Weitere Entscheidung unten: BGH, 30.07.2012

Rechtsprechung
   BGH, 26.04.2012 - IX ZR 136/11   

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https://dejure.org/2012,12445
BGH, 26.04.2012 - IX ZR 136/11 (https://dejure.org/2012,12445)
BGH, Entscheidung vom 26.04.2012 - IX ZR 136/11 (https://dejure.org/2012,12445)
BGH, Entscheidung vom 26. April 2012 - IX ZR 136/11 (https://dejure.org/2012,12445)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 21 Abs 2 Nr 2 InsO, § 24 Abs 1 InsO, § 81 Abs 1 S 1 InsO
    Insolvenzrechtliche Verfügungsbeschränkung: Eintritt des Verfügungserfolgs bei dinglicher Einigung und Stellung des Eintragungsantrags für eine Grundschuld

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    InsO §§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2, 24 Abs. 1, 81 Abs. 1, 91
    Keine Verhinderung des Verfügungserfolgs bei Verfügungshandlung vor Eingreifen der Verfügungsbeschränkung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eintritt des Verfügungserfolgs durch Anordnung eines Zustimmungsvorbehalts bei erfolgter dinglicher Einigung und gestelltem Eintragungsantrag

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Eintritt des Verfügungserfolgs nach dinglicher Einigung und Eintragungsantrag trotz Anordnung eines Zustimmungsvorbehalts

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    InsO § 21 Abs. 2 Nr. 2, § 24 Abs. 1, § 81 Abs. 1 Satz 1
    Wirksamer Erwerb der Grundschuld nach dinglicher Einigung und Eintragungsantrag trotz Anordnung eines Zustimmungsvorbehalts

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unwirksamkeit des Zustimmungsvorbehalts des vorläufigen Insolvenzverwalters bei Vorliegen sämtlicher Eintragungsvoraussetzungen für dingliche Belastung des Schuldnervermögens

  • rewis.io

    Insolvenzrechtliche Verfügungsbeschränkung: Eintritt des Verfügungserfolgs bei dinglicher Einigung und Stellung des Eintragungsantrags für eine Grundschuld

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eintritt des Verfügungserfolgs durch Anordnung eines Zustimmungsvorbehalts bei erfolgter dinglicher Einigung und gestelltem Eintragungsantrag

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Grundbuchrecht - Hindert § 91 InsO den Erwerb einer Grundschuld?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zustimmungsvorbehalt nach erfolgter dinglicher Einigung bei der Grundstücksbelastung

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Eintragung nach Insolvenzeröffnung

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 1257
  • ZIP 2012, 1256
  • MDR 2012, 837
  • NZI 2012, 614
  • WM 2012, 1129
  • Rpfleger 2012, 509
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.12.2009 - IX ZR 1/09

    Auswirkungen der Anordnung eines Zustimmungsvorbehalts auf die Wirksamkeit einer

    Auszug aus BGH, 26.04.2012 - IX ZR 136/11
    Der Bundesgerichtshof hat im Anschluss an ältere Rechtsprechung in zwei zur Insolvenzordnung ergangenen Entscheidungen zwischen Verfügungstatbestand und Verfügungserfolg unterschieden und angenommen, ein nach erfolgter Forderungsabtretung angeordneter Zustimmungsvorbehalt nach § 81 InsO hindere nicht den Rechtserwerb, obwohl die Rechtswirksamkeit der Abtretung noch vom Eintritt einer Bedingung abhing (BGH, Urteil vom 22. Oktober 2009 - IX ZR 90/08, NZI 2009, 888 Rn. 9; vom 10. Dezember 2009 - IX ZR 1/09, NZI 2010, 138 Rn. 25).
  • BGH, 05.05.2011 - IX ZR 144/10

    Haftung des vorläufigen mitbestimmenden Insolvenzverwalters: Zustimmung zur

    Auszug aus BGH, 26.04.2012 - IX ZR 136/11
    Im Eröffnungsverfahren ist sie nicht - auch nicht entsprechend - anwendbar (BGH, Urteil vom 14. Dezember 2006 - IX ZR 102/03, BGHZ 170, 196 Rn. 8; vom 5. Mai 2011 - IX ZR 144/10, NZI 2011, 602 Rn. 15).
  • BGH, 14.12.2006 - IX ZR 102/03

    Bestand des Vermieterpfandrechts in der Insolvenz des Mieters

    Auszug aus BGH, 26.04.2012 - IX ZR 136/11
    Im Eröffnungsverfahren ist sie nicht - auch nicht entsprechend - anwendbar (BGH, Urteil vom 14. Dezember 2006 - IX ZR 102/03, BGHZ 170, 196 Rn. 8; vom 5. Mai 2011 - IX ZR 144/10, NZI 2011, 602 Rn. 15).
  • BGH, 22.10.2009 - IX ZR 90/08

    Auswirkungen einer Anordnung von Verfügungsbeschränkungen im Eröffnungsverfahren

    Auszug aus BGH, 26.04.2012 - IX ZR 136/11
    Der Bundesgerichtshof hat im Anschluss an ältere Rechtsprechung in zwei zur Insolvenzordnung ergangenen Entscheidungen zwischen Verfügungstatbestand und Verfügungserfolg unterschieden und angenommen, ein nach erfolgter Forderungsabtretung angeordneter Zustimmungsvorbehalt nach § 81 InsO hindere nicht den Rechtserwerb, obwohl die Rechtswirksamkeit der Abtretung noch vom Eintritt einer Bedingung abhing (BGH, Urteil vom 22. Oktober 2009 - IX ZR 90/08, NZI 2009, 888 Rn. 9; vom 10. Dezember 2009 - IX ZR 1/09, NZI 2010, 138 Rn. 25).
  • BGH, 14.12.2000 - IX ZR 41/98

    Wirksamkeit eines allgemeinen Veräußerungsverbots

    Auszug aus BGH, 26.04.2012 - IX ZR 136/11
    a) Die im Beschluss vom 20. Mai 2008 angeordnete und im Zeitpunkt ihrer Anordnung wirksam gewordene (§ 27 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3 InsO analog; HK-InsO/Kirchhof, 6. Aufl., § 21 Rn. 56; Uhlenbruck, InsO, 13. Aufl., § 24 Rn. 11; vgl. BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2000 - IX ZR 41/98, NZI 2001, 203 zu § 106 KO) Verfügungsbeschränkung stand der Entstehung der Grundschuld nicht entgegen.
  • BGH, 04.07.2018 - IV ZR 297/16

    Verurteilung des Schuldners zur Abgabe einer Willenserklärung: Ersetzung der

    Etwas anderes ergibt sich im Streitfall nicht daraus, dass der Zustimmungsvorbehalt nicht an den Verfügungserfolg, sondern an die Verfügungshandlung anknüpft (BGH, Urteil vom 26. April 2012 - IX ZR 136/11, WM 2012, 1129 Rn. 10 ff.) und die Schuldnerin eine solche nicht tatsächlich vorgenommen hat.

    Das Insolvenzgericht ordnet einen Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO an, um eine den Gläubigern nachteilige Veränderung in der Vermögenslage des Schuldners zu verhüten (§ 21 Abs. 1 Satz 1 InsO; BGH, Urteile vom 26. April 2012 - IX ZR 136/11, WM 2012, 1129 Rn. 13; vom 21. Januar 2010 - IX ZR 65/09, BGHZ 184, 101 Rn. 33; BT-Drucks. 12/2443 S. 116).

  • BGH, 11.03.2021 - V ZB 127/19

    Nießbrauch bei Grundstückserwerb durch Minderjährigen genehmigungsbedürftig?

    aa) Zum Tatbestand einer in dem Wortlaut des § 1821 Abs. 1 Nr. 1 BGB in Bezug genommenen Verfügung gehört bei Grundstücksgeschäften zwar auch die Grundbucheintragung, die erst gemeinsam mit der Einigung zum Verfügungserfolg führt (§ 873 Abs. 1 BGB; vgl. BGH, Urteil vom 26. April 2012 - IX ZR 136/11, ZfIR 2012, 547, 548).
  • BGH, 19.04.2018 - IX ZR 230/15

    Insolvenzverfahren: Kondizierung einer Sicherungsgrundschuld durch den

    Die Insolvenzordnung enthält keine Regelung, welche einen sonstigen, nicht auf Verfügungen des Schuldners oder Vollstreckungsmaßnahmen für einen Gläubiger beruhenden Rechtserwerb im Eröffnungsverfahren ausschließt (BGH, Urteil vom 14. Dezember 2006 - IX ZR 102/03, BGHZ 170, 196 Rn. 8; vgl. auch Urteil vom 22. Oktober 2009 - IX ZR 90/08, WM 2009, 2391 Rn. 15; vom 10. Dezember 2009 - IX ZR 1/09, WM 2010, 222 Rn. 27; vom 26. April 2012 - IX ZR 136/11, WM 2012, 1129 Rn. 6).
  • VG Regensburg, 24.10.2013 - RO 5 K 12.619

    Fortsetzungsfeststellungsklage gegen lebensmittelrechtliche Anordnungen

    Sinn und Zweck der Vorschriften der §§ 21 ff, 24 InsO ist es, insoweit nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage des Schuldners zu verhindern (BGH vom 26.4.2012, Az. IX ZR 136/11 - ).
  • VG Regensburg, 15.11.2012 - RO 5 K 12.619

    Anordnungen wegen mangelnder Hygiene in einem Bäckereibetrieb

    Sinn und Zweck der Vorschriften der §§ 21 ff, 24 InsO ist es, insoweit nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage des Schuldners zu verhindern (BGH 26.4.2012 IX ZR 136/11 - Juris).
  • VG Regensburg, 24.10.2013 - RO 5 K 11.566

    Hauptsacheerledigung einer isolierten Zwangsgeldandrohung zur Durchsetzung einer

    Sinn und Zweck der Vorschriften der §§ 21 ff., 24 InsO ist es, insoweit nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage des Schuldners zu verhindern (BGH vom 26.4.2012, Az. IX ZR 136/11 ).
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Rechtsprechung
   BGH, 30.07.2012 - IX ZB 165/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,22110
BGH, 30.07.2012 - IX ZB 165/10 (https://dejure.org/2012,22110)
BGH, Entscheidung vom 30.07.2012 - IX ZB 165/10 (https://dejure.org/2012,22110)
BGH, Entscheidung vom 30. Juli 2012 - IX ZB 165/10 (https://dejure.org/2012,22110)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 2 S 1 RVG, § 23 Abs 3 S 2 RVG, § 28 Abs 3 RVG
    Gegenstandswert für die Gebühren des Verfahrensbevollmächtigten: Streit über die Höhe der Insolvenzverwaltervergütung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des Gegenstandswerts bei Streit über die Höhe einer Insolvenzverwaltervergütung

  • zip-online.de

    Zum Gegenstandswert bei einem Streit über die Höhe der Insolvenzverwaltervergütung

  • zvi-online.de

    RVG § 28 Abs. 3, § 23 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 2
    Zum Gegenstandswert bei einem Streit über die Höhe der Insolvenzverwaltervergütung

  • rewis.io

    Gegenstandswert für die Gebühren des Verfahrensbevollmächtigten: Streit über die Höhe der Insolvenzverwaltervergütung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Bestimmung des Gegenstandswerts bei Streit über die Höhe einer Insolvenzverwaltervergütung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Gegenstandswert bei Streit über Insolvenzverwaltervergütung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Streit um die Insolvenzverwaltervergütung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 1257
  • ZIP 2012, 1732
  • MDR 2012, 1127
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.03.2007 - V ZB 63/06

    Streitwert des Verfahrens über die Höhe der Zwangsverwaltervergütung

    Auszug aus BGH, 30.07.2012 - IX ZB 165/10
    Die Vorschrift ist deshalb einschränkend auszulegen und erfasst den vorliegenden Streit nicht (zu § 27 RVG vgl. BGH, Beschluss vom 8. März 2007 - V ZB 63/06, NJW-RR 2007, 1150).
  • BGH, 24.11.2016 - I ZB 52/15

    Markenlöschungsverfahren: Bemessung des Gebührenstreitwerts des

    Sie sind auf Rechtsbeschwerdeverfahren als besondere Beschwerdeverfahren anzuwenden, soweit dort Gerichtsgebühren nicht erhoben werden oder sich - wie im Streitfall - nicht nach dem Wert richten (BGH, Beschluss vom 30. Juli 2012 - IX ZB 165/10, NJW-RR 2012, 1257).
  • BGH, 18.10.2017 - I ZB 6/16

    Rechtsbeschwerdeverfahren: Gebührenstreitwert bei markenrechtlichem Widerspruch

    Sie ist jedoch entsprechend auf Rechtsbeschwerdeverfahren als besondere Beschwerdeverfahren anzuwenden, soweit dort Gerichtsgebühren nicht erhoben werden oder sich - wie im Streitfall - nicht nach dem Wert richten (BGH, Beschluss vom 30. Juli 2012 - IX ZB 165/10, NJW-RR 2012, 1257; BGH, Beschluss vom 30. Juli 2015 - I ZB 61/13, juris Rn. 6; Beschluss vom 24. November 2016 - I ZB 52/15, GRUR-RR 2017, 127 Rn. 2).
  • BGH, 27.03.2018 - X ZB 3/15

    Bestimmung des Gegenstandswerts der anwaltlichen Tätigkeit im patentrechtlichen

    Die Bestimmung ist auf Rechtsbeschwerdeverfahren als besondere Beschwerdeverfahren anzuwenden, soweit dort Gerichtsgebühren nicht erhoben werden oder sich - wie im Streitfall - nicht nach dem Wert richten (vgl. zur Rechtsbeschwerde im Streit über die Höhe der Insolvenzverwaltervergütung BGH, Beschluss vom 30. Juli 2012 - IX ZB 165/10, NJW-RR 2012, 1257) und das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz keine anderweitigen Bestimmungen enthält.
  • LG Aurich, 29.10.2013 - 4 O 206/10

    Beschwerde der Insolvenzgläubiger gegen Insolvenzverwaltervergütung: Verwirkung;

    Auf die Rechtsbeschwerde der Beschwerdeführer hat der Bundesgerichtshof - Az. IX ZB 165/10 - durch Beschluss vom 10.11.2011 die Entscheidung des Beschwerdegerichts aufgehoben, weil aufgrund der unrichtigen Bekanntmachung des Amtsgerichts die Beschwerdefrist nicht zu laufen begonnen habe.
  • BGH, 14.12.2021 - I ZB 49/20

    Festsetzung des Werts des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit für das

    Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit ist gemäß § 23 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG unter Berücksichtigung des Interesses der Antragsgegnerin nach billigem Ermessen festzusetzen (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juli 2012 - IX ZB 165/10, NJW-RR 2012, 1257 Rn. 2; Beschluss vom 27. März 2018 - X ZB 3/15, GRUR 2018, 654 Rn. 5).
  • LG Paderborn, 08.07.2016 - 5 T 193/16
    Die Wertfestsetzung folgt aus § 23 RVG (BGH, Beschluss vom 30.07.2012 - IX ZB 165/10).
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