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   OLG Karlsruhe, 27.10.2011 - 9 U 29/11   

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https://dejure.org/2011,45891
OLG Karlsruhe, 27.10.2011 - 9 U 29/11 (https://dejure.org/2011,45891)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27.10.2011 - 9 U 29/11 (https://dejure.org/2011,45891)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27. Oktober 2011 - 9 U 29/11 (https://dejure.org/2011,45891)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • RA Kotz

    Kraftfahrzeughändlerhaftung für zum Verkauf überlassenen Oldtimer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • heise.de (Pressebericht, 10.07.2012)

    Keine Nutzungsausfallentschädigung für Oldtimer

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Nutzungsausfallentschädigung für einen zum Verkauf überlassenen und durch einen ...

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine Nutzungsausfallentschädigung für beschädigten Oldtimer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 548
  • MDR 2012, 461
  • NZV 2012, 234
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 30.09.1963 - III ZR 137/62

    Ersatz von Nutzungsausfall

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.10.2011 - 9 U 29/11
    aa) Der Ersatz eines Nutzungsausfallschadens setzt bei einem Kraftfahrzeug voraus, dass die Nutzung des Fahrzeugs für den Eigentümer wirtschaftliche Gründe hat und dass die Verfügbarkeit des Fahrzeugs als wirtschaftlicher Vorteil angesehen werden kann (vgl. grundlegend BGH, Urteil vom 30.09.1963 - III ZR 137/62 - Rn. 12, zitiert nach Juris; ebenso für den Nutzungsausfall bei anderen Vermögensgegenständen BGH, NJW 1987, 50; Schäpe/Heberlein in Himmelreich/Hahn, Handbuch der Kfz-Schadensregulierung, 1. Auflage 2009, Rn. 326 ff.).

    Bei solchen Nutzungsvorstellungen des Klägers kommt ein Anspruch auf Nutzungsausfall nicht in Betracht (vgl. BGH, Urteil vom 30.09.1963 - III ZR 137/62 - Rn. 12; zutreffend auch Roesner aaO.).

    Bei einer - rechtlich maßgeblichen - wirtschaftlichen Betrachtungsweise dürfte die Nichtzulassung des Pkw zum Straßenverkehr für den Kläger wohl eher vorteilhaft gewesen sein (vgl. zum Aspekt der laufenden Unkosten des Eigentümers während der Zeit des Nutzungsausfalls bei einem Kraftfahrzeug BGH, Urteil vom 30.09.1963 - III ZR 137/62 - Rn. 11, zitiert nach Juris).

  • OLG Düsseldorf, 30.11.2010 - 1 U 107/08

    Höhe des Schadensersatzes bei Beschädigung eines Oldtimers

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.10.2011 - 9 U 29/11
    Nutzungsausfall ist ersatzfähig, wenn und soweit ein Fahrzeug als normales Verkehrs- und Beförderungsmittel genutzt wird und der Geschädigte eine fühlbare Beeinträchtigung erleidet, weil er im Alltag beispielsweise auf öffentliche Verkehrsmittel zurückgreifen muss und Beeinträchtigungen in der zeitlichen Planung seines Alltagslebens erleidet (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.11.2010 - I-1 U 107/08 -, Rn. 65, zitiert nach Juris; Schäpe/Heberlein, aaO, Rn. 371).

    Die Nichtverfügbarkeit eines anderen Fahrzeugs ist bei einem Oldtimer für den Ersatz eines Nutzungsausfalls nur dann von Bedeutung, wenn der Oldtimer im Alltag zur Befriedigung der (wirtschaftlich relevanten) normalen Verkehrs- und Beförderungsbedürfnisse genutzt werden soll (vgl. OLG Frankfurt, OLGR 2002, 341; OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.01.1998 - 1 U 178/96 -, zitiert nach Juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.11.2010 - 1 U 107/08 - zitiert nach Juris; LG Berlin, Urteil vom 08.01.2007 - 58 S 142/06 -, Rn. 4, zitiert nach Juris; Schäpe/Heberlein, aaO, Rn. 371; Roesner aaO).

  • OLG Düsseldorf, 19.01.1998 - 1 U 178/96

    Pauschaler Nutzungsausfall bei beschädigtem Oldtimer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.10.2011 - 9 U 29/11
    Die Nichtverfügbarkeit eines anderen Fahrzeugs ist bei einem Oldtimer für den Ersatz eines Nutzungsausfalls nur dann von Bedeutung, wenn der Oldtimer im Alltag zur Befriedigung der (wirtschaftlich relevanten) normalen Verkehrs- und Beförderungsbedürfnisse genutzt werden soll (vgl. OLG Frankfurt, OLGR 2002, 341; OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.01.1998 - 1 U 178/96 -, zitiert nach Juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.11.2010 - 1 U 107/08 - zitiert nach Juris; LG Berlin, Urteil vom 08.01.2007 - 58 S 142/06 -, Rn. 4, zitiert nach Juris; Schäpe/Heberlein, aaO, Rn. 371; Roesner aaO).

    Die wirtschaftliche Bedeutung, die ein Oldtimer - eventuell - bei einer Alltagsnutzung hat, wird im Übrigen auch bei der Höhe der Nutzungsausfallsätze deutlich, die von der Rechtsprechung gegebenenfalls zuerkannt werden: Wenn bei einem Oldtimer - anders als vorliegend (siehe oben) - Nutzungsausfall in Betracht kommt, werden grundsätzlich nur relativ niedrige Nutzungsausfallpauschalen erstattet, die dem geschätzten wirtschaftlichen Vorteil entsprechen, den das Fahrzeug bei einer Nutzung im Alltag für den Eigentümer gehabt hätte (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.01.1998 - 1 U 178/96 -, zitiert nach Juris; Schäpe/Heberlein, aaO, Rn. 394; dieser rechtliche Ansatz wird von dem Sachverständigen Kukuk in der vom Kläger vorgelegten "Nutzungsentschädigungstabelle für Oldtimer" (Anlage K 1) verkannt).

  • BGH, 09.07.1986 - GSZ 1/86

    Vorübergehende Unbenutzbarkeit eines Hauses als ersatzfähiger Vermögensschaden

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.10.2011 - 9 U 29/11
    aa) Der Ersatz eines Nutzungsausfallschadens setzt bei einem Kraftfahrzeug voraus, dass die Nutzung des Fahrzeugs für den Eigentümer wirtschaftliche Gründe hat und dass die Verfügbarkeit des Fahrzeugs als wirtschaftlicher Vorteil angesehen werden kann (vgl. grundlegend BGH, Urteil vom 30.09.1963 - III ZR 137/62 - Rn. 12, zitiert nach Juris; ebenso für den Nutzungsausfall bei anderen Vermögensgegenständen BGH, NJW 1987, 50; Schäpe/Heberlein in Himmelreich/Hahn, Handbuch der Kfz-Schadensregulierung, 1. Auflage 2009, Rn. 326 ff.).
  • LG Berlin, 08.01.2007 - 58 S 142/06

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Nutzungsausfallentschädigung für einen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.10.2011 - 9 U 29/11
    Die Nichtverfügbarkeit eines anderen Fahrzeugs ist bei einem Oldtimer für den Ersatz eines Nutzungsausfalls nur dann von Bedeutung, wenn der Oldtimer im Alltag zur Befriedigung der (wirtschaftlich relevanten) normalen Verkehrs- und Beförderungsbedürfnisse genutzt werden soll (vgl. OLG Frankfurt, OLGR 2002, 341; OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.01.1998 - 1 U 178/96 -, zitiert nach Juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.11.2010 - 1 U 107/08 - zitiert nach Juris; LG Berlin, Urteil vom 08.01.2007 - 58 S 142/06 -, Rn. 4, zitiert nach Juris; Schäpe/Heberlein, aaO, Rn. 371; Roesner aaO).
  • OLG Karlsruhe, 11.02.2016 - 9 W 3/16

    Selbstständiges Beweisverfahren: Bemessung des Streitwerts nach den

    c) Da die nachträglichen Vorstellungen des Antragstellers im Schriftsatz vom 18.12.2015 für die Wertfestsetzung keine Rolle spielen, kommt es nicht darauf an, ob ein Anspruch des Antragstellers auf Ersatz von Nutzungsausfall für die Zeit von 2007 bis 2014 in Betracht kommt (vgl. zu den Voraussetzungen von Nutzungsausfall bei einem Oldtimer die Entscheidung des Senats NJW-RR 2012, 548).
  • LG Duisburg, 02.09.2023 - 5 S 11/22
    Nutzungsausfall ist ersatzfähig, wenn und soweit ein Fahrzeug als normales Verkehrs- und Beförderungsmittel genutzt wird und der Geschädigte eine fühlbare Beeinträchtigung erleidet, weil er im Alltag beispielsweise auf öffentliche Verkehrsmittel zurückgreifen muss, sich einen Pkw leihen muss, auf Fahrgemeinschaften oder ein Fahrrad zurückgreifen muss und Beeinträchtigungen in der zeitlichen Planung seines Alltagslebens erleidet (OLG Düsseldorf, NJW-RR 2011, 898; OLG Karlsruhe NZV 2012, 234).
  • LG Duisburg, 02.09.2022 - 5 S 11/22
    Nutzungsausfall ist ersatzfähig, wenn und soweit ein Fahrzeug als normales Verkehrs- und Beförderungsmittel genutzt wird und der Geschädigte eine fühlbare Beeinträchtigung erleidet, weil er im Alltag beispielsweise auf öffentliche Verkehrsmittel zurückgreifen muss, sich einen Pkw leihen muss, auf Fahrgemeinschaften oder ein Fahrrad zurückgreifen muss und Beeinträchtigungen in der zeitlichen Planung seines Alltagslebens erleidet (OLG Düsseldorf, NJW-RR 2011, 898; OLG Karlsruhe NZV 2012, 234).
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