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   BGH, 17.01.2012 - XI ZR 457/10   

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https://dejure.org/2012,533
BGH, 17.01.2012 - XI ZR 457/10 (https://dejure.org/2012,533)
BGH, Entscheidung vom 17.01.2012 - XI ZR 457/10 (https://dejure.org/2012,533)
BGH, Entscheidung vom 17. Januar 2012 - XI ZR 457/10 (https://dejure.org/2012,533)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 171 BGB, § 172 BGB, § 812 Abs 1 S 1 Alt 1 BGB, § 607 aF BGB
    Rückabwicklung eines von einen Treuhänder abgeschlossenen Zwischenfinanzierungsvertrags: Nichtigkeit wegen Verstoßes der Vollmacht gegen das Rechtsberatungsgesetz

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Rückzahlung der auf einen Endfinanzierungsvertrag erbrachten Zinsleistungen und Tilgungsleistungen bei Nichtigkeit des Zwischenfinanzierungsvertrags wegen fehlender wirksamer Vollmacht; Bedeutung der Vorlage der Vollmachtsurkunde im Zeitpunkt der Ausführung ...

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Kondiktion von Zins- und Tilgungsleistungen auf einen Endfinanzierungsvertrag bei nichtigem Zwischenfinanzierungsvertrag

  • Betriebs-Berater

    Nichtigkeit eines von einem Treuhänder abgeschlossenen Zwischenfinanzierungsvertrags wegen Verstoßes gegen das RBerG

  • rewis.io

    Rückabwicklung eines von einen Treuhänder abgeschlossenen Zwischenfinanzierungsvertrags: Nichtigkeit wegen Verstoßes der Vollmacht gegen das Rechtsberatungsgesetz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 171; BGB § 172; BGB § 812 Abs. 1 S. 1 Fall 1
    Anspruch auf Rückzahlung der auf einen Endfinanzierungsvertrag erbrachten Zinsleistungen und Tilgungsleistungen bei Nichtigkeit des Zwischenfinanzierungsvertrags wegen fehlender wirksamer Vollmacht; Bedeutung der Vorlage der Vollmachtsurkunde im Zeitpunkt der Ausführung ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zwischenfinanzierungsvertrag durch Geschäftsbesorger einer Bank

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zwischenfinanzierung mittels Treuhänder und das RDG

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 171, 172, 812 Abs. 1 Satz 1
    Zur Kondiktion von Zins- und Tilgungsleistungen auf einen Endfinanzierungsvertrag bei nichtigem Zwischenfinanzierungsvertrag

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Rückabwicklung eines von einen Treuhänder abgeschlossenen nichtigen Zwischenfinanzierungsvertrags

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Nichtigkeit eines von einem Treuhänder abgeschlossenen Zwischenfinanzierungsvertrags wegen Verstoßes der Vollmacht gegen das RBerG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 622
  • ZIP 2012, 363
  • MDR 2012, 295
  • WM 2012, 312
  • BB 2012, 457
 
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Wird zitiert von ... (64)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 23.09.2008 - XI ZR 262/07

    Zur Darlegungs- und Beweislast beim Berufen auf das Fehlen der Vertretungsmacht

    Auszug aus BGH, 17.01.2012 - XI ZR 457/10
    Soweit dies - was die Beklagte für sämtliche Anweisungen behauptet und vom Kläger zu widerlegen ist (vgl. Senatsurteil vom 23. September 2008 - XI ZR 262/07, WM 2008, 2155 Rn. 21) - der Fall war, durfte sie insoweit die Darlehensvaluta des Endfinanzierungsvertrages mit dem Rückzahlungsanspruch aus der Zwischenfinanzierung verrechnen.

    Da der Kläger einen Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung geltend gemacht hat, obliegt ihm die Darlegung und der Nachweis sämtlicher anspruchsbegründender Tatsachen (vgl. BGH, Urteil vom 23. September 2008 - XI ZR 262/07, WM 2008, 2155 Rn. 21).

    e) Nicht zu beanstanden ist dagegen die Annahme des Berufungsgerichts, der Bereicherungsanspruch sei nicht verjährt (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 23. September 2008 - XI ZR 262/07, WM 2008, 2155 Rn. 13 ff.).

  • BGH, 23.01.2007 - XI ZR 44/06

    Verjährungsfrist in Überleitungsfällen von subjektiven Voraussetzungen abhängig

    Auszug aus BGH, 17.01.2012 - XI ZR 457/10
    Die Bank hat dann gegen den Darlehensnehmer weder einen Bereicherungsanspruch bezüglich des Zwischenkredits noch - mangels Auszahlung der Darlehensvaluta - einen vertraglichen Rückzahlungsanspruch aus dem Endfinanzierungsvertrag (vgl. nur Senatsurteile vom 23. Januar 2007 - XI ZR 44/06, BGHZ 171, 1 Rn. 12 ff. und vom 27. Mai 2008 - XI ZR 409/06, WM 2008, 1258 Rn. 9 f.).

    a) Rechtsfehlerfrei und in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat das Berufungsgericht - von der Revision nicht angegriffen - zutreffend angenommen, dass die der Treuhänderin erteilte umfassende Vollmacht wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz nichtig ist (vgl. nur Senatsurteile vom 23. Januar 2007 - XI ZR 44/06, BGHZ 171, 1 Rn. 11, vom 4. Dezember 2007- XI ZR 227/06, BGHZ 174, 334 Rn. 15 und vom 26. Februar 2008 - XI ZR 74/06, WM 2008, 683 Rn. 26, jeweils mwN).

    b) Dagegen beanstandet die Revision mit Erfolg, dass das Berufungsgericht auf der Grundlage seiner tatbestandlichen Feststellungen eine Wirksamkeit der nichtigen Vollmacht nach Rechtsscheingrundsätzen gemäß §§ 171, 172 BGB mit der Begründung verneint hat, dass die von dem Kläger erteilte notarielle Vollmacht bei Abschluss des Darlehensvertrages nicht - wie erforderlich (st.Rspr., vgl. nur Senatsurteile vom 23. Januar 2007 - XI ZR 44/06, BGHZ 171, 1 Rn. 11 und vom 26. Februar 2008 - XI ZR 74/06, WM 2008, 683 Rn. 29) - im Original oder in notarieller Ausfertigung vorgelegen habe.

  • BGH, 30.06.2006 - V ZR 148/05

    Beurkundungsbedürftigkeit mündlich besprochener Umstände; Berücksichtigung neuer

    Auszug aus BGH, 17.01.2012 - XI ZR 457/10
    (1) Nach § 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO sind neue Angriffs- und Verteidigungsmittel im Berufungsverfahren zuzulassen, wenn sie einen rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt betreffen, der von dem Gericht des ersten Rechtszugs erkennbar übersehen oder für unerheblich gehalten und aus einem von diesem mit zu verantwortenden Grund in erster Instanz nicht geltend gemacht worden ist (vgl. BGH, Urteile vom 19. März 2004 - V ZR 104/03, BGHZ 158, 295, 302 und vom 30. Juni 2006 - V ZR 148/05, WM 2006, 1827 Rn. 16).

    Die Parteien müssen in diesem Fall Gelegenheit erhalten, sich auf die gegenüber der Auffassung des erstinstanzlichen Gerichts abweichende rechtliche Beurteilung durch das Berufungsgericht einzustellen und deshalb erforderlich gewordene neue Angriffs- und Verteidigungsmittel vorzubringen (vgl. BGH, Urteil vom 30. Juni 2006 - V ZR 148/05, aaO, und Beschluss vom 15. Juni 2010 - XI ZR 318/09, WM 2010, 1448 Rn. 20, jeweils mwN).

    Das folgt daraus, dass § 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO nur unter der weiteren, ungeschriebenen Voraussetzung Anwendung findet, dass die (objektiv fehlerhafte) Rechtsansicht des Gerichts den erstinstanzlichen Sachvortrag der Partei beeinflusst hat und daher, ohne dass deswegen ein Verfahrensfehler gegeben wäre, mitursächlich dafür geworden ist, dass sich Parteivorbringen in das Berufungsverfahren verlagert (vgl. BGH, Urteil vom 30. Juni 2006 - V ZR 148/05, aaO, Rn. 17).

  • BGH, 28.04.1992 - XI ZR 165/91

    Schriftliches Verfahren nur bei Prozeßförderung - Aufklärungspflicht bei

    Auszug aus BGH, 17.01.2012 - XI ZR 457/10
    Die Dreimonatsfrist, die der Absicherung des Beschleunigungseffekts im schriftlichen Verfahren dient, steht nicht zur freien Disposition der Parteien und des Gerichts (vgl. BGH, Urteil vom 28. April 1992 - XI ZR 165/91, WM 1992, 1310, 1311).

    Da dieser Fehler keinen absoluten Revisionsgrund im Sinne von § 547 ZPO darstellt, begründet er die Revision allerdings nur dann, wenn die angefochtene Entscheidung auf ihm beruhen kann (vgl. BGH, Urteil vom 28. April 1992 - XI ZR 165/91, WM 1992, 1310, 1311 mwN).

  • BGH, 26.02.2008 - XI ZR 74/06

    Zum Schadensersatzanspruch wegen unterbliebener Widerrufsbelehrung nach dem

    Auszug aus BGH, 17.01.2012 - XI ZR 457/10
    a) Rechtsfehlerfrei und in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat das Berufungsgericht - von der Revision nicht angegriffen - zutreffend angenommen, dass die der Treuhänderin erteilte umfassende Vollmacht wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz nichtig ist (vgl. nur Senatsurteile vom 23. Januar 2007 - XI ZR 44/06, BGHZ 171, 1 Rn. 11, vom 4. Dezember 2007- XI ZR 227/06, BGHZ 174, 334 Rn. 15 und vom 26. Februar 2008 - XI ZR 74/06, WM 2008, 683 Rn. 26, jeweils mwN).

    b) Dagegen beanstandet die Revision mit Erfolg, dass das Berufungsgericht auf der Grundlage seiner tatbestandlichen Feststellungen eine Wirksamkeit der nichtigen Vollmacht nach Rechtsscheingrundsätzen gemäß §§ 171, 172 BGB mit der Begründung verneint hat, dass die von dem Kläger erteilte notarielle Vollmacht bei Abschluss des Darlehensvertrages nicht - wie erforderlich (st.Rspr., vgl. nur Senatsurteile vom 23. Januar 2007 - XI ZR 44/06, BGHZ 171, 1 Rn. 11 und vom 26. Februar 2008 - XI ZR 74/06, WM 2008, 683 Rn. 29) - im Original oder in notarieller Ausfertigung vorgelegen habe.

  • BGH, 19.03.2004 - V ZR 104/03

    Bindung des Berufungsgerichts an die erstinstanzlich getroffenen Feststellungen;

    Auszug aus BGH, 17.01.2012 - XI ZR 457/10
    (1) Nach § 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO sind neue Angriffs- und Verteidigungsmittel im Berufungsverfahren zuzulassen, wenn sie einen rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt betreffen, der von dem Gericht des ersten Rechtszugs erkennbar übersehen oder für unerheblich gehalten und aus einem von diesem mit zu verantwortenden Grund in erster Instanz nicht geltend gemacht worden ist (vgl. BGH, Urteile vom 19. März 2004 - V ZR 104/03, BGHZ 158, 295, 302 und vom 30. Juni 2006 - V ZR 148/05, WM 2006, 1827 Rn. 16).

    Danach sind neue Angriffs- und Verteidigungsmittel zuzulassen, wenn ihre Geltendmachung in erster Instanz nicht aus Nachlässigkeit der Partei unterblieben ist (vgl. BGH, Urteil vom 19. März 2004 - V ZR 104/03, BGHZ 158, 295, 303).

  • BGH, 27.05.2008 - XI ZR 149/07

    Vorliegen der Vollmachtsurkunde bei wegen Verstoßes gegen das RBerG nichtigen

    Auszug aus BGH, 17.01.2012 - XI ZR 457/10
    Nur diese Zuwendungsempfänger kann der Darlehensgeber auf Rückerstattung der Darlehensvaluta in Anspruch nehmen (vgl. Senatsurteile vom 20. April 2004 - XI ZR 171/03, WM 2004, 1230, 1233, vom 15. März 2005 - XI ZR 135/04, WM 2005, 828, 832 f. und vom 27. Mai 2008 - XI ZR 149/07, WM 2008, 1266 Rn. 35, jeweils mwN).

    Für die Zurechenbarkeit der Zahlungsanweisungen des Geschäftsbesorgers kommt es somit entscheidend auf die Vorlage der Vollmachtsurkunde im Zeitpunkt der Ausführung der Zahlungsanweisungen an, während hierfür der Zeitpunkt der Erteilung der Zahlungsanweisungen oder der Zeitpunkt der Einrichtung des Kreditkontos unerheblich sind (vgl. Senatsurteil vom 27. Mai 2008 - XI ZR 149/07, WM 2008, 1266 Rn. 37).

  • BGH, 15.03.2005 - XI ZR 135/04

    Wirksamkeit eines Geschäftsbesorgungsvertrages im Rahmen eines Steuersparmodells

    Auszug aus BGH, 17.01.2012 - XI ZR 457/10
    Nur diese Zuwendungsempfänger kann der Darlehensgeber auf Rückerstattung der Darlehensvaluta in Anspruch nehmen (vgl. Senatsurteile vom 20. April 2004 - XI ZR 171/03, WM 2004, 1230, 1233, vom 15. März 2005 - XI ZR 135/04, WM 2005, 828, 832 f. und vom 27. Mai 2008 - XI ZR 149/07, WM 2008, 1266 Rn. 35, jeweils mwN).
  • BGH, 16.04.2008 - XII ZB 192/06

    Gericht muss eindeutigen Hinweis nicht wiederholen

    Auszug aus BGH, 17.01.2012 - XI ZR 457/10
    Will das Gericht von seiner in einer gerichtlichen Verfügung oder in der mündlichen Verhandlung geäußerten Auffassung später abweichen, muss es den Parteien erneut Gelegenheit geben, dazu Stellung zu nehmen (vgl. BGH, Urteil vom 25. Juni 2002 - X ZR 83/00, WM 2003, 541, 545 und Beschluss vom 16. April 2008 - XII ZB 192/06, NJW 2008, 2036 Rn. 10 mwN).
  • BGH, 27.02.2007 - XI ZR 56/06

    Überprüfung der Zulassung der Verjährungseinrede im Revisionsverfahren;

    Auszug aus BGH, 17.01.2012 - XI ZR 457/10
    Demgegenüber kann der Darlehensnehmer die von ihm erbrachten Zins- und Tilgungsleistungen im Wege der Leistungskondiktion bei der Bank kondizieren (vgl. nur Senatsurteil vom 27. Februar 2007 - XI ZR 56/06, WM 2007, 731 Rn. 20).
  • BGH, 20.04.2004 - XI ZR 171/03

    Voraussetzungen einer Duldungsvollmacht; Ausgleich von ohne Rechtsgrund

  • BGH, 27.05.2008 - XI ZR 409/06

    Verjährung des Bereicherungsanspruchs des Darlehensnehmers bei vorzeitiger

  • BGH, 04.12.2007 - XI ZR 227/06

    Rückforderungsanspruch des Verbrauchers gegen den Kreditgeber nach § 813 BGB bei

  • BGH, 24.11.2009 - VII ZR 31/09

    Vorbehalt des Bestreitens für das Berufungsverfahren durch Unstreitigstellung

  • BGH, 25.06.2002 - X ZR 83/00

    Auslegung eines Vertrages; Anforderungen an gerichtliche Hinweise; Abweisung

  • BGH, 15.06.2010 - XI ZR 318/09

    Behauptung der Kenntnis der finanzierenden Bank von der sittenwidrigen

  • BGH, 14.10.2003 - XI ZR 101/02

    Entbehrlichkeit des Zugangs der Annahmeerklärung

  • BGH, 28.10.2014 - XI ZR 348/13

    Verjährungsbeginn für Rückforderungsansprüche von Kreditnehmern bei unwirksam

    Denn der Darlehensnehmer hat sich wirksam mit einem geringeren Auszahlungsbetrag und dem Einbehalt des höheren Betrages zur Tilgung der vermeintlichen Gegenforderung - wie hier des Anspruchs auf das Bearbeitungsentgelt - einverstanden erklärt (anderer Fall Senatsurteil vom 17. Januar 2012 - XI ZR 457/10, WM 2012, 312 Rn. 15).
  • BGH, 28.10.2014 - XI ZR 17/14

    Verjährungsbeginn für Rückforderungsansprüche von Kreditnehmern bei unwirksam

    Denn der Darlehensnehmer hat sich wirksam mit einem geringeren Auszahlungsbetrag und dem Einbehalt des höheren Betrages zur Tilgung der vermeintlichen Gegenforderung - wie hier des Anspruchs auf das Bearbeitungsentgelt - einverstanden erklärt (anderer Fall Senatsurteil vom 17. Januar 2012 - XI ZR 457/10, WM 2012, 312 Rn. 15).
  • BGH, 04.07.2017 - XI ZR 470/15

    Schriftliches Verfahren: Erneute Zustimmung der Parteien zur Entscheidung im

    Kann die Frist des § 128 Abs. 2 Satz 3 ZPO zunächst nicht eingehalten werden, kann das Gericht erneut die Zustimmung beider Parteien zur Entscheidung im schriftlichen Verfahren einholen und auf dieser Grundlage gemäß § 128 Abs. 2 Satz 1 ZPO erkennen (Anschluss an Senatsurteil vom 17. Januar 2012, XI ZR 457/10, WM 2012, 312 Rn. 34).

    Wie der Senat bereits entschieden hat (Senatsurteil vom 17. Januar 2012 - XI ZR 457/10, WM 2012, 312 Rn. 34), kann das Gericht dann, wenn die Frist des § 128 Abs. 2 Satz 3 ZPO zunächst nicht eingehalten werden kann, erneut die Zustimmung beider Parteien zur Entscheidung im schriftlichen Verfahren einholen und auf dieser Grundlage gemäß § 128 Abs. 2 Satz 1 ZPO erkennen.

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