Abrechnungsbeschlusses hinsichtlich

    Das für die Grenzen des § 49a Abs. 1 Satz 2 GKG aF maßgebliche Individualinteresse des Klägers entsprach seinem Anteil am Nennbetrag der Abrechnung; dies galt auch dann, wenn der Kläger formale Fehler der Abrechnung bemängelte (vgl. Senat, Beschluss vom 15. Mai 2012 - V ZB 282/11, ZWE 2012, 336 Rn. 7 f. zu der insoweit gleichgelagerten Frage der Bemessung der Beschwer).
  • BGH, 16.06.2023 - V ZR 251/21

    Durchsetzbarer Anspruch eines Verwalters auf Zahlung der in der Einzelabrechnung

    (aa) Die von dem Verwalter gemäß § 28 Abs. 2 Satz 2 WEG (§ 28 Abs. 3 WEG aF) zu erstellende Jahresabrechnung bildet die Grundlage für die Festlegung der endgültigen Höhe der von den Wohnungseigentümern geschuldeten Beiträge (vgl. Senat, Beschluss vom 15. Mai 2012 - V ZB 282/11, NJW-RR 2012, 1103 Rn. 7).
  • BGH, 29.10.2013 - VI ZB 2/13

    Rechtsbeschwerde gegen eine Berufungsverwerfung: Notwendiger Inhalt eines

    Enthält der angefochtene Beschluss keine tatsächlichen Feststellungen, ist es zu einer rechtlichen Überprüfung nicht in der Lage (vgl. z.B. Senatsbeschlüsse vom 16. April 2013 - VI ZB 50/12, NJW-RR 2013, 1077 Rn. 4; vom 8. Mai 2012 - VI ZB 1/11, - VI ZB 2/11, VersR 2012, 1272 Rn. 3; vom 12. April 2011 - VI ZB 31/10, VersR 2011, 1199 Rn. 8; vom 17. November 2009 - VI ZB 58/08, VersR 2010, 687 Rn. 4; BGH, Beschlüsse vom 15. Mai 2012 - V ZB 282/11, WM 2012, 404 Rn. 3; vom 14. Juni 2010 - II ZB 20/09, NJW-RR 2010, 1582 Rn. 5; vom 26. Januar 2009 - II ZB 6/08, NJW 2009, 1083 Rn. 10; vom 28. April 2008 - II ZB 27/07, NJW-RR 2008, 1455 Rn. 4; vom 20. Juni 2002 - IX ZB 56/01, VersR 2003, 926).

    Denn die Wertfestsetzung kann vom Rechtsbeschwerdegericht nur daraufhin überprüft werden, ob das Berufungsgericht die Grenzen des ihm von § 3 ZPO eingeräumten Ermessens überschritten oder rechtsfehlerhaft von ihm Gebrauch gemacht hat (vgl. Senatsbeschluss vom 12. April 2011 - VI ZB 31/10, aaO; BGH, Beschlüsse vom 15. Mai 2012 - V ZB 282/11, aaO; vom 14. Juni 2010 - II ZB 20/09, aaO; vom 28. April 2008 - II ZB 27/07, aaO).

  • BGH, 09.07.2015 - V ZB 198/14

    Berufungsbeschwer in Wohnungseigentumssachen: Angriff gegen eine Einzelposition

    Dieses entspricht hier aber inhaltlich dem mit der Anfechtungsklage ursprünglich verfolgten wirtschaftlichen Eigeninteresse der Klägerin, nach dem sich auch die Beschwer des Anfechtungsklägers durch die Abweisung der Anfechtungsklage gegen einen Beschluss der Wohnungseigentümer richtete (Senat, Beschluss vom 15. Mai 2012- V ZB 282/11, NJW-RR 2012, 1103 Rn. 7).

    Maßgeblich ist vielmehr der Anteil des Berufungsklägers an dem Gesamtergebnis (vgl. Senat, Beschluss vom 15. Mai 2012 - V ZB 282/11, NJW-RR 2012, 1103 Rn. 7).

  • LG Frankfurt/Main, 08.03.2022 - 9 S 45/21

    Streitwert für Anfechtung eines Beschlusses über die Jahresabrechnung?

    Obgleich bei wirtschaftlicher Betrachtung angesichts der anspruchsbegründenden Wirkung des Abrechnungsbeschlusses allein für die Abrechnungsspitze eigentlich eine Beschränkung hierauf naheliegen würde, stellt(e) der BGH zur Bestimmung der Beschwer insoweit auf den gesamten Anteil des Anfechtungsklägers am Gesamtergebnis bzw. im Fall der Beschränkung auf einzelne Kostenpositionen auf den Nennbetrag dieser angefochtenen Kostenposition ab (vgl. BGH, Beschluss vom 9.7.2015 - V ZB 198/14; Beschluss vom 15.5. 2012 - V ZB 282/11).
  • LG Berlin, 28.02.2014 - 55 S 150/12

    Jahresabrechnung muss für Laien verständlich sein!

    Die Jahresabrechnung ist nicht zuletzt die Grundlage für die Festlegung der endgültigen Höhe der Beiträge (Senat, Urteil vom 4. Dezember 2009 - V ZR 44/09, NJW 2010, 2127 Rn. 10, 17; Urteil vom 4. März 2011 - V ZR 156/10, ZWE 2011, 256 Rn. 6; Beschluss vom 15. Mai 2012 - V ZB 282/11, NJW-RR 2012, 1103 Rn. 7).".
  • BGH, 18.09.2014 - V ZR 290/13

    Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren: Aufhebung eines Berufungsverwerfungsurteils

  • BGH, 11.11.2021 - V ZR 62/21

    Nichtzulassungsbeschwerde in Wohnungseigentumssachen: Bemessung des Wertes der

  • BGH, 18.07.2013 - V ZB 13/13

    Zwangsversteigerungsverfahren: Erforderlichkeit der Feststellung und Verlesung

  • LG Karlsruhe, 03.12.2021 - 11 S 210/19

    Übergangsrecht für wohnungseigentumsrechtliche Beschlussanfechtungs- und

  • BGH, 11.06.2015 - V ZB 78/14

    Wohnungseigentumssache: Bemessung der Beschwer für das Erreichen der

  • LG Berlin, 19.10.2012 - 55 S 346/11

    Jahresabrechnung: Kontoendbestand muss nachvollziehbar sein!

  • LG Hamburg, 06.06.2014 - 318 S 85/13

    Anfechtung eines Wohnungseigentümerbeschlusses: Korrektur einer fehlerhaften

  • BGH, 27.10.2016 - V ZB 100/15

    Unzulässigkeit der Berufung gegen ein amtsgerichtliches Urteil mangels

  • BGH, 27.10.2016 - V ZB 108/15

    Unzulässigkeit der Berufung gegen ein amtsgerichtliches Urteil mangels

  • LG Hamburg, 19.12.2014 - 318 S 5/14

    Anfechtung von Wohnungseigentümerbeschlüssen: Vollständigkeit einer

  • BGH, 17.07.2014 - V ZB 157/13

    Verfahrensmangel bei Fehlen des entscheidungserheblichen Sachverhalts in den

  • BGH, 22.02.2018 - V ZB 157/17

    Verletzung des Verfassungsgebots des gesetzlichen Richters

  • BGH, 27.10.2016 - V ZB 102/15

    Unzulässigkeit der Berufung gegen ein amtsgerichtliches Urteil mangels

  • KG, 31.07.2019 - 24 W 38/19

    Festsetzung des Streitwerts bei Anfechtung einer Abrechnung durch einen

  • BGH, 27.10.2016 - V ZB 101/15

    Unzulässigkeit der Berufung gegen ein amtsgerichtliches Urteil mangels

  • LG Koblenz, 15.12.2017 - 2 S 52/17

    Streit um Kaufvertrag: Wer ist zu laden und stimmberechtigt?

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Rechtsprechung
   BGH, 16.03.2012 - LwZB 3/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,5687
BGH, 16.03.2012 - LwZB 3/11 (https://dejure.org/2012,5687)
BGH, Entscheidung vom 16.03.2012 - LwZB 3/11 (https://dejure.org/2012,5687)
BGH, Entscheidung vom 16. März 2012 - LwZB 3/11 (https://dejure.org/2012,5687)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 ZPO, § 5 ZPO, § 8 ZPO, § 260 ZPO, § 511 Abs 2 Nr 1 ZPO
    Berufung im Landwirtschaftsverfahren: Bemessung der Beschwer des infolge einer Klagehäufung auf Herausgabe eines Grundstücks und auf Beseitigung eines Zaunes verurteilten Beklagten bei Einwendung eines Besitzrechts aus Pachtvertrag

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Wert der Beschwer bei Verurteilung sowohl auf Herausgabe eines Grundstücks als auch auf Beseitigung von Bauwerken oder Einrichtungen infolge einer Klagehäufung

  • rewis.io

    Berufung im Landwirtschaftsverfahren: Bemessung der Beschwer des infolge einer Klagehäufung auf Herausgabe eines Grundstücks und auf Beseitigung eines Zaunes verurteilten Beklagten bei Einwendung eines Besitzrechts aus Pachtvertrag

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Berufung im Landwirtschaftsverfahren: Bemessung der Beschwer des infolge einer Klagehäufung auf Herausgabe eines Grundstücks und auf Beseitigung eines Zaunes verurteilten Beklagten bei Einwendung eines Besitzrechts aus Pachtvertrag

  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Beschwerdewert bei Klagehäufung auf Abriss und Räumung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beschwer bei Klagehäufung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zum Beschwerdewert infolge einer Klagehäufung auf Herausgabe eines Grundstücks sowie auf Beseitigung eines Zaunes

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wert der Beschwer bei Klagehäufung (Räumung und Beseitigung von Bauten)? (IMR 2012, 435)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 1103
  • MDR 2012, 1117
  • NZM 2012, 534
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 15.06.2005 - XII ZR 104/02

    Streitwert bei Verurteilung zur Räumung und zum Abriss von Gebäuden

    Auszug aus BGH, 16.03.2012 - LwZB 3/11
    Der Wert der Beschwer des infolge einer Klagehäufung (§ 260 ZPO) sowohl auf Herausgabe eines Grundstücks als auch auf Beseitigung von Bauwerken oder Einrichtungen verurteilten Beklagten, der sich auf ein Miet- oder Pachtverhältnis berufen hat, bestimmt sich gemäß § 5 ZPO durch Addition des nach § 8 ZPO zu bestimmenden Werts der Beschwer der Verurteilung zur Herausgabe und des nach § 3 ZPO zu bemessenden Werts der Beschwer für die Beseitigung (Anschluss an BGH, Beschluss vom 15. Juni 2005, XII ZR 104/02, NZM 2005, 677).

    Soweit sich die Beklagte für ihre Auffassung auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 15. Juni 2005 - XII ZR 104/02, NZM 2005, 677) berufe, sei dem angesichts des klaren Wortlauts des § 8 ZPO nicht zu folgen.

    Die Rechtsbeschwerde ist schon deshalb zulässig, weil das Berufungsgericht in ausdrücklicher Abweichung von einer jüngeren Entscheidung des Bundesgerichthofs (BGH, Beschluss vom 15. Juni 2005 - XII ZR 104/02, NZM 2005, 677, 678) den Wert der Beschwer des Beklagten nur nach dem Wert des Räumungsantrags bestimmt und die Beschwer durch die zusätzliche Verurteilung zum Abriss nicht in Ansatz gebracht hat und die angefochtene Entscheidung auch auf dieser Abweichung beruht.

    Der Wert der Beschwer der infolge einer Klagehäufung (§ 260 ZPO) sowohl auf Herausgabe eines Grundstücks als auch auf Beseitigung von Bauwerken oder Einrichtungen verurteilten Beklagten, die sich auf ein Miet- oder Pachtverhältnis berufen hat, bestimmt sich vielmehr gemäß § 5 ZPO durch Addition des nach § 8 ZPO zu bestimmenden Werts der Beschwer der Verurteilung zur Herausgabe und des nach § 3 ZPO zu bemessenden Werts der Beschwer für die Beseitigung (BGH, Beschluss vom 15. Juni 2005 - XII ZR 104/02, NZM 2005, 677).

  • BGH, 20.10.1997 - II ZR 334/96

    Bemessung des Wertes des Beschwerdegegenstandes durch das Berufungsgericht

    Auszug aus BGH, 16.03.2012 - LwZB 3/11
    Der Beweisantrag, zur Höhe der für die Beseitigung des Zauns erforderlichen Kosten ein Gutachten eines Sachverständigen einzuholen, genügt den Anforderungen an eine Glaubhaftmachung nicht, weil es dazu nach § 294 Abs. 2 ZPO präsenter Beweismittel bedarf, deren Beibringung der Partei obliegt, und die Einholung eines Sachverständigengutachtens von Amts wegen nicht in Betracht kommt (vgl. BGH, Urteil vom 20. Oktober 1997 - II ZR 334/96, NJW-RR 1998, 573 und Beschluss vom 20. Februar 2008 - IV ZB 14/07, NJW-RR 2008, 889, 890 Rn. 12).

    cc) Ist der Wert des Beschwerdegegenstands nicht gemäß § 511 Abs. 3 ZPO glaubhaft gemacht worden, ist er auf Grund eigener Lebenserfahrung und Sachkenntnis des Berufungsgerichts nach freiem Ermessen zu schätzen (BGH, Urteil vom 20. Oktober 1987 - II ZB 334/96, NJW-RR 1998, 573), wobei hier - infolge des Unterlassens der Schätzung durch das Berufungsgericht - die Schätzung des Rechtsbeschwerdegerichts tritt.

  • BGH, 20.02.2008 - IV ZB 14/07

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus BGH, 16.03.2012 - LwZB 3/11
    Der Beweisantrag, zur Höhe der für die Beseitigung des Zauns erforderlichen Kosten ein Gutachten eines Sachverständigen einzuholen, genügt den Anforderungen an eine Glaubhaftmachung nicht, weil es dazu nach § 294 Abs. 2 ZPO präsenter Beweismittel bedarf, deren Beibringung der Partei obliegt, und die Einholung eines Sachverständigengutachtens von Amts wegen nicht in Betracht kommt (vgl. BGH, Urteil vom 20. Oktober 1997 - II ZR 334/96, NJW-RR 1998, 573 und Beschluss vom 20. Februar 2008 - IV ZB 14/07, NJW-RR 2008, 889, 890 Rn. 12).
  • BGH, 10.12.1993 - V ZR 168/92

    Bemessung der Beschwer bei Verurteilung zur Beseitigung einer Eigentumsstörung

    Auszug aus BGH, 16.03.2012 - LwZB 3/11
    b) Hinzuzurechnen ist der gemäß § 3 ZPO zu bestimmende Wert der Beschwer der Beklagten durch die Verurteilung zur Beseitigung des Zaunes, der sich nach den Kosten des Abrisses bestimmt (BGH, Urteil vom 10. Dezember 1993 - V ZR 168/92, BGHZ 124, 313, 319), den der Senat entsprechend der Angabe der Beklagten auf 500 EUR schätzt.
  • BGH, 04.07.1996 - III ZR 34/96

    Streitwertfestsetzung für eine Räumungsklage

    Auszug aus BGH, 16.03.2012 - LwZB 3/11
    Der Kostenaufwand der Beklagten zur Erfüllung der Räumungspflicht ist nach dem Wortlaut des § 8 ZPO ohne Bedeutung (Senatsbeschluss vom 14. Oktober 1993 - LwZB 6/93, NJW-RR 1994, 256 und BGH, Beschluss vom 4. Juli 1996 - III ZR 34/96, BGHR ZPO § 8 Räumungsklage 7).
  • BGH, 02.06.1999 - XII ZR 99/99

    Beschwer bei Kündigung eines Mietvertrages

    Auszug aus BGH, 16.03.2012 - LwZB 3/11
    Die streitige Zeit beginnt mit der Erhebung der Anfang Mai 2009 zugestellten Räumungsklage (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Juni 1999 - XII ZR 99/99, NJW-RR 1999, 1385) und endet mit dem von der Beklagten vorgetragenen Ablauf der Pachtzeit (Ende Oktober 2012).
  • BGH, 10.05.2000 - XII ZR 335/99

    Bemessung der Beschwer bei Räumungsklage

    Auszug aus BGH, 16.03.2012 - LwZB 3/11
    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Senatsbeschluss vom 7. November 2002 - LwZR 9/02, BGHReport 2003, 757; BGH, Beschluss vom 10. Mai 2000 - XII ZR 335/99, NJW-RR 2000, 1739 und Urteil vom 17. März 2005 - III ZR 342/04, WuM 2005, 351).
  • BGH, 07.11.2002 - LwZR 9/02

    Bemessung der Beschwer für die Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 16.03.2012 - LwZB 3/11
    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Senatsbeschluss vom 7. November 2002 - LwZR 9/02, BGHReport 2003, 757; BGH, Beschluss vom 10. Mai 2000 - XII ZR 335/99, NJW-RR 2000, 1739 und Urteil vom 17. März 2005 - III ZR 342/04, WuM 2005, 351).
  • BGH, 07.05.2003 - XII ZB 191/02

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Verwerfung der Berufung als

    Auszug aus BGH, 16.03.2012 - LwZB 3/11
    Die in § 574 Abs. 2 ZPO bestimmten Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Rechtsmittels, die auch im Fall eines die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschlusses erfüllt sein müssen (BGH, Beschlüsse vom 7. Mai 2003, - XII ZB 191/02, BGHZ 155, 21, 22 und vom 21. Januar 2009 - IV ZB 35/08, ZEV 2009, 246 mwN - std.
  • BGH, 21.01.2009 - IV ZB 35/08

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus BGH, 16.03.2012 - LwZB 3/11
    Die in § 574 Abs. 2 ZPO bestimmten Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Rechtsmittels, die auch im Fall eines die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschlusses erfüllt sein müssen (BGH, Beschlüsse vom 7. Mai 2003, - XII ZB 191/02, BGHZ 155, 21, 22 und vom 21. Januar 2009 - IV ZB 35/08, ZEV 2009, 246 mwN - std.
  • BGH, 06.10.2011 - V ZB 72/11

    Bemessung der Beschwer bei Verurteilung zu jährlich wiederkehrendem

  • BGH, 14.10.1993 - LwZB 6/93

    Bemessung des Gegenstandswerts bei Räumung und Herausgabe eines

  • BGH, 17.03.2005 - III ZR 342/04

    Streitwert einer Räumungsklage über eine Kleingartenparzelle

  • BGH, 19.02.2003 - VIII ZR 205/02

    Erfordernis eines Tatbestandes bei Durchführung des Berufungsverfahrens nach den

  • BGH, 03.04.2019 - VII ZB 59/18

    Bemessung des Werts des Beschwerdegegenstands bei einer Berufungseinlegung durch

    Vielmehr hat es ihn bei der Entscheidung über die Zulässigkeit der Berufung auf Grund eigener Lebenserfahrung und Sachkenntnis nach freiem Ermessen zu schätzen (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Juni 2018 - V ZB 254/17 Rn. 6, NJW-RR 2018, 1421; Beschluss vom 16.. März 2012 - LwZB 3/11 Rn. 17 m.w.N., NJW-RR 2012, 1103).
  • BGH, 21.06.2018 - V ZB 254/17

    Wohnungseigentumsverfahren: Verwerfung der Berufung als unzulässig wegen

    Vielmehr hat es den Wert bei der Entscheidung über die Zulässigkeit der Berufung auf Grund eigener Lebenserfahrung und Sachkenntnis nach freiem Ermessen zu schätzen; als Tatsachengericht muss es dabei den Akteninhalt von Amts wegen auswerten (im Anschluss an BGH, Urteil vom 20. Oktober 1997, II ZR 334/96, NJW-RR 1998, 573 sowie BGH, Beschluss vom 16. März 2012, LwZB 3/11, NJW-RR 2012, 1103 Rn. 17).

    Vielmehr hat es den Wert bei der Entscheidung über die Zulässigkeit der Berufung auf Grund eigener Lebenserfahrung und Sachkenntnis nach freiem Ermessen zu schätzen (§§ 3 ff. ZPO; vgl. BGH, Urteil vom 20. Oktober 1997 - II ZR 334/96, NJW-RR 1998, 573; Beschluss vom 16. März 2012 - LwZB 3/11, NJW-RR 2012, 1103 Rn. 17; zur Beschwer des Beklagten bei einer Auskunftserteilung BGH, Beschluss vom 13. Juli 2017 - I ZB 94/16, juris Rn. 11 ff.; Beschluss vom 7. November 2017 - II ZB 4/17, WM 2018, 22 Rn. 5); als Tatsachengericht muss es dabei den Akteninhalt von Amts wegen (vgl. § 522 Abs. 1 Satz 1 ZPO) auswerten.

    Zwar kann das Rechtsbeschwerdegericht den Wert der Beschwer schätzen, wenn das Beschwerdegericht dies unterlassen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 16. März 2012 - LwZB 3/11, NJW-RR 2012, 1103 Rn. 17).

  • BGH, 26.11.2015 - III ZB 84/15

    Kleingartenpacht: Bemessung des Beschwerdegegenstandes für die Berufung nach

    Der Kostenaufwand zur Erfüllung der Räumungspflicht ist nach dem Wortlaut des § 8 ZPO ohne Bedeutung; für die Anwendung von § 3 ZPO neben § 8 ZPO ist insoweit kein Raum (s. Senatsbeschluss vom 29. April 2004 - III ZB 72/03, BeckRS 2004, 04908; BGH, Beschlüsse vom 13. Oktober 2004 aaO und vom 16. März 2012 - LwZB 3/11, NJW-RR 2012, 1103, 1104 Rn. 10, jeweils mwN; s. auch OLG Bremen, Beschluss vom 13. November 2012 - 5 U 18/12 (Lw), BeckRS 2013, 08957).

    Hier erfolgt gemäß § 5 ZPO eine Addition des nach § 8 ZPO zu bestimmenden Werts der Beschwer der Verurteilung zur Herausgabe und des nach § 3 ZPO (nach den dafür aufzuwendenden Kosten) zu bemessenden Werts der Beschwer für die Beseitigung (BGH, Beschlüsse vom 15. Juni 2005 - XII ZR 104/02, WuM 2005, 525 f und vom 16. März 2012 aaO Rn. 11, 14; s. auch OLG Bremen aaO; KG, NJOZ 2013, 1260; OLG Rostock, Beschluss vom 2. Juni 2014 - 3 W 65/14, BeckRS 2014, 13191).

  • BGH, 22.01.2013 - VIII ZR 104/12

    Revision: Beschwer bei Verurteilung zur Wiedereinräumung des Mietbesitzes an

    a) Bei einem - hier gegebenen - Anspruch des Mieters gegen den Vermieter auf Besitz(wieder)einräumung ist der Wert des Beschwerdegegenstandes nicht nach § 6 ZPO, sondern nach der Sondervorschrift des § 8 ZPO zu bestimmen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Oktober 1993 - LwZB 6/93, NJW-RR 1994, 256 unter II; Senatsbeschluss vom 12. März 2008 - VIII ZB 60/07, WuM 2008, 296 Rn. 8 f.; Schneider/Herget/Kurpat, Streitwert-Kommentar, 13. Aufl., Rn. 3874 f.; MünchKommZPO/Wöstmann, 4. Aufl., § 6 Rn. 3; Zöller/Herget, ZPO, 29. Aufl., § 6 Rn. 5; BeckOK-ZPO/Wendtland, Stand 30. Oktober 2012, § 6 Rn. 3; vgl. auch Senatsbeschluss vom 22. November 2005 - VIII ZB 34/05, WuM 2006, 45 Rn. 2; BGH, Beschluss vom 16. März 2012 - LwZB 3/11, NJW-RR 2012, 1103 Rn. 9 f.).

    aa) Der Bundesgerichtshof hat für das Pachtrecht bereits mehrfach entschieden, dass sich der Wert der Beschwer eines zur Räumung und Herausgabe des Grundstücks verurteilten Pächters allein nach § 8 ZPO bemisst und der Kostenaufwand des Pächters zur Erfüllung der Räumungspflicht nach dem klaren Wortlaut des § 8 ZPO unmaßgeblich ist (BGH, Beschlüsse vom 14. Oktober 1993 - LwZB 6/93, aaO; vom 16. März 2012 - LwZB 3/11, aaO mwN; vgl. auch MünchKommZPO/Wöstmann, aaO, § 8 Rn. 17 mwN).

    bb) Dem von der Beklagten vorgetragenen Kostenaufwand kommt für die Höhe des Wertes ihrer Beschwer auch nicht etwa deshalb Bedeutung zu, weil die Beklagte im Wege der Klagehäufung (§ 260 ZPO) sowohl auf Wiedereinräumung des Besitzes als auch auf Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands in Anspruch genommen wird (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 16. März 2012 - LwZB 3/11, aaO Rn. 11 mwN).

  • BGH, 15.05.2014 - V ZB 2/14

    Bemessung der Beschwer für Klage auf Löschung einer Grunddienstbarkeit

    Dies enthebt das Gericht aber nicht davon, den Wert des Beschwerdegegenstandes aufgrund eigener Lebenserfahrung und Sachkenntnis nach freiem Ermessen zu schätzen (vgl. BGH, Beschluss vom 16. März 2012 - LwZB 3/11, NJW-RR 2012 1103 Rn. 17).
  • BFH, 19.08.2014 - X K 2/12

    Kostenerstattungsanspruch des wegen überlanger Verfahrensdauer verklagten

    Mit Schreiben vom 20. Juni 2014 bestreitet der Kläger aber weiter die Erstattungsfähigkeit einer Auslagenpauschale in Höhe von 20 EUR, da die vom Beklagten angeführte Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Berlin vom 14. März 2012  35 KE 3.12, 35 KE 4.12, 23 L 339.10 (Neue Juristische Wochenschrift-Spezial --NJW-Spezial 2012, 476--) zur Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ergangen und diese vor dem BFH nicht anwendbar sei.

    Die Entscheidung des VG Berlin vom 14. März 2012  35 KE 3.12, 35 KE 4.12, 23 L 339.10 (NJW-Spezial 2012, 476) vermag einen Anspruch auf eine Auslagenpauschale nicht zu begründen.

  • BGH, 10.04.2014 - V ZB 168/13

    Bemessung des Werts der Beschwer i.R.d. Verurteilung zur Beseitigung der

    Maßgeblich sind somit die für die Beseitigung der Störung anfallenden Kosten (BGH, Beschluss vom 16. März 2012 - LwZB 3/11, NJW-RR 2012, 1103 Rn. 14).
  • BGH, 25.05.2023 - III ZB 106/22

    Verwerfung der Rechtsbeschwerde gegen einen die Berufung als unzulässig

    Der Kostenaufwand zur Erfüllung der Räumungspflicht ist nach dem Wortlaut des § 8 ZPO ohne Bedeutung; für die Anwendung von § 3 ZPO neben § 8 ZPO ist insoweit kein Raum (Senat, Beschluss vom 26. November 2015 aaO Rn. 10; BGH, Beschluss vom 16. März 2012 - LwZB 3/11, NJW-RR 2012, 1103 Rn. 10; jew. mwN).

    Hier erfolgt gemäß § 5 ZPO eine Addition des nach § 8 ZPO zu bestimmenden Werts der Beschwer der Verurteilung zur Herausgabe und des nach § 3 ZPO (nach den dafür aufzuwendenden Kosten) zu bemessenden Werts der Beschwer für die Beseitigung (Senat, Beschluss vom 26. November 2015 aaO Rn. 11 f; BGH, Beschlüsse vom 15. Juni 2005 - XII ZR 104/02, WuM 2005, 525 f und vom 16. März 2012 aaO Rn. 11; jew. mwN).

  • BGH, 21.05.2019 - II ZB 17/18

    Der Auskunftsanspruch des ausscheidenden Kommanditisten - und die Beschwer

    Es ist vielmehr in Auswertung des Akteninhalts (vgl. BGH, Urteil vom 20. Oktober 1997 - II ZR 334/96, NJW-RR 1998, 573; Beschluss vom 16. März 2012 - LwZB 3/11, NJW-RR 2012, 1103 Rn. 17; Beschluss vom 21. Juni 2018 - V ZB 254/17, NJW-RR 2018, 1421 Rn. 6) und gerade unter Zugrundelegung der eigenen Aufwandsangaben der Beklagten zu dem Ergebnis gelangt, dass die für die Berufung nötige Beschwer nicht erreicht wird.
  • BGH, 11.11.2021 - V ZB 21/21

    Berufungsstreitwert im Streit über die Sicherung eines Grundstücks durch

    Hat das Berufungsgericht die erforderliche Schätzung nicht vorgenommen, kann diese durch das Rechtsbeschwerdegericht nachgeholt werden, wenn die Feststellungen des Berufungsgerichts für eine solche Schätzung ausreichen (vgl. BGH, Beschluss vom 16. März 2012 - LwZB 3/11, NJW-RR 2012, 1103 Rn. 17; Senat, Beschluss vom 21. Juni 2018 - V ZB 254/17, NJW-RR 2018, 1421 Rn. 8).
  • KG, 19.11.2012 - 8 W 80/12

    Streitwert der Räumungsklage bei gleichzeitiger Klage auf Beseitigung der auf dem

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