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   BGH, 04.04.2012 - III ZR 75/11   

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https://dejure.org/2012,5938
BGH, 04.04.2012 - III ZR 75/11 (https://dejure.org/2012,5938)
BGH, Entscheidung vom 04.04.2012 - III ZR 75/11 (https://dejure.org/2012,5938)
BGH, Entscheidung vom 04. April 2012 - III ZR 75/11 (https://dejure.org/2012,5938)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 522 Abs 1 ZPO, § 523 Abs 1 S 1 ZPO, § 526 Abs 1 ZPO
    Berufungsverfahren: Umfang der Entscheidungsbefugnis des Einzelrichters

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit eines Einzelrichters für die Verwerfung einer Berufung durch Endurteil nach Übertragung eines Rechtsstreits vom Berufungsgericht auf diesen

  • rewis.io

    Berufungsverfahren: Umfang der Entscheidungsbefugnis des Einzelrichters

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuständigkeit eines Einzelrichters für die Verwerfung einer Berufung durch Endurteil nach Übertragung eines Rechtsstreits vom Berufungsgericht auf diesen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zivilprozess - Übertragung des Rechtsstreits: Zuständigkeit des Einzelrichters?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Berufungsfax um 23:59 Uhr

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Einzelrichter in der Berufungsinstanz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 702
  • MDR 2012, 729
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 06.04.1998 - 1 BvR 2194/97

    Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs und auf ein faires

    Auszug aus BGH, 04.04.2012 - III ZR 75/11
    Der Richter darf sich nicht widersprüchlich verhalten und insbesondere nicht aus eigenen oder ihm zurechenbaren Fehlern oder Versäumnissen Verfahrensnachteile für die Beteiligten ableiten (vgl. BVerfG NJW 1998, 2044; BVerfGE 75, 183, 190).

    Das Gericht hat in Rechnung zu stellen, dass es den Beteiligten aus Gründen, die in der Sphäre einer Behörde liegen, auf deren Tätigkeit sie keinen Einfluss haben, unmöglich sein kann, eine Tatsache glaubhaft zu machen, die bei fehlendem behördlichen Versagen unschwer aufzuklären wäre (vgl. BVerfG NJW 1998, 2044, 2045).

  • BGH, 04.06.1992 - IX ZB 10/92

    Freibeweisverfahren bei Berufungseinlegung

    Auszug aus BGH, 04.04.2012 - III ZR 75/11
    An die Feststellungen des Berufungsgerichts zur Zulässigkeit oder Unzulässigkeit einer Berufung ist das Revisionsgericht dabei nicht gebunden, weil es das Vorliegen dieser Prozessvoraussetzung, von der das gesamte weitere Verfahren abhängt, selbst von Amts wegen in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zu prüfen hat (BGH, Beschluss vom 4. Juni 1992 - IX ZB 10/92, NJW-RR 1992, 1338, 1339 mwN).
  • BGH, 25.04.2006 - IV ZB 20/05

    Rechtzeitigkeit des Eingangs eines per Telefax übermittelten Schriftsatzes

    Auszug aus BGH, 04.04.2012 - III ZR 75/11
    Da hier die Faxübertragung von sieben Seiten 36 Sekunden gedauert hat und nur die ersten beiden für das Einhalten der Zulässigkeitsanforderungen der Berufung erforderlich waren, ist davon auszugehen, dass die hier maßgebliche Faxübertragung maximal 15 Sekunden gedauert hat und deshalb vor 24.00 Uhr beendet war, da es für die Beurteilung der Rechtzeitigkeit des Eingangs eines per Telefax übersandten Schriftsatzes allein darauf ankommt, ob die gesendeten Signale noch vor Ablauf des letzten Tages der Frist vom Telefaxgerät des Gerichts vollständig empfangen und gespeichert wurden und nicht auf den Ausdruck dieser Seiten (vgl. BGH, Beschluss vom 25. April 2006 - IV ZB 20/05, BGHZ 167, 214, 219 ff Rn. 14 ff).
  • BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 162/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anwendung von zivilprozessualen

    Auszug aus BGH, 04.04.2012 - III ZR 75/11
    Der Richter darf sich nicht widersprüchlich verhalten und insbesondere nicht aus eigenen oder ihm zurechenbaren Fehlern oder Versäumnissen Verfahrensnachteile für die Beteiligten ableiten (vgl. BVerfG NJW 1998, 2044; BVerfGE 75, 183, 190).
  • KG, 04.05.2009 - 8 U 183/08

    Gewerberaummietvertrag: Schadensminderungspflicht des außerordentlich fristlos

    Auszug aus BGH, 04.04.2012 - III ZR 75/11
    Er ist nach Übertragung der Sache auf ihn für die Entscheidung des Rechtsstreits insgesamt und damit auch für die Verwerfung der Berufung durch Endurteil zuständig (vgl. Kammergericht BeckRS 2009, 14690, insoweit in ZMR 2010, 112 nicht abgedruckt; MünchKommZPO/Rimmelspacher, 3. Aufl., § 522 Rn. 14; Hk-ZPO/Wöstmann, 4. Aufl., § 522 Rn. 5; Wieczorek/Schütze/Gerken, ZPO, 3. Aufl., § 522 Rn. 27; Zimmermann, ZPO, 9. Aufl., § 522 Rn. 4; a. A. wohl Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 32. Aufl., § 522 Rn. 2).
  • BGH, 23.08.2016 - VIII ZB 96/15

    Rechtsstellung des Nebenintervenienten; Bindung des Rechtsbeschwerdegerichts an

    Vielmehr ist der Senat auch sonst nicht an die Feststellungen des Berufungsgerichts zur Unzulässigkeit der Berufung gebunden, sondern hat das vom Berufungsgericht als Hindernis einer wirksamen Berufungseinlegung bejahte Vorliegen eines Widerspruchs der Klägerin selbst von Amts wegen in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zu prüfen (BGH, Urteil vom 4. April 2012 - III ZR 75/11, NJW-RR 2012, 702 Rn. 12; Beschlüsse vom 20. Mai 2010 - V ZB 243/09, juris Rn. 4; vom 4. Juni 1992 - IX ZB 10/92, NJW-RR 1992, 1338 unter II 2 mwN).
  • BGH, 27.02.2013 - IV ZR 42/11

    Statthaftigkeit der Berufung: Wert der Beschwer bei Verurteilung zur Erteilung

    Er ist für die Entscheidung des Rechtsstreits insgesamt und damit auch für die Verwerfung der Berufung durch Endurteil zuständig (BGH, Urteil vom 4. April 2012 - III ZR 75/11, NJW-RR 2012, 702 Rn. 10 m.w.N.).
  • BGH, 23.06.2023 - V ZR 28/22

    Wahrung der Frist zur Begründung der wohnungseigentumsrechtlichen

    Insoweit gilt nichts anderes als für die Rechtzeitigkeit eines Rechtsmittels (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 4. April 2012 - III ZR 75/11, NJW-RR 2012, 702 Rn. 12; Beschluss vom 28. Januar 2020 - VIII ZB 39/19, NJW-RR 2020, 499 Rn. 13).
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