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   OLG Koblenz, 07.06.2013 - 3 W 295/13   

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https://dejure.org/2013,12171
OLG Koblenz, 07.06.2013 - 3 W 295/13 (https://dejure.org/2013,12171)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 07.06.2013 - 3 W 295/13 (https://dejure.org/2013,12171)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 07. Juni 2013 - 3 W 295/13 (https://dejure.org/2013,12171)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Zwangsvollstreckung: Voraussetzungen für die Erteilung einer zweiten vollstreckbaren Ausfertigung des Titels

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Erteilung einer zweiten vollstreckbaren Ausfertigung eines Versäumnisurteils

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 733
    Voraussetzungen der Erteilung einer zweiten vollstreckbaren Ausfertigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann wird eine zweite vollstreckbare Ausfertigung erteilt?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zip-online.de (Leitsatz)

    Zur Erteilung einer zweiten vollstreckbaren Ausfertigung eines Titels

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 1019
  • ZIP 2013, 1252 (Ls.)
  • MDR 2013, 876
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Celle, 24.11.2008 - 4 W 149/08

    Voraussetzungen der Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.06.2013 - 3 W 295/13
    Eine weitere vollstreckbare Ausfertigung ist nur in Ausnahmefällen zu erteilen (in Anknüpfung an OLG Celle, Beschluss vom 24. November 2008, 4 W 149/08, MDR 2009, 827; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 7. Dezember 1987, 3 W 145/87, JurBüro 1989, 869).

    Demgegenüber dürfen die berechtigten überwiegenden Interessen des Schuldners nicht verletzt bzw. gefährdet werden Eine weitere vollstreckbare Ausfertigung ist nur in Ausnahmefällen zu erteilen (OLG Celle, Beschluss vom 24.11.2008 - 4 W 149/08 - MDR 2009, 827 f.; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 07.12.1987 - 3 W 145/87 - JurBüro 1989, 869 f.; Zöller / Stöber, aaO, Rn. 9 m.w.N. ).

  • OLG Zweibrücken, 07.12.1987 - 3 W 145/87

    Weitere vollstreckbare Ausfertigung; Interessenverletzung; Schuldner; Erteilung

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.06.2013 - 3 W 295/13
    Eine weitere vollstreckbare Ausfertigung ist nur in Ausnahmefällen zu erteilen (in Anknüpfung an OLG Celle, Beschluss vom 24. November 2008, 4 W 149/08, MDR 2009, 827; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 7. Dezember 1987, 3 W 145/87, JurBüro 1989, 869).

    Demgegenüber dürfen die berechtigten überwiegenden Interessen des Schuldners nicht verletzt bzw. gefährdet werden Eine weitere vollstreckbare Ausfertigung ist nur in Ausnahmefällen zu erteilen (OLG Celle, Beschluss vom 24.11.2008 - 4 W 149/08 - MDR 2009, 827 f.; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 07.12.1987 - 3 W 145/87 - JurBüro 1989, 869 f.; Zöller / Stöber, aaO, Rn. 9 m.w.N. ).

  • LAG Hamm, 26.01.2017 - 12 Ta 767/16

    Klauselerinnerung; Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung

    Als zusätzliches Interesse für die Erteilung einer zweiten vollstreckbaren Ausfertigung wird nach einhelliger Meinung der Verlust der ersten Ausfertigung angesehen (vgl. nur Gaul/Schilken/Becker-Eberhard, aaO § 16 Rn 140; Zöller-Stöber, 31. Auflage 2016, § 733 ZPO Rn 5; OLG Koblenz, 07.06.2013 - 3 W 295/13, juris; OLG Düsseldorf, 19.10.2012 - 7 W 56/12, juris).
  • OLG Karlsruhe, 14.02.2019 - 9 W 48/18

    Zwangsvollstreckungssache: Rechtsmittel gegen die Erteilung einer weiteren

    In der vom Schuldner zitierten Entscheidung des OLG Koblenz (NJW-RR 2013, 1019) spielte die Rückgabe des Schuldtitels nur deshalb eine Rolle, weil sie in einem Zusammenhang mit einer vorausgegangenen vergleichsweisen Einigung über die titulierte Forderung stand.
  • LG Fulda, 29.12.2021 - 5 T 202/21

    Gläubiger bekommt weitere Ausfertigung des Titels ohne Vollbeweis!

    Nach einhelliger Meinung hat die Erteilung einer weiteren Ausfertigung dann zu erfolgen, wenn der Gläubiger ein zusätzliches Interesse hieran hat und keine überwiegenden berechtigten Interessen des Schuldners entgegenstehen (siehe etwa OLG Koblenz, NJW-RR 2013, 1019, zitiert nach beck-online).
  • VGH Bayern, 27.10.2022 - 8 C 22.334

    Vollstreckung der Einräumung eines Geh- und Fahrtrechts

    Ob die Erteilung der weiteren Vollstreckungsklausel auf einer fehlerfreien Abwägung der berechtigten Schuldner- und Gläubigerinteressen beruht (vgl. dazu näher OLG Koblenz, B.v. 7.6.2013 - 3 W 295/13 - NJW-RR 2013, 1019 = juris Rn. 6; OLG Saarbrücken, B.v. 15.5.2007 - 5 W 74/07 u.a. - MDR 2008, 48 = juris Rn. 17 ff.; Lackmann in Musielak/Voit, ZPO, 19. Aufl. 2022, § 733 Rn. 6), ist nicht Gegenstand der Prüfung im Vollstreckungsverfahren (vgl. oben Rn. 25).
  • LG Leipzig, 30.10.2014 - 4 T 606/14

    Erteilung einer zweiten vollstreckbaren Ausfertigung durch Glaubhaftmachung des

    Ein entsprechendes Interesse wird insbesondere dann angenommen, wenn der erste Titel verlorengegangen ist (siehe etwa OLG Koblenz, Beschluss vom 07.06.2013, Az.: 3 W 295/13 ; OLG Düsseldorf, a.a.O.).
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