Weitere Entscheidung unten: BGH, 26.09.2012

Rechtsprechung
   BGH, 10.10.2012 - VIII ZR 25/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,29952
BGH, 10.10.2012 - VIII ZR 25/12 (https://dejure.org/2012,29952)
BGH, Entscheidung vom 10.10.2012 - VIII ZR 25/12 (https://dejure.org/2012,29952)
BGH, Entscheidung vom 10. Oktober 2012 - VIII ZR 25/12 (https://dejure.org/2012,29952)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 554 Abs 2 BGB
    Wohnraummietvertrag: Duldungsanspruch des Vermieters auf Anschluss einer Wohnung an die Zentralheizung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an gerichtliche Feststellungen im Zusammenhang mit einem Streit über die Duldungsverpflichtung eines Mieters hinsichtlich des Anschlusses seiner Wohnung an eine Zentralheizung i.R. einer Modernisierungsmaßnahme

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Modernisierungsmaßnahmen des Vermieters und Konkurrenz zu vom Mieter geschaffener Ausstattung; allgemein üblicher Zustand; Energieeinsparung; gegenwärtiger Zustand; Mietermodernisierung

  • rewis.io

    Wohnraummietvertrag: Duldungsanspruch des Vermieters auf Anschluss einer Wohnung an die Zentralheizung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 554 Abs. 2
    Anforderungen an gerichtliche Feststellungen im Zusammenhang mit einem Streit über die Duldungsverpflichtung eines Mieters hinsichtlich des Anschlusses seiner Wohnung an eine Zentralheizung i.R. einer Modernisierungsmaßnahme

  • datenbank.nwb.de

    Wohnraummietvertrag: Duldungsanspruch des Vermieters auf Anschluss einer Wohnung an die Zentralheizung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verbesserung der Mietsache: Gegenwärtiger Zustand maßgeblich!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (17)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zur Beurteilung der Frage, ob eine Modernisierungsmaßnahme die Mietwohnung in einen allgemein üblichen Zustand versetzt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wohnungsmodernisierung und der allgemein übliche Zustand

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Modernisierungsmaßnahme und der allgemein übliche Zustand

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zum üblichen Standard von Wohnungen - Maßnahmen der Mieter müssen berücksichtigt werden

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Versetzt eine Modernisierungsmaßnahme die Mietwohnung in einen allgemein üblichen Zustand?

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Wann versetzt eine Modernisierungsmaßnahme eine Mietwohnung in einen allgemein üblichen Zustand?

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Zur Duldung von Modernisierungsmaßnahmen

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Modernisierungsmaßnahme für einen allgemein üblichen Zustand

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bei Anschluss einer Wohnung an eine Zentralheizung kann eine Härtefallprüfung erfolgen

  • mietkaution.org (Kurzinformation)

    Wann versetzt eine Modernisierungsmaßnahme die Mietwohnung in einen allgemein üblichen Zustand?

  • hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)

    Beurteilung ob eine Modernisierungsmaßnahme die Mietwohnung in einen allgemein üblichen Zustand versetzt

  • blog.de (Kurzinformation)

    "Allgemein üblicher Zustand" i.S.d § 554 Abs. 2 S.4 BGB

  • sh-recht.de (Kurzinformation)

    Modernisierungsmaßnahmen - Bundesgerichtshof stärkt Mieterrechte

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Rechtmäßige Einbauten des Mieters zählen bei Zustandsbeschreibung mit

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Rechtmäßige Einbauten des Mieters zählen bei Zustandsbeschreibung mit

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Versetzen Modernisierungsmaßnahmen die Mietwohnung in einen allgemein üblichen Zustand?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Duldung von Modernisierungsmaßnahmen des Vermieters

Besprechungen u.ä. (2)

  • wkblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Modernisierungskosten- BGH stärkt Mieterrechte

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Modernisierung: Vom Mieter geschaffener Zustand ausschlaggebend! (IMR 2012, 492)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 1480
  • NZM 2013, 141
  • ZMR 2013, 106
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.06.2012 - VIII ZR 110/11

    Zum Ersatz einer vom (Vor-)Mieter in die Wohnung eingebauten Gasetagenheizung

    Auszug aus BGH, 10.10.2012 - VIII ZR 25/12
    Wie der Senat nach Erlass des Berufungsurteils entschieden hat, kommt es für die Beurteilung der Frage, ob vom Vermieter geplante bauliche Maßnahmen als Verbesserung der Mietsache im Sinne des § 554 Abs. 2 BGB anzusehen sind, auf den gegenwärtigen Zustand der Mietsache einschließlich der vom Mieter rechtmäßig vorgenommenen Verbesserungen an; lediglich vom Mieter vertragswidrig vorgenommene Veränderungen bleiben außer Betracht (Senatsurteil vom 20. Juni 2012 - VIII ZR 110/11, WuM 2012, 448 Rn. 13).
  • LG Berlin, 10.01.2012 - 63 S 203/11

    Anspruch eines Vermieters auf Duldung des Anschlusses einer vermieteten Wohnung

    Auszug aus BGH, 10.10.2012 - VIII ZR 25/12
    Das Berufungsgericht (LG Berlin, GE 2012, 270) hat zur Begründung seiner Entscheidung, soweit für das Revisionsverfahren noch von Interesse, im Wesentlichen ausgeführt:.
  • LG Bremen, 21.02.2019 - 2 S 159/18

    Welche Anforderungen sind an die Ankündigung einer Modernisierungsmaßnahme zu

    Ein Energiespareffekt wegen des Austausches einer Gasetagenheizung durch eine Gaszentralheizung mit Brennwertkessel und zentraler Warmwasseraufbereitung lag für die Beklagte auch nicht auf der Hand, sondern es bedarf einer Betrachtung im Einzelfall (BGH, Urteil vom 20. Juni 2012 - VIII ZR 110/11; vgl. auch BGH, Urteil vom 10. Oktober 2012 -VIII ZR 25/12).
  • LG Berlin, 19.12.2014 - 63 S 103/14

    Modernisierungsankündigung - formelle Wirksamkeit

    Zwar ist das genannte Urteil der Kammer durch den Bundesgerichtshof mit Urteil vom 10. Oktober 2012 - VIII ZR 25/12 - (NJW-RR 2012, 1480) aufgehoben worden.
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Rechtsprechung
   BGH, 26.09.2012 - XII ZR 122/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,32029
BGH, 26.09.2012 - XII ZR 122/11 (https://dejure.org/2012,32029)
BGH, Entscheidung vom 26.09.2012 - XII ZR 122/11 (https://dejure.org/2012,32029)
BGH, Entscheidung vom 26. September 2012 - XII ZR 122/11 (https://dejure.org/2012,32029)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 536 Abs 1 S 1 BGB, § 536 Abs 1 S 3 BGB
    Gewerberaummiete: Mietminderung wegen Vermietung von anderen Räumen im selben Objekt an ein bordellartiges Massageinstitut

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Mangel einer Mietsache bei Vorhandensein eines Bordellbetriebs im gleichen Gebäude wie der Mietgegenstand

  • grundeigentum-verlag.de

    Mittelbare Beeinträchtigung kein Mietmangel; Mangelbegriff; Mietermix bei Gewerbemiete; Mieteranspruch auf Milieuniveau

  • rewis.io

    Gewerberaummiete: Mietminderung wegen Vermietung von anderen Räumen im selben Objekt an ein bordellartiges Massageinstitut

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BGB § 536 Abs. 1 S. 1, 3
    Mangel einer Mietsache bei Vorhandensein eines Bordellbetriebs im gleichen Gebäude wie der Mietgegenstand

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Gewerberaummietrecht - (Vermeindlicher) Bordellbetrieb: Mangel der Mietsache?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Berliner Mietergemeinschaft (Kurzmitteilung/Auszüge)

    Mietminderung der Miete wegen Betreibens eines

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Mietminderung bei Gewerberaummietvertrag

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Geschäftsräume: Nutzungsbeeinträchtigung durch Mitmieter

  • presseportal.de (Kurzinformation)

    Klage gegen Rotlicht - Bordellbetrieb in Gewerbeimmobilie stellt nicht zwangsläufig Mietmangel dar

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bordellbetrieb begründet nicht automatisch ein Mietminderungsrecht - Konkrete Auswirkungen müssen vorliegen - abstrakte Gefahren genügen nicht

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Mangel der Mietsache bei nur mittelbaren Beeinträchtigungen! (IMR 2012, 500)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    (Vermeintlicher) Bordellbetrieb: Mangel der Mietsache? (IMR 2012, 501)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 1480
  • NZM 2013, 27
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.10.2008 - XII ZR 1/07

    Publikumsverkehr eines gewerblichen Mitmieters (hier: Arbeitsgemeinschaft der

    Auszug aus BGH, 26.09.2012 - XII ZR 122/11
    Erforderlich ist allerdings, um Ausuferungen des Fehlerbegriffs zu vermeiden, stets eine unmittelbare Beeinträchtigung der Tauglichkeit bzw. eine unmittelbare Einwirkung auf die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache, wohingegen Umstände, die die Eignung der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch nur mittelbar berühren, nicht als Mängel zu qualifizieren sind (Senatsurteile vom 15. Oktober 2008 - XII ZR 1/07 - NJW 2009, 664 Rn. 34; vom 21. September 2006 - XII ZR 66/03 - NJW 2006, 899, 900 und vom 16. Februar 2000 - XII ZR 279/97 - NJW 2000, 1714, 1715).

    Deshalb hat ein Mieter ohne eine entsprechende vertragliche Vereinbarung in der Regel keinen Anspruch gegen den Vermieter, einen bestimmten "Mietermix" oder ein bestimmtes "Milieuniveau" zu bewahren (vgl. Senatsurteil vom 15. Oktober 2008 - XII ZR 1/07 - NJW 2009, 664 Rn. 26 f.).

    Das Revisionsgericht hat jedoch zu prüfen, ob der Tatrichter die Sollbeschaffenheit zutreffend beurteilt hat, den Begriff des Mangels nicht verkannt hat und auf entsprechende Rüge hin auch, ob seiner Beurteilung verfahrensfehlerfrei getroffene Feststellungen zugrunde liegen (Senatsurteil vom 15. Oktober 2008 - XII ZR 1/07 - NJW 2009, 664 Rn. 13).

  • BGH, 16.02.2000 - XII ZR 279/97

    Rechtsposition des Mieters eines Ladenlokals nach unbefriedigender

    Auszug aus BGH, 26.09.2012 - XII ZR 122/11
    Erforderlich ist allerdings, um Ausuferungen des Fehlerbegriffs zu vermeiden, stets eine unmittelbare Beeinträchtigung der Tauglichkeit bzw. eine unmittelbare Einwirkung auf die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache, wohingegen Umstände, die die Eignung der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch nur mittelbar berühren, nicht als Mängel zu qualifizieren sind (Senatsurteile vom 15. Oktober 2008 - XII ZR 1/07 - NJW 2009, 664 Rn. 34; vom 21. September 2006 - XII ZR 66/03 - NJW 2006, 899, 900 und vom 16. Februar 2000 - XII ZR 279/97 - NJW 2000, 1714, 1715).
  • BGH, 19.03.2004 - V ZR 104/03

    Bindung des Berufungsgerichts an die erstinstanzlich getroffenen Feststellungen;

    Auszug aus BGH, 26.09.2012 - XII ZR 122/11
    Kommt es indes aus der allein maßgeblichen Sicht des Berufungsgerichts für die Beurteilung des Streitfalles auf Tatsachen an, die in dem erstinstanzlichen Urteil trotz entsprechenden Parteivortrags nicht festgestellt worden sind, dann bestehen Zweifel an der Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen, die das Berufungsgericht gemäß § 529 Abs. 1 Nr. 1 Halbsatz 2 ZPO zu eigenen Feststellungen berechtigen und verpflichten (BGHZ 158, 295 = NJW 2004, 2152, 2155).
  • BGH, 21.09.2005 - XII ZR 66/03

    Zusicherung von Eigenschaften bei der Vermietung von Gewerbeflächen;

    Auszug aus BGH, 26.09.2012 - XII ZR 122/11
    Erforderlich ist allerdings, um Ausuferungen des Fehlerbegriffs zu vermeiden, stets eine unmittelbare Beeinträchtigung der Tauglichkeit bzw. eine unmittelbare Einwirkung auf die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache, wohingegen Umstände, die die Eignung der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch nur mittelbar berühren, nicht als Mängel zu qualifizieren sind (Senatsurteile vom 15. Oktober 2008 - XII ZR 1/07 - NJW 2009, 664 Rn. 34; vom 21. September 2006 - XII ZR 66/03 - NJW 2006, 899, 900 und vom 16. Februar 2000 - XII ZR 279/97 - NJW 2000, 1714, 1715).
  • BGH, 07.06.2006 - XII ZR 34/04

    Mängel eines Ladenlokals

    Auszug aus BGH, 26.09.2012 - XII ZR 122/11
    Dabei ist die Verkehrsanschauung als Auslegungshilfe heranzuziehen (Senatsurteil vom 7. Juni 2006 - XII ZR 34/04 - NJW-RR 2006, 1157 Rn. 13).
  • OLG Nürnberg, 22.02.2017 - 12 U 812/15

    Schadenersatzansprüche bei unterlassener oder unzureichender Ladungssicherung und

    Kommt es aus der allein maßgeblichen Sicht des Berufungsgerichts für die Beurteilung des Streitfalles auf Tatsachen an, die (wie hier) in dem erstinstanzlichen Urteil trotz entsprechenden Parteivortrags (hier: mangels Beweisaufnahme) nicht ausreichend festgestellt worden sind, dann bestehen Zweifel an der Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen, die das Berufungsgericht gemäß § 529 Abs. 1 Nr. 1 Halbsatz 2 ZPO zu eigenen Feststellungen berechtigen und verpflichten (BGH, Urteil vom 26.09.2012 - XII ZR 122/11, NJW-RR 2012, 1480; Urteil vom 19.03.2004 - V ZR 104/03, BGHZ 158, 295).
  • OLG München, 15.03.2018 - 32 U 872/17

    Beeinträchtigung des Mietgebrauchs eines Ladenlokals durch Baulärm und

    Dabei ist die Verkehrsanschauung als Auslegungshilfe heranzuziehen (BGH, Urteil vom 26. September 2012 - XII ZR 122/11 -, Rn. 20, NZM 2013, 27).

    Daraus folgt, dass ohne eine konkrete Vereinbarung über eine bestimmte Nutzung der übrigen Mieteinheiten allein aus der Vermietung weiterer Räume in dem Mietobjekt an einen Mieter, von dem die abstrakte Gefahr ausgeht, dass andere Mieter im Gebrauch der Mietsache Beeinträchtigungen erfahren, nicht auf einem Mangel i. S. v. § 536 Abs. 1 BGB geschlossen werden kann ((BGH, Urteil vom 26. September 2012 - XII ZR 122/11 -, Rn. 21, NJW-RR 2012, 1480 zum "Mietermix").

  • OLG Düsseldorf, 05.06.2014 - 24 U 159/13

    Minderung des Mietzinses für Gewerbeflächen in einem Einkaufszentrum wegen

    Erforderlich ist allerdings, um Ausuferungen des Fehlerbegriffs zu vermeiden, stets eine unmittelbare Beeinträchtigung der Tauglichkeit bzw. eine unmittelbare Einwirkung auf die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache, wohingegen Umstände, die die Eignung der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch nur mittelbar berühren, nicht als Mängel zu qualifizieren sind (BGH v. 26.09.2012, XII ZR 122/11, juris, Rn. 19; v. 21.09.2005, XII ZR 66/03, juris, Rn. 19; v. 16.02.2000, XII ZR 279/97, Rn. 28).

    Nichts anderes gilt für die allgemeine vertragliche Verpflichtung des Vermieters, den Mieter vor Störungen des vertragsgemäßen Gebrauchs durch andere Mitmieter zu schützen; ein Mangel liegt auch dann erst vor, wenn bei einem Mieter eine konkrete tatsächliche Beeinträchtigung des vertragsgemäßen Gebrauchs seiner Mietsache eintritt (BGH v. 26.09.2012, XII ZR 122/11, juris, Rn. 12, 21), die hier nicht gegeben ist.

  • AG Berlin-Wedding, 08.01.2014 - 15a C 583/12

    Wildschweinbefall - Mietminderung und Einfriedung?

    Dabei kann ein Mangel sich zwar auch aus Gefahren ergeben, die dem Wohnumfeld entstammen, in diesen Fällen reicht jedoch die Beschreibung eines abstrakten Gefahr nicht aus, vielmehr müssen konkrete, nicht unerhebliche Beeinträchtigungen vorliegen (BGH, Urteil vom 26.09.2012, Az. XII ZR 122/11, Rn. 21, zitiert nach Juris).
  • AG Hanau, 04.08.2014 - 32 C 172/13

    Erlass Sicherungsanordnung im Prozess auf Räumung & Mietzahlung

    Erforderlich ist allerdings, um Ausuferungen des Fehlerbegriffs zu vermeiden, stets eine unmittelbare Beeinträchtigung der Tauglichkeit bzw. eine unmittelbare Einwirkung auf die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache, wohingegen Umstände, die die Eignung der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch nur mittelbar berühren, nicht als Mängel zu qualifizieren sind (BGH, Urteil vom 26.09.2012, Aktenzeichen XII ZR 122/11 - Juris).
  • LG Duisburg, 31.01.2020 - 2 O 62/16

    Ladenlokal muss aufgrund von Mängel der Mietsache schließen

    Ohne eine entsprechende Vereinbarung hat ein Mieter keinen Anspruch gegen den Vermieter, einen bestimmten "Mietermix" zu bewahren (BGH, 26.09.2012 - XII ZR 122/11, Rn. 21).
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