Rechtsprechung
KG, 05.03.2012 - 20 W 12/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 91a ZPO, § 696 Abs 1 S 1 ZPO
Verhungertes Mahnverfahren: Kostenentscheidung nach Abgabe der Sache an das Streitgericht und übereinstimmender Erledigungserklärung wegen Verjährungseinrede - IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ermittlung der Kosten eines sog. "verhungerten Mahnverfahrens"
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Mahnverfahren - Verjährung wegen Untätigkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kosten eines sog. "verhungerten Mahnverfahrens"
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - "Verhungertes Mahnverfahren": Wer trägt die Kosten?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Wer trägt die Kosten eines "verhungerten" Mahnverfahrens? (IBR 2012, 1264)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 01.01.2012 - 22 O 318/11
- KG, 05.03.2012 - 20 W 12/12
Papierfundstellen
- NJW-RR 2012, 1215
Wird zitiert von ... (4)
- LG Bonn, 19.09.2017 - 13 O 65/17
Zahlung im Verfahren
In diesem Fall kann auch eine Kostenverteilung nach den in den verschiedenen Verfahrensabschnitten entstandenen Kosten billig sein (vgl. KG, Beschl. v. 5.3.2012 - 20 W 12/12, abrufbar unter juris). - LG Köln, 23.05.2018 - 30 O 38/18
Kostenverteilung unter Berücksichtigung des bisherigen Sachstandes und …
Der jeweilige Kostenanteil ist überschlägig zu berechnen und ergibt eine quotale Kostenverteilung (vgl. KG Beschl. v. 5.3.2012 - 20 W 12/12, BeckRS 2012, 09373, beck-online). - OLG München, 23.04.2019 - 18 U 2990/18
Rückforderung von Ausschüttungen durch den Insolvenzverwalter
Tritt die Erledigung in einem späteren Verfahrensabschnitt ein, kommt auch eine Kostenteilung nach Verfahrensabschnitten in Betracht (vgl. KG, Beschluss vom 05.03.2012 - 20 W 12/12, NJW-RR 2012, 1215). - AG Hamburg, 14.05.2014 - 49 C 48/13
Wohnraummiete: Recht des Eigentümers auf Entfernung einer vom Mieter angebrachten …
Der Beklagten sind die Kosten der Teilerledigung aufzuerlegen, da der Anspruch ursprünglich zulässig und begründet gewesen ist und sich durch die Einrede der Verjährung in der Hauptsache zum Teil nachfolgend erledigt hat (vgl. BGHZ 184, 129; KG Berlin, NJW-RR 2012, 1215 ).