Rechtsprechung
   BGH, 30.05.2012 - AnwZ (Brfg) 3/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,17265
BGH, 30.05.2012 - AnwZ (Brfg) 3/12 (https://dejure.org/2012,17265)
BGH, Entscheidung vom 30.05.2012 - AnwZ (Brfg) 3/12 (https://dejure.org/2012,17265)
BGH, Entscheidung vom 30. Mai 2012 - AnwZ (Brfg) 3/12 (https://dejure.org/2012,17265)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,17265) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Abs 3 FAO, § 5 Abs 1 Buchst g FAO, § 6 FAO, § 14 FAO
    Verleihungsvoraussetzungen für die Bezeichnung Fachanwalt für Insolvenzrecht: Berücksichtigungsfähigkeit von praktischen Tätigkeiten als Insolvenzverwalter und theoretischen Kenntnissen durch Veröffentlichungen in Fachzeitschriften; Notwendigkeit eines Fachgespräches

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit eines Nachweises der für einen Fachanwaltstitel notwendigen theoretischen Kenntnisse ohne Nachweis des Besuches eines Fachanwaltskurses

  • Anwaltsblatt

    FAO §§ 4, 5, 6, 7, 14
    Fachanwalt: Wenn die Papierform reicht, kein Fachgespräch

  • rewis.io

    Verleihungsvoraussetzungen für die Bezeichnung Fachanwalt für Insolvenzrecht: Berücksichtigungsfähigkeit von praktischen Tätigkeiten als Insolvenzverwalter und theoretischen Kenntnissen durch Veröffentlichungen in Fachzeitschriften; Notwendigkeit eines Fachgespräches

  • BRAK-Mitteilungen (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Fachgespräch bei unzureichendem Erwerb von Kenntnissen außerhalb eines Lehrgangs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FAO § 7; FAO § 14
    Möglichkeit eines Nachweises der für einen Fachanwaltstitel notwendigen theoretischen Kenntnisse ohne Nachweis des Besuches eines Fachanwaltskurses

  • datenbank.nwb.de

    Verleihungsvoraussetzungen für die Bezeichnung Fachanwalt für Insolvenzrecht: Berücksichtigungsfähigkeit von praktischen Tätigkeiten als Insolvenzverwalter und theoretischen Kenntnissen durch Veröffentlichungen in Fachzeitschriften; Notwendigkeit eines Fachgespräches

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Antrag auf Fachanwaltstitel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltverein.de (Kurzinformation)

    Fachanwalt werden: Die Papierform zählt

Besprechungen u.ä.

  • BRAK-Mitteilungen (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Fachgespräch bei unzureichendem Erwerb von Kenntnissen außerhalb eines Lehrgangs

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 1525
  • AnwBl 2012, 924
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 23.09.2002 - AnwZ (B) 40/01

    Überprüfung der Qualifikation eines Fachanwalts-Bewerbers durch den Fachausschuß

    Auszug aus BGH, 30.05.2012 - AnwZ (Brfg) 3/12
    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung zu § 7 FAO in der bis zum 31. Dezember 2002 gültigen Fassung die Auffassung vertreten, dass Gegenstand eines Fachgesprächs nur die Rechtsgebiete sein können, in denen der Nachweis der in den §§ 4, 5 FAO geforderten Kenntnisse und Erfahrungen anhand der eingereichten Unterlagen noch nicht geführt ist; hat der Antragsteller ausreichende Unterlagen (§ 6 FAO) vorgelegt, ist für ein Fachgespräch kein Raum (vgl. Senatsbeschlüsse vom 23. September 2002 - AnwZ (B) 40/01, BRAK-Mitt. 2003, 25, 26 ff. und 7. März 2005 - AnwZ (B) 11/04, BRAK-Mitt. 2005, 123 f. m.w.N.; siehe auch Senatsbeschluss vom 21. Juni 1999 - AnwZ (B) 91/98, BGHZ 142, 97, 99 m.w.N. zu § 10 RAFachBezG).

    Das Fachgespräch tritt damit nicht als eigenständige Prüfung der fachlichen Qualifikation des Bewerbers neben die in der FAO geforderten Nachweise, sondern hat Bedeutung nur als ergänzende Beurteilungsgrundlage für die Fälle, in denen die schriftlichen Unterlagen nicht ausreichen, der Nachweis im Rahmen eines Fachgesprächs aber noch aussichtsreich erscheint (Senatsbeschluss vom 23. September 2002, aaO S. 27).

  • BGH, 07.03.2005 - AnwZ (B) 11/04

    Zulässigkeit der Erstreckung des Fachgesprächs auf das gesamte Fachgebiet;

    Auszug aus BGH, 30.05.2012 - AnwZ (Brfg) 3/12
    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung zu § 7 FAO in der bis zum 31. Dezember 2002 gültigen Fassung die Auffassung vertreten, dass Gegenstand eines Fachgesprächs nur die Rechtsgebiete sein können, in denen der Nachweis der in den §§ 4, 5 FAO geforderten Kenntnisse und Erfahrungen anhand der eingereichten Unterlagen noch nicht geführt ist; hat der Antragsteller ausreichende Unterlagen (§ 6 FAO) vorgelegt, ist für ein Fachgespräch kein Raum (vgl. Senatsbeschlüsse vom 23. September 2002 - AnwZ (B) 40/01, BRAK-Mitt. 2003, 25, 26 ff. und 7. März 2005 - AnwZ (B) 11/04, BRAK-Mitt. 2005, 123 f. m.w.N.; siehe auch Senatsbeschluss vom 21. Juni 1999 - AnwZ (B) 91/98, BGHZ 142, 97, 99 m.w.N. zu § 10 RAFachBezG).

    Diese Rechtsprechung gilt - bei verfassungskonformer Auslegung der Bestimmung - weiterhin auch für die ab 1. Januar 2003 geltende Neufassung des § 7 FAO (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 7. März 2005, aaO S. 124 und vom 6. März 2006 - AnwZ (B) 36/05, NJW 2006, 1513 Rn. 32).

  • BGH, 21.07.2008 - AnwZ (B) 62/07

    Fachliche Überprüfung der Bewertung der im Fachlehrgang angefertigten Klausuren;

    Auszug aus BGH, 30.05.2012 - AnwZ (Brfg) 3/12
    Im Übrigen hat der Senat in der Folgezeit ausdrücklich Fachgespräche bei Defiziten im Nachweis theoretischer Kenntnisse im Anwendungsbereich des § 4 Abs. 3 FAO für zulässig erachtet (vgl. Beschluss vom 21. Juli 2008 - AnwZ (B) 62/07, AnwBl. 2008, 711, 712; siehe zur Ersetzung auch Beschluss vom 25. Februar 2008 - AnwZ (B) 14/07, NJW-RR 2008, 927 Rn. 7 ff.).

    Er hat lediglich im Hinblick auf die begrenzte - nicht eigenständige, sondern nur ergänzende - Funktion des Fachgesprächs (s.o.) deutlich gemacht, dass ein solches zum Nachweis nicht in Betracht kommt, wenn die vom Antragsteller im Rahmen des § 4 Abs. 3 FAO vorgelegten Unterlagen in wesentlichen Teilen unzureichend sind und deshalb kein partieller Klärungsbedarf besteht (Beschluss vom 21. Juli 2008, aaO).

  • BGH, 21.11.1994 - AnwZ (B) 46/94
    Auszug aus BGH, 30.05.2012 - AnwZ (Brfg) 3/12
    Nach der Senatsrechtsprechung sind demgegenüber zum Nachweis dieser Kenntnisse alle geeigneten Beweismittel und Erkenntnisquellen zu berücksichtigen; dementsprechend kann es auch genügen, wenn ein Antragsteller auf seine berufliche Tätigkeit zurückgreift und aussagekräftige, mit entsprechendem theoretischen Niveau bearbeitete Schriftsätze bzw. Aktenauszüge oder sonstige Arbeitsnachweise vorlegt, aus denen sich die notwendigen Kenntnisse ableiten lassen (vgl. Senatsbeschluss vom 21. November 1994 - AnwZ (B) 46/94, BRAK-Mitt. 1995, 73, 75 zur mit § 7 Abs. 3 FAO inhaltsgleichen Vorgängerregelung in § 8 Abs. 3 RAFachBezG; ferner Senatsbeschluss vom 19. Juni 2000 - AnwZ (B) 59/99, NJW 2000, 3648, 3649).
  • BGH, 21.06.1999 - AnwZ (B) 91/98

    Nachweis der besonderen Kenntnisse als Fachanwalt für Steuerrecht nach Abschluß

    Auszug aus BGH, 30.05.2012 - AnwZ (Brfg) 3/12
    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung zu § 7 FAO in der bis zum 31. Dezember 2002 gültigen Fassung die Auffassung vertreten, dass Gegenstand eines Fachgesprächs nur die Rechtsgebiete sein können, in denen der Nachweis der in den §§ 4, 5 FAO geforderten Kenntnisse und Erfahrungen anhand der eingereichten Unterlagen noch nicht geführt ist; hat der Antragsteller ausreichende Unterlagen (§ 6 FAO) vorgelegt, ist für ein Fachgespräch kein Raum (vgl. Senatsbeschlüsse vom 23. September 2002 - AnwZ (B) 40/01, BRAK-Mitt. 2003, 25, 26 ff. und 7. März 2005 - AnwZ (B) 11/04, BRAK-Mitt. 2005, 123 f. m.w.N.; siehe auch Senatsbeschluss vom 21. Juni 1999 - AnwZ (B) 91/98, BGHZ 142, 97, 99 m.w.N. zu § 10 RAFachBezG).
  • BGH, 19.06.2000 - AnwZ (B) 59/99

    Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse zur Führung einer

    Auszug aus BGH, 30.05.2012 - AnwZ (Brfg) 3/12
    Nach der Senatsrechtsprechung sind demgegenüber zum Nachweis dieser Kenntnisse alle geeigneten Beweismittel und Erkenntnisquellen zu berücksichtigen; dementsprechend kann es auch genügen, wenn ein Antragsteller auf seine berufliche Tätigkeit zurückgreift und aussagekräftige, mit entsprechendem theoretischen Niveau bearbeitete Schriftsätze bzw. Aktenauszüge oder sonstige Arbeitsnachweise vorlegt, aus denen sich die notwendigen Kenntnisse ableiten lassen (vgl. Senatsbeschluss vom 21. November 1994 - AnwZ (B) 46/94, BRAK-Mitt. 1995, 73, 75 zur mit § 7 Abs. 3 FAO inhaltsgleichen Vorgängerregelung in § 8 Abs. 3 RAFachBezG; ferner Senatsbeschluss vom 19. Juni 2000 - AnwZ (B) 59/99, NJW 2000, 3648, 3649).
  • BGH, 06.03.2006 - AnwZ (B) 36/05

    Gewichtung der Fälle für die Erlangung der Fachanwalts-Qualifikation; Begriff des

    Auszug aus BGH, 30.05.2012 - AnwZ (Brfg) 3/12
    Diese Rechtsprechung gilt - bei verfassungskonformer Auslegung der Bestimmung - weiterhin auch für die ab 1. Januar 2003 geltende Neufassung des § 7 FAO (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 7. März 2005, aaO S. 124 und vom 6. März 2006 - AnwZ (B) 36/05, NJW 2006, 1513 Rn. 32).
  • BGH, 16.04.2007 - AnwZ (B) 31/06

    Begriff der Fallbearbeitung bei der Erlangung der Fachanwaltsbezeichnung für

    Auszug aus BGH, 30.05.2012 - AnwZ (Brfg) 3/12
    Soweit die Beklagte aus bestimmten Formulierungen des Senatsbeschlusses vom 16. April 2007 (AnwZ (B) 31/06, BRAK-Mitt. 2007, 166 Rn. 11 ff.) ableiten möchte, dass im vorliegenden Fall im Rahmen des § 4 Abs. 3 FAO eine Ersetzung des fehlenden Nachweises theoretischer Kenntnisse in einzelnen Teilbereichen des § 14 FAO durch ein Fachgespräch unmöglich sei, ist dies unzutreffend.
  • BGH, 25.02.2008 - AnwZ (B) 14/07

    Ermessen des Ausschusses bei der Auswahl der Themen für das Fachgespräch für die

    Auszug aus BGH, 30.05.2012 - AnwZ (Brfg) 3/12
    Im Übrigen hat der Senat in der Folgezeit ausdrücklich Fachgespräche bei Defiziten im Nachweis theoretischer Kenntnisse im Anwendungsbereich des § 4 Abs. 3 FAO für zulässig erachtet (vgl. Beschluss vom 21. Juli 2008 - AnwZ (B) 62/07, AnwBl. 2008, 711, 712; siehe zur Ersetzung auch Beschluss vom 25. Februar 2008 - AnwZ (B) 14/07, NJW-RR 2008, 927 Rn. 7 ff.).
  • BVerfG, 22.10.2014 - 1 BvR 1815/12

    Verpflichtung zum Neuerwerb einer Fachanwaltsbezeichnung bei Wiederzulassung zur

    Schon zur erstmaligen Erteilung der Befugnis hatte die Beschwerdeführerin in dem vorgeschriebenen formalisierten Verfahren (vgl. BGH, Beschluss vom 7. März 2005 - AnwZ 11/04 -, NJW 2005, S. 2082 ; Beschluss vom 30. Mai 2012 - AnwZ 3/12 -, NJW-RR 2012, S. 1525) nachgewiesen, dass sie während ihrer Tätigkeit als Rechtsanwältin auf dem betreffenden Rechtsgebiet, hier des Verwaltungsrechts, die besonderen Kenntnisse und Erfahrungen erworben hat, die für eine Fachanwaltsbezeichnung nach § 43c BRAO in Verbindung mit den einschlägigen Bestimmungen der Fachanwaltsordnung notwendig sind.
  • BGH, 10.03.2014 - AnwZ (Brfg) 58/12

    Verleihung der Bezeichnung "Fachanwalt für Arbeitsrecht": Anforderungen an

    Das Fachgespräch tritt damit nicht als zusätzliche Prüfung der fachlichen Qualifikation des Bewerbers neben die in der Fachanwaltsordnung geforderten Nachweise; hat ein Antragsteller ausreichende Unterlagen (§ 6 FAO) vorgelegt, ist für ein Fachgespräch kein Raum (st. Rspr.; vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 7. März 2005 - AnwZ (B) 11/04, BRAK-Mitt. 2005, 123 f., vom 6. März 2006 - AnwZ (B) 36/05, aaO Rn. 32 und vom 30. Mai 2012 - AnwZ (Brfg) 3/12, NJW-RR 2012, 1525 Rn. 6 m.w.N.).

    Während der Erwerb besonderer theoretischer Kenntnisse nach § 4 Abs. 1 FAO nur "in der Regel" den Besuch eines fachanwaltsspezifischen Lehrgangs voraussetzt (zur Frage der Durchführung eines Fachgesprächs im Rahmen des alternativen Nachweises nach § 4 Abs. 3 FAO vgl. Senatsbeschluss vom 30. Mai 2012, aaO), sind die Fallzahlen in § 5 FAO vom Satzungsgeber absolut formuliert.

  • BGH, 16.12.2013 - AnwZ (Brfg) 29/12

    Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung für Arbeitsrecht: Verfassungsmäßigkeit des

    Nach der ständigen Senatsrechtsprechung tritt das Fachgespräch damit jedoch nicht als zusätzliche Prüfung der fachlichen Qualifikation des Bewerbers neben die in der Fachanwaltsordnung geforderten Nachweise; hat ein Antragsteller ausreichende Unterlagen (§ 6 FAO) vorgelegt, ist für ein Fachgespräch kein Raum (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 7. März 2005 - AnwZ (B) 11/04, BRAK-Mitt. 2005, 123 f., vom 6. März 2006 - AnwZ (B) 36/05, NJW 2006, 1513 Rn. 32 und vom 30. Mai 2012 - AnwZ (Brfg) 3/12, BRAK-Mitt. 2012, 243 Rn. 6).

    Während der Erwerb besonderer theoretischer Kenntnisse nach § 4 Abs. 1 FAO nur "in der Regel" den Besuch eines fachanwaltsspezifischen Lehrgangs voraussetzt (zur Frage der Durchführung eines Fachgesprächs im Rahmen des alternativen Nachweises nach § 4 Abs. 3 FAO vgl. Senat, Urteil vom 30. Mai 2012, aaO), sind die Fallzahlen in § 5 FAO vom Satzungsgeber absolut formuliert.

  • BGH, 10.03.2014 - AnwZ (Brfg) 60/12

    Fachanwaltserwerb im Bau- und Architektenrecht: Durchführung eines Fachgesprächs

    Während der Erwerb besonderer theoretischer Kenntnisse nach § 4 Abs. 1 FAO nur "in der Regel" den Besuch eines fachanwaltsspezifischen Lehrgangs voraussetzt (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 30. Mai 2012 - AnwZ (Brfg) 3/12, BRAK-Mitt. 2012, 243 Rn. 6), sind die Fallzahlen in § 5 FAO vom Satzungsgeber absolut vorgegeben.

    Jedoch war angesichts der zwingenden Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 Buchst. l FAO (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Mai 2012 - AnwZ (Brfg) 3/12, aaO) für ein Fachgespräch zu dem angestrebten Zweck kein Raum.

  • BGH, 21.01.2016 - AnwZ (Brfg) 55/15

    Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung: Nachweis theoretischer Kenntnisse

    Es hat Bedeutung nur als ergänzende Beurteilungsgrundlage für die Fälle, in denen die schriftlichen Unterlagen nicht ausreichen, der Nachweis im Rahmen eines Fachgesprächs aber noch aussichtsreich erscheint (Senat, Beschluss vom 30. Mai 2012 - AnwZ (Brfg) 3/12, NJW-RR 2012, 1525 Rn. 6 mwN).

    Zwar können Fachgespräche bei Defiziten im Nachweis theoretischer Kenntnisse im Anwendungsbereich des § 4 Abs. 3 FAO zulässig sein (vgl. Senat, Beschlüsse vom 30. Mai 2012 aaO und vom 21. Juli 2008 - AnwZ (B) 62/07, NJW 2008, 3496 Rn. 16).

  • BGH, 05.03.2013 - AnwZ (Brfg) 3/12

    Auswirkungen eines Vergleichs der Parteien bzgl. der Führung der Bezeichnung

    Der Senat hat mit Beschluss vom 30. Mai 2012 (AnwBl. 2012, 924) den Antrag der Beklagten, der sich gegen die Verpflichtung zur Durchführung eines Fachgesprächs richtete, abgelehnt und auf den Antrag des Klägers dessen Berufung wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des Urteils (§ 112e Satz 2 BRAO, § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) zugelassen.
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 21.08.2015 - 1 AGH 11/14

    Fachanwalt muss nachgewiesene besondere theoretische Kenntnisse im Fachgebiet

    Dies gilt aber nur in Fällen, in denen die schriftlichen Unterlagen nach § 6 FAO noch nicht genügen, das Gelingen eines Nachweises im Rahmen eines Fachgesprächs aber durchaus aussichtsreich erscheint (BGH, Beschl. vom 30.05.2012 - BRAK-Mitt. 2012, 243 Tz.6).
  • AGH Bayern, 16.12.2013 - BayAGH III - 4 - 1/13

    Fachanwaltschaften: Besondere praktische Erfahrungen im Arbeitsrecht

    11 Die Voraussetzungen für die Durchführung eines Fachgespräches gemäß § 7 FAO waren damit gegeben (vgl. BGH vom 30.05.2012 - AnwZ (Brfg) 3/12).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht