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   OLG Nürnberg, 10.04.2012 - 3 U 2318/11   

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https://dejure.org/2012,9697
OLG Nürnberg, 10.04.2012 - 3 U 2318/11 (https://dejure.org/2012,9697)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 10.04.2012 - 3 U 2318/11 (https://dejure.org/2012,9697)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 10. April 2012 - 3 U 2318/11 (https://dejure.org/2012,9697)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Zuständigkeit deutscher Gericht für eine Schadensersatzklage gegen eine italienische Kfz-Haftpflichtversicherung wegen eines Kfz-Unfalls in Italien

  • IWW
  • unalex.eu

    Art. 9 Brüssel I-VO
    Gerichtsstand für Klagen gegen den Versicherer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 1178
  • NZV 2013, 32
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 13.12.2007 - C-463/06

    DAS OPFER EINES VERKEHRSUNFALLS KANN VOR DEM GERICHT DES ORTES SEINES WOHNSITZES

    Auszug aus OLG Nürnberg, 10.04.2012 - 3 U 2318/11
    Der EuGH hat in seiner Entscheidung vom 13.12.2007, Az. C-463/06 = NJW 2008, 819 auf Vorlage des Bundesgerichtshofs unmissverständlich klargestellt, dass diese Verpflichtung, einen Direktanspruch zu normieren, zu nichts anderem dienen soll, als die in Art. 11 Abs. 2 EuGVVO vorgesehene Möglichkeit einer Direktklage gegen den Versicherer beim Heimatgericht des Geschädigten zu ermöglichen.
  • LG Nürnberg-Fürth, 20.10.2011 - 8 O 8697/10

    Verkehrsunfall im europäischen Ausland: Internationale Zuständigkeit bei Klage

    Auszug aus OLG Nürnberg, 10.04.2012 - 3 U 2318/11
    Die Berufung der Beklagten gegen das Zwischenurteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 20. Oktober 2011, Az. 8 O 8697/10, wird zurückgewiesen.
  • AG Köln, 29.04.2014 - 268 C 89/11

    Schadensersatz nach Unfall in Italien - inländischer Gerichtsstand -

    In gleicher Weise versteht das Gericht auch die Entscheidung des OLG Nürnberg, NJW-RR 2012, 1178 sowie die dort zitierte Entscheidung des italienischen Kassationshofs vom 05.05.2006.
  • LG Nürnberg-Fürth, 16.01.2013 - 8 O 4100/12

    Verkehrsunfall in Italien: Schadensersatzansprüche nach italienischem Recht

    Insbesondere besteht aufgrund der in Art. 3 der Richtlinie 2000/26/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.05.2000 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, und zur Änderung der Richtlinien 73/239/EWG und 88/357/EWG des Rates (4. Kraftfahrzeughaftpflicht-Richtlinie) enthaltenen Verpflichtung in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, mithin auch in Italien, ein Direktanspruch des Geschädigten gegen den Haftpflichtversicherer des Schädigers (siehe auch OLG Nürnberg, NJW-RR 2012, 1178).
  • OLG Saarbrücken, 16.01.2014 - 4 U 429/12

    Auslandsunfall: Voraussetzungen für den Ersatz des Verdienst- bzw.

    Das gilt ohne Unterschied auch für die Klage eines Unternehmers (vgl. OLG Nürnberg NZV 2013, 32).
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