Rechtsprechung
BGH, 14.08.2013 - XII ZB 206/13 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1896 Abs 2 BGB, § 1897 Abs 4 S 1 BGB
Betreuungsverfahren: Betreuerbestellung trotz wirksam erteilter Vorsorgevollmacht und Beachtlichkeit des Willens des Betroffenen - IWW
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 1896; BGB § 1897; FamFG § 26; FamFG § 70
Berücksichtigung des Wunsches des Betroffenen hinsichtlich der Person des Betreuers - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmäßigkeit gerichtlicher Ablehnung einer gewünschten Betreuung durch den Vater
- rewis.io
Betreuungsverfahren: Betreuerbestellung trotz wirksam erteilter Vorsorgevollmacht und Beachtlichkeit des Willens des Betroffenen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1897 Abs. 4 S. 1
Rechtsmäßigkeit gerichtlicher Ablehnung einer gewünschten Betreuung durch den Vater - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Betreuung trotz Vorsorgevollmacht - der ungeeignete Bevollmächtigte
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Betreuung trotz Vollmachtserteilung?
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Bei Bestellung eines Betreuers ist grundsätzlich dem Vorschlag des Betroffenen Folge zu leisten
- haerlein.de (Kurzinformation)
Betreuungsrecht - Betreuung muss erforderlich sein - Zum Vorschlagsrecht des Betroffenen bei Betreuerbestellung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Vorsorgevollmacht - Droht trotzdem ein fremder Berufsbetreuer?
Verfahrensgang
- AG Wernigerode, 18.01.2013 - 4 XVII 316/12
- LG Magdeburg, 10.04.2013 - 9 T 124/13
- BGH, 14.08.2013 - XII ZB 206/13
Papierfundstellen
- NJW-RR 2013, 1473
- FamRZ 2013, 1724
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 15.12.2010 - XII ZB 165/10
Auswahl eines Berufsbetreuers statt des vorgeschlagenen Angehörigen: Umfang der …
Auszug aus BGH, 14.08.2013 - XII ZB 206/13
Eine wirksam erteilte Vorsorgevollmacht steht daher der Bestellung eines Betreuers grundsätzlich entgegen, sofern gegen die Wirksamkeit der Vollmachtserteilung keine Bedenken bestehen (Senatsbeschluss vom 15. Dezember 2010 - XII ZB 165/10 - FamRZ 2011, 285 Rn. 11 mwN) oder der Bevollmächtigte ungeeignet ist, die Angelegenheiten des Betroffenen zu besorgen, insbesondere weil zu befürchten ist, dass die Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen durch jenen eine konkrete Gefahr für das Wohl des Betroffenen begründet.Ein solcher Vorschlag erfordert in der Regel weder Geschäftsfähigkeit noch natürliche Einsichtsfähigkeit (Senatsbeschlüsse vom 15. Dezember 2010 - XII ZB 165/10 - FamRZ 2011, 285 Rn. 14 …und vom 16. März 2011 - XII ZB 601/10 - FamRZ 2011, 880 Rn. 21).
Es verstößt gegen den Amtsermittlungsgrundsatz, wenn der Tatrichter in seiner Entscheidung ausdrücklich die Eignung der benannten Person zum Betreueramt in Zweifel zieht und sich hierbei auf Mitteilungen Dritter beruft, ohne zuvor die als Betreuer vorgeschlagene Person zu den von Dritten mitgeteilten Tatsachen anzuhören (vgl. Senatsbeschluss vom 15. Dezember 2010 - XII ZB 165/10 - FamRZ 2011, 285 Rn. 17).
Eine entsprechende tatrichterliche Überzeugungsbildung setzt aber verfahrensrechtlich voraus, dass der Vater der Betroffenen zunächst mit den Mitteilungen, auf die das Beschwerdegericht die Zweifel an dessen Eignung als Betreuer stützen will, konfrontiert wird und er Gelegenheit erhält, sich hierzu persönlich vor Gericht zu äußern (vgl. auch Senatsbeschluss vom 15. Dezember 2010 - XII ZB 165/10 - FamRZ 2011, 285 Rn. 18).
- BGH, 15.09.2010 - XII ZB 166/10
Betreuung: Zulassungsfreie Rechtsbeschwerde im Verfahren über die Verlängerung …
Auszug aus BGH, 14.08.2013 - XII ZB 206/13
Es ist die Person zum Betreuer zu bestellen, die der Betreute wünscht (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 15. September 2010 XII ZB 166/10 - FamRZ 2010, 1897 Rn. 20 mwN).Es muss die konkrete Gefahr bestehen, dass der Vorgeschlagene die Betreuung des Betroffenen nicht zu dessen Wohl führen kann oder will (Senatsbeschluss vom 15. September 2010 - XII ZB 166/10 - FamRZ 2010, 1897 Rn. 20 mwN).
- BGH, 13.04.2011 - XII ZB 584/10
Anordnung der Betreuung trotz Vorsorgevollmacht
Auszug aus BGH, 14.08.2013 - XII ZB 206/13
Dies ist der Fall, wenn der Bevollmächtigte wegen erheblicher Bedenken an seiner Geeignetheit oder Redlichkeit als ungeeignet erscheint (vgl. Senatsbeschluss vom 13. April 2011 - XII ZB 584/10 - FamRZ 2011, 964 Rn. 15 mwN).Das Rechtsbeschwerdegericht hat jedoch u.a. nachzuprüfen, ob das Beschwerdegericht die Grenzen seines Ermessens eingehalten hat, ferner, ob es von ungenügenden Tatsachenfeststellungen ausgegangen ist (vgl. Senatsbeschluss vom 13. April 2011 - XII ZB 584/10 - FamRZ 2011, 964 Rn. 16 mwN).
- BGH, 15.09.2010 - XII ZB 383/10
Unterbringung des Betreuten: Behandelnder Arzt als Sachverständiger im …
Auszug aus BGH, 14.08.2013 - XII ZB 206/13
Die Zurückverweisung gibt dem Beschwerdegericht außerdem die Möglichkeit, sich mit den im Beschwerdeverfahren vorgebrachten Einwendungen gegen das Sachverständigengutachten auseinanderzusetzen (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 15. September 2010 - XII ZB 383/10 - FamRZ 2010, 1726 Rn. 9 und 11) und zu prüfen, ob die Ablehnung einer Betreuung auf dem freien Willen der Betroffenen (§ 1896 Abs. 1a BGB) beruht (…vgl. dazu Senatsbeschluss vom 14. März 2012 - XII ZB 502/11 - FamRZ 2012, 869 Rn. 13). - BGH, 05.01.2011 - XII ZB 240/10
Beschwerde im Betreuungsverfahren: Beschränkung des Beschwerdegegenstands durch …
Auszug aus BGH, 14.08.2013 - XII ZB 206/13
Das gilt auch für das Beschwerdegericht, das - in den Grenzen der Beschwerde - vollständig an die Stelle des Gerichts erster Instanz tritt und das gesamte Sach- und Rechtsverhältnis, wie es sich zur Zeit seiner Entscheidung darstellt, seiner Beurteilung zu unterziehen hat (Senatsbeschluss vom 5. Januar 2011 - XII ZB 240/10 - FamRZ 2011, 367 Rn. 8). - BGH, 16.03.2011 - XII ZB 601/10
Betreuungsverfahren: Pflicht zur persönlichen Anhörung im Beschwerdeverfahren bei …
Auszug aus BGH, 14.08.2013 - XII ZB 206/13
Ein solcher Vorschlag erfordert in der Regel weder Geschäftsfähigkeit noch natürliche Einsichtsfähigkeit (…Senatsbeschlüsse vom 15. Dezember 2010 - XII ZB 165/10 - FamRZ 2011, 285 Rn. 14 und vom 16. März 2011 - XII ZB 601/10 - FamRZ 2011, 880 Rn. 21). - BGH, 14.03.2012 - XII ZB 502/11
Betreuungsverfahren: Prüfungsumfang bei einer Betreuerbestellung entgegen den …
Auszug aus BGH, 14.08.2013 - XII ZB 206/13
Die Zurückverweisung gibt dem Beschwerdegericht außerdem die Möglichkeit, sich mit den im Beschwerdeverfahren vorgebrachten Einwendungen gegen das Sachverständigengutachten auseinanderzusetzen (…vgl. dazu Senatsbeschluss vom 15. September 2010 - XII ZB 383/10 - FamRZ 2010, 1726 Rn. 9 und 11) und zu prüfen, ob die Ablehnung einer Betreuung auf dem freien Willen der Betroffenen (§ 1896 Abs. 1a BGB) beruht (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 14. März 2012 - XII ZB 502/11 - FamRZ 2012, 869 Rn. 13).
- BGH, 16.09.2015 - XII ZB 500/14
Betreuungssache: Notwendige Tatsachenfeststellungen bei Ablehnung eines Antrages …
Die Gründe, die möglicherweise einer Bestellung der vom Betroffenen als Betreuer benannten Person entgegenstehen, können regelmäßig nur verlässlich festgestellt werden, wenn das Gericht der benannten Person Gelegenheit gegeben hat, zu diesen Gründen Stellung zu nehmen (vgl. Senatsbeschluss vom 14. August 2013 - XII ZB 206/13 - NJW-RR 2013, 1473 Rn. 11 mwN). - BGH, 25.03.2015 - XII ZB 621/14
Verlängerungsverfahren in einer Betreuungssache: Beschwerdeberechtigung des …
Es muss die konkrete Gefahr bestehen, dass der Vorgeschlagene die Betreuung des Betroffenen nicht zu dessen Wohl führen kann oder will (…Senatsbeschlüsse vom 15. September 2010 - XII ZB 166/10 - FamRZ 2010, 1897 Rn. 20, vom 14. August 2013 - XII ZB 206/13 - NJW-RR 2013, 1473 Rn. 8 …und vom 17. September 2014 - XII ZB 220/14 - FamRZ 2014, 1998 Rn. 21). - BGH, 19.08.2015 - XII ZB 610/14
Betreuerbestellung bei Zweifeln an einem wirksamen Widerruf einer …
Die Entscheidungen halten sich insoweit im Rahmen der Senatsrechtsprechung zu § 1897 Abs. 4 Satz 1 BGB (Senatsbeschluss vom 14. August 2013 - XII ZB 206/13 - NJW-RR 2013, 1473 Rn. 8). - OLG Frankfurt, 17.12.2021 - 6 UF 217/21
Zurückweisung Eilantrag in Gewaltschutzantrag bei non liquet
Entgegen der Ansicht des Antragstellers hat das Beschwerdegericht als zweite Tatsacheninstanz die angefochtene Entscheidung auch in vollem Umfang zu prüfen und das gesamte Sach- und Rechtsverhältnis, wie es sich zur Zeit seiner Entscheidung darstellt, seiner Beurteilung zu unterziehen (vgl. BGH, NJW-RR 2013, 1473).