Rechtsprechung
   BGH, 12.09.2012 - XII ZB 528/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,28717
BGH, 12.09.2012 - XII ZB 528/11 (https://dejure.org/2012,28717)
BGH, Entscheidung vom 12.09.2012 - XII ZB 528/11 (https://dejure.org/2012,28717)
BGH, Entscheidung vom 12. September 2012 - XII ZB 528/11 (https://dejure.org/2012,28717)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,28717) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 233 ZPO
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Pflichtenumfang des Rechtsanwalts bei der Fristen- und Ausgangskontrolle

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Pflicht eines Rechtsanwaltes zur gesonderten Überprüfung der weisungsgemäßen Erstellung, Vorlage und Absendung eines fristgebundenen Schriftsatzes durch qualifizierte Mitarbeiter

  • Anwaltsblatt

    § 233 ZPO
    Fristensachen: Keine allgemeine Überwachungspflicht bei Weisungen

  • rewis.io

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Pflichtenumfang des Rechtsanwalts bei der Fristen- und Ausgangskontrolle

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 2 Abs. 1
    Anforderungen an die Pflicht eines Rechtsanwaltes zur gesonderten Überprüfung der weisungsgemäßen Erstellung, Vorlage und Absendung eines fristgebundenen Schriftsatzes durch qualifizierte Mitarbeiter

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Fristgebundener Schriftsatz: Besondere Überwachung erforderlich?

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Fristenkontrolle: Überprüfungspflicht des Rechtsanwalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der nicht fristgerecht versandte Anwaltsschriftsatz und die Kontrollpflichten des Anwalts

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    § 233 ZPO
    Fristensachen: Keine allgemeine Überwachungspflicht bei Weisungen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Wiedereinsetzung in versäumte Berufungsbegründungsfrist bei für den Rechtsanwalt nicht erkennbaren Verschulden der Kanzleimitarbeiter

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Fristgebundene Schriftsätze: Wann muss die Versendung gesondert überprüft werden? (IBR 2013, 119)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 304
  • MDR 2012, 1317
  • FamRZ 2012, 1865
  • DB 2012, 2747
  • AnwBl 2012, 1007
  • AnwBl Online 2012, 313
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.11.2002 - XII ZB 104/01

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Zurechnung des Verschuldens eines

    Auszug aus BGH, 12.09.2012 - XII ZB 528/11
    Allerdings können besondere Umstände dem Rechtsanwalt Veranlassung dazu geben, die Einhaltung von Fristen und den Postausgang selbst zu kontrollieren, wenn ihm diesbezügliche Fehler seiner Angestellten offenbar werden (vgl. Senatsbeschluss vom 13. November 2002 - XII ZB 104/01 NJW-RR 2003, 490 betreffend den Postausgang).
  • BGH, 01.12.2004 - XII ZB 164/03

    Anforderungen an die Führung des Fristenkalenders; Notierung von Fristen für die

    Auszug aus BGH, 12.09.2012 - XII ZB 528/11
    aa) Zwar ist nach der Rechtsprechung des Senats vom Rechtsanwalt regelmäßig zu überprüfen, ob die Rechtsmittel- und Rechtsmittelbegründungsfrist korrekt eingetragen sind, wenn ihm die Akten im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozesshandlung vorgelegt werden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 1. Dezember 2004 - XII ZB 164/03 - FamRZ 2005, 435; vom 19. Oktober 2011 - XII ZB 250/11 - FamRZ 2012, 106 Rn. 9 und vom 2. November 2011 - XII ZB 317/11 - FamRZ 2012, 108 Rn. 11).
  • BGH, 02.04.2008 - XII ZB 189/07

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Beschwerdefrist in

    Auszug aus BGH, 12.09.2012 - XII ZB 528/11
    Das Beschwerdegericht hat durch seine Entscheidung das Verfahrensgrundrecht des Antragstellers auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG iVm dem Rechtsstaatsprinzip) verletzt, welches es den Gerichten verbietet, den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise zu erschweren (Senatsbeschluss vom 2. April 2008 - XII ZB 189/07 - FamRZ 2008, 1338 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 22.04.2009 - XII ZB 167/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist;

    Auszug aus BGH, 12.09.2012 - XII ZB 528/11
    Wird er diesen Anforderungen gerecht, so ist es ihm nicht als eigenes Verschulden anzulasten, wenn seine Angestellten im Einzelfall die Fristen- oder die Ausgangskontrolle nicht oder nicht sorgfältig durchführen (vgl. Senatsbeschluss vom 22. April 2009 - XII ZB 167/08 - NJW-RR 2009, 937 Rn. 15).
  • BGH, 19.10.2011 - XII ZB 250/11

    Wiedereinsetzung in Familienstreitsache: Beschwerdebegründungsfristbeginn mit

    Auszug aus BGH, 12.09.2012 - XII ZB 528/11
    aa) Zwar ist nach der Rechtsprechung des Senats vom Rechtsanwalt regelmäßig zu überprüfen, ob die Rechtsmittel- und Rechtsmittelbegründungsfrist korrekt eingetragen sind, wenn ihm die Akten im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozesshandlung vorgelegt werden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 1. Dezember 2004 - XII ZB 164/03 - FamRZ 2005, 435; vom 19. Oktober 2011 - XII ZB 250/11 - FamRZ 2012, 106 Rn. 9 und vom 2. November 2011 - XII ZB 317/11 - FamRZ 2012, 108 Rn. 11).
  • BGH, 02.11.2011 - XII ZB 317/11

    Wiedereinsetzung: Umfang der Prüfungspflicht des Anwalts bei Vorlage der Handakte

    Auszug aus BGH, 12.09.2012 - XII ZB 528/11
    aa) Zwar ist nach der Rechtsprechung des Senats vom Rechtsanwalt regelmäßig zu überprüfen, ob die Rechtsmittel- und Rechtsmittelbegründungsfrist korrekt eingetragen sind, wenn ihm die Akten im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozesshandlung vorgelegt werden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 1. Dezember 2004 - XII ZB 164/03 - FamRZ 2005, 435; vom 19. Oktober 2011 - XII ZB 250/11 - FamRZ 2012, 106 Rn. 9 und vom 2. November 2011 - XII ZB 317/11 - FamRZ 2012, 108 Rn. 11).
  • BGH, 18.06.2020 - IX ZB 17/18

    Sorgetragen des Rechtsanwalts für die Einhaltung der Frist trotz Übertragung der

    Wird der Anwalt diesen Anforderungen gerecht, so ist es ihm nicht als eigenes Verschulden anzulasten, wenn die Mitarbeiter die Fristen- oder die Ausgangskontrolle im Einzelfall nicht oder nicht sorgfältig durchführen (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 2010 - II ZB 10/09, NJOZ 2011, 111 Rn. 7; vom 12. September 2012 - XII ZB 528/11, NJW-RR 2013, 304 Rn. 10; vom 9. Mai 2017 - VIII ZB 5/16, NJW-RR 2017, 953 Rn. 9).
  • BGH, 05.02.2014 - IV ZB 34/13

    Ausreichende Ausgangskontrolle bei Versendung eines fristwahrenden Schriftsatzes

    Nur wenn insoweit eindeutige Anweisungen an das Büropersonal ergangen und klare Zuständigkeiten festgelegt sind sowie eine mindestens stichprobenartige Kontrolle des Personals erfolgt, darf der Anwalt darauf vertrauen, dass das zuständige Büropersonal die ihm übertragene Aufgabe des Fristenwesens ordnungsgemäß erfüllt (BGH, Beschlüsse vom 12. September 2012 - XII ZB 528/11, NJW-RR 2013, 304 Rn. 10; vom 5. Februar 2003 - VIII ZB 115/02, NJW 2003, 1815 unter II 3 a).

    Entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde hat sich das Berufungsgericht mit seiner Auffassung auch nicht in Widerspruch zum Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 12. September 2012 gesetzt (XII ZB 528/11, NJW-RR 2013, 304).

  • OLG Koblenz, 13.05.2013 - 12 U 1297/12

    Bauhandwerkersicherungshypothek: Eilbedürftigkeit der Eintragung einer Vormerkung

    Beruht allerdings ein Verschulden eines Mitarbeiters auf einem Fehler des Prozessbevollmächtigten, insbesondere einer unzureichenden Einweisung, Überwachung oder auf einer mangelhaften Organisation des Bürobetriebs, liegt ein zu Lasten der Partei gehendes Verschulden des Prozessbevollmächtigten vor (vgl. BGH BB 2013, 578; BGH NJW-RR 2013, 304; NJW-RR 2012, 1268; BGH NJW 2012, 3309).
  • BGH, 06.10.2020 - XI ZB 17/19

    Widerruf der auf den Abschluss zweier Verbraucherdarlehensverträge gerichteten

    a) Ein Rechtsanwalt darf zwar die Berechnung und Notierung von Fristen einer gut ausgebildeten, als zuverlässig erprobten und sorgfältig überwachten Bürokraft übertragen (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 6. Juli 1994 - VIII ZB 26/94, NJW 1994, 2551, vom 12. September 2012 - XII ZB 528/11, NJW-RR 2013, 304 Rn. 10, vom 4. September 2018 - VIII ZB 70/17, NJW-RR 2018, 1325 Rn. 14, vom 12. Mai 2020 - XI ZB 19/19, juris Rn. 11 und vom 18. Juni 2020 - IX ZB 17/18, NJW-RR 2020, 1002 Rn. 9).
  • OLG Stuttgart, 14.11.2016 - 2 U 73/16

    Wiedereinsetzung in eine versäumte Berufungsbegründungsfrist:

    Zwar darf ein für eine Partei handelnder Rechtsanwalt in einem von ihm geführten Verfahren die Berechnung der Fristen, die Führung des Fristenkalenders oder sonstiger Fristenvermerke oder -tafeln, einschließlich der bei Rechtsmittelbegründungsfristen regelmäßig vorzusehenden Vorfrist, seinem gut ausgebildeten und sorgfältig überwachten Büropersonal überlassen (BGHZ a.a.O. [Tz. 4] - Wiedereinsetzung V ; NJW-RR 2013, 304 [Tz. 10]; B. v. 15.09.2014 - II ZB 12/13 [Tz. 11]).

    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn im Zusammenhang mit der Einhaltung der Fristen ein Fehler seiner Angestellten offenbar wird, ein Versäumnis der beauftragten Mitarbeiterin zum Greifen ist (BGH NJW-RR 2013, 304 [Tz. 11]).

  • BGH, 23.02.2022 - IV ZB 2/21

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung

    Dass den Rechtsanwalt darüber hinaus eigene Kontrollpflichten treffen, wenn ihm ein nicht nur einmaliger Fehler seiner Angestellten offenbar wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Januar 2016 - XII ZB 653/14, NJW-RR 2016, 312 Rn. 9 f.; vom 12. September 2012 - XII ZB 528/11, NJW-RR 2013, 304 Rn. 11 f.; Grandel in Musielak/Voit, 18. Aufl. § 233 Rn. 18), stellt auch die Rechtsbeschwerde im Grundsatz - zu Recht - nicht in Frage.
  • OLG Saarbrücken, 07.11.2012 - 6 UF 390/12

    Einstweiliges Anordnung in Sorgerechtsverfahren: Wiedereinsetzung eines

    Für die Beschwerdefrist ist ihm das schon ab der Zustellung des Beschlusses möglich und zumutbar, weil die Beschwerdefrist - wie ausgeführt - mit der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses beginnt (vgl. BGH FamRZ 2012, 106; BGH, Beschluss vom 12. September 2012 - XII ZB 528/11 -, juris).
  • BGH, 23.02.2022 - IV ZB 1/21

    Neuberechnung einer Startgutschrift in der Zusatzversorgung des öffentlichen

    Dass den Rechtsanwalt darüber hinaus eigene Kontrollpflichten treffen, wenn ihm ein nicht nur einmaliger Fehler seiner Angestellten offenbar wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Januar 2016 - XII ZB 653/14, NJW-RR 2016, 312 Rn. 9 f.; vom 12. September 2012 - XII ZB 528/11, NJW-RR 2013, 304 Rn. 11 f.; Grandel in Musielak/Voit, 18. Aufl. § 233 Rn. 18), stellt auch die Rechtsbeschwerde im Grundsatz - zu Recht - nicht in Frage.
  • BGH, 23.02.2022 - IV ZB 3/21

    Neuberechnung einer Startgutschrift in der Zusatzversorgung des öffentlichen

    Dass den Rechtsanwalt darüber hinaus eigene Kontrollpflichten treffen, wenn ihm ein nicht nur einmaliger Fehler seiner Angestellten offenbar wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Januar 2016 - XII ZB 653/14, NJW-RR 2016, 312 Rn. 9 f.; vom 12. September 2012 - XII ZB 528/11, NJW-RR 2013, 304 Rn. 11 f.; Grandel in Musielak/Voit, 18. Aufl. § 233 Rn. 18), stellt auch die Rechtsbeschwerde im Grundsatz - zu Recht - nicht in Frage.
  • OLG Brandenburg, 12.12.2022 - 13 UF 164/22

    Beschwerde gegen die teilweise Zurückweisung eines Antrags auf Zahlung von

    Insbesondere lässt der Vortrag der Antragstellerin, die qualifizierten Mitarbeiterinnen ihres Verfahrensbevollmächtigten hätten "nicht optimal" gehandelt, und die Rechtsanwaltsfachangestellte E... hätte "die Frist nicht eigenmächtig streichen dürfen" (Bl. 18 eAkte) nicht erkennen, welche konkreten allgemeinen organisatorischen Vorkehrungen ihr Verfahrensbevollmächtigter zur Vermeidung versehentlicher bzw. eigenmächtiger Fristenstreichungen getroffen hat, und auf welche Weise er die Einhaltung entsprechender eindeutiger Anweisungen durch eine erforderliche zumindest stichprobenartige Kontrolle (vgl. BGH BeckRS 2012, 20503; NJW 2003, 1815 1816) überprüft.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht