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   OLG Bremen, 01.11.2011 - 3 AR 16/11   

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https://dejure.org/2011,3224
OLG Bremen, 01.11.2011 - 3 AR 16/11 (https://dejure.org/2011,3224)
OLG Bremen, Entscheidung vom 01.11.2011 - 3 AR 16/11 (https://dejure.org/2011,3224)
OLG Bremen, Entscheidung vom 01. November 2011 - 3 AR 16/11 (https://dejure.org/2011,3224)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Oberlandesgericht Bremen PDF

    BNotO § 19 Abs. 1 Satz 2; ZPO §§ 36 Abs. 1 Nr. 3, 59, 60
    Zivilprozessrecht

  • Deutsches Notarinstitut

    BNotO § 19 Abs. 1 S. 2; ZPO §§ 36 Abs. 1 Nr. 3, 59, 60
    Subsidiarität der Notarhaftung steht Gesamtschuld entgegen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung eines Notars wegen fahrlässiger Verletzung seiner Amtspflichten neben einem Dritten; Bestimmung des gemeinsamen zuständigen Gerichts bei Inanspruchnahme von Streitgenossen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung des Notars wegen fahrlässiger Verletzung seiner Amtspflichten neben einem Dritten; Bestimmung des gemeinsamen zuständigen Gerichts bei Inanspruchnahme von Streitgenossen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Notar und weiterer Ersatzpflichtiger sind keine Gesamtschuldner

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Fahrlässige Amtspflichtverletzung durch Notare: Keine Streitgenossenschaft mit Dritten! (IMR 2012, 1035)

Verfahrensgang

  • LG Bremen - 4 O 1073/11
  • OLG Bremen, 01.11.2011 - 3 AR 16/11

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 191
  • MDR 2012, 490
  • NZM 2012, 241
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.04.1984 - III ZR 19/83

    Ampelausfall - § 839 BGB, Verweisungsprivileg

    Auszug aus OLG Bremen, 01.11.2011 - 3 AR 16/11
    Solange eine solche Ersatzmöglichkeit in Betracht kommt, ist schon die Entstehung eines Anspruchs gegen den Notar und damit die Begründung eines Gesamtschuldverhältnisses mit dem gegebenenfalls anderweitig ersatzpflichtigen Dritten ausgeschlossen (vgl. zu § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB: BGH, NJW 1984, 2097; Münch.-Komm./Papier, BGB, 5. Aufl., § 839 Rn. 5; Beck-OK/Reinert, BGB, Ed. 20, § 839 Rn. 88, jeweils m.w.N.).
  • OLG Bremen, 02.08.2011 - 3 AR 6/11

    Zuständigkeitsbestimmung; Streitgenossenschaft; Direktanspruch;

    Auszug aus OLG Bremen, 01.11.2011 - 3 AR 16/11
    Zum Prüfungsumfang gehört aber die Frage, ob die Voraussetzungen einer Streitgenossenschaft nach §§ 59, 60 ZPO schlüssig vorgetragen sind; anderenfalls scheidet eine Zuständigkeitsbestimmung nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO aus (vgl. OLG Bremen, Beschluss vom 02.08.2011, 3 AR 6/11; BayObLG, NJW-RR 2006, 210, 211; Zöller/Vollkommer, ZPO, 28. Aufl., § 36 Rn. 18; Prütting/Gehrlein/Lange, ZPO, 3. Aufl., § 36 Rn. 5, jeweils m.w.N.).
  • BayObLG, 20.07.2005 - 1Z AR 118/05

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte bei Klage von Verbrauchern und

    Auszug aus OLG Bremen, 01.11.2011 - 3 AR 16/11
    Zum Prüfungsumfang gehört aber die Frage, ob die Voraussetzungen einer Streitgenossenschaft nach §§ 59, 60 ZPO schlüssig vorgetragen sind; anderenfalls scheidet eine Zuständigkeitsbestimmung nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO aus (vgl. OLG Bremen, Beschluss vom 02.08.2011, 3 AR 6/11; BayObLG, NJW-RR 2006, 210, 211; Zöller/Vollkommer, ZPO, 28. Aufl., § 36 Rn. 18; Prütting/Gehrlein/Lange, ZPO, 3. Aufl., § 36 Rn. 5, jeweils m.w.N.).
  • OLG Hamm, 01.12.2016 - 32 Sa 43/16

    Gerichtsstandbestimmung; internationale Zuständigkeit;

    Soweit in Rechtsprechung und Literatur ein schlüssiger Vortrag zur Gesamtschuldnerschaft im Gerichtsstandsbestimmungsverfahren verlangt wird, betrifft dies Konstellationen, in denen eine gesamtschuldnerische Haftung offenbar und von vorneherein ausschied und die Gefahr widersprechender Gerichtsentscheidungen nicht entstehen konnte (vgl. z.B. OLG Bremen, Beschl. v. 01.11.2011 - 3 AR 16/11, juris).
  • BayObLG, 22.02.2023 - 102 AR 73/22

    Zuständigkeitsbestimmung in einem Zivilverfahren wegen Ansprüchen nach dem

    Im Verfahren gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO ist schließlich nicht zu prüfen, ob die beabsichtigte oder bereits erhobene Klage darüber hinaus schlüssig oder - gegebenenfalls in Teilen - unschlüssig ist (BayObLG, Beschluss vom 10. Juni 2020, 1 AR 39/20, BeckRS 2020, 12330 Rn. 27; OLG Bremen, Beschluss vom 1. November 2011, 3 AR 16/11, juris Rn. 3; Toussaint in BeckOK ZPO, § 36 Rn. 13).
  • BayObLG, 19.05.2020 - 1 AR 35/20

    Einheitlicher Gerichtsstand trotz Insolvenz eines Streitgenossen

    Auch die Schlüssigkeit der Klage, die hier im Verhältnis zur Antragsgegnerin zu 1) - nach schriftlicher, unbedingter Beitrittserklärung der Antragstellerin und Zulassung ihres Beitritts durch die Antragsgegnerin zu 1), § 15 Abs. 1 Satz 2 GenG - schon mit Blick auf die Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft zweifelhaft sein kann, ist im Verfahren gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO nicht zu prüfen (BayObLG, Beschluss vom 28. Oktober 1997, 1Z AR 74/97, NJW-RR 1998, 1291; OLG Bremen, Beschluss vom 1. November 2011, 3 AR 16/11, juris Rn. 3; Schultzky in Zöller, ZPO, 33. Aufl. 2020, § 36 Rn. 28).
  • LG Duisburg, 12.10.2015 - 3 O 390/14

    Zahlung eines Schmerzensgeldes zum Ausgleich der erlittenen gesundheitlichen

    Die Verjährung der Ansprüche droht infolgedessen nicht, weil das Nichtbestehen einer anderweitigen Ersatzmöglichkeit einen Teil des Anspruchstatbestandes des § 839 BGB darstellt, so dass schon die Entstehung eines solchen Anspruchs ausgeschlossen ist, solange eine Ersatzmöglichkeit gegen einen Dritten in Betracht kommt (vgl. OLG Bremen, NJW-RR 2012, 191).
  • BayObLG, 23.07.2020 - 1 AR 56/20

    Kein Auslandsbezug von Forderungen wegen Kreditkartendiebstahls im Ausland

    Auch die Schlüssigkeit des Sachvortrags hinsichtlich des behaupteten Anspruchs, die hier im Verhältnis zur Antragsgegnerin zu 1), zumindest als direkte Vertragspartnerin, mit Blick auf das Erfordernis deren Passivlegitimation zweifelhaft sein könnte (vgl. Jungmann in Langenbucher/Bliesener/Spindler, Bankrechts-Kommentar, 2. Aufl. 2016, 6. Kap. - Kreditkarte, Vor §§ 675 ff. BGB Rn. 6; ders. in WuB 2018, 267, Anmerkung 2; WM 2005, 1351, II. b]; zur Rolle eines Issuing Processing Unternehmens vgl. auch AG Freudenstadt, Urt. v. 29. Juni 2016, WM 2017, 472 [juris Rn. 2 u. 25]), ist im Verfahren gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO nicht zu prüfen (BayObLG, Beschluss vom 28. Oktober 1997, 1Z AR 74/97, NJW-RR 1998, 1291 [juris Rn. 4]; OLG Bremen, Beschluss vom 1. November 2011, 3 AR 16/11, juris Rn. 3; Schultzky in Zöller, ZPO, § 36 Rn. 28).
  • BayObLG, 27.01.2020 - 1 AR 127/19

    Bestimmung des zuständigen Gerichts bei streitiger Existenz einer in Anspruch

    Der schlüssige Vortrag von Tatsachen, die - ihre Richtigkeit unterstellt - eine Streitgenossenschaft zwischen den Anspruchsgegnern begründen, genügt im Rahmen des Verfahrens zur Bestimmung des zuständigen Gerichts (vgl. BayObLG, Beschluss vom 20. Juli 2005, 1Z AR 118/05, NJW-RR 2006, 210 [juris Rn. 12]; OLG Bremen, Beschluss vom 1. November 2011, 3 AR 16/11, MDR 2012, 490).
  • BayObLG, 10.06.2020 - 1 AR 39/20

    Durchführung eines Bestimmungsverfahrens im selbständigen Beweisverfahren

    Auch die Schlüssigkeit des Sachvortrags hinsichtlich des behaupteten Anspruchs, die hier im Verhältnis zur Antragsgegnerin zu 2) mit Blick auf das Erfordernis deren Passivlegitimation zweifelhaft sein kann (vgl. BGH, Urt. v. 31. März 2016, III ZR 70/15, NJW 2016, 2656 Rn. 13; Beschluss vom 30. September 2004, III ZR 194/04, NJW 2004, 3484 [juris Rn. 4] zu TÜV-Sachverständigen; Urt. v. 25. März 1993, III ZR 34/92, VersR 1994, 216 [juris Rn. 7]; Urt. v. 11. Januar 1973, III ZR 32/71, NJW 1973, 458 [juris Rn. 12 ff.]; Urt. v. 30. November 1967, VII ZR 34/65, BGHZ 49, 108 [110 ff. juris Rn. 8 ff.]; Itzel in MDR 2019, 968), ist im Verfahren gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO nicht zu prüfen (BayObLG, Beschluss vom 28. Oktober 1997, 1Z AR 74/97, NJW-RR 1998, 1291 [juris Rn. 4]; OLG Bremen, Beschluss vom 1. November 2011, 3 AR 16/11, juris Rn. 3; Schultzky in Zöller, ZPO, § 36 Rn. 28).
  • LG Duisburg, 09.10.2015 - 3 O 389/14

    Schadenersatz- und Schmerzensgeldbegehren einer Sicherheitskraft wegen erlittener

    Die Verjährung der Ansprüche droht infolgedessen nicht, weil das Nichtbestehen einer anderweitigen Ersatzmöglichkeit einen Teil des Anspruchstatbestandes des § 839 BGB darstellt, so dass schon die Entstehung eines solchen Anspruchs ausgeschlossen ist, solange eine Ersatzmöglichkeit gegen einen Dritten in Betracht kommt (vgl. OLG Bremen, NJW-RR 2012, 191).
  • LG Duisburg, 07.10.2015 - 3 O 391/14

    Schmerzensgeldanspruch wegen Amtspflichtverletzung eines Beamten aufgrund des

    Die Verjährung der Ansprüche droht infolgedessen nicht, weil das Nichtbestehen einer anderweitigen Ersatzmöglichkeit einen Teil des Anspruchstatbestandes des § 839 BGB darstellt, so dass schon die Entstehung eines solchen Anspruchs ausgeschlossen ist, solange eine Ersatzmöglichkeit gegen einen Dritten in Betracht kommt (vgl. OLG Bremen, NJW-RR 2012, 191).
  • BayObLG, 25.06.2020 - 1 AR 62/20

    Antrag auf Gerichtsstandsbestimmung

    Allerdings müssen mit der Tatsachendarstellung die Voraussetzungen einer passiven Streitgenossenschaft i. S. v. §§ 59, 60 ZPO schlüssig vorgetragen sein, auch wenn die Schlüssigkeit der Klage darüber hinaus nicht geprüft wird (vgl. BayObLG, Beschluss vom 1. August 2019, 1 AR 72/19, juris Rn. 16; Beschluss vom 20. Juli 2005, 1Z AR 118/05, NJW-RR 2006, 210 [juris Rn. 12]; OLG Bremen, Beschluss vom 1. November 2011, 3 AR 16/11, MDR 2012, 490 [juris Rn. 3 f.];.
  • BayObLG, 01.08.2019 - 1 AR 72/19

    Gerichtliche Zuständigkeitsbestimmung bei medizinischen Behandlungsfehlern

  • BayObLG, 01.08.2019 - 1 AR 81/19

    Bestimmung des gemeinschaftlich zuständigen Gerichts am besonderen Gerichtsstand

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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 14.07.2011 - 17 W 50/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,11473
OLG Karlsruhe, 14.07.2011 - 17 W 50/11 (https://dejure.org/2011,11473)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14.07.2011 - 17 W 50/11 (https://dejure.org/2011,11473)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14. Juli 2011 - 17 W 50/11 (https://dejure.org/2011,11473)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Nichtweiterbetreibung eines Verfahrens bis zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs in einer ähnlichen Sache gegen den Willen des Klägers und ohne Zustimmung zum Ruhen des Verfahrens

  • rechtsportal.de

    ZPO § 251 S. 1; ZPO § 148
    Anforderungen an das gerichtliche Verfahren bei Verweigerung der Zustimmung zum Ruhen des Verfahrens durch eine Partei

  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Warten auf BGH-Entscheidung: Nur mit Zustimmung der Parteien!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Verfahren kann nicht ohne Weiteres ausgesetzt werden, weil ähnlicher Sachverhalt gerade vom BGH verhandelt wird

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 191
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 18.02.2011 - 12 U 33/10
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.07.2011 - 17 W 50/11
    Die Klägerin wendet sich mit der sofortigen Beschwerde gegen die Ankündigung des Gerichts in dem Beschluss vom 21.04.2011, neuen Termin erst nach Abschluss des beim Bundesgerichtshof anhängigen Revisionsverfahrens gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 18.02.2011 (12 U 33/10) zu bestimmen.
  • BGH, 30.03.2005 - X ZB 26/04

    Aussetzung wegen Parallelverfahren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.07.2011 - 17 W 50/11
    Wie die Kammer selbst erkennt, liegen die Voraussetzungen von § 148 ZPO nicht vor, weil es an einem präjudiziellen Rechtsverhältnis fehlt (BGHZ 162, 373; Zöller/Greger, ZPO § 148 Rn. 5).
  • BVerfG, 23.10.2007 - 1 BvR 1300/06

    Verfassungsmäßigkeit der Zurückweisung der Berufung in Zivilsachen durch

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.07.2011 - 17 W 50/11
    Demgegenüber hat die Klägerin deutlich gemacht, dass sie ihr Recht auf Rechtsschutzgewährung in Anspruch nimmt (BVerfG, NJW 2008, 503, Rn. 7), dem Vorrang zukommt, zumal in keiner Weise absehbar ist, ob und ggf. wann der Bundesgerichtshof in dem genannten Revisionsverfahren eine Entscheidung treffen wird.
  • LG Bremen, 06.10.2021 - 1 S 111/20

    Umfangreiche Modernisierung: Wie hat ein Erhöhungsverlangen auszusehen?

    Insbesondere rechtfertigt eine Art Musterprozess über einen gleich oder ähnlich gelagerten Fall, in dem eine auch im jeweiligen Prozess entscheidungserhebliche Rechtsfrage geklärt wird, keine analoge Anwendung des § 148 ZPO (BGH, Beschluss vom 28.2. 2012, VIII ZB 54/11, beck-online; BGH, Beschluss vom 28.02.2012, VIII ZB 55/11, beck-online; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14.07.2011, 17 W 50/11, beck-online).
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