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   BGH, 21.06.2012 - V ZB 56/12   

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https://dejure.org/2012,20422
BGH, 21.06.2012 - V ZB 56/12 (https://dejure.org/2012,20422)
BGH, Entscheidung vom 21.06.2012 - V ZB 56/12 (https://dejure.org/2012,20422)
BGH, Entscheidung vom 21. Juni 2012 - V ZB 56/12 (https://dejure.org/2012,20422)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 43 Nr 1 WoEigG, § 43 Nr 2 WoEigG, § 43 Nr 3 WoEigG, § 43 Nr 4 WoEigG, § 43 Nr 5 WoEigG
    Wohnungseigentumsverfahren: Zuständigkeit bei Streitigkeit über Fortsetzung eines durch Vergleich beendeten Beschlussanfechtungsklageverfahrens; Prozessstandschaft; Folgen der Zustellung eines nicht verkündeten Urteils; fristgerechte Einreichung der Berufungsschrift bei ...

  • Wolters Kluwer

    Qualifizierung der Anfechtung des Beschlusses einer Wohnungseigentümergemeinschaft durch einen Dritten und der Streit über die Erledigung eines solchen Verfahrens durch einen Vergleich als eine so genannte Binnenstreitigkeit nach § 43 Nr. 1 WEG

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Die Zuständigkeit der WEG-Gerichte richtet sich nach dem Gegenstand, nicht nach der Person des Klägers; §§ 43 Nr. 1 WEG, 72 Abs. 2 GVG

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Abschluss eines Vergleichs in WEG-Sache

  • rewis.io

    Wohnungseigentumsverfahren: Zuständigkeit bei Streitigkeit über Fortsetzung eines durch Vergleich beendeten Beschlussanfechtungsklageverfahrens; Prozessstandschaft; Folgen der Zustellung eines nicht verkündeten Urteils; fristgerechte Einreichung der Berufungsschrift bei ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 43 Nr. 1; GVG § 72 Abs. 2
    Qualifizierung der Anfechtung des Beschlusses einer Wohnungseigentümergemeinschaft durch einen Dritten und der Streit über die Erledigung eines solchen Verfahrens durch einen Vergleich als eine so genannte Binnenstreitigkeit nach § 43 Nr. 1 WEG

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Gewillkürte Prozessstandschaft für einen Wohnungseigentümer ändert nichts an der Zuständigkeit des Gerichts

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 1359
  • NZM 2012, 732
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 10.12.2009 - V ZB 67/09

    Treffen einer Vertragsstrafenregelung zur Durchsetzung der den

    Auszug aus BGH, 21.06.2012 - V ZB 56/12
    Die fristgerechte Einreichung der Berufungsschrift bei dem sonst für Berufungen gegen Urteile des Amtsgerichts zuständigen Landgericht wahrt die Berufungsfrist nur, wenn die Frage, ob eine Streitigkeit nach § 43 Nr. 1 bis 4 und Nr. 6 WEG vorliegt, für bestimmte Fallgruppen noch nicht höchstrichterlich geklärt ist und man über deren Beantwortung mit guten Gründen unterschiedlicher Auffassung sein kann (Senat, Beschlüsse vom 10. Dezember 2009 - V ZB 67/09, NJW 2010, 1818, 1819 Rn. 11 und vom 12. April 2010 - V ZB 224/09, NJW-RR 2010, 1096 f. Rn. 9).

    Dann wahrt schon die Einreichung der Berufung bei diesem Gericht die Frist, obwohl es nicht zuständig ist, und zwar unabhängig davon, ob es zur Verweisung kommt (Senat, Beschluss vom 10. Dezember 2010 - V ZB 67/09, NJW 2010, 1818, 1819 Rn. 10 f.).

  • BGH, 06.02.2004 - V ZR 249/03

    Verkündung des Protokollurteils; Anforderungen an den Inhalt

    Auszug aus BGH, 21.06.2012 - V ZB 56/12
    Dann nämlich ist es in dem Termin verkündet worden, in dem die mündliche Verhandlung geschlossen wurde (Senat, Urteil vom 6. Februar 2004 - V ZR 249/03, BGHZ 158, 37, 39; aM OLG München, NJW 2011, 689 unter unzutreffender Berufung auf das genannte Urteil des Senats).

    Entscheidend ist, dass die Verhandlung der verhandelten Sache nicht geschlossen, sondern nur unterbrochen wird (Senat, Urteil vom 6. Februar 2004 - V ZR 239/03, BGHZ 158, 37, 39).

  • OLG München, 21.01.2011 - 10 U 3446/10

    Berufung gegen ein Scheinurteil: Fehlendes Verkündungsprotokoll für ein "am Ende

    Auszug aus BGH, 21.06.2012 - V ZB 56/12
    Dann nämlich ist es in dem Termin verkündet worden, in dem die mündliche Verhandlung geschlossen wurde (Senat, Urteil vom 6. Februar 2004 - V ZR 249/03, BGHZ 158, 37, 39; aM OLG München, NJW 2011, 689 unter unzutreffender Berufung auf das genannte Urteil des Senats).
  • KG, 20.07.1994 - 24 W 3942/94

    Stimmrecht des Wohnungserwerbers vor Eintragung ins Grundbuch

    Auszug aus BGH, 21.06.2012 - V ZB 56/12
    Die gewillkürte Prozessstandschaft für einen klageberechtigten Wohnungseigentümer ist auch bei der Beschlussanfechtungsklage grundsätzlich möglich (KG, NJW-RR 1995, 147 und NJW-RR 2004, 878, 879; OLG Celle, ZWE 2001, 34; Timme/Elzer, WEG, § 46 Rn. 110) und ändert an der Zuständigkeit nach § 43 Nr. 4 WEG nichts.
  • BGH, 12.04.2010 - V ZB 224/09

    Wohnungseigentumsverfahren: Verschuldete Versäumung der Berufungsfrist wegen

    Auszug aus BGH, 21.06.2012 - V ZB 56/12
    Die fristgerechte Einreichung der Berufungsschrift bei dem sonst für Berufungen gegen Urteile des Amtsgerichts zuständigen Landgericht wahrt die Berufungsfrist nur, wenn die Frage, ob eine Streitigkeit nach § 43 Nr. 1 bis 4 und Nr. 6 WEG vorliegt, für bestimmte Fallgruppen noch nicht höchstrichterlich geklärt ist und man über deren Beantwortung mit guten Gründen unterschiedlicher Auffassung sein kann (Senat, Beschlüsse vom 10. Dezember 2009 - V ZB 67/09, NJW 2010, 1818, 1819 Rn. 11 und vom 12. April 2010 - V ZB 224/09, NJW-RR 2010, 1096 f. Rn. 9).
  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 37/03

    Erlass eines Anerkenntnisurteils im schriftlichen Verfahren vor dem anberaumten

    Auszug aus BGH, 21.06.2012 - V ZB 56/12
    Ein derartiger Fehler ist aber nicht gegeben, wenn dem Richter zwar die vorschriftsmäßige Verkündung misslingt, das Urteil aber mit seinem Wissen und Wollen zugestellt wird (Senat, Urteil vom 12. März 2004 - V ZR 37/03, NJW 2004, 2019, 2020).
  • OLG Celle, 15.02.2000 - 4 W 352/99

    Wohnungseigentumsverfahren: Anzeige der Verfahrensstandschaft innerhalb der

    Auszug aus BGH, 21.06.2012 - V ZB 56/12
    Die gewillkürte Prozessstandschaft für einen klageberechtigten Wohnungseigentümer ist auch bei der Beschlussanfechtungsklage grundsätzlich möglich (KG, NJW-RR 1995, 147 und NJW-RR 2004, 878, 879; OLG Celle, ZWE 2001, 34; Timme/Elzer, WEG, § 46 Rn. 110) und ändert an der Zuständigkeit nach § 43 Nr. 4 WEG nichts.
  • BGH, 11.02.2022 - V ZR 15/21

    Zustellung einer einfachen Abschrift des Urteils an den Prozessbevollmächtigten

    Vorher liegt nur ein - allenfalls den Rechtsschein eines Urteils erzeugender - Entscheidungsentwurf vor, der nicht Gegenstand einer die Einspruchsfrist des § 339 Abs. 1 ZPO in Lauf setzenden wirksamen Zustellung sein kann (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juni 1954 - GSZ 3/54, BGHZ 14, 39, 44; Senat, Urteil vom 12. März 2004 - V ZR 37/03, NJW 2004, 2019, 2020; Beschluss vom 21. Juni 2012 - V ZB 56/12, NJW-RR 2012, 1359 Rn. 14).

    bb) (1) Der Wirksamkeit des Versäumnisurteils steht auch nicht entgegen, dass zum Zeitpunkt der Verkündung die mündliche Verhandlung bereits geschlossen war und es gemäß § 310 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 ZPO eines gesonderten Termins zur Verkündung eines nach § 310 Abs. 2 ZPO vollständig abgefassten Urteils bedurft hätte (vgl. Senat, Urteil vom 6. Februar 2004 - V ZR 249/03, BGHZ 158, 37, 39 f.; Beschluss vom 21. Juni 2012 - V ZB 56/12, NJW-RR 2012, 1359 Rn. 12 f.).

  • OLG Koblenz, 11.06.2014 - 13 UF 159/14

    Ausgleichsansprüche wegen Alleinnutzung der Ehewohnung durch einen Ehegatten:

    Da das Familiengericht die Entscheidung hier ausweislich der richterlichen Verfügung vom 12.12.2013 förmlich zugestellt hat - eine in anderen Fällen zulässige, die Verkündung ersetzende Verfahrensweise, vgl. §§ 113 Abs. 1 FamFG, 310 Abs. 3 Satz 1 ZPO -, liegt nur eine fehlerhafte Verlautbarung vor, die die Wirksamkeit des Beschlusses nicht berührt (vgl. BGH FamRZ 2004, 1187 und NJW-RR 2012, 1359 sowie FamRZ 2012, 1287 Tz. 17).
  • BGH, 10.07.2015 - V ZR 194/14

    Wohnungseigentum: Sachliche Zuständigkeit des Wohnungseigentumsgerichts für eine

    So unterfallen etwa Streitigkeiten über die Rückforderung zu viel gezahlter Hausgeldforderungen auch dann § 43 WEG, wenn nicht der Wohnungseigentümer selbst, sondern statt seiner ein Zessionar, ein gewillkürter Prozessstandschafter (Senat, Beschluss vom 21. Juni 2012 - V ZB 56/12, NZM 2012, 732 Rn. 6) oder der Insolvenzverwalter (Senat, Beschluss vom 26. September 2002 - V ZB 24/02, BGHZ 152, 136, 1421) die Forderung einklagt - dies aber nur deshalb, weil die Verschiebung der Rechtszuständigkeit bei der Abtretung bzw. die Verlagerung nur der Prozessführungsbefugnis in den übrigen Fällen an dem einmal gegebenen Gemeinschaftsbezug nichts ändert (vgl. auch Senat, Beschluss vom 26. September 2002- V ZB 24/02, aaO S. 145 mwN).
  • BGH, 11.01.2016 - AnwZ (Brfg) 35/15

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltsschaft: Vereinbarkeit der Tätigkeit eines

    Wird ein Urteil statt durch Verkündung in öffentlicher Sitzung durch Zustellung verkündet, liegt hierin zwar ein auf die Wahl der Verlautbarung beschränkter Verfahrensfehler (BGH, Urteil vom 12. März 2004 - V ZR 37/03, NJW 2004, 2019, 2020; vom 24. September 2013 - I ZR 133/12, NJW 2014, 1304 Rn. 20), der aber nicht derartig elementar ist, dass er zur Unwirksamkeit des Urteilserlasses führt (BGH, Urteil vom 12. März 2004, aaO; Beschluss vom 13. Juni 2012 - XII ZB 592/11, NJW-RR 2012, 1025 Rn. 17; vom 21. Juni 2012 - V ZB 56/12, NJW-RR 2012, 1359 Rn. 14).
  • OLG Koblenz, 14.05.2014 - 13 UF 107/14

    Unterhalt des minderjährigen Kindes: Bemessung des Wohnwerts einer vom

    Da das Familiengericht die Verkündung hier ausweislich der richterlichen Verfügung vom 19.12.2013 durch die förmliche Zustellung - eine in anderen Fällen zulässige Verfahrensweise, vgl. §§ 113 Abs. 1 FamFG, 310 Abs. 3 Satz 1 ZPO - ersetzen wollte, liegt nur eine fehlerhafte Verlautbarung vor, die die Wirksamkeit des Beschlusses nicht berührt (vgl. BGH FamRZ 2004, 1187 und NJW-RR 2012, 1359 sowie FamRZ 2012, 1287 Tz. 17).
  • BGH, 21.11.2013 - V ZR 269/12

    Wohnungseigentumssache: Klage des die Zwangversteigerung betreibenden Gläubigers

    Denn es kommt auf den Gegenstand der Streitigkeit und nicht darauf an, wer die Klage erhoben hat (vgl. Senat, Beschluss vom 21. Juni 2012 - V ZB 56/12, NJW-RR 2012, 1359 Rn. 6).
  • BGH, 27.11.2020 - V ZR 71/20

    Wohnungseigentumssache: Beschlussanfechtungsklage eines Nießbrauchers von

    Wie der Senat bereits entschieden hat, ist die gewillkürte Prozessstandschaft für einen klageberechtigten Wohnungseigentümer auch bei der Beschlussanfechtungsklage grundsätzlich möglich (vgl. Senat, Beschluss vom 21. Juni 2012 - V ZB 56/12, NZM 2012, 732 Rn. 6; Beschluss vom 21. Januar 2016 - V ZR 108/15, ZWE 2016, 189 Rn. 5).
  • BGH, 21.01.2016 - V ZR 108/15

    Wohnungseigentumssache: Einordnung einer Streitigkeit über die persönliche

    Daher erfasst sie auch einen ausgeschiedenen Wohnungseigentümer (Senat, Beschluss vom 26. September 2002 - V ZB 24/02, BGHZ 152, 136, 141 ff.), einen Gläubiger, der einen Zustimmungsanspruch nach § 12 WEG geltend macht (Senat, Urteil vom 21. November 2013 - V ZR 269/12, NJW-RR 2014, 710 Rn. 6) oder einen gewillkürten Prozessstandschafter (Senat, Beschluss vom 21. Juni 2012 - V ZB 56/12, NZM 2012, 732 Rn. 6).
  • BGH, 11.01.2016 - AnwZ (Brfg) 36/15

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Unvereinbarkeit der Tätigkeit

    Wird ein Urteil statt durch Verkündung in öffentlicher Sitzung durch Zustellung verkündet, liegt hierin zwar ein auf die Wahl der Verlautbarung beschränkter Verfahrensfehler (BGH, Urteil vom 12. März 2004 - V ZR 37/03, NJW 2004, 2019, 2020; vom 24. September 2013 - I ZR 133/12, NJW 2014, 1304 Rn. 20), der aber nicht derartig elementar ist, dass er zur Unwirksamkeit des Urteilserlasses führt (BGH, Urteil vom 12. März 2004, aaO; Beschluss vom 13. Juni 2012 - XII ZB 592/11, NJW-RR 2012, 1025 Rn. 17; vom 21. Juni 2012 - V ZB 56/12, NJW-RR 2012, 1359 Rn. 14).
  • BGH, 09.02.2015 - AnwZ (Brfg) 51/13

    Widerruf einer Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls

    Ein derartiger Fehler ist nicht gegeben, wenn dem Richter zwar die vorschriftsmäßige Verkündung misslingt, das Urteil aber mit seinem Wissen und Wollen zugestellt wird (BGH, Urteil vom 12. März 2004, aaO; Beschluss vom 13. Juni 2012 - XII ZB 592/11, NJW-RR 2012, 1025 Rn. 17; vom 21. Juni 2012 - V ZB 56/12, NJW-RR 2012, 1359 Rn. 14).
  • BGH, 11.10.2022 - KZB 57/21

    Mindestanforderungen an das Entstehen eines wirksamen Urteils; Ersatz

  • OLG Köln, 26.08.2014 - 23 U 1/13

    Auslegung eines Hofübergabevertrages hinsichtlich des Verbots den Grundbesitz

  • LG Hamburg, 29.05.2013 - 318 S 6/13

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Anfechtungsrecht des

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