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   BGH, 27.10.2011 - VII ZB 126/09   

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https://dejure.org/2011,511
BGH, 27.10.2011 - VII ZB 126/09 (https://dejure.org/2011,511)
BGH, Entscheidung vom 27.10.2011 - VII ZB 126/09 (https://dejure.org/2011,511)
BGH, Entscheidung vom 27. Oktober 2011 - VII ZB 126/09 (https://dejure.org/2011,511)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 265 ZPO, § 325 ZPO, § 485 Abs 3 ZPO, § 493 ZPO
    Zulässigkeit der Einleitung eines weiteren selbstständigen Beweisverfahrens durch den Zessionar einer Forderung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit des Zessionars zur Einleitung eines weiteren selbstständigen Beweisverfahrens bei vorherigem durch den Zedenten zu den gleichen Tatsachen eingeleiteten selbstständigen Beweisverfahren

  • rewis.io

    Zulässigkeit der Einleitung eines weiteren selbstständigen Beweisverfahrens durch den Zessionar einer Forderung

  • rewis.io

    Zulässigkeit der Einleitung eines weiteren selbstständigen Beweisverfahrens durch den Zessionar einer Forderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 265; ZPO § 325; ZPO § 485 Abs. 3
    Möglichkeit des Zessionars zur Einleitung eines weiteren selbstständigen Beweisverfahrens bei vorherigem durch den Zedenten zu den gleichen Tatsachen eingeleiteten selbstständigen Beweisverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Weiteres Verfahren durch den Zessionar möglich?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Forderungsabtretung nach selbständigem Beweisverfahren

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Selbständiges Beweisverfahren: Verbot der Mehrfachbegutachtung auch bei Abtretung? (IBR 2012, 56)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 224
  • MDR 2012, 48
  • NZBau 2012, 36
  • BauR 2012, 292
  • ZfBR 2012, 145
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • KG, 19.06.1981 - 1 W 5361/80
    Auszug aus BGH, 27.10.2011 - VII ZB 126/09
    Der Zessionar kann das Ergebnis des vom Zedent geführten selbständigen Beweisverfahrens in einem etwaigen Hauptsacheverfahren als Kläger gegen den Antragsgegner als Beklagten verwerten, wenn die Abtretung nach Anhängigkeit erfolgte, § 493 ZPO (KG, MDR 1981, 940; OLG Düsseldorf, MDR 1985, 1032; Weise, aaO, § 7 Rn. 640; Kleine-Möller/Praun/Merl, Handbuch des privaten Baurechts, 3. Aufl., § 16 Rn. 319; Wieczorek/Schütze/Ahrens, ZPO, 3. Aufl., § 493 Rn. 8).

    Es erscheint geboten, diese prozessualen Regelungen auf die Fortsetzung des selbständigen Beweisverfahrens und auf die Verwertbarkeit des gewonnenen Ergebnisses entsprechend anzuwenden, wenn ein Beteiligter dieses Verfahrens seine Forderung erst nach Anhängigkeit des Beweisverfahrens oder sogar nach dessen Abschluss abgetreten hat (KG, MDR 1981, 940; OLG Frankfurt, MDR 1984, 238; Wieczorek/Schütze/Ahrens, aaO, Rn. 8).

  • BGH, 16.09.2004 - III ZB 33/04

    Anforderungen an den Vortrag des Antragstellers im selbständigen Beweisverfahren;

    Auszug aus BGH, 27.10.2011 - VII ZB 126/09
    Dabei kann es sich jedoch nur um völlig eindeutige Fälle handeln, in denen evident ist, dass der behauptete Anspruch keinesfalls bestehen kann (BGH, Beschluss vom 16. September 2004 - III ZB 33/04, BauR 2004, 1975 = NZBau 2005, 45 = ZfBR 2005, 54).
  • OLG Hamm, 28.04.1987 - 12 W 10/87

    Gegenantrag im Beweissicherungsverfahren; Neues Beweissicherungsverfahren;

    Auszug aus BGH, 27.10.2011 - VII ZB 126/09
    aa) Nach § 485 Abs. 3 ZPO ist der vom Antragsteller erneut gestellte Antrag auf Durchführung eines weiteren selbständigen Beweisverfahrens gegen den gleichen Antragsgegner unzulässig, wenn über den gleichen Beweisgegenstand bereits ein anderes Beweisverfahren am gleichen oder an einem anderen Gericht anhängig ist (OLG Köln, VersR 1992, 1152; OLG Hamm, BauR 1988, 762 = ZfBR 1987, 202; Weise, Selbständiges Beweisverfahren im Baurecht, 2. Aufl., § 2 Rn. 237, 240; Thomas/Putzo, ZPO, 32. Aufl., § 485 Rn. 1; MünchKommZPO/Schreiber, 3. Aufl., § 485 Rn. 13).
  • OLG Düsseldorf, 23.04.1985 - 10 W 47/85
    Auszug aus BGH, 27.10.2011 - VII ZB 126/09
    Der Zessionar kann das Ergebnis des vom Zedent geführten selbständigen Beweisverfahrens in einem etwaigen Hauptsacheverfahren als Kläger gegen den Antragsgegner als Beklagten verwerten, wenn die Abtretung nach Anhängigkeit erfolgte, § 493 ZPO (KG, MDR 1981, 940; OLG Düsseldorf, MDR 1985, 1032; Weise, aaO, § 7 Rn. 640; Kleine-Möller/Praun/Merl, Handbuch des privaten Baurechts, 3. Aufl., § 16 Rn. 319; Wieczorek/Schütze/Ahrens, ZPO, 3. Aufl., § 493 Rn. 8).
  • OLG Köln, 13.01.1992 - 13 W 65/91

    Neues zum "selbständigen Beweisverfahren"

    Auszug aus BGH, 27.10.2011 - VII ZB 126/09
    aa) Nach § 485 Abs. 3 ZPO ist der vom Antragsteller erneut gestellte Antrag auf Durchführung eines weiteren selbständigen Beweisverfahrens gegen den gleichen Antragsgegner unzulässig, wenn über den gleichen Beweisgegenstand bereits ein anderes Beweisverfahren am gleichen oder an einem anderen Gericht anhängig ist (OLG Köln, VersR 1992, 1152; OLG Hamm, BauR 1988, 762 = ZfBR 1987, 202; Weise, Selbständiges Beweisverfahren im Baurecht, 2. Aufl., § 2 Rn. 237, 240; Thomas/Putzo, ZPO, 32. Aufl., § 485 Rn. 1; MünchKommZPO/Schreiber, 3. Aufl., § 485 Rn. 13).
  • OLG Frankfurt, 04.11.1983 - 22 W 42/83
    Auszug aus BGH, 27.10.2011 - VII ZB 126/09
    Es erscheint geboten, diese prozessualen Regelungen auf die Fortsetzung des selbständigen Beweisverfahrens und auf die Verwertbarkeit des gewonnenen Ergebnisses entsprechend anzuwenden, wenn ein Beteiligter dieses Verfahrens seine Forderung erst nach Anhängigkeit des Beweisverfahrens oder sogar nach dessen Abschluss abgetreten hat (KG, MDR 1981, 940; OLG Frankfurt, MDR 1984, 238; Wieczorek/Schütze/Ahrens, aaO, Rn. 8).
  • OLG Frankfurt, 31.08.2018 - 13 U 191/16

    Bauvertrag: Schadensersatzanspruch statt der Leistung (kleiner Schadensersatz),

    Diese Regelungen sind auf die Frage der Verwertbarkeit des Ergebnisses eines selbständigen Beweisverfahrens entsprechend anzuwenden, wenn ein Beteiligter dieses Verfahrens seine Forderung erst nach Anhängigkeit des Beweisverfahrens oder sogar nach dessen Abschluss abgetreten hat (BGH, Beschluss v. 27.10.2011, VII ZB 126/09, juris Rn. 21).
  • OLG Karlsruhe, 29.10.2014 - 9 W 19/14

    Selbstständiges Beweisverfahren: Zulässigkeit eines Parteiwechsels auf

    Soweit der Bundesgerichtshof (BGH, NJW-RR 2012, 224) bei einer analogen Anwendung von § 265 ZPO im Beweissicherungsverfahren auch von einem Zustimmungserfordernis im Sinne von § 265 Abs. 2 Satz 2 ZPO ausgeht, handelt es sich um ein obiter dictum, welchem der Senat jedenfalls für den vorliegenden Fall nicht folgt.
  • OLG Brandenburg, 13.12.2023 - 4 U 22/23

    Kauf einer Wohnung: Vereinbarung der werkvertraglichen Gewährleistung möglich?

    Eine Parteiidentität folgt insoweit aus dem Umstand, dass der Zessionar daran gehindert ist, ein eigenes selbständiges Beweisverfahren betreffend derjenigen Ansprüche einzuleiten, zu denen der Zedent vor Abtretung ein selbständiges Beweisverfahren eingeleitet hat (vgl. zu den Hintergründen: BGH, Beschluss vom 27.10.2011 - VII ZB 126/09 -, Rn. 21, juris).
  • OLG Hamm, 06.07.2022 - 11 W 17/22

    Selbständiges Beweisverfahren; sofortige Beschwerde; Gegenvorstellung

    Dies folge aus dem auch auf das selbständige Beweisverfahren anwendbaren Rechtsgedanken des § 325 ZPO (BGH, Beschluss vom 27.10.2011 - VII ZB 126/09, juris Rn. 21).
  • OLG Frankfurt, 01.10.2014 - 22 W 46/14

    Anspruch nach Klageerhebung abgetreten: Was kann der Zessionar verwerten?

    Nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. Beschluss vom 27. Oktober 2011, Az.: VII ZB 126/09, zitiert nach ibr-online, Rz. 21 m.w.N.) kann der Zessionar jedoch das Ergebnis des vom Zedent geführten selbstständigen Beweisverfahrens in einem Hauptsacheverfahren als Kläger gegen den Antragsgegner als Beklagten verwerten, wenn die Abtretung nach Anhängigkeit erfolgte, § 493 ZPO.

    Auf diese Weise wird vermieden, dass der Gläubiger sich einem ihm etwa nachteiligen Ergebnis des Beweisverfahrens dadurch entzieht, dass er den nachfolgenden Hauptsache Rechtsstreit nicht selbst einleitet, sondern durch einen Zessionar führen lässt; der Antragsgegner wiederum würde allein dadurch einen Prozessvorteil erlangen, dass das im selbstständigen Beweisverfahren eingeholte Sachverständigengutachten nur deswegen nicht verwertbar wäre, weil der Antragsteller dieses Verfahrens während oder nach Durchführung dieses Beweisverfahrens seine Ansprüche abgetreten hat (vgl. BGH Beschluss vom 27. Oktober 2011 a. a. O.).

  • OLG Frankfurt, 30.07.2013 - 4 W 30/13

    Sofortige Beschwerde im selbstsändigen Beweissicherungsverfahren

    Die Antragstellerin als Streitverkündungsempfängerin kann, muss aber nicht im dortigen Verfahren tätig werden (BGH, Beschl. v. 27. Oktober 2011 - VII ZB 126/09 -, juris Rn. 24).
  • OLG Stuttgart, 20.12.2022 - 12 U 289/21

    Dreigliedriger Mangelbegriff gilt im gesamten Architektenrecht!

    Diesen Anspruch gegen die Beklagten hat der Insolvenzverwalter an den Kläger abgetreten, der ihn vorliegend geltend macht; die Identität der Beteiligten liegt mithin vor: Auf die Rechtsnachfolge nach Anhängigkeit des selbständigen Beweisverfahrens ist der Rechtsgedanke aus § 325 Abs. 1 ZPO entsprechend anzuwenden, so dass die Ergebnisse der Beweisaufnahme auch im Verhältnis zu dem Rechtsnachfolger gelten (BGH, Beschluss vom 27.10.2011 - VII ZB 126/09, zitiert nach beck-online; BeckOK ZPO/Kratz, 45. Ed. 1.7.2022, ZPO § 493 Rn. 1.1; KG Berlin, Beschluss vom 19.06.1981, 1 W 5362/80, MDR 1981, 940, zitiert nach juris).
  • LG Freiburg, 17.05.2016 - 2 OH 11/14

    Streitsache veräußert: Parteiwechsel im Beweisverfahren zulässig!

    Soweit der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 27. Oktober 2011 - VII ZB 126/09 -, Rn. 17 im Rahmen eines obiter dictum von einer analogen Anwendung des § 265 Abs. 2 S. 2 ZPO ausgeht, passen die dortigen Erwägungen nicht auf den hiesigen Fall.
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