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   OLG Hamm, 15.03.2013 - I-9 U 187/12   

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OLG Hamm, 15.03.2013 - I-9 U 187/12 (https://dejure.org/2013,8970)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.03.2013 - I-9 U 187/12 (https://dejure.org/2013,8970)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. März 2013 - I-9 U 187/12 (https://dejure.org/2013,8970)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Verkehrssicherungspflicht, Baumarkt, Kassenzone

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundsätze zum Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Betreibers eines Supermarkts

  • kanzlei-kotz.de

    Verkehrssicherungspflichtverletzung: Sturzunfall im nassen Kassenbereich eines Baumarkts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    §§ 241 Abs. 2; 311 Abs. 2 Nr. 2 BGB
    Verkehrssicherungspflicht des Betreibers eines Supermarkts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Verkehrssicherungspflicht: Sturz im Baumarkt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Fußboden im Baumarkt und die Verkehrssicherungspflicht

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Verkehrssicherungspflicht: Regelmäßige Kontrollpflicht

  • lto.de (Kurzinformation)

    OLG Hamm zur Verkehrssicherungspflicht - Baumarktbetreiber muss Fußböden regelmäßig kontrollieren

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Baumarktbetreiber müssen die Fußböden ihrer Geschäftsräume regelmäßig kontrollieren

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Besondere Verkehrssicherungspflicht im Kassenbereich eines Baumarktes

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verkehrssicherungspflicht - Baumarktbetreiber müssen die Fußböden ihrer Geschäftsräume regelmäßig kontrollieren

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kassenbereich eines Baumarktes ist regelmäßig auf Verunreinigungen hin zu kontrollieren

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Verkehrssicherungspflicht - Im Kassenbereich gestürzt - Betreiber trägt Mitschuld

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wenn Kunde im Super- oder Baumarkt wegen verkehrswidrigen Zustands des Bodens stürzt - Wann haftet der Betreiber?

  • it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)

    Verkehrssicherungspflicht: Baumarktbetreiber müssen die Fußböden ihrer Geschäftsräume regelmäßig kontrollieren

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kassenbereich eines Baumarktes ist regelmäßig auf Verunreinigungen hin zu kontrollieren

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verkehrssicherungspflicht: Baumarktbetreiber müssen die Fußböden ihrer Geschäftsräume regelmäßig kontrollieren - Einzelhandelsunternehmen müssen schadloses Einkaufen für Kunden in ihren Geschäftsräumen sicherstellen

Besprechungen u.ä.

  • juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Zur Verkehrssicherungspflicht des Baumarktbetreibers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 1242
  • MDR 2013, 973
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (20)

  • OLG Köln, 24.07.2008 - 12 U 8/08

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Inhabers eines Ladenlokals; Verletzungen

    Auszug aus OLG Hamm, 15.03.2013 - 9 U 187/12
    Deshalb umfasst die rechtlich gebotene Verkehrssicherung lediglich die Maßnahmen, die ein umsichtiger und verständiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Mensch für notwendig und ausreichend hält, um andere vor Schäden zu bewahren (vgl. dazu BGH, NJW 2013, 48f; OLG Köln, VersR 2009, 233f; Grams, NZM 2011, 460ff).

    Es hat in den Grenzen des technisch Möglichen und wirtschaftlich Zumutbaren dafür zu sorgen, dass die Kunden durch die angebotene Ware und den Zustand der Geschäftsräume - insbesondere auch des Fußbodens - keine Schäden erleiden (OLG Köln, VersR 2009, 233f; OLG Köln, VersR 1997, 1113; Grams, a.a.O.).

    Als ausreichend wurde auch angesehen, wenn sich in einem Warenhaus ein mit der Ladensicherheit betrauter Mitarbeiter ständig dort aufhält und alle Mitarbeiter angewiesen sind, auf Verunreinigungen zu achten und diese zu beseitigen oder zu melden (OLG Köln, VersR 2009, 233f).

    Die generelle Anweisung an alle Mitarbeiter, auf Verunreinigungen insbesondere im Kassenbereich zu achten, ist nur dann ausreichend, wenn eine Person für die regelmäßige Kontrolle dieser Anweisung verantwortlich ist und diese auch in kurzen Abständen durchführt (ähnlich auch OLG Köln, VersR 2009, 233f; OLG Köln, VersR 1997, 1113).

  • OLG Hamm, 16.10.2000 - 6 U 253/99

    Verkehrssicherungspflichten wegen Gefahren durch unebene oder glatte Fußböden in

    Auszug aus OLG Hamm, 15.03.2013 - 9 U 187/12
    Der Umfang der Kontrollpflichten hängt dabei von den Umständen des Einzelfalls ab - u.a. von der Kundenfrequenz, der Witterung sowie dem von den zum Verkauf angebotenen Waren ausgehenden Gefahrenpotential (OLG Hamm, NJW-RR 2002, 171).

    Für einen Selbstbedienungs-Drogeriemarkt hat das OLG Hamm hingegen eine regelmäßige Kontrolle im Abstand von 30 Minuten als ausreichend angesehen, weil dessen Warensortiment nur ausnahmsweise eine Rutschgefahr begründe (OLG Hamm, NJW-RR 2002, 171).

    Bei einem durchschnittlich starken Kundenaufkommen ist eine Kontrolle im Abstand von 30 Minuten erforderlich und ausreichend (vgl. insoweit auch OLG Hamm, NJW-RR 2002, 171 für die Verkehrssicherungspflichten in einem Selbstbedienungsdrogeriemarkt).

  • OLG Köln, 24.04.1996 - 2 U 107/95

    Verkehrssicherungspflicht beim Betrieb eines Lebensmittelmarktes

    Auszug aus OLG Hamm, 15.03.2013 - 9 U 187/12
    Es hat in den Grenzen des technisch Möglichen und wirtschaftlich Zumutbaren dafür zu sorgen, dass die Kunden durch die angebotene Ware und den Zustand der Geschäftsräume - insbesondere auch des Fußbodens - keine Schäden erleiden (OLG Köln, VersR 2009, 233f; OLG Köln, VersR 1997, 1113; Grams, a.a.O.).

    Für einen Lebensmittelmarkt mit einer Größe von 650 m² ist es als ausreichend angesehen worden, wenn alle Mitarbeiter angewiesen sind, den Zustand des Bodens regelmäßig zu kontrollieren und Verunreinigungen sogleich zu beseitigen, und wenn der Filialleiter die Einhaltung dieser Weisung regelmäßig - im Kassenbereich im Abstand von 10 bis 15 Minuten - kontrolliert (OLG Köln, VersR 1997, 1113).

    Die generelle Anweisung an alle Mitarbeiter, auf Verunreinigungen insbesondere im Kassenbereich zu achten, ist nur dann ausreichend, wenn eine Person für die regelmäßige Kontrolle dieser Anweisung verantwortlich ist und diese auch in kurzen Abständen durchführt (ähnlich auch OLG Köln, VersR 2009, 233f; OLG Köln, VersR 1997, 1113).

  • OLG Koblenz, 27.09.1994 - 3 U 1595/93

    Verkehrssicherungspflicht für den Fußboden der Obst- und Gemüseabteilung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 15.03.2013 - 9 U 187/12
    Es muss organisatorisch sichergestellt werden, dass eine bestimmte Person in regelmäßigen und kurzen Abständen von 15 bis 20 Minuten den Boden reinigt und dass dies auch durch die Laden- und Abteilungsaufsicht überwacht wird (OLG Koblenz, NJW-RR 1995, 158f).

    Kann festgestellt werden, dass sich zur Zeit des Unfalls eine Flüssigkeit auf dem Boden befand und dass die Klägerin an dieser Stelle gestürzt ist, so streitet der Anscheinsbeweis dafür, dass die auf der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht beruhende Glätte eine Bedingung für den Sturz der Klägerin war, es bei Beachtung der Verkehrssicherungspflicht also nicht zu dem Unfall gekommen wäre (vgl. insoweit BGH, r + s 2012, 460ff; BGH, NJW 2008, 3775ff; BGH, NJW 1994, 945f; OLG Koblenz, NJW-RR 1995, 158f).

  • BGH, 20.03.2001 - VI ZR 325/99

    Feststellungsinteresse für immaterielle Zukunftsschäden

    Auszug aus OLG Hamm, 15.03.2013 - 9 U 187/12
    Insoweit reicht es aus, wenn künftige Schadensfolgen (wenn auch nur entfernt) möglich, ihre Art und ihr Umfang, sogar ihr Eintritt aber noch ungewiss sind (BGH, NJW 2001, 3414; BGH, NJW-RR 1989, 1367; Greger, in: Zöller, ZPO, 29. Auflage 2012, § 256 Rdn. 8a).
  • BGH, 11.07.1989 - VI ZR 234/88

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 15.03.2013 - 9 U 187/12
    Insoweit reicht es aus, wenn künftige Schadensfolgen (wenn auch nur entfernt) möglich, ihre Art und ihr Umfang, sogar ihr Eintritt aber noch ungewiss sind (BGH, NJW 2001, 3414; BGH, NJW-RR 1989, 1367; Greger, in: Zöller, ZPO, 29. Auflage 2012, § 256 Rdn. 8a).
  • BGH, 14.12.1993 - VI ZR 271/92

    Beweis des ersten Anscheins bei der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten

    Auszug aus OLG Hamm, 15.03.2013 - 9 U 187/12
    Kann festgestellt werden, dass sich zur Zeit des Unfalls eine Flüssigkeit auf dem Boden befand und dass die Klägerin an dieser Stelle gestürzt ist, so streitet der Anscheinsbeweis dafür, dass die auf der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht beruhende Glätte eine Bedingung für den Sturz der Klägerin war, es bei Beachtung der Verkehrssicherungspflicht also nicht zu dem Unfall gekommen wäre (vgl. insoweit BGH, r + s 2012, 460ff; BGH, NJW 2008, 3775ff; BGH, NJW 1994, 945f; OLG Koblenz, NJW-RR 1995, 158f).
  • BGH, 30.06.2006 - V ZR 148/05

    Beurkundungsbedürftigkeit mündlich besprochener Umstände; Berücksichtigung neuer

    Auszug aus OLG Hamm, 15.03.2013 - 9 U 187/12
    Einschränkend setzt § 531 Abs. 2 Nr. 1 ZPO zudem voraus, dass die (objektiv fehlerhafte) Rechtsansicht den erstinstanzlichen Sachvortrag der Partei beeinflusst hat und daher (mit-)ursächlich dafür geworden ist, dass sich das Parteivorbringen in das Berufungsverfahren verlagert hat (BGH, NJW-RR 2010, 1508ff, 1509; BGH, NJW-RR 2007, 774f, 775; BGH, NJW-RR 2006, 1292ff, 1293; Ball, in: Musielak, ZPO, 9. Auflage 2012, § 531 Rdn. 17).
  • BGH, 22.02.2007 - III ZR 114/06

    Zurückweisung eines Beweisantrages auf Vernehmung eines erstinstanzlich nicht

    Auszug aus OLG Hamm, 15.03.2013 - 9 U 187/12
    Einschränkend setzt § 531 Abs. 2 Nr. 1 ZPO zudem voraus, dass die (objektiv fehlerhafte) Rechtsansicht den erstinstanzlichen Sachvortrag der Partei beeinflusst hat und daher (mit-)ursächlich dafür geworden ist, dass sich das Parteivorbringen in das Berufungsverfahren verlagert hat (BGH, NJW-RR 2010, 1508ff, 1509; BGH, NJW-RR 2007, 774f, 775; BGH, NJW-RR 2006, 1292ff, 1293; Ball, in: Musielak, ZPO, 9. Auflage 2012, § 531 Rdn. 17).
  • BGH, 03.06.2008 - VI ZR 223/07

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Betreibers einer Trampolinanlage

    Auszug aus OLG Hamm, 15.03.2013 - 9 U 187/12
    Kann festgestellt werden, dass sich zur Zeit des Unfalls eine Flüssigkeit auf dem Boden befand und dass die Klägerin an dieser Stelle gestürzt ist, so streitet der Anscheinsbeweis dafür, dass die auf der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht beruhende Glätte eine Bedingung für den Sturz der Klägerin war, es bei Beachtung der Verkehrssicherungspflicht also nicht zu dem Unfall gekommen wäre (vgl. insoweit BGH, r + s 2012, 460ff; BGH, NJW 2008, 3775ff; BGH, NJW 1994, 945f; OLG Koblenz, NJW-RR 1995, 158f).
  • BGH, 09.09.2008 - VI ZR 279/06

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Veranstalters von Fahrten mit einem sog.

  • BGH, 27.01.2010 - XII ZR 148/07

    Zulässigkeit einer Klageänderung in der Berufungsinstanz; Auslegung eines

  • BGH, 17.04.2012 - VI ZR 126/11

    Neues Vorbringen im Berufungsverfahren: Gerichtlicher Hinweis an erstinstanzlich

  • BGH, 02.10.2012 - VI ZR 311/11

    Zur Haftung des Waldbesitzers für Verletzung eines Spaziergängers durch

  • LG Wiesbaden, 30.09.2010 - 9 O 318/09

    Sturz im Baumarkt: Salatblattfall reloaded

  • OLG Celle, 02.08.1995 - 9 U 192/94
  • OLG Düsseldorf, 05.10.2010 - 1 U 244/09

    Haushaltsführungsschaden

  • OLG Hamm, 21.12.2012 - 9 U 38/12

    Winter - Glätte - Verkehrssicherungspflichten in der Rechtsprechung des

  • OLG Karlsruhe, 25.10.2012 - 9 U 199/11

    Mithaftung des Ehegatten bei Ablösung eines allein vom anderen Ehegatten für den

  • OLG Köln, 18.01.1995 - 11 U 134/94

    Verkehrssicherungspflicht am Obst - und Gemüsestand im Selbstbedienungsladen;

  • BGH, 25.10.2022 - VI ZR 1283/20

    Schadensersatz nach Sturz in Geschäftsräumen: Beweislastverteilung nach Gefahren-

    Das Berufungsgericht hat zutreffend darauf abgestellt, dass der Umfang der der Beklagten obliegenden Reinigungs- und Kontrollpflichten von den Umständen des Einzelfalls abhängt, wie etwa der Kundenfrequenz, der Witterung und den zum Verkauf angebotenen Waren (vgl. OLG Hamm, MDR 2013, 973 f., juris Rn. 23 f.; OLG Hamm, NJW-RR 2002, 171, juris Rn. 10).
  • OLG Hamm, 23.08.2016 - 7 U 17/16

    Mitternächtlicher Sturz auf dem Gelände einer SB-Tankstelle

    Insoweit entsprechen die im Rahmen vertraglicher Beziehungen bestehenden Schutzpflichten nach § 241 Abs. 2 BGB, die unter anderem darauf zielen, eine Verletzung der Rechtsgüter der anderen Partei nach Möglichkeit zu vermeiden (vgl. Palandt, BGB, 75. Auflage, § 280 Rn. 28 m.w.N.), den allgemeinen, auch im Bereich des Deliktrechts greifenden Verkehrssicherungspflichten, so dass die dazu entwickelten Grundsätze auch im vertraglichen Bereich anwendbar sind (vgl. BGH, NJW 2013, 3366; NJW-RR 2013, 534; NJW 2008, 3778 f.; OLG Hamm, Beschluss vom 13.04.2016 - I - 11 U 127/15, 11 U 127/15 - juris; NJW-RR 2013, 1242; Palandt, BGB, 75. Auflage, § 280 Rn. 28).

    Daher genügt es, diejenigen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, die ein verständiger, umsichtiger, vorsichtiger und gewissenhafter Angehöriger der betroffenen Verkehrskreise für ausreichend halten darf, um andere Personen vor Schäden zu bewahren, und die ihm den Umständen nach zuzumuten sind (vgl. BGH, MDR 2008, 1392; VersR 2006, 1083, 1084; OLG Hamm, NJW 2016, 505; NJW-RR 2013, 1242; OLG Köln, VersR 2009, 233).

    Er hat in den Grenzen des technisch Möglichen und wirtschaftlich Zumutbaren dafür zu sorgen, dass die Kunden durch die angebotene Ware und den Zustand der Geschäftsräume - insbesondere auch des Fußbodens - keine Schäden erleiden (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2013, 1242 [Sturz im nassen Kassenbereich eines Baumarktes]; OLG Köln, VersR 2009, 233).

    Der Umfang der Kontrollpflichten ist abhängig von den Umständen des Einzelfalles; u.a. von der Kundenfrequenz, der Witterung und dem von den zum Verkauf angebotenen Waren ausgehenden Gefahrenpotential (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2002, 171; NJW-RR 2013, 1242).

  • OLG Hamm, 13.09.2016 - 9 U 158/15

    Stolperkante und nasse Tanzfläche - Verkehrssicherungspflichten

    Deshalb umfasst die rechtlich gebotene Verkehrssicherung lediglich die Maßnahmen, die ein umsichtiger und verständiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Mensch für notwendig und ausreichend hält, um andere vor Schäden zu bewahren (vgl. dazu BGH, NJW 2013, 48f; OLG Köln, VersR 2009, 233f; Senat v. 15.03.2013 - 9 U 187/12 - juris, NJW-RR 2013, 1242; Grams, NZM 2011, 460ff).
  • OLG Hamm, 24.02.2017 - 7 U 76/16

    Verkehrssicherungspflicht; Außenbereich einer Gaststätte; aufgestelltes Mobiliar;

    Daher reicht es anerkanntermaßen aus, diejenigen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, die ein verständiger, umsichtiger, vorsichtiger und gewissenhafter Angehöriger der betroffenen Verkehrskreise für ausreichend halten darf, um andere Personen vor Schäden zu bewahren, und die den Umständen nach zuzumuten sind (BGH, NZV 2014, 167, 168 f.; BGH, NJW 2013, 48 f.; OLG Hamm, NJW-RR 2013, 1242).
  • OLG Hamm, 19.01.2016 - 7 U 52/15
    Die Pflichten entsprechen inhaltlich den Verkehrssicherungspflichten, so dass die dazu entwickelten Grundsätze anwendbar sind (BGH, Urteil vom 09.09.2008, Az. VI ZR 279/09; OLG Hamm, Urteil vom 15.03.2013, Az. 9 U 187/12).

    Deshalb umfasst die rechtlich gebotene Verkehrssicherung lediglich die Maßnahmen, die ein umsichtiger und verständiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Mensch für notwendig und ausreichend hält, um andere vor Schäden zu bewahren (BGH, NJW 2013, 48 f.; OLG Hamm, Urteil vom 15.03.2013, Az. 9 U 187/12).

    Kommt ein Passant auf einem erkennbar nicht geräumten oder abgestumpften Weg zu Fall, so spricht das prima facie für mangelnde Aufmerksamkeit (OLG Hamm, Urteil vom 21.12.2012, Az. 9 U 38/12; OLG Hamm, Urteil vom 15.03.2013, Az. 9 U 187/12; OLG Hamm, Urteil vom 24.11.2014, Az. 6 U 92/12; Grüneberg in Palandt (75. Auflage, 2016), § 254 BGB, Rn. 27).

    Es reicht aus, wenn künftige Schadensfolgen jedenfalls möglich, ihre Art und ihr Umfang, sogar ihr Eintritt aber noch ungewiss sind (BGH, NJW 2001, 3414; OLG Hamm, Urteil vom 15.03.2013, Az. 9 U 187/12; Greger in Zöller (31. Auflage, 2016), § 256 ZPO, Rn. 9).

  • OLG Saarbrücken, 25.07.2013 - 4 U 244/12

    Ersatz des Haushaltsführungsschadens: Kompensation einer unter 10% liegenden

    Ein Stundensatz von 10 EUR steht auch mit der Rechtsprechung anderer Obergerichte in Einklang (ebenso: OLG Köln, Beschl. v. 19.11.2012 - 19 U 125/12; 9 EUR: OLG Hamm, Urt. v. 15.3.2013 - 9 U 187/12; OLG Düsseldorf, NJW 2011, 1152; 8 EUR: st. Rspr. des OLG München, zuletzt Urt. v. 14.6.2013 - 10 U 3314/12, wobei zu berücksichtigen ist, dass die seit 2006 geltende Rspr. inflationsbedingt im Sinne der hier vertretenen Auffassung einen moderaten Aufschlag verlangt).
  • OLG Hamm, 17.07.2017 - 6 U 18/17

    Verkehrssicherungspflicht

    Soweit in anderen Situation wie beispielsweise in den Geschäftsräumen von Einzelhandelsunternehmen (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 15.03.2013, Az. I-9 U 187/12) oder bezogen auf Versorgungsleitung auf einer Kirmes besonders strenge Anforderungen an die Verkehrssicherung gestellt werden, beruht dies auf der gewollten besonderen Ablenkung der Kunden bzw. Besucher.
  • OLG Nürnberg, 10.03.2023 - 3 U 3080/22

    Überwiegendes Mitverschulden des Geschädigten bei einem Sturz

    ausrutscht (OLG Köln, Urteil vom 25.06.1998 - 12 U 271/97, juris-Rn. 14) oder wegen einer Wasserlache im Kassenbereich eines Baumarktes stürzt (OLG Hamm, Teilurteil vom 15.03.2013 - I-9 U 187/12, juris-Rn. 45); wenn ein Besucher die Außentreppe einer Gaststätte benutzt, obwohl er erkannt hat, dass die Treppe rutschig ist, weil es geregnet hat und Blätter auf den Treppenstufen gelegen haben (OLG München, Urteil vom 30.09.2015 - 3 U 2850/14, juris-Rn. 12); wenn sich ein Gaststättenbesucher auf einen erkennbar vereisten Parkplatz begibt (BGH, Urteil vom 20.11.1984 - VI ZR 169/83, juris-Rn. 15); oder wenn ein Bauarbeiter einen mit einer undurchsichtigen Plane abgedeckten Bodenbereich einer Baustelle betritt (OLG Koblenz, Urteil vom 18.08.1998 - 3 U 713/95, juris-Rn. 55).
  • OLG Hamm, 07.01.2021 - 7 U 57/20

    Verkehrssicherungspflicht; Grundstück; Räum- und Streupflicht; Delegation;

    Die Verkehrssicherungspflicht verpflichtet grundsätzlich denjenigen, der eine Gefahrenlage schafft, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um eine Schädigung anderer möglichst zu verhindern (BGH, Urteil vom 23.04.2020 - III ZR 251/17; Urteil vom 02.10.2012 - VI ZR 311/11; OLG Hamm, Urteil vom 15.03.2013 - 9 U 187/12; Senat, Urteil vom 19.01.2016 - 7 U 52/15; OLG Celle, Urteil vom 25.01.2007 - 8 U 161/06; OLG Koblenz, Beschluss vom 04.12.2009 - 2 U 565/09 - VersR 2011, 363).
  • OLG Düsseldorf, 11.09.2019 - 24 U 245/18

    Schadensersatzanspruch nach einem Sturz während einer Hausbesichtigung

    Hierbei ist davon auszugehen, dass die (auch vor-) vertraglich geschuldeten Fürsorge- und Obhutspflichten den zu § 823 Abs. 1 BGB entwickelten Verkehrssicherungspflichten entsprechen (vgl. BGH, Urteil vom 9. September 2008 - VI ZR 279/06, Rz. 9, jetzt und im Folgenden zitiert nach Juris; OLG Hamm, Urteil vom 15. März 2013 - I-9 U 187/12, Rz. 21; Staudinger/Olzen, BGB, Neubearbeitung 2015, Updatestand: 21. Dezember 2017, § 241 Rn. 490; zu Schutzpflichten vor oder ohne Vertragsschluss: MünchKomm/Bachmann, BGB, 8. Auflage 2019, § 241 Rn. 117).
  • OLG Köln, 19.10.2015 - 19 U 93/15

    Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich in einem Lager oder Verkaufsraum

  • LG Dortmund, 16.04.2014 - 3 O 566/13

    Parkhausbetreiber haftet nicht für Glatteisunfall einer Fußgängerin im

  • LG Bielefeld, 12.08.2020 - 6 O 379/19

    Schmerzensgeldanspruch: Verletzung an Automatiktür Supermarkt

  • OLG Hamm, 03.06.2016 - 7 U 10/16
  • OLG Brandenburg, 26.10.2020 - 11 U 45/20
  • LG Nürnberg-Fürth, 12.10.2015 - 16 S 4311/15

    U-Bahnhof, Verkehrssicherungspflicht, Rutschgefahr

  • LG Hamburg, 07.04.2022 - 328 O 122/20

    Verkehrssicherungspflichtverletzung: Sturz im Verkaufsraum einer Apotheke über

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