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   BGH, 06.10.2011 - V ZB 18/11   

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BGH, 06.10.2011 - V ZB 18/11 (https://dejure.org/2011,762)
BGH, Entscheidung vom 06.10.2011 - V ZB 18/11 (https://dejure.org/2011,762)
BGH, Entscheidung vom 06. Oktober 2011 - V ZB 18/11 (https://dejure.org/2011,762)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 268 Abs 1 BGB, § 10 Abs 1 ZVG, § 49 InsO, § 12 GrStG
    Zwangsversteigerungsverfahren: Ablösung von Forderungen durch einen Dritten; Absonderungsrecht aufgrund von Ansprüchen aus Grundbesitzabgaben

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 268 Abs. 1; InsO § 49; ZVG § 10 Abs. 1; GrStG § 12
    Zwangsversteigerung aus Ansprüchen verschiedener Rangklassen i. S. d. § 10 Abs. 1 ZVG

  • Wolters Kluwer

    Betreiben der Zwangsvollstreckung aus in verschiedene Rangklassen des § 10 Abs. 1 ZVG fallenden Ansprüchen und Möglichkeit der Beschränkung eines Dritten auf Ablösung von einer Rangklasse zugeordneten Forderungen

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Beitritt zur Zwangsversteigerung zwecks Durchsetzung von Grundbesitzabgaben im Insolvenzverfahren

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ablösungsrecht des Dritten; abgesonderte Befriedigung aus dem Grundstück wegen Grundbesitzabgaben

  • rewis.io

    Zwangsversteigerungsverfahren: Ablösung von Forderungen durch einen Dritten; Absonderungsrecht aufgrund von Ansprüchen aus Grundbesitzabgaben

  • ra.de
  • rewis.io

    Zwangsversteigerungsverfahren: Ablösung von Forderungen durch einen Dritten; Absonderungsrecht aufgrund von Ansprüchen aus Grundbesitzabgaben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 268 Abs. 1; InsO § 49; ZVG § 10 Abs. 1
    Betreiben der Zwangsvollstreckung aus in verschiedene Rangklassen des § 10 Abs. 1 ZVG fallenden Ansprüchen und Möglichkeit der Beschränkung eines Dritten auf Ablösung von einer Rangklasse zugeordneten Forderungen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ablösung von Ansprüchen bestimmter Rangklassen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 87
  • ZIP 2012, 147
  • MDR 2011, 1502
  • NZI 2011, 939
  • NZM 2012, 477
  • WM 2011, 2365
  • Rpfleger 2012, 271
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 10.06.2010 - V ZB 192/09

    Zwangsversteigerung: Ablösung nur des rangbesten Rechts durch den Ehegatten des

    Auszug aus BGH, 06.10.2011 - V ZB 18/11
    Dass die Beteiligte zu 1 selbst die Zwangsversteigerung in das Grundstück betreibt, nimmt ihr nicht die Berechtigung zu einer Ablösung (vgl. MünchKomm-BGB/Krüger, aaO, § 268 Rn. 10; Staudinger/Bittner, aaO, § 268 Rn. 11; zur Unbeachtlichkeit der Willensrichtung des Ablösenden auch: Senat, Beschluss vom 10. Juni 2010 - V ZB 192/09, NJW-RR 2010, 1314, 1315 Rn. 12) und lässt hier auch nicht die Gefahr eines Rechtsverlusts entfallen.

    Betreibt der Gläubiger die Zwangsversteigerung aus verschiedenen Grundpfandrechten oder, wie hier, aus verschiedenen Rangklassen des § 10 Abs. 1 ZVG, liegen mehrere selbständige unabhängige Einzelverfahren und damit voneinander unabhängige Vollstreckungen in dasselbe Grundstück vor (vgl. Senat, Beschluss vom 10. Juni 2010 - V ZB 192/09, NJW-RR 2010, 1314, 1316 Rn. 13 sowie Storz/Kiderlen, Praxis des Zwangsversteigerungsverfahrens, 11. Aufl., B 1.2.1 mwN in Fn. 56).

    Forderungen aus unterschiedlichen Einzelverfahren eines Versteigerungsverfahrens können daher unabhängig voneinander abgelöst werden (vgl. Senat, Beschluss vom 10. Juni 2010 - V ZB 192/09, NJW-RR 2010, 1314, 1315 Rn. 12 f. für mehrere Grundpfandrechte sowie Steiner/Storz, ZVG, 9. Aufl., § 75 Rn. 49 für Rechte verschiedener Rangklassen im Sinne von § 10 ZVG; vgl. auch Stöber, ZVG, 19. Aufl., § 75 Anm. 2.5 c und e; Böttcher, ZVG, 5. Aufl., § 75 Rn. 18).

    Dass eine nachrangig gesicherte Forderung des Gläubigers gegenüber derjenigen, die infolge einer Ablösung auf den Dritten übergegangen ist, nachrangig bleibt, stellt keinen Nachteil im Sinne von § 268 Abs. 3 Satz 2 BGB dar (MünchKomm-BGB/Krüger, aaO, § 268 Rn. 16; vgl. auch Senat, Beschluss vom 10. Juni 2010 - V ZB 192/09, NJW-RR 2010, 1314, 1315 Rn. 12 aE).

  • BGH, 22.07.2004 - IX ZB 161/03

    Erstattung von Auslagen des Insolvenzverwalters für die Erfüllung steuerlicher

    Auszug aus BGH, 06.10.2011 - V ZB 18/11
    Dabei hat der Senat entsprechend § 572 Abs. 3 ZPO von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, auch den erstinstanzlichen Beschluss aufzuheben und die Sache unmittelbar an das Vollstreckungsgericht zurückzuverweisen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juli 2004 - IX ZB 161/03, BGHZ 160, 176, 185 f.), damit dieses erneut über den Beitrittsantrag der Beteiligten zu 2 vom 30. März 2010 entscheiden kann.
  • BGH, 18.02.2010 - IX ZR 101/09

    Freihändige Veräußerung eines Grundstücks durch den Insolvenzverwalter:

    Auszug aus BGH, 06.10.2011 - V ZB 18/11
    Die Grundsteuer ruht - unabhängig davon, ob ein Zwangsversteigerungsverfahren eingeleitet worden ist - gemäß § 12 GrStG als öffentliche Last auf dem Grundstück und gewährt deshalb ein Recht auf Befriedigung aus dem Grundstück (BGH, Urteil vom 18. Februar 2010 - IX ZR 101/09, ZIP 2010, 994, 995).
  • BGH, 25.01.2007 - V ZB 125/05

    Rechtsfolgen der Eigentumsumschreibung aufgrund einer nachrangigen

    Auszug aus BGH, 06.10.2011 - V ZB 18/11
    Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt, da sich die Beteiligten im Zwangsversteigerungsverfahren in der Regel nicht als Parteien eines kontradiktorischen Streitverhältnisses gegenüberstehen (Senat, Beschluss vom 25. Januar 2007 - V ZB 125/05, BGHZ 170, 378, 381 Rn. 7).
  • BGH, 12.02.2009 - IX ZB 112/06

    Anwendbarkeit des Vollstreckungsverbots nach § 89 Abs. 1 Insolvenzordnung ( InsO

    Auszug aus BGH, 06.10.2011 - V ZB 18/11
    Zwar kann der (weitere) Beitritt der Beteiligten zu 2 wegen des Vollstreckungsverbots des § 89 Abs. 1 InsO, wonach Zwangsvollstreckungen für einzelne Insolvenzgläubiger während der Dauer des Insolvenzverfahrens weder in die Insolvenzmasse noch in das sonstige Vermögen des Schuldners zulässig sind, nur zugelassen werden, wenn ihr hinsichtlich der in dem Beitrittsantrag genannten Forderungen ein Recht auf Befriedigung aus dem Grundstück und damit ein Absonderungsrecht gemäß § 49 InsO zusteht (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Februar 2009 - IX ZB 112/06, NJW-RR 2009, 923).
  • BGH, 29.03.2007 - V ZB 160/06

    Rechtsfolgen der Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung wegen eines zuletzt

    Auszug aus BGH, 06.10.2011 - V ZB 18/11
    Dieser bestimmt sich nach dem zur Abwendung der Vollstreckung des Gläubigers notwendigen Betrag und damit nach der (Teil-)Forderung, wegen der die Zwangsvollstreckung betrieben wird (vgl. Senat, Beschluss vom 29. März 2007 - V ZB 160/06, BGHZ 172, 37, 40 f. Rn. 14 f. für eine Ablösung nach § 75 ZVG; Storz, ZIP 1980, 159, 164).
  • BGH, 04.02.2010 - V ZB 129/09

    Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum: Vorrecht der

    Auszug aus BGH, 06.10.2011 - V ZB 18/11
    Die Bestimmung, dass der mit der Ablösung verbundene Forderungsübergang (§ 268 Abs. 3 Satz 1 BGB) nicht zum Nachteil des Gläubigers geltend gemacht werden kann, will lediglich vermeiden, dass ein Dritter nach der nur teilweisen Befriedigung einer Forderung mit den auf ihn übergegangenen Rechten (§§ 412, 401 BGB) in Konkurrenz zu den Rechten tritt, die dem Gläubiger verblieben sind (vgl. Senat, Beschluss vom 4. Februar 2010 - V ZB 129/09, NJW 2010, 3169 Rn. 11; BGH, Urteil vom 30. Oktober 1984 - IX ZR 92/83, BGHZ 92, 374, 378 f. zu der Parallelvorschrift des § 774 Abs. 1 Satz 2 BGB; MünchKomm-BGB/Krüger, 5. Aufl., § 268 Rn. 15).
  • BGH, 30.10.1984 - IX ZR 92/83

    Zahlungen des Bürgen als Sicherheitsleistung

    Auszug aus BGH, 06.10.2011 - V ZB 18/11
    Die Bestimmung, dass der mit der Ablösung verbundene Forderungsübergang (§ 268 Abs. 3 Satz 1 BGB) nicht zum Nachteil des Gläubigers geltend gemacht werden kann, will lediglich vermeiden, dass ein Dritter nach der nur teilweisen Befriedigung einer Forderung mit den auf ihn übergegangenen Rechten (§§ 412, 401 BGB) in Konkurrenz zu den Rechten tritt, die dem Gläubiger verblieben sind (vgl. Senat, Beschluss vom 4. Februar 2010 - V ZB 129/09, NJW 2010, 3169 Rn. 11; BGH, Urteil vom 30. Oktober 1984 - IX ZR 92/83, BGHZ 92, 374, 378 f. zu der Parallelvorschrift des § 774 Abs. 1 Satz 2 BGB; MünchKomm-BGB/Krüger, 5. Aufl., § 268 Rn. 15).
  • OLG Brandenburg, 07.03.2007 - 7 U 105/06

    Absonderungsrecht im Insolvenzverfahren

    Auszug aus BGH, 06.10.2011 - V ZB 18/11
    Ob es sich dabei um Rückstände handelt, die in die bevorrechtigte Rangklasse 3 des § 10 Abs. 1 ZVG fallen, oder um ältere Rückstände im Sinne von § 10 Abs. 1 Nr. 7 ZVG, ist ohne Belang (so zutreffend OLG Brandenburg, Urteil vom 7. März 2007 - 7 U 105/06, juris).
  • BGH, 10.01.2013 - IX ZB 163/11

    Restschuldbefreiungsverfahren: Pflicht des Schuldners zur Herausgabe der Hälfte

    Der Senat hält es deshalb für angebracht, die Sache gemäß § 577 Abs. 4 iVm § 572 Abs. 3 ZPO an das Insolvenzgericht zurückzuverweisen (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 22. Juli 2004 - IX ZB 161/03, BGHZ 160, 176, 185; vom 6. Oktober 2011 - V ZB 18/11, NZI 2011, 939 Rn. 19).
  • BGH, 14.01.2016 - V ZB 148/14

    Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung in ein Grundstück auf Grund eines auf die im

    Der Senat macht entsprechend § 572 Abs. 3 ZPO von der Möglichkeit Gebrauch, zugleich den erstinstanzlichen Beschluss aufzuheben und die Sache unmittelbar an das Vollstreckungsgericht zur weiteren Durchführung des Vollstreckungsverfahrens zurückzuverweisen (zu diesem Verfahren: Senat, Beschluss vom 6. Oktober 2011 - V ZB 18/11, WM 2011, 2365 Rn. 19; BGH, Beschluss vom 22. Juli 2004 - IX ZB 161/03, BGHZ 160, 176, 185).
  • BGH, 12.09.2013 - V ZB 161/12

    Ablösung durch Dritten im Zwangsversteigerungsverfahren: Rechtsverfolgungskosten

    Die zur Befriedigung erforderliche Leistung bestimmt sich nach dem zur Abwendung der Vollstreckung des Gläubigers notwendigen Betrag und damit nach der Forderung, wegen der der Gläubiger die Zwangsvollstreckung betreibt (Senat, Beschluss vom 6. Oktober 2011 - V ZB 18/11, NJW-RR 2012, 87 Rn. 12).

    Auch für eine Ablösung nach § 268 Abs. 1 BGB ist jedes dieser Verfahren gesondert zu behandeln (Senat, Beschluss vom 6. Oktober 2011 - V ZB 18/11, NJW-RR 2012, 87, 88).

  • OLG Hamm, 08.08.2013 - 5 U 26/13

    Voraussetzungen und Umfang des Ablösungsrechts Dritter

    Das Ablösungsrecht i. S. d. § 268 BGB bezieht sich jedoch auf die Forderung bzw. Grundschuld, wegen der vollstreckt wird (vgl. BGH NJW-RR 2012, 87; Palandt-Grüneberg, 72. Aufl. 2013, § 268, Rdnr. 5 u. MünchKomm. a.a.O.).

    Auch für eine Ablösung nach § 268 Abs. 1 BGB ist jedes dieser Verfahren gesondert zu behandeln (vgl. BGH NJW-RR 2012, 87 f).

  • BGH, 16.05.2019 - V ZB 117/18

    Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung des Antrags einem Rechtsnachfolger

    Der Senat macht entsprechend § 572 Abs. 3 ZPO von der Möglichkeit Gebrauch, zugleich den erstinstanzlichen Beschluss aufzuheben und die Sache unmittelbar an das Vollstreckungsgericht zur weiteren Durchführung des Vollstreckungsverfahrens zurückzuverweisen (zu diesem Verfahren: Senat, Beschluss vom 6. Oktober 2011 - V ZB 18/11, WM 2011, 2365 Rn. 19; Beschluss vom 14. Januar 2016 - V ZB 148/14, ZfIR 2016, 414 Rn. 28).
  • BGH, 15.07.2021 - V ZB 130/19

    Zwangsversteigerungssache in Brandenburg: Einstweilige Einstellung der

    Der Senat macht entsprechend § 572 Abs. 3 ZPO von der Möglichkeit Gebrauch, zugleich den erstinstanzlichen Beschluss aufzuheben und die Sache unmittelbar an das Vollstreckungsgericht zur Entscheidung über die einstweilige Einstellung nach § 28 Abs. 2 ZVG zurückzuverweisen (zu diesem Verfahren: Senat, Beschlüsse vom 6. Oktober 2011 - V ZB 18/11, WM 2011, 2365 Rn. 19, vom 14. Januar 2016 - V ZB 148/14, ZfIR 2016, 414 Rn. 28 und vom 16. Mai 2019 - V ZB 117/18, WM 2019, 1732 Rn. 26).
  • BGH, 12.03.2015 - V ZB 41/14

    Vorabentscheidungsersuchen zur Auslegung der EG-Insolvenzverordnung: Erstreckung

    Öffentliche Lasten entstehen unabhängig davon, ob ein Zwangsversteigerungsverfahren eingeleitet worden ist oder nicht (BGH, Urteil vom 18. Februar 2010 - IX ZR 101/09, NJW-RR 2010, 1022 Rn. 6; Senat, Beschluss vom 6. Oktober 2011 - V ZB 18/11, NJW-RR 2012, 87 Rn. 18).

    Ältere Rückstände verlieren diese Privilegierung zwar, bleiben aber eine öffentliche Last, die die Vollstreckung in das Grundstück ermöglicht (Senat, Beschluss vom 6. Oktober 2011 - V ZB 18/11, NJW-RR 2012, 87 Rn. 18).

  • BGH, 18.10.2012 - V ZB 13/12

    Zwangsversteigerung: Rückgriff auf das Einzelmeistgebot bei Zuschlagsversagung

    Dabei hat der Senat entsprechend § 572 Abs. 3 ZPO von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, auch den erstinstanzlichen Beschluss aufzuheben, soweit eine Entscheidung über das von der Beteiligten zu 3 abgegebene Meistgebot auf das Einzelausgebot unterblieben ist, und die Sache unmittelbar an das Vollstreckungsgericht zurückzuverweisen (vgl. Senat, Beschluss vom 6. Oktober 2011 - V ZB 18/11, NJW-RR 2012, 87, 88; BGH, Beschluss vom 22. Juli 2004 - IX ZB 161/03, BGHZ 160, 176, 185 f.).
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