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   BGH, 30.11.2011 - I ZR 26/11   

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https://dejure.org/2011,44125
BGH, 30.11.2011 - I ZR 26/11 (https://dejure.org/2011,44125)
BGH, Entscheidung vom 30.11.2011 - I ZR 26/11 (https://dejure.org/2011,44125)
BGH, Entscheidung vom 30. November 2011 - I ZR 26/11 (https://dejure.org/2011,44125)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 543 Abs 2 S 1 Nr 2 Alt 2 ZPO, § 547 Nr 6 ZPO
    Revisionszulassung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung: Fehlende Begründung des Berufungsurteils als Zulassungsgrund

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung bei fehlender Begründung der Entscheidung

  • rewis.io

    Revisionszulassung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung: Fehlende Begründung des Berufungsurteils als Zulassungsgrund

  • ra.de
  • rewis.io

    Revisionszulassung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung: Fehlende Begründung des Berufungsurteils als Zulassungsgrund

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 543 Abs. 2 Nr. 2, § 547 Nr. 6
    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung bei fehlender Begründung der Entscheidung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Zum Revisionsgrund der fehlenden Begründung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 760
  • MDR 2012, 868
  • FamRZ 2012, 1134
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.05.2007 - X ZR 20/05

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlich Rechtsprechung bei

    Auszug aus BGH, 30.11.2011 - I ZR 26/11
    b) Die Nichtzulassungsbeschwerde weist allerdings zutreffend darauf hin, dass der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschieden hat, dass die Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zuzulassen ist, wenn ein absoluter Revisionsgrund nach § 547 Nr. 1 bis 4 ZPO geltend gemacht wird und vorliegt (Beschluss vom 15. Mai 2007 - X ZR 20/05, BGHZ 172, 250 Rn. 8 ff.).

    Es erscheine auch verfassungsrechtlich nicht unbedenklich, der Partei in einem solchen Fall das nach der Verfahrensordnung vorgesehene Rechtsmittel zu versagen und sie auf ein Wiederaufnahmeverfahren zu verweisen (BGHZ 172, 250 Rn. 11 ff.).

  • BAG, 20.02.2001 - 4 AZR 677/00

    Revisionszulassung; absolute Revisionsgründe

    Auszug aus BGH, 30.11.2011 - I ZR 26/11
    a) Nach der Systematik der Zivilprozessordnung können absolute Revisionsgründe grundsätzlich nur im Rahmen einer statthaften und auch im Übrigen zulässigen Revision geltend gemacht werden (BGH, Beschluss vom 21. Dezember 1962 - I ZB 27/62, BGHZ 39, 333, 335; BAG, Beschluss vom 20. Februar 2001 - 4 AZR 677/00, NZA 2001, 912; Musielak/Ball, ZPO, 8. Aufl., § 547 Rn. 2).
  • BGH, 21.12.1962 - I ZB 27/62

    "Nicht mit Gründen versehen"

    Auszug aus BGH, 30.11.2011 - I ZR 26/11
    a) Nach der Systematik der Zivilprozessordnung können absolute Revisionsgründe grundsätzlich nur im Rahmen einer statthaften und auch im Übrigen zulässigen Revision geltend gemacht werden (BGH, Beschluss vom 21. Dezember 1962 - I ZB 27/62, BGHZ 39, 333, 335; BAG, Beschluss vom 20. Februar 2001 - 4 AZR 677/00, NZA 2001, 912; Musielak/Ball, ZPO, 8. Aufl., § 547 Rn. 2).
  • OLG München, 26.01.2011 - 7 U 3426/10

    Frachtführerhaftung: Leichtfertige Auslieferung des Transportguts entgegen einer

    Auszug aus BGH, 30.11.2011 - I ZR 26/11
    Das Berufungsgericht hat die von der Beklagten erhobene Verjährungseinrede nicht durchgreifen lassen und entschieden, dass die Beklagte unter Berücksichtigung eines Mitverschuldens der Versicherungsnehmerin von einem Drittel für den Verlust des Gutes Schadensersatz in Höhe von 41.806 EUR schuldet und darüber hinaus verpflichtet ist, die Klägerin von Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 1.530,58 EUR freizustellen (OLG München, TranspR 2011, 147).
  • BGH, 21.04.2015 - VI ZR 132/13

    Urteilsverkündung: Beweiskraft des Protokolls für die Vorlesung einer schriftlich

    Zutreffend weist die Nichtzulassungsbeschwerde zwar darauf hin, dass das Urteil als nicht mit Gründen versehen anzusehen ist, weil es nicht innerhalb von fünf Monaten nach der Verkündung in vollständiger Form unterschrieben der Geschäftsstelle übergeben worden ist (vgl. Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluss vom 27. April 1993 - GmS-OGB 1.92, BVerwGE 92, 367, 375 ff.; BVerfG, NJW 2001, 2161, 2162) und deshalb ein absoluter Revisionsgrund gemäß § 547 Nr. 6 ZPO vorliegen könnte, der auch eine Zulassung der Revision gebieten könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 30. November 2011 - I ZR 26/11, NJW-RR 2012, 760 Rn. 6).
  • BGH, 24.11.2020 - XI ZR 355/19

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung wegen

    aa) Nach der Systematik der Zivilprozessordnung können absolute Revisionsgründe grundsätzlich nur im Rahmen einer statthaften und auch im Übrigen zulässigen Revision geltend gemacht werden (BGH, Beschlüsse vom 21. Dezember 1962 - I ZB 27/62, BGHZ 39, 333, 335 und vom 30. November 2011 - I ZR 26/11, NJW-RR 2012, 760 Rn. 4 mwN).

    Das Vorliegen eines absoluten Revisionsgrunds indiziert daher nicht ohne weiteres das Bestehen eines Zulassungsgrunds im Sinne von § 543 Abs. 2 ZPO (BGH, Beschluss vom 30. November 2011, aaO mwN).

    Dies hängt von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls ab mit der Folge, dass eine fehlende Begründung nicht in jedem Fall zur Zulassung der Revision führt (BGH, Beschluss vom 30. November 2011 - I ZR 26/11, NJW-RR 2012, 760 Rn. 6).

  • BGH, 31.10.2018 - XII ZR 63/17

    Anspruch auf auf Rückzahlung angeblich überzahlter Miete und auf Auskehrung der

    Die Zulassung der Revision wird aber nicht schon durch das Vorliegen des absoluten Revisionsgrundes nach § 547 Nr. 6 ZPO geboten, sondern die Entscheidung über die Zulassung hängt insoweit von der einzelfallbezogenen Beurteilung ab, mit welcher Intensität sich die fehlende Begründung auf die Entscheidung auswirkt (BGH Beschluss vom 30. November 2011 - I ZR 26/11 - NJW-RR 2012, 760 Rn. 6).
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