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   BGH, 12.01.2012 - I ZR 214/10   

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BGH, 12.01.2012 - I ZR 214/10 (https://dejure.org/2012,68)
BGH, Entscheidung vom 12.01.2012 - I ZR 214/10 (https://dejure.org/2012,68)
BGH, Entscheidung vom 12. Januar 2012 - I ZR 214/10 (https://dejure.org/2012,68)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 425 Abs 1 HGB
    Frachtführerhaftung: Beginn des Haftungszeitraums bei Vorlagerung des Transportguts

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit des unmittelbaren Beginns mit der vertraglich vereinbarten Beförderung nach Erlangung des Besitzes am Transportgut für den Beginn des Haftungszeitraums gem. § 425 Abs. 1 HGB

  • anwalt-recht-und-gesetz.de
  • rabüro.de

    Obhutshaftung des Frachtführers kann schon vor Besitzerlangung des Frachtguts eintreten

  • rewis.io

    Frachtführerhaftung: Beginn des Haftungszeitraums bei Vorlagerung des Transportguts

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    HGB § 425 Abs. 1
    Obhutshaftung des Frachtführers beginnt bereits mit von ihm zu vertretender Vorlagerung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 425 Abs. 1
    Erforderlichkeit des unmittelbaren Beginns mit der vertraglich vereinbarten Beförderung nach Erlangung des Besitzes am Transportgut für den Beginn des Haftungszeitraums gem. § 425 Abs. 1 HGB

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beginn des Haftungszeitraums gemäß § 425 Abs. 1 HGB

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zeitlicher Umfang der Obhutshaftung des Frachtführers gem. § 425 Abs. 1 HGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Obhutshaftung des Frachtführers beginnt bereits mit einer vom Frachtführer vorgenommenen Vorlagerung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Haftungszeitraum bei der Obhutshaftung des Frachtführers

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zum Beginn des Haftungszeitraums gem. § 425 Abs. 1 HGB bei Beschädigung von Frachtgut während der Lagerung durch den Frachtführer

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Der Frachtführer und die Obhutshaftung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 364
  • MDR 2012, 533
  • VersR 2013, 251
  • DB 2012, 859
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.01.2011 - I ZR 188/08

    Frachtführerhaftung: Vermutung für leichtfertiges Handeln bei Reifenbrand an

    Auszug aus BGH, 12.01.2012 - I ZR 214/10
    Nach der Rechtsprechung des Senats hat grundsätzlich der Anspruchsteller die Voraussetzungen für den Wegfall der zugunsten des Frachtführers bestehenden gesetzlichen oder vertraglichen Haftungsbegrenzungen darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen (BGH, Urteil vom 22. November 2007 - I ZR 74/05, BGHZ 174, 244 Rn. 25; Urteil vom 13. Januar 2011 - I ZR 188/08, TranspR 2011, 218 Rn. 15 = VersR 2011, 1161).

    Ihn trifft mithin eine Recherchepflicht (BGHZ 174, 244 Rn. 27; BGH, TranspR 2011, 218 Rn. 16).

    Eine solche Erkenntnis als innere Tatsache ist vielmehr erst dann anzunehmen, wenn das leichtfertige Verhalten nach seinem Inhalt und nach den Umständen, unter denen es aufgetreten ist, diese Folgerung rechtfertigt (BGH, Urteil vom 6. Juni 2007 - I ZR 121/04, TranspR 2007, 423 Rn. 17 = VersR 2008, 1134; BGH, TranspR 2011, 218 Rn. 19).

    Unter diesen Umständen hätte die Klägerin auch ohne einen richterlichen Hinweis nach § 139 Abs. 1 ZPO umfassend zu den tatsächlichen Voraussetzungen einer bewussten Leichtfertigkeit der Beklagten vortragen müssen (vgl. BGH, TranspR 2011, 218 Rn. 23).

  • BGH, 22.11.2007 - I ZR 74/05

    Zulässigkeit der Anschlussrevision

    Auszug aus BGH, 12.01.2012 - I ZR 214/10
    Nach der Rechtsprechung des Senats hat grundsätzlich der Anspruchsteller die Voraussetzungen für den Wegfall der zugunsten des Frachtführers bestehenden gesetzlichen oder vertraglichen Haftungsbegrenzungen darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen (BGH, Urteil vom 22. November 2007 - I ZR 74/05, BGHZ 174, 244 Rn. 25; Urteil vom 13. Januar 2011 - I ZR 188/08, TranspR 2011, 218 Rn. 15 = VersR 2011, 1161).

    Diese zum Verlust von Transportgut entwickelten Rechtsprechungsgrundsätze gelten grundsätzlich auch bei einer während des Transports eingetretenen Beschädigung des Frachtgutes (vgl. BGHZ 174, 244 Rn. 27).

    Ihn trifft mithin eine Recherchepflicht (BGHZ 174, 244 Rn. 27; BGH, TranspR 2011, 218 Rn. 16).

  • BGH, 10.03.1994 - I ZR 75/92

    Beförderungsbedingungen des GüKUMT - verkehrsbedingte Zwischenlagerung

    Auszug aus BGH, 12.01.2012 - I ZR 214/10
    Schadensteilung">425 Abs. 1 HGB ist nicht deswegen ausgeschlossen, weil der Frachtführer wegen einer von ihm zu vertretenden oder sonst transportbedingten Verzögerung der Beförderung zunächst eine kurzfristige Vorlagerung vornehmen muss; denn eine solche Handlung dient der Erfüllung des Beförderungsvertrags (vgl. BGH, Urteil vom 10. März 1994 - I ZR 75/92, TranspR 1994, 279, 281 = VersR 1994, 837; Koller aaO § …
  • BGH, 28.06.2001 - I ZR 13/99

    Wirksamkeit der Haftungsfreizeichnung des Spediteur-Frachtführers im

    Auszug aus BGH, 12.01.2012 - I ZR 214/10
    Die Obhutshaftung des Frachtführers beginnt danach mit der Besitzerlangung an dem zu befördernden Gut, wobei der Erwerb des mittelbaren Besitzes ausreicht (vgl. BGH, Urteil vom 28. Juni 2001 - I ZR 13/99, TranspR 2001, 471, 472 = VersR 2001, 1580 zu § 429 Abs. 1 HGB aF; Koller, Transportrecht, 7. Aufl., § …
  • BGH, 23.05.1990 - I ZR 295/88

    Wirksamkeit einer Verladevereinbarung; Beginn des Haftungszeitraums

    Auszug aus BGH, 12.01.2012 - I ZR 214/10
    Schadensteilung">425 Abs. 1 HGB maßgebliche Haftungszeitraum bereits zu dem Zeitpunkt, in dem der Frachtführer das Gut zum Zwecke der Verladung in seine Obhut nimmt, also nicht erst mit Beendigung des Beladevorgangs (vgl. BGH, Urteil vom 23. Mai 1990 - I ZR 295/88, TranspR 1990, 328, 329 = VersR 1990, 1292, zu § 29 KVO; MünchKomm.HGB/Herber, § 425 Rn. 38 mwN).
  • BGH, 06.06.2007 - I ZR 121/04

    Pflichten des Frachtführers bei der Beförderung von Transportgut ohne Kenntnis

    Auszug aus BGH, 12.01.2012 - I ZR 214/10
    Eine solche Erkenntnis als innere Tatsache ist vielmehr erst dann anzunehmen, wenn das leichtfertige Verhalten nach seinem Inhalt und nach den Umständen, unter denen es aufgetreten ist, diese Folgerung rechtfertigt (BGH, Urteil vom 6. Juni 2007 - I ZR 121/04, TranspR 2007, 423 Rn. 17 = VersR 2008, 1134; BGH, TranspR 2011, 218 Rn. 19).
  • BGH, 28.11.2013 - I ZR 144/12

    Frachtführerhaftung: Inobhutnahme des Frachtgutes durch eigenmächtiges Verladen;

    Die verschuldensunabhängige Obhutshaftung des Frachtführers beginnt danach mit der Besitzerlangung an dem zu befördernden Gut, wobei der Erwerb des mittelbaren Besitzes ausreicht (vgl. BGH, Urteil vom 28. Juni 2001 - I ZR 13/99, TranspR 2001, 471, 472 = VersR 2001, 1580 zu § 429 HGB aF; Urteil vom 12. Januar 2012 - I ZR 214/10, TranspR 2012, 107 Rn. 13 = VersR 2013, 251; Koller, Transportrecht, 8. Aufl., § …

    In subjektiver Hinsicht muss die Übernahme des Besitzes vom Willen des Frachtführers oder des von ihm beauftragten Gehilfen getragen sein, wobei der Wille im natürlichen Sinn ausreicht (BGH, TranspR 2012, 107 Rn. 13; Koller aaO § 425 HGB Rn. 18; Schaffert in Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, HGB, 2. Aufl., § 425 Rn. 19; MünchKomm.HGB/Herber, 2. Aufl., § 425 Rn. 39).

    Schadensteilung">425 Abs. 1 HGB grundsätzlich auch schon vor Beginn der eigentlichen Beförderung in Betracht kommen (BGH, TranspR 2012, 107 Rn. 14; MünchKomm.HGB/Herber aaO § 425 Rn. 40).

  • BGH, 22.05.2014 - I ZR 109/13

    Frachtführerhaftung im internationalen Straßengüterverkehr bei Sendungsverlust:

    Die Übernahme setzt voraus, dass der Frachtführer willentlich selbst oder durch seine Gehilfen aufgrund eines wirksamen Frachtvertrages den unmittelbaren oder mittelbaren Besitz an dem zu befördernden Gut erwirbt (vgl. zu § 425 HGB BGH, Urteil vom 12. Januar 2012 - I ZR 214/10, TranspR 2012, 107 Rn. 13 = VersR 2013, 251; zu Art. 17 CMR Koller, Transportrecht, 8. Aufl., Art. 17 CMR Rn. 4; Thume in Thume, CMR, 3. Aufl., Art. 17 Rn. 18; Boesche in Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, HGB, 2. Aufl., Art. 17 CMR Rn. 9).

    Von einer Übernahme im Sinne des Art. 17 Abs. 1 CMR ist auszugehen, wenn die vom Absender vorzunehmenden Ladearbeiten abgeschlossen sind und der Fahrer entweder den Laderaum schließt oder das Gut derart in den Verantwortungsbereich des Frachtführers oder seiner Erfüllungsgehilfen gelangt, dass er oder seine Gehilfen es vor Schäden bewahren können (vgl. zu § 425 HGB BGH, TranspR 2012, 107 Rn. 13).

    Das subjektive Erfordernis des Bewusstseins von der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts ist eine sich dem Handelnden aus seinem leichtfertigen Verhalten aufdrängende Erkenntnis, es werde wahrscheinlich ein Schaden entstehen (BGH, TranspR 2012, 107 Rn. 27).

  • BGH, 13.06.2012 - I ZR 87/11

    Frachtführerhaftung im internationalen Straßengüterverkehr: Sekundäre

    Diese beim Verlust von Transportgut bestehenden Rechtsprechungsgrundsätze gelten regelmäßig auch bei einer während des Transports eingetretenen Beschädigung des Frachtguts (vgl. BGH, Urteil vom 12. Januar 2012 - I ZR 214/10, TranspR 2012, 107 Rn. 24 = NJW-RR 2012, 364).

    Ihn trifft mithin eine Recherchepflicht (BGH, TranspR 2011, 218 Rn. 16; TranspR 2012, 107 Rn. 24).

  • BGH, 19.03.2015 - I ZR 190/13

    Internationaler Straßengüterverkehr: Haftungsbefreiung für den Frachtführer bei

    Das subjektive Erfordernis des Bewusstseins von der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts ist eine sich dem Handelnden aus seinem leichtfertigen Verhalten aufdrängende Erkenntnis, es werde wahrscheinlich ein Schaden entstehen (BGH, Urteil vom 12. Januar 2012 - I ZR 214/10, TranspR 2012, 107 Rn. 27).
  • BGH, 11.04.2013 - I ZR 61/12

    Speditionsvertrag: Begrenzung der Haftung für Güterschäden bei

    Diese beim Verlust von Transportgut bestehenden Rechtsprechungsgrundsätze gelten regelmäßig auch bei einer während des Transports eingetretenen Beschädigung des Frachtgutes (vgl. BGH, Urteil vom 12. Januar 2012 - I ZR 214/10, TranspR 2012, 107 Rn. 24; Urteil vom 13. Juni 2012 - I ZR 87/11, TranspR 2012, 463 Rn. 18 = RdTW 2013, 24).
  • OLG Hamburg, 29.09.2016 - 6 U 218/15

    Frachtführerhaftung: Zeitpunkt der Übernahme zur Beförderung durch den

    Die Übernahme zur Beförderung setzt voraus, dass der Frachtführer willentlich selbst oder durch seine Gehilfen aufgrund eines wirksamen Frachtvertrages den unmittelbaren oder mittelbaren Besitz an dem zu befördernden Gut erwirbt (vgl. BGH, TranspR 2012, 107 Rn. 13 zu § 425 HGB; BGH, TranspR 2015, 33 Rn. 10 zu Art. 17 CMR).

    Das Gut muss in objektiver Hinsicht derart in den Verantwortungsbereich des Frachtführers oder seiner Erfüllungsgehilfen im Sinne von § 428 HGB gelangt sein, dass er oder seine Gehilfen es vor Schäden bewahren können (BGH TranspR 2012, 107 Rn. 13; Koller, Transportrecht, 8. Aufl., § 425 HGB Rn. 17; Schaffert in Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, HGB, 3. Aufl., § 425 Rn. 18).

    Kann der Umstand, dass der Absender den bereits auf dem Auflieger des Frachtführers gestellten Leercontainer beladen hat, mithin nicht die Übernahme des Gutes zur Beförderung gem. § 425 Abs. 1 HGB begründen, ist auf die allgemeine Voraussetzung zurückzugreifen, dass der Frachtführer willentlich selbst oder durch seine Gehilfen aufgrund eines wirksamen Frachtvertrages den unmittelbaren oder mittelbaren Besitz an dem zu befördernden Gut erwerben muss (vgl. BGH, TranspR 2012, 107 Rn. 13 BGH TranspR 2015, 33 Rn. 10; Koller, a.a.O. , § 425 Rn. 17).

    Solange der Auflieger mit dem beladenen Container auf dem Gelände der B. GmbH abgestellt war und auf die Abholung durch den Fahrer des Nebenintervenienten zu 2) wartete, war das Gut deshalb auch nicht derart in den Verantwortungsbereich der Beklagten gelangt, dass sie es vor Schäden hätte bewahren können (vgl. BGH TranspR 2012, 107 Rn. 13; BGH TranspR 2015, 33 Rn. 11).

    Richtig ist, dass die Obhutshaftung nach § 425 Abs. 1 HGB nicht deswegen ausgeschlossen ist, weil der Frachtführer wegen einer von ihm zu vertretenden oder sonst transportbedingten Verzögerung der Beförderung zunächst eine kurzfristige Vorlagerung vornehmen muss; denn eine solche Handlung dient der Erfüllung des Beförderungsvertrags (BGH TranspR 2012, 107 Rn. 18).

  • OLG Köln, 08.05.2018 - 3 U 157/15
    Schadensteilung">425 Abs. 1 HGB ist das Vorliegen eines Frachtvertrages im Sinne des § 407 HGB und ein Schaden, der durch die Beschädigung des Gutes in der Zeit von der Übernahme zur Beförderung bis zur Ablieferung entstanden ist (vgl. BGH, Urt. vom 12.01.2012 - I ZR 214/10, TranspR 2012, 107).

    Schadensteilung">425 Abs. 1 HGB maßgebliche Haftungszeitraum bereits zu dem Zeitpunkt, in dem der Frachtführer das Gut zum Zwecke der Verladung in seine Obhut nimmt, also nicht erst mit Beendigung des Beladevorgangs (vgl. BGH, Urteil vom 12.01.2012 - I ZR 214/10, TranspR 2012, 107, mwN).

    Die Besitzübernahme zum Zweck der vertraglich vereinbarten Beförderung ist anzunehmen, wenn eine Ortsveränderung in Richtung auf den Bestimmungsort erfolgen soll, so dass die Ortsveränderung als Erfolg des Frachtvertrages geschuldet ist (BGH, Urt. v. 12.01.2012 - I ZR 214/10, NJW-RR 2012, 364 ff Rz 14; Schaffert in Ebenroth/Boujong/Strohn, HGB, 3. Aufl., § 425 Rn. 20; Koller in: Koller, Transportrecht, 8. Auflage, § 407 Rn. 12).

    Schadensteilung">425 HGB gilt nämlich nur dann, wenn dem Frachtführer das Boot zum Transport übergeben worden ist (Schmidt, VersR 2013, 418, 422; OLG Saarbrücken, Urt. v. 24.02.2010 - 5 U 345/10, TranspR 2011, 25; OLG Nürnberg, Urt. v. 24.01.2008 - 11 U 1017/07 BSch, VersR 2009, 1385, 1386; vgl. auch BGH, Urt. v. 12.01.2012 - I ZR 214/10, NJW-RR 2012, 364 ff Rz 14).

  • OLG Bamberg, 29.07.2015 - 3 U 29/15

    Transportrecht: Haftung des Frachtführers für den teilweisen Verlust und die

    a) Von einer Übernahme im Sinne des Art. 17 Abs. 1 CMR ist auszugehen, wenn die vom Absender vorzunehmenden Ladearbeiten abgeschlossen sind und der Fahrer entweder den Laderaum schließt oder das Gut derart in den Verantwortungsbereich des Frachtführers oder seiner Erfüllungsgehilfen gelangt, dass er oder seine Gehilfen es vor Schäden bewahren können (vgl. zu § 425 HGB BGH, TranspR 2012, 107 Rn. 13).

    Sie gelten regelmäßig auch bei einer während des Transports eingetretenen Beschädigung des Frachtguts (vgl. BGH NJW-RR 2012, 364 NJW 2012, 3774 Rn. 17).

    Ihn trifft mithin eine Recherchepflicht (BGH TranspR 2011, 218 Rn. 16; TranspR 2012, 107 Rn. 24 BGH NJW 2012, 3774 Rn. 18).

  • OLG Hamburg, 25.10.2018 - 6 U 243/16

    Haftung eines Frachtführers bei Abhandenkommen des Transportguts während

    Das subjektive Erfordernis des Bewusstseins von der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts ist eine sich dem Handelnden aus seinem leichtfertigen Verhalten aufdrängende Erkenntnis, es werde wahrscheinlich ein Schaden entstehen (BGH, TranspR 2012, 107 Rn. 27).
  • OLG Hamm, 26.06.2014 - 18 U 148/13

    Beschädigung des Transportgutes

    Eine solche sekundäre Darlegungslast des Anspruchsgegners setzt allerdings voraus, dass der Klagevortrag ein qualifiziertes Verschulden, das insbesondere aus Art und Ausmaß des Schadens folgen kann (vgl. BGH TransportR 2008, 30, 31), mit gewisser Wahrscheinlichkeit nahelegt oder sich Anhaltspunkte für ein derartiges Verschulden aus dem unstreitigen Sachverhalt ergeben (vgl. BGH, Urteil v. 12.01.2012 - I ZR 214/10 -, juris Rn. 23).

    Ihn trifft mithin eine Recherchepflicht (vgl. BGHZ 174, 244; BGH, Urteil v. 12.01.2012 - I ZR 214/10 -, juris Rn. 24).

  • OLG Frankfurt, 22.11.2019 - 13 U 144/16

    Frachtführerhaftung: Übernahme nach § 425 HGB bei Einlegen in einen Spind zur

  • OLG Hamm, 21.11.2013 - 18 U 33/13

    Leichtfertige Herbeiführung eines Transportschadens durch den Frachtführer

  • OLG Hamm, 24.07.2014 - 18 U 148/13

    Beschädigung des Transportgutes

  • OLG Hamburg, 24.03.2016 - 6 U 67/10

    Multimodaler Transport: Spediteurhaftung bei Beschädigung des Transportguts beim

  • OLG Frankfurt, 24.05.2013 - 5 U 138/12

    Frachtrecht: Vorausetzungen des Ar. 17 I CMR (Zeitpunkt der Obhutsübernahme)

  • OLG München, 18.10.2012 - 23 U 2553/12

    Frachtführerhaftung: Bereitstellung der Sendung an einem öffentlich zugänglichen

  • OLG Stuttgart, 25.08.2021 - 3 U 91/20

    Frachtführerhaftung: Tätigkeit von Hilfspersonen beim Verladen; Verpflichtung zur

  • OLG Naumburg, 11.03.2022 - 7 U 76/21

    Diebstahl von Transportgut auf einem beleuchteten Parkplatz: Verstoß gegen

  • OLG Hamburg, 08.11.2018 - 6 U 222/16

    Seetransport: Schadensersatz wegen Verlusts einer Decksladung bei Zusammentreffen

  • OLG Düsseldorf, 11.07.2012 - 18 U 237/11

    Haftung des Frachtführers für einen Nässeschaden

  • OLG Stuttgart, 14.04.2021 - 3 U 176/18

    Spediteurshaftung beim Schwerlasttransport: Sekundäre Darlegungslast des

  • LG Karlsruhe, 30.04.2015 - 15 O 10/14

    Internationaler Straßengüterverkehr: Schadensersatzanspruch eines

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