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Rechtsprechung
   OLG München, 20.02.2013 - 34 Wx 439/12   

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https://dejure.org/2013,2502
OLG München, 20.02.2013 - 34 Wx 439/12 (https://dejure.org/2013,2502)
OLG München, Entscheidung vom 20.02.2013 - 34 Wx 439/12 (https://dejure.org/2013,2502)
OLG München, Entscheidung vom 20. Februar 2013 - 34 Wx 439/12 (https://dejure.org/2013,2502)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Deutsches Notarinstitut

    WEG §10 Abs. 3, §13 Abs. 2; BGB §167
    Pflicht des Grundbuchamts zur Ablehnung einer Eintragung bei sicherer Kenntnis vom Missbrauch einer Vollmacht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfahren des Grundbuchamts bei sicherer Kenntnis vom Missbrauch einer im Außenverhältnis unbeschränkten Vollmacht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 167 WEG § 10 Abs. 3
    Verfahren des Grundbuchamts bei sicherer Kenntnis vom Missbrauch einer im Außenverhältnis unbeschränkten Vollmacht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kenntnis von Vollmachtsmissbrauch: Ablehnung der Eintragung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ablehnung einer Grundbucheintragung bei evidenter Vollmachtsüberschreitung! (IMR 2013, 1097)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 1174
  • FGPrax 2013, 111
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 24.06.1993 - 2Z BR 56/93

    Teilungserklärung, Änderung, Vollmacht

    Auszug aus OLG München, 20.02.2013 - 34 Wx 439/12
    Der Senat nimmt Bezug auf die gefestigte Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (vgl. BayObLGZ 1993, 259; 1998, 255).

    § 888 Abs. 1 BGB ist in diesem Fall aus den in der Entscheidung vom 24.6.1993 dargelegten Gründen (BayObLGZ 1993, 259/262) nicht anwendbar.

  • BGH, 28.04.1961 - V ZB 17/60

    Begriff des Gesamtvermögensgeschäfts

    Auszug aus OLG München, 20.02.2013 - 34 Wx 439/12
    Zutreffend und unbestritten ist jedenfalls der Ausgangspunkt jener Entscheidung, wonach das Grundbuchamt aufgrund des Legalitätsprinzips durch seine mit den formellen Regeln übereinstimmende Eintragungstätigkeit nicht bewusst daran mitwirken darf, das Grundbuch unrichtig zu machen (vgl. BGHZ 35, 135/139 f.; Bay ObLGZ 1967, 13; Schöner/Stöber Grundbuchrecht 15. Aufl. Rn. 209; Wilsch NZM 2007, 909/910).
  • OLG München, 13.06.2006 - 32 Wx 79/06

    Unwirksamkeit abredewidriger Erklärung trotz unbeschränkter Vollmacht

    Auszug aus OLG München, 20.02.2013 - 34 Wx 439/12
    c) Das Amtsgericht verweist in seiner Vorlage u.a. auf die Rechtsprechung des damals für Grundbuchsachen zuständigen 32. Zivilsenats (Beschluss vom 13.6.2006, 32 Wx 079/06 = DNotZ 2007, 41), wonach eine im Außenverhältnis unbeschränkte Vollmacht den Bevollmächtigten nicht zur Abgabe von Erklärungen gegenüber dem Grundbuchamt berechtigt, die ihm durch eine interne Abrede mit dem Vollmachtgeber in derselben Urkunde untersagt sind, wenn evident ist, dass dem Vollmachtgeber durch die Erklärung ein Vermögensschaden entsteht.
  • OLG München, 07.11.2012 - 34 Wx 208/12

    Grundbuchverfahrensrecht: Wirksamkeit einer im Außenverhältnis unbeschränkten

    Auszug aus OLG München, 20.02.2013 - 34 Wx 439/12
    Anhaltspunkte für eine Unwirksamkeit dieser Vollmacht bestehen nicht (vgl. zuletzt Senat vom 7.11.2012, 34 Wx 208/12, bei juris).
  • BayObLG, 15.10.1998 - 2Z BR 42/98

    Änderung der Gemeinschaftsordnung nach Eintragung einer Auflassungsvormerkung für

    Auszug aus OLG München, 20.02.2013 - 34 Wx 439/12
    Der Senat nimmt Bezug auf die gefestigte Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (vgl. BayObLGZ 1993, 259; 1998, 255).
  • BayObLG, 12.09.2002 - 2Z BR 75/02

    Auslegung der Vollmacht zur Änderung der Teilungserklärung samt

    Auszug aus OLG München, 20.02.2013 - 34 Wx 439/12
    Angesichts der Bindungen im Innenverhältnis liegt trotz der Unbeschränktheit im Außenverhältnis bei der konkret vorliegenden Vertragsgestaltung jedenfalls kein offensichtlicher Verstoß gegen § 308 Nr. 4 BGB vor (siehe auch dazu Senat vom 7.11.2012; ferner BayObLGZ 2002, 296).
  • BGH, 19.09.2019 - V ZB 119/18

    Amtspflichten des Notars im Rahmen der Vollziehung beurkundeter

    Dies wird von der neueren obergerichtlichen Rechtsprechung auch nicht beanstandet (vgl. OLG München, FGPrax 2013, 111, 112; NZM 2015, 632 Rn. 27).
  • OLG München, 04.02.2016 - 34 Wx 396/15

    Zulässige Bezugnahme auf einen Lageplan bei der Bezeichnung eines

    In dem Bauträgervertrag für die Wohnung Nr. 1 - andere liegen dem Senat nicht vor - findet sich eine entsprechende, nach außen hin - gegenüber dem Grundbuchamt - unbeschränkte, nicht offensichtlich unwirksame (BayObLG OLG-Report 2003, 149) Abänderungsvollmacht (§ 11 Nr. 2 a) mit internen Bindungen ("...soweit das Vertragsobjekt nicht wesentlich nachteilig berührt wird und dessen jeweiligem Eigentümer keine wesentlichen zusätzlichen Verpflichtungen auferlegt werden ..."), die nicht offensichtlich überschritten sind (siehe dazu Senat vom 20.2.2013, 34 Wx 439/12 = FGPrax 2013, 111).
  • OLG München, 29.07.2014 - 34 Wx 138/14

    Grundbuchverfahren: Prüfung des Widerrufs einer Bauträgervollmacht als

    Hierbei ist nicht allein entscheidend, dass die aus dem Text der Vollmacht ersichtlichen internen Schranken überschritten sind (Senat vom 20.2.2013 34 Wx 439/12 = FGPrax 2013, 111).

    Angesichts der Bindungen im Innenverhältnis - keine Berührung des eigenen Sondereigentums und der zur Sondernutzung zugewiesenen Gegenstände, keine "zusätzlichen Belastungen", Ausübung nur vor dem beurkundenden Notar, seinem Vertreter oder Amtsnachfolger, zeitliche Limitierung durch den Verlust des Eigentums an der letzten Einheit - liegt in der konkreten Vertragsgestaltung trotz der Unbeschränktheit im Außenverhältnis jedenfalls kein offensichtlicher Verstoß gegen § 308 Nr. 4 BGB vor (siehe Senat vom 20.2.2013, 34 Wx 439/12 = FGPrax 2013, 111/112; vom 7.11.2012, 34 Wx 208/12, vom 20.2.2013, 34 Wx 439/12, je bei juris; ferner BayObLGZ 2002, 296).

    Demgemäß hat auch dieser Senat bereits entschieden (Beschluss vom 20.2.2013, 34 Wx 439/12 = FGPrax 2013, 111).

  • OLG Köln, 18.05.2020 - 2 Wx 61/20

    Darf Grundbuchamt unbeschränkte Vorsorgevollmacht anzweifeln?

    Begründet wird diese Auffassung damit, dass das Grundbuchamt aufgrund des Legalitätsprinzips nicht bewusst daran mitwirken darf, das Grundbuch unrichtig zu machen (OLG München, FGPrax 2013, 111; FamRZ 2019, 868; Demharter, GBO, 31. Aufl., Einleitung Rn. 1).
  • OLG Düsseldorf, 02.09.2020 - 3 Wx 129/20

    Ablehnung Eigentumsumschreibungsantrag bei Missbrauch einer General- und

    Ist eine Vollmacht im Außenverhältnis unbeschränkt erteilt, so hat das Grundbuchamt eine Eintragung dennoch abzulehnen, wenn es - etwa aus ihm bekannten offensichtlichen und eindeutig gefassten internen Bindungsklauseln - sichere Kenntnis vom Missbrauch der Vollmacht hat (OLG München, a.a.O. und NJW-RR 2013, 1174 f., jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Weitergehend wird teilweise auch verlangt, dass dem Vollmachtgeber durch die Überschreitung der Innenverhältnisabrede (erkennbar) ein Vermögensschaden entsteht (32. Zivilsenat des OLG München FGPrax 2006, 201; offen dagegen der sodann für Grundbuchsachen zuständig gewordene 34. Zivilsenat des OLG München in NJW-RR 2013, 1174 ff.; einen erkennbaren Vermögensschaden verlangt auch Reetz in BeckOK, GBO, a.a.O., Stichwort, Vertretungsmacht Rn. 15, m.w.N.).

  • OLG München, 07.11.2018 - 34 Wx 395/17

    Bezeichnung eines offensichtlich nicht in absehbarer Zeit beibringbaren Mittels

    aa) Ist die Vollmacht - wie hier - im Außenverhältnis unbeschränkt erteilt, so hat das Grundbuchamt eine Eintragung dennoch abzulehnen, wenn es - etwa aus ihm bekannten offensichtlichen und eindeutig gefassten internen Bindungsklauseln - sichere Kenntnis vom Missbrauch der Vollmacht hat (Senat vom 20.2.2013, 34 Wx 439/12 = FGPrax 2013, 11).
  • OLG München, 21.10.2016 - 34 Wx 277/16

    Teilvollzug einer Teilungserklärungsänderung mit mehreren Regelungsgegenständen

    Mit Blick auf den das Grundbuchverfahren beherrschenden Legalitätsgrundsatz ist ein auch für das Grundbuchamt evidenter Vollmachtsmissbrauch im Eintragungsverfahren zu beachten (Senat vom 20.2.2013, 34 Wx 439/12 = FGPrax 2013, 111/112; OLG München - 32. Zivilsenat -, 32 Wx 79/06 = DNotZ 2007, 41/42 m. Anm. Munzig; MüKo/Schubert § 164 Rn. 226; Demharter § 20 Rn. 21 f.; Wilsch NZM 2007, 909).
  • OLG München, 27.01.2017 - 34 Wx 15/17

    Auslegung einer Vollmacht zur Veräußerung von Grundeigentum

    b) Selbst wenn die bezeichnete Passage als interne Beschränkung des im ersten Absatz umrissenen "weiten" rechtlichen Dürfens zu verstehen sein sollte, so ergibt jedenfalls die objektive Urkundenlage keine Evidenz der Vollmachtsüberschreitung und damit des Missbrauchs (vgl. Senat vom 20.2.2013, 34 Wx 439/12 = FGPrax 2013, 111/112).
  • OLG Zweibrücken, 12.03.2013 - 3 W 164/12

    Grundbuchverfahren: Widerlegung der Vermutung der Richtigkeit des Grundbuchs bei

    Dem Grundbuchamt ist es aufgrund des Legalitätsprinzips verwehrt, bewusst daran mitzuwirken, das Grundbuch unrichtig zu machen, selbst wenn dies durch eine mit den formellen Regeln übereinstimmende Eintragungstätigkeit erfolgen würde (OLG München, Beschluss vom 20.2.2013, 34 Wx 439/12).
  • OLG Köln, 03.03.2023 - 2 Wx 15/23

    Hindert der Vollmachtswiderruf den Vollzug einer Grundbucheintragung?

    Begründet wird diese Auffassung damit, dass das Grundbuchamt aufgrund des Legalitätsprinzips nicht bewusst daran mitwirken darf, das Grundbuch unrichtig zu machen (Senat, FGPrax 2020, 111; OLG München, FGPrax 2013, 111 ; FamRZ 2019, 868 ; OLG U., FGPrax 2020, 256; Demharter, GBO, 32. Aufl. 2021, Einleitung Rn. 1).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 22.03.2013 - I-3 Wx 240/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,5544
OLG Düsseldorf, 22.03.2013 - I-3 Wx 240/12 (https://dejure.org/2013,5544)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.03.2013 - I-3 Wx 240/12 (https://dejure.org/2013,5544)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. März 2013 - I-3 Wx 240/12 (https://dejure.org/2013,5544)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Bewilligung aller Wohnungseigentümer bei Eintragung einer Vormerkung zur Übertragung der Teilfläche eines den Eigentümern gemeinschaflich zustehenden Grundstücks

  • rechtsportal.de

    Eintragung einer Vormerkungzur Sicherung des Anspruchs auf Übertragung einer Teilfläche eines mehreren Wohnungseigentümern gemeinschaftlich zustehenden Grundstücks

  • ibr-online

    Gemeinsames Grundstück kann nur gemeinsam übertragen werden!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 1174
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 27.04.1995 - 2Z BR 31/95

    Eintragung eines Wegerechts an einem im gemeinschaftlichen Eigentum der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.03.2013 - 3 Wx 240/12
    Die Bewilligung muss sich jedoch auf die Gesamtheit der Wohnungs- und Teileigentumsrechte beziehen (vgl. BayObLG, RPfleger 1995, 455 f.).
  • BayObLG, 07.02.2002 - 2Z BR 166/01

    Keine Einzelvormerkung für Anspruch zu gesamten Grundstück der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.03.2013 - 3 Wx 240/12
    Der Senat hat bereits in seinem Beschluss vom 11.06.2012 darauf hingewiesen, dass das Grundbuchamt zu Recht davon ausgeht, dass der Anspruch auf Übertragung einer Teilfläche eines mehreren Wohnungseigentümern gemeinschaftlich zustehenden Grundstücks nur von allen Wohnungseigentümern gemeinsam erfüllt werden kann (BayObLG NJW-RR 2002, 884).
  • BGH, 13.10.2016 - V ZB 98/15

    Grundbuchsache: Aufhebung eines dinglichen Rechts mit bestehender

    So verhält es sich auch, wenn mehrere Personen Inhaber des von der Eintragung bzw. Löschung betroffenen Rechts sind, aber nur einige von ihnen die Bewilligung erklärt haben (vgl. BayObLGZ 1988, 229, 231 und MittBayNot 1995, 296, 297; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2013, 1174).
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