Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 06.03.2012 - 14 W 124/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,851
OLG Koblenz, 06.03.2012 - 14 W 124/12 (https://dejure.org/2012,851)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 06.03.2012 - 14 W 124/12 (https://dejure.org/2012,851)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 06. März 2012 - 14 W 124/12 (https://dejure.org/2012,851)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,851) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Willkür bei Terminierung trotz fehlenden Kostenvorschusses bei Klagerücknahme in einem persönlich durch den Kläger verfassten Schriftsatz in einem Verfahren mit Anwaltszwang

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Kostenniederschlagung wegen entschuldigten Rechtsirrtums

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 891
  • FamRZ 2012, 1577
  • DÖV 2012, 492
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.07.1954 - III ZR 229/53

    Klagerücknahme nach Revision

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.03.2012 - 14 W 124/12
    In der Rechtsprechung ist seit BGHZ 14, 210 anerkannt, dass es als wirksame Rücknahme angesehen werden muss, wenn der Revisionskläger die Rücknahme durch seinen zweitinstanzlichen Prozessbevollmächtigten erklärt, obwohl dieser beim Revisionsgericht nicht postulationsfähig ist.
  • OLG Koblenz, 19.10.2006 - 5 W 624/06

    Streitwert und Kostenentscheidung bei Prozessunfähigkeit des Klägers

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.03.2012 - 14 W 124/12
    Da die Ansprüche, deren der Erinnerungsführer sich berühmt, wirtschaftlich völlig wertlos sind, weist der Senat für die Streitwertbemessung in abzusehenden weiteren Verfahren auf seinen in OLGR Koblenz 2007, 74 - 75 abgedruckten Beschluss vom 19.10.2006 - 5 W 624/06 - hin ( Mindeststreitwert von bis zu 300 Euro ).
  • VerfGH Berlin, 19.01.2000 - VerfGH 34/99

    Fehlende gerichtliche Klärung, ob zweifelhafte Schuldfähigkeit des Angeklagten

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.03.2012 - 14 W 124/12
    Eine vertiefte Prüfung der Dinge, die allein maßgeblich ist, hätte indes schon das Landgericht zu der Erkenntnis führen können, dass das Vorbringen des Erinnerungsführers entschuldigt ist (vgl. den Sachverhalt der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin vom 19.01.2000 - 34/99 - in NStZ-RR 2000, 143 - 145).
  • LG Bonn, 10.05.1985 - 3 O 25/85
    Auszug aus OLG Koblenz, 06.03.2012 - 14 W 124/12
    Gleiches ist angenommen worden, wenn die Klage durch einen bei dem erkennenden Landgericht nicht zugelassenen Rechtsanwalt eingereicht und dann von diesem zurückgenommen wurde (LG Bonn in NJW-RR 86, 223).
  • LSG Bayern, 18.04.2016 - L 15 SF 99/16

    Erfolglose Erinnerung gegen die Gerichtskostenfeststellung

    Es wird daher nur selten von einer unverschuldeten Rechtsunkenntnis auszugehen sein, beispielsweise bei einer offenkundig fehlenden Prozessfähigkeit (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 06.03.2012, Az.: 14 W 124/12) oder einem hochgradigen Realitätsverlust des Rechtsmittelführers (vgl. Bayer. VGH, Beschluss vom 20.02.2012, Az.: 11 C 12.335).
  • OLG Frankfurt, 11.02.2021 - 22 W 5/21

    Zur Nichterhebung von Gerichtskosten mangels Postulationsfähigkeit

    Vorausgesetzt wird, dass auf einen Antrag (Klage, PKH-Gesuch, Rechtsmittel; BGH NJW-RR 2005, 1230; OLG Koblenz NJW-RR 2012, 891) eine abweisende gerichtliche Entscheidung (Beschluss, Urteil) ergeht oder der Antrag vor Erlass einer Entscheidung zurückgenommen wird.

    Davon kann in der Regel ausgegangen werden, wenn von prozessunfähigen Personen oder von Betreuten, für die zur Vertretung in gerichtlichen Verfahren ein Betreuer bestellt ist (vgl. § 53 ZPO), Klage erhoben oder ein Antrag eingereicht wird (OLG Koblenz NJW-RR 2012, 891; BeckOK KostR/Dörndorfer, GKG § 21 Rn. 8).

  • OLG Brandenburg, 08.11.2022 - 6 W 59/22

    Sofortige Beschwerde gegen einen Kostenansatz; Konkludente Rücknahme einer

    Dies gilt jedoch aus prozessökonomischen Gründen dann nicht, wenn - wie vorliegend - der Kläger als Naturalpartei eine Klage zunächst bei einem Gericht ohne Anwaltszwang angebracht hat (§ 62 Abs. 1 FGO) und dieses Gericht sodann - wie vorliegend das Finanzgericht Berlin-Brandenburg - den Rechtsstreit ganz oder teilweise von Amts wegen und insofern ohne Zutun des Klägers an das Gericht eines anderen Rechtswegs verweist (§ 17a Abs. 2 Satz 1 GVG), bei dem sodann erstmals Anwaltszwang besteht (vgl. OLG Koblenz, NJW-RR 2012, 891).
  • FG Hamburg, 11.02.2016 - 3 K 272/15

    Kostenrecht: Nichterhebung von Gerichtskosten wegen gesundheitlicher Gründe

    Die Gerichtskosten der zurückgenommenen Klage werden im Wege der Ausnahme nach § 21 Gerichtskostengesetz (GKG) wegen gesundheitlicher bzw. krankheitsbedingter Gründe nicht erhoben, die unverschuldet der Erfassung der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse für deren Kenntnis im Verfahren entgegenstehen (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 06.03.2012 14 W 124/12, NJW-RR 2012, 891).
  • FG Hamburg, 14.08.2013 - 3 KO 177/13

    Gerichtskostengesetz: Gerichtskostenentstehung vor Rücknahme-Ankündigung

    Die Erinnerung ist gemäß § 66 GKG ohne Fristbindung zulässig (Beschlüsse LG Aurich vom 03.01.2013 11 KLs I 26/80 -W-, AGS 2013, 196; OLG Koblenz vom 06.03.2012 14 W 124/12, NJW-RR 2012, 891; vom 09.12.2004 14 W 814/04, BauR 2005, 447; FG Hamburg vom 18.12.2010, Juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht