Rechtsprechung
BVerfG, 29.02.2012 - 1 BvR 2883/11 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- HRR Strafrecht
Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG; Art. 10 EMRK; Art. 6 EMRK; § 186 StGB; § 47 Abs. 1 Satz 2 OWiG
Schutz der Meinungsfreiheit und üble Nachrede (Abgrenzung von Tatsachenbehauptung und Werturteil); Verteidigung im Bußgeldverfahren (Sachverhaltsschilderung; erlaubte Zuspitzung) - lexetius.com
- Burhoff online
Meinungsfreiheit, üble Nachrede, Nachrede
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Verletzung der Meinungsfreiheit (Art 5 Abs 1 S 1 GG) durch strafgerichtliche Verurteilung wegen übler Nachrede (§ 186 StGB)
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 5 Abs 1 S 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 14 Abs 1 RVG, § 37 Abs 2 S 2 RVG, §§ 185 ff StGB
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Meinungsfreiheit (Art 5 Abs 1 S 1 GG) durch strafgerichtliche Verurteilung wegen übler Nachrede (§ 186 StGB) - hier: schriftliche, an Bußgeldbehörde gerichtete Äußerung des Beschuldigten über Polizeibeamten als Äußerung im "Kampf ... - rechtsprechung-im-internet.de
Art 5 Abs 1 S 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 14 Abs 1 RVG, § 37 Abs 2 S 2 RVG, §§ 185 ff StGB
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Meinungsfreiheit (Art 5 Abs 1 S 1 GG) durch strafgerichtliche Verurteilung wegen übler Nachrede (§ 186 StGB) - hier: schriftliche, an Bußgeldbehörde gerichtete Äußerung des Beschuldigten über Polizeibeamten als Äußerung im "Kampf ... - Wolters Kluwer
Strafgerichtliche Verurteilung wegen übler Nachrede gegenüber einem Polizeibeamten durch eine schriftliche Stellungnahme i.R.e. Bußgeldverfahrens
- rewis.io
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Meinungsfreiheit (Art 5 Abs 1 S 1 GG) durch strafgerichtliche Verurteilung wegen übler Nachrede (§ 186 StGB) - hier: schriftliche, an Bußgeldbehörde gerichtete Äußerung des Beschuldigten über Polizeibeamten als Äußerung im "Kampf ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Strafgerichtliche Verurteilung wegen übler Nachrede gegenüber einem Polizeibeamten durch eine schriftliche Stellungnahme i.R.e. Bußgeldverfahrens
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Der Polizeibeamte hat wohl den Tag über zu lange (…) in der Sonne gestanden oder hat ganz einfach dort mitgefeiert
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Üble Nachrede gegen Polizisten? - Im Streit um sein Recht darf der Bürger auch einmal "starke Worte" benutzen
Besprechungen u.ä.
- lawblog.de (Entscheidungsbesprechung)
Schon 3 mal nicht!
Verfahrensgang
- AG Grünstadt, 20.07.2011 - 5087 Js 1362/11
- LG Frankenthal, 17.10.2011 - 5087 Js 1362/11
- BVerfG, 29.02.2012 - 1 BvR 2883/11
Papierfundstellen
- NJW-RR 2012, 1002
Wird zitiert von ... (11)
- BVerfG, 28.09.2015 - 1 BvR 3217/14
Schutz der Meinungsfreiheit und Strafbarkeit wegen Beleidigung (Schutz von …
Dabei ist ihm zur plastischen Darstellung seiner Position grundsätzlich erlaubt, auch starke und eindringliche Ausdrücke zu benutzen, ohne jedes Wort auf die Waagschale legen zu müssen (vgl. BVerfGE 76, 171 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 29. Februar 2012 - 1 BvR 2883/11 -, NJW-RR 2012, S. 1002 m.w.N.). - BVerfG, 19.05.2020 - 1 BvR 2397/19
Klarstellung verfassungsrechtlicher Maßgaben für strafrechtliche Verurteilungen …
Denn für die Freiheit der Meinungsäußerung wäre es besonders abträglich, wenn vor einer mündlichen Äußerung jedes Wort auf die Waagschale gelegt werden müsste (vgl. BVerfGE 76, 171 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 29. Februar 2012 - 1 BvR 2883/11 -, Rn. 16; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 28. September 2015 - 1 BvR 3217/14 -, Rn. 16). - BVerfG, 28.07.2014 - 1 BvR 482/13
Auch überspitzte Äußerungen fallen nur in engen Grenzen als Schmähkritik aus dem …
Zudem ist bei der Abwägung zu berücksichtigen, dass sich der Beschwerdeführer im "Kampf ums Recht" befand und ihm hierbei zur plastischen Darstellung seiner Position grundsätzlich erlaubt ist, auch starke und eindringliche Ausdrücke zu benutzen, um seine Rechtsposition zu unterstreichen, ohne jedes Wort auf die Waagschale legen zu müssen (vgl. BVerfGE 76, 171 ; BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats vom 10. Juli 1996 - 1 BvR 873/94 -, NStZ 1997, S. 35, der 1. Kammer des Ersten Senats vom 16. März 1999 - 1 BvR 734/98 -, NJW 2000, S. 199 und der 1. Kammer des Ersten Senats vom 29. Februar 2012 - 1 BvR 2883/11 -, NJW-RR 2012, S. 1002).
- BVerfG, 19.05.2020 - 1 BvR 1094/19
Klarstellung verfassungsrechtlicher Maßgaben für strafrechtliche Verurteilungen …
Denn für die Freiheit der Meinungsäußerung wäre es besonders abträglich, wenn vor einer mündlichen Äußerung jedes Wort auf die Waagschale gelegt werden müsste (vgl. BVerfGE 76, 171 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 29. Februar 2012 - 1 BvR 2883/11 -, Rn. 16; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 28. September 2015 - 1 BvR 3217/14 -, Rn. 16). - AG Emmendingen, 19.03.2015 - 5 Cs 350 Js 25962/13
"Es kommt noch so weit, dass ich dir den Arsch lecken muss!" - Freispruch
Dass sie ggf. ihre Kritik auch hätte anders formulieren können, ist unerheblich, da auch die Form der Meinungsäußerung grundsätzlich der durch Art. 5 Abs. 1 GG geschützten Selbstbestimmung unterliegt (vgl. nur BVerfG, Beschl. v. 29.02.2012 - BvR 2883/11, NJW-RR 2012, 1002 f). - AG Backnang, 01.07.2014 - 2 Cs 96 Js 69894/13
Üble Nachrede, alkoholisierter Polizeibeamter
Die bewusste Behauptung unwahrer Tatsachen bleibt jedoch von vornherein außerhalb des Schutzbereichs des Artikel 5 Abs. 1 Satz 1 GG (BVerfG, Beschluss vom 29.02.2012, 1 BvR 2883/11). - LAG München, 21.11.2012 - 8 Sa 627/12
Verhaltensbedingte Kündigung, Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung
Die Formulierungen stellen keine durch Elemente der Stellungnahme und des Dafürhaltens geprägte Werturteile dar, die dem Schutz unterfallen würden (vgl. nur BVerfG, Kammerbeschluss vom 29.02.2012 - 1 BvR 2883/11, NJW-RR 2012, 1002-1003, Juris). - BayObLG, 07.09.2020 - 206 StRR 220/20
Kollektive Beleidigung einer Polizeidienststelle
Befindet sich jemand im sogenannten "Kampf ums Recht", ist es ihm zur plastischen Darstellung seiner Position grundsätzlich erlaubt, starke und eindringliche Ausdrücke zu benutzen, ohne jedes Wort auf die Waagschale legen zu müssen (BVerfG, Beschluss vom 29. Februar 2012, 1 BvR 2883/11, NJW-RR 2012, 1002 Rn. 16). - LAG Hessen, 19.06.2020 - 10 Sa 69/20
Rechtsstellung eines Schwerbehindertenbewerbers im Rahmen einer …
Wie die Arbeitgeberin im weiteren Prozess auch klarstellte, ist ein solcher Prozessvortrag als zulässig bei dem "Kampf um das Recht" anzusehen (vgl. BVerfG 29. Februar 2012 - 1 BvR 2883/11 - Rn. 14, NJW-RR 2012, 1002) . - LG Halle, 11.04.2017 - 4 O 182/17
Unterlassungsanspruch: Einordnung von harscher Kritik am behördlichen Verhalten …
Befindet sich die sich äußernde Person im "Kampf ums Recht", ist es ihr nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts grundsätzlich erlaubt, auch starke und eindringliche Ausdrücke zu benutzen, um seine Rechtsposition zu unterstreichen, ohne jedes Wort auf die Waagschale legen zu müssen (…so etwa in jüngerer Vergangenheit BVerfG, Kammerbeschluss vom 28. Juli 2014, 1 BvR 482/13, Rn. 13; BVerfG, Kammerbeschluss vom 29. Februar 2012, 1 BvR 2883/11, Rn. 15). - BayObLG, 02.10.2020 - 206 StRR 333/20
Schuldspruch, Hauptverhandlung, Revision, Meinungsfreiheit, Angeklagte, …