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   OLG München, 25.01.2013 - 10 U 2974/12   

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https://dejure.org/2013,1692
OLG München, 25.01.2013 - 10 U 2974/12 (https://dejure.org/2013,1692)
OLG München, Entscheidung vom 25.01.2013 - 10 U 2974/12 (https://dejure.org/2013,1692)
OLG München, Entscheidung vom 25. Januar 2013 - 10 U 2974/12 (https://dejure.org/2013,1692)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • gaius.legal

    Treppensturz - Keine Haftung trotz fehlendem Warnschild

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1; BGB § 254 Abs. 2
    Verkehrssicherungspflichten bei Reinigungsarbeiten im Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Treppenstufen feucht: Keine Haftung für Sturz!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • tacke-krafft.de (Kurzinformation)

    Haftungsausschließendes Mitverschulden bei Sturz in Treppenhaus

  • tacke-krafft.de (Kurzinformation)

    Haftungsausschließendes Mitverschulden bei Sturz in Treppenhaus

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 1360
  • NZM 2013, 702
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Düsseldorf, 11.06.2010 - 2b O 159/07

    Anspruch auf Schmerzensgeld wegen fehlender Sicherungsmaßnahmen zur Vermeidung

    Auszug aus OLG München, 25.01.2013 - 10 U 2974/12
    Letzterer Auffassung folgt auch das LG Düsseldorf (Urteil vom 11.06.2010, Az. 2b O 159/07 [[...]]) jedenfalls für den Fall, dass die Feuchtigkeit des Fußbodens nicht ohne weiteres erkennbar war.
  • LG Gießen, 20.02.2002 - 5 O 139/01

    Verkehrssicherungspflichten für Treppen in Miets- und Bürohäusern

    Auszug aus OLG München, 25.01.2013 - 10 U 2974/12
    Dagegen hält es das LG Gießen (NJW-RR 2002, 1388 ) für eine Überspannung an die Anforderung der Verkehrssicherungspflicht, wenn verlangt würde, Treppen unmittelbar nach dem Wischvorgang zu trocknen oder andernfalls als nass zu kennzeichnen.
  • OLG Koblenz, 16.12.2009 - 2 U 904/09

    Haftung des Reiseveranstalters für schuldhafte Verletzungen der

    Auszug aus OLG München, 25.01.2013 - 10 U 2974/12
    Während das OLG Frankfurt (OLGR Frankfurt 2001, 141) pauschal das Aufstellen von Warnschilder nicht für erforderlich hält (im dortigen Fall kein Organisationsverschulden), meint das OLG Koblenz (MDR 2010, 630 ) ohne weitere Begründung, dass dann, wenn eine Marmortreppe nach den Putzarbeiten nässebedingt glatt werde, Hinweis- und Warnschilder wegen einer bestehenden Rutschgefahr notwendig seien.
  • OLG Frankfurt, 29.11.2000 - 7 U 195/99

    Leistungsfreiheit des Versicherers bei Nichteinlösung des Versicherungsscheins

    Auszug aus OLG München, 25.01.2013 - 10 U 2974/12
    Während das OLG Frankfurt (OLGR Frankfurt 2001, 141) pauschal das Aufstellen von Warnschilder nicht für erforderlich hält (im dortigen Fall kein Organisationsverschulden), meint das OLG Koblenz (MDR 2010, 630 ) ohne weitere Begründung, dass dann, wenn eine Marmortreppe nach den Putzarbeiten nässebedingt glatt werde, Hinweis- und Warnschilder wegen einer bestehenden Rutschgefahr notwendig seien.
  • LG Regensburg, 28.06.1985 - 4 O 506/85
    Auszug aus OLG München, 25.01.2013 - 10 U 2974/12
    Da jedenfalls nach dem Tatbestand des angegriffenen Ersturteils nicht sicher feststeht, wie die Treppenreinigung genau durchgeführt wurde (vgl. hierzu auch LG Regensburg, DWW 1988, 320), ist die Frage, ob ein Warnschild auch in jedem Stockwerk aufzustellen ist, danach zu beantworten, welche Selbstverantwortlichkeit und Lebenstüchtigkeit hinsichtlich der Benutzer des Treppenhauses unterstellt wird oder nicht (begründet an der Erforderlichkeit und Zumutbarkeit der Gefahrenabwehr anhand der konkreten Umstände).
  • AG Berlin-Lichtenberg, 11.11.2015 - 7 C 140/15

    Vermieterhaftung für Sturz des Mieters aufgrund von Nässe im Treppenhaus

    Die Durchführung einer regelmäßigen Hausreinigung, die hier der Klägerin durch einen Hausaushang und den sauberen Zustand des Treppenhauses auch bekannt sein konnte, ist ein alltäglicher Vorgang, auf denen sich sowohl die Hausbewohner wie auch Besucher einstellen können (vgl. OLG München NJW-RR 2013, 1360).
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