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   KG, 05.03.2012 - 20 W 12/12   

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https://dejure.org/2012,4850
KG, 05.03.2012 - 20 W 12/12 (https://dejure.org/2012,4850)
KG, Entscheidung vom 05.03.2012 - 20 W 12/12 (https://dejure.org/2012,4850)
KG, Entscheidung vom 05. März 2012 - 20 W 12/12 (https://dejure.org/2012,4850)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermittlung der Kosten eines sog. "verhungerten Mahnverfahrens"

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Mahnverfahren - Verjährung wegen Untätigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kosten eines sog. "verhungerten Mahnverfahrens"

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - "Verhungertes Mahnverfahren": Wer trägt die Kosten?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wer trägt die Kosten eines "verhungerten" Mahnverfahrens? (IBR 2012, 1264)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 1215
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LG Bonn, 19.09.2017 - 13 O 65/17

    Zahlung im Verfahren

    In diesem Fall kann auch eine Kostenverteilung nach den in den verschiedenen Verfahrensabschnitten entstandenen Kosten billig sein (vgl. KG, Beschl. v. 5.3.2012 - 20 W 12/12, abrufbar unter juris).
  • LG Köln, 23.05.2018 - 30 O 38/18

    Kostenverteilung unter Berücksichtigung des bisherigen Sachstandes und

    Der jeweilige Kostenanteil ist überschlägig zu berechnen und ergibt eine quotale Kostenverteilung (vgl. KG Beschl. v. 5.3.2012 - 20 W 12/12, BeckRS 2012, 09373, beck-online).
  • OLG München, 23.04.2019 - 18 U 2990/18

    Rückforderung von Ausschüttungen durch den Insolvenzverwalter

    Tritt die Erledigung in einem späteren Verfahrensabschnitt ein, kommt auch eine Kostenteilung nach Verfahrensabschnitten in Betracht (vgl. KG, Beschluss vom 05.03.2012 - 20 W 12/12, NJW-RR 2012, 1215).
  • AG Hamburg, 14.05.2014 - 49 C 48/13

    Wohnraummiete: Recht des Eigentümers auf Entfernung einer vom Mieter angebrachten

    Der Beklagten sind die Kosten der Teilerledigung aufzuerlegen, da der Anspruch ursprünglich zulässig und begründet gewesen ist und sich durch die Einrede der Verjährung in der Hauptsache zum Teil nachfolgend erledigt hat (vgl. BGHZ 184, 129; KG Berlin, NJW-RR 2012, 1215 ).
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