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Rechtsprechung
   OLG Jena, 06.09.2012 - 9 W 405/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,28021
OLG Jena, 06.09.2012 - 9 W 405/12 (https://dejure.org/2012,28021)
OLG Jena, Entscheidung vom 06.09.2012 - 9 W 405/12 (https://dejure.org/2012,28021)
OLG Jena, Entscheidung vom 06. September 2012 - 9 W 405/12 (https://dejure.org/2012,28021)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    § 91 ZPO
    Reisekosten eines Rechtsanwalts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines Rechtsanwalts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91
    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines Rechtsanwalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    § 91 ZPO
    Reisekosten eines Rechtsanwalts

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Reisekosten des auswärtigen Spezialanwalts erstattungsfähig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Mehrkosten eines außerorts ansässigen Rechtsanwalts

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Reisekosten eines spezialisierten auswärtigen Rechtsanwalts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 317
  • MDR 2012, 1437
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 18.12.2003 - I ZB 21/03

    "Auswärtiger Rechtsanwalt III"; Reisekosten eines weder am Gerichtsort, noch am

    Auszug aus OLG Jena, 06.09.2012 - 9 W 405/12
    Grundsätzlich ist nach ständiger Senatsrechtsprechung (vgl. nur Beschlüsse vom 09.03.2011, Az.: 9 W 102/11, und vom 09.05.2011, Az.: 9 W 211/11) davon auszugehen, dass die Reisekosten eines Rechtsanwalts, der weder am Gerichtsort noch am Sitz der vertretenen Partei ansässig ist, nur bis zur Höhe der fiktiv durch die Einschaltung eines an den genannten Orten ansässigen Bevollmächtigten als notwendig und damit erstattungsfähig anzusehen sind (so auch: BGH vom 18.12.2003, Az.: I ZB 21/03; OLG Düsseldorf vom 03.08.2006, Az.: 10 W 49/06).
  • BGH, 11.03.2004 - VII ZB 27/03

    Erstattungsfähigkeit der Kosten auswärtiger Rechtsanwälte

    Auszug aus OLG Jena, 06.09.2012 - 9 W 405/12
    Die Notwendigkeit bemisst sich danach, was eine vernünftige und kostenorientierte Partei als sachdienlich ansehen durfte (vgl. BGH, Beschluss vom 11.03.2004, Az.: VII ZB 27/03; Zöller/Herget, ZPO, 29. Aufl., § 91 Rn. 12).
  • BGH, 22.02.2007 - VII ZB 93/06

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines auswärtigen Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Jena, 06.09.2012 - 9 W 405/12
    Letzteres ist insbesondere dann der Fall, wenn ein spezialisierter auswärtiger Rechtsanwalt mandatiert ist und ein vergleichbarer Anwalt am Wohnort der Partei nicht beauftragt werden kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22.02.2007, Az.: VII ZB 93/06, und vom 12.12.2002, Az.: I ZB 29/02; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.09.2007, Az.: 10 W 121/07; KG, Beschluss vom 29.04.2010, Az.: 2 W 2071/09).
  • OLG Düsseldorf, 20.09.2007 - 10 W 121/07

    Zur Erstattungsfähigkeit von Mehrkosten eines Rechtsanwalts am sog. dritten Ort

    Auszug aus OLG Jena, 06.09.2012 - 9 W 405/12
    Letzteres ist insbesondere dann der Fall, wenn ein spezialisierter auswärtiger Rechtsanwalt mandatiert ist und ein vergleichbarer Anwalt am Wohnort der Partei nicht beauftragt werden kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22.02.2007, Az.: VII ZB 93/06, und vom 12.12.2002, Az.: I ZB 29/02; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.09.2007, Az.: 10 W 121/07; KG, Beschluss vom 29.04.2010, Az.: 2 W 2071/09).
  • BGH, 12.12.2002 - I ZB 29/02

    Erstattung der Kosten eines auswärtigen Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Jena, 06.09.2012 - 9 W 405/12
    Letzteres ist insbesondere dann der Fall, wenn ein spezialisierter auswärtiger Rechtsanwalt mandatiert ist und ein vergleichbarer Anwalt am Wohnort der Partei nicht beauftragt werden kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22.02.2007, Az.: VII ZB 93/06, und vom 12.12.2002, Az.: I ZB 29/02; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.09.2007, Az.: 10 W 121/07; KG, Beschluss vom 29.04.2010, Az.: 2 W 2071/09).
  • OLG Jena, 09.05.2011 - 9 W 211/11

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines am dritten Ort ansässigen Anwalts

    Auszug aus OLG Jena, 06.09.2012 - 9 W 405/12
    Grundsätzlich ist nach ständiger Senatsrechtsprechung (vgl. nur Beschlüsse vom 09.03.2011, Az.: 9 W 102/11, und vom 09.05.2011, Az.: 9 W 211/11) davon auszugehen, dass die Reisekosten eines Rechtsanwalts, der weder am Gerichtsort noch am Sitz der vertretenen Partei ansässig ist, nur bis zur Höhe der fiktiv durch die Einschaltung eines an den genannten Orten ansässigen Bevollmächtigten als notwendig und damit erstattungsfähig anzusehen sind (so auch: BGH vom 18.12.2003, Az.: I ZB 21/03; OLG Düsseldorf vom 03.08.2006, Az.: 10 W 49/06).
  • BGH, 20.05.2008 - VIII ZB 92/07

    Erstattung der Kosten eines auswärtigen Prozessbevollmächtigten

    Auszug aus OLG Jena, 06.09.2012 - 9 W 405/12
    Allerdings können in bestimmten Ausnahmekonstellationen auch die Mehrkosten eines an einem dritten Ort ansässigen Bevollmächtigten notwendig und damit erstattungsfähig sein, so wenn Besonderheiten etwa in der Betriebsorganisation oder in der zu vertretenden Sache bestehen (vgl. BGH, Beschluss vom 20.05.2008, Az.: VIII ZB 92/07).
  • OLG Düsseldorf, 08.08.2006 - 10 W 49/06

    Erstattungsfähigkeit von Kosten eines Unterbevollmächtigten nach § 91 Abs. 1 ZPO

    Auszug aus OLG Jena, 06.09.2012 - 9 W 405/12
    Grundsätzlich ist nach ständiger Senatsrechtsprechung (vgl. nur Beschlüsse vom 09.03.2011, Az.: 9 W 102/11, und vom 09.05.2011, Az.: 9 W 211/11) davon auszugehen, dass die Reisekosten eines Rechtsanwalts, der weder am Gerichtsort noch am Sitz der vertretenen Partei ansässig ist, nur bis zur Höhe der fiktiv durch die Einschaltung eines an den genannten Orten ansässigen Bevollmächtigten als notwendig und damit erstattungsfähig anzusehen sind (so auch: BGH vom 18.12.2003, Az.: I ZB 21/03; OLG Düsseldorf vom 03.08.2006, Az.: 10 W 49/06).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 21.09.2012 - I-17 W 155/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,31687
OLG Köln, 21.09.2012 - I-17 W 155/12 (https://dejure.org/2012,31687)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.09.2012 - I-17 W 155/12 (https://dejure.org/2012,31687)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. September 2012 - I-17 W 155/12 (https://dejure.org/2012,31687)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Beratungstätigkeit im Zusammenhang mit der Nichtzulassungsbeschwerde kann nicht zu erstatten sein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 317
  • Rpfleger 2013, 176
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 10.07.2012 - VI ZB 7/12

    Rechtsanwaltskosten im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren: Erstattungsfähigkeit

    Auszug aus OLG Köln, 21.09.2012 - 17 W 155/12
    In der Rechtsprechung und der Kommentarliteratur wird die Auffassung vertreten, dass ein nicht am Bundesgerichtshof zugelassener Rechtsanwalt, der im Auftrag seiner Partei in einem Nichtzulassungsverfahren sinnvoll tätig wird, zwar keine Verfahrensgebühr gem. Nr. 3506 VV RVG, wohl im Grundsatz aber eine erstattungsfähige Verfahrensgebühr für Einzeltätigkeiten gem. Nr. 3403 VV RVG verdient (vgl. BGH Beschl. v. 10.07.2012 - VI ZB 7/12 - = NJW 2012, 2734 f.; Beschl. v. 01.02.2007 - V ZB 110/06 - = NJW 2007, 1461, 1462; Beschl. v. 04.05.2006 - III ZB 20/05 - = NJW 2006, 2266, 2267; OLG München - Beschl. v, 25.08.2009 - 11 W 2045/09 - Gerold/Schmidt- Müller-Rabe , RVG, 20. Aufl., Nr. 3404 VV Rdnr. 67f. m.w.N.).

    Das gilt jedenfalls dann, wenn in der Folge kein beim Bundesgerichtshof zugelassener Rechtsanwalt beauftragt wird (BGH NJW 2012, 2734, 2736).

    Für die Gebührenfrage ist dabei entscheidend ist, ob es um Tätigkeiten von eher geringerem Umfang geht, die in der Regel sowohl vom Anwalt als auch vom Auftraggeber als eine Art Annex der Tätigkeit in der bisherigen Instanz verstanden werden (BGH NJW 2012, 2734).

  • OLG Karlsruhe, 18.01.2007 - 15 W 87/06

    Anwaltsgebühr: Prüfung der Rechtzeitigkeit einer Berufung der Gegenseite; mit den

    Auszug aus OLG Köln, 21.09.2012 - 17 W 155/12
    Auch der Anwalt, der nach vorangegangener erstinstanzlicher Prozessvertretung das vom Gegner eingeleitete Berufungsverfahren "beobachtet" (vgl. vgl. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 18.01.2007 - 15 W 87/06 - = MDR 2007, 1226, 122), verdient zweitinstanzliche Gebühren ebenso wenig wie derjenige, der seinem Auftraggeber - etwa in Form eines zusammenfassenden Prozessberichts oder auch in einer Besprechung - seine Ansicht über die Richtigkeit der ergangenen Entscheidung und über die Aussichten eines Rechtsmittels mitteilt (vgl. BGH Urt. v. 21.03.1991 - IX ZR 186/90 - = NJW 1991, 294 - 296).

    Steht - wie hier - die Tätigkeit im Zusammenhang mit der unteren Instanz, so kann der Anwalt eine Vergütung auch dann nicht verlangen, wenn er im Auftrag des Mandanten tätig geworden ist (vgl. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 18.01.2007 - 15 W 87/06 - = MDR 2007, 1226, 1227).

  • OLG Köln, 20.08.2010 - 17 W 131/10

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des zweitinstanzlichen Prozessbevollmächtigten im

    Auszug aus OLG Köln, 21.09.2012 - 17 W 155/12
    Er hat sie hingegen bejaht, wenn der Anwalt mit Wissen und Wollen seiner Partei mit deren Haftpflichtversicherung hinsichtlich der Erfolgsaussichten der gegnerischen Beschwerde korrespondiert hat (Beschl. v. 20.08.2010 - 17 W 131/10 - = AGS 2010, 530 ff. = JurBüro 2010 654 ff.).

    Der vorliegend zu beurteilende Sachverhalt unterscheidet sich damit maßgeblich von der Fallgestaltung, die der Entscheidung des Senats vom 20.08.2010 (AGS 2010, 530 ff.) zugrundelag.

  • OLG München, 25.08.2009 - 11 W 2045/09

    Rechtsanwaltsgebühr: Verfahrensgebühr für die Prüfung einer

    Auszug aus OLG Köln, 21.09.2012 - 17 W 155/12
    In der Rechtsprechung und der Kommentarliteratur wird die Auffassung vertreten, dass ein nicht am Bundesgerichtshof zugelassener Rechtsanwalt, der im Auftrag seiner Partei in einem Nichtzulassungsverfahren sinnvoll tätig wird, zwar keine Verfahrensgebühr gem. Nr. 3506 VV RVG, wohl im Grundsatz aber eine erstattungsfähige Verfahrensgebühr für Einzeltätigkeiten gem. Nr. 3403 VV RVG verdient (vgl. BGH Beschl. v. 10.07.2012 - VI ZB 7/12 - = NJW 2012, 2734 f.; Beschl. v. 01.02.2007 - V ZB 110/06 - = NJW 2007, 1461, 1462; Beschl. v. 04.05.2006 - III ZB 20/05 - = NJW 2006, 2266, 2267; OLG München - Beschl. v, 25.08.2009 - 11 W 2045/09 - Gerold/Schmidt- Müller-Rabe , RVG, 20. Aufl., Nr. 3404 VV Rdnr. 67f. m.w.N.).

    Der Senat lässt vorliegend mit Blick auf die von der Klägerin vorgelegte Entscheidung des OLG München vom 25.08.2009 (- 11 W 2045/09 -) unter den Voraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO die Rechtsbeschwerde zu.

  • BGH, 21.03.1991 - IX ZR 186/90

    Anwaltsgebührenrechtlicher Begriff des Rechtszuges; Anforderungen an den Abschluß

    Auszug aus OLG Köln, 21.09.2012 - 17 W 155/12
    Auch der Anwalt, der nach vorangegangener erstinstanzlicher Prozessvertretung das vom Gegner eingeleitete Berufungsverfahren "beobachtet" (vgl. vgl. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 18.01.2007 - 15 W 87/06 - = MDR 2007, 1226, 122), verdient zweitinstanzliche Gebühren ebenso wenig wie derjenige, der seinem Auftraggeber - etwa in Form eines zusammenfassenden Prozessberichts oder auch in einer Besprechung - seine Ansicht über die Richtigkeit der ergangenen Entscheidung und über die Aussichten eines Rechtsmittels mitteilt (vgl. BGH Urt. v. 21.03.1991 - IX ZR 186/90 - = NJW 1991, 294 - 296).
  • BGH, 06.04.2005 - V ZB 25/04

    Erstattung von Anwaltskosten im Richterablehnungsverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 21.09.2012 - 17 W 155/12
    Eine entsprechende Auftragserteilung wird teilweise in der Rechtsprechung (OLG Koblenz, Beschl. v. 06.08.2007 - 14 W 578/07 - = JurBüro 2008, 196, 197) bei der Entgegennahme und Prüfung der Berufungsschrift unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 06.04.2005 - V ZB 25/04 - (= NJW 2005, 2233, 2234) zwar vermutet.
  • BGH, 04.05.2006 - III ZB 120/05

    Anwaltsgebühren bei Einlegung und Zurücknahme der Nichtzulassungsbeschwerde;

    Auszug aus OLG Köln, 21.09.2012 - 17 W 155/12
    In der Rechtsprechung und der Kommentarliteratur wird die Auffassung vertreten, dass ein nicht am Bundesgerichtshof zugelassener Rechtsanwalt, der im Auftrag seiner Partei in einem Nichtzulassungsverfahren sinnvoll tätig wird, zwar keine Verfahrensgebühr gem. Nr. 3506 VV RVG, wohl im Grundsatz aber eine erstattungsfähige Verfahrensgebühr für Einzeltätigkeiten gem. Nr. 3403 VV RVG verdient (vgl. BGH Beschl. v. 10.07.2012 - VI ZB 7/12 - = NJW 2012, 2734 f.; Beschl. v. 01.02.2007 - V ZB 110/06 - = NJW 2007, 1461, 1462; Beschl. v. 04.05.2006 - III ZB 20/05 - = NJW 2006, 2266, 2267; OLG München - Beschl. v, 25.08.2009 - 11 W 2045/09 - Gerold/Schmidt- Müller-Rabe , RVG, 20. Aufl., Nr. 3404 VV Rdnr. 67f. m.w.N.).
  • BGH, 01.02.2007 - V ZB 110/06

    Erfallen der Verfahrens- und der Terminsgebühr im Verfahren über die

    Auszug aus OLG Köln, 21.09.2012 - 17 W 155/12
    In der Rechtsprechung und der Kommentarliteratur wird die Auffassung vertreten, dass ein nicht am Bundesgerichtshof zugelassener Rechtsanwalt, der im Auftrag seiner Partei in einem Nichtzulassungsverfahren sinnvoll tätig wird, zwar keine Verfahrensgebühr gem. Nr. 3506 VV RVG, wohl im Grundsatz aber eine erstattungsfähige Verfahrensgebühr für Einzeltätigkeiten gem. Nr. 3403 VV RVG verdient (vgl. BGH Beschl. v. 10.07.2012 - VI ZB 7/12 - = NJW 2012, 2734 f.; Beschl. v. 01.02.2007 - V ZB 110/06 - = NJW 2007, 1461, 1462; Beschl. v. 04.05.2006 - III ZB 20/05 - = NJW 2006, 2266, 2267; OLG München - Beschl. v, 25.08.2009 - 11 W 2045/09 - Gerold/Schmidt- Müller-Rabe , RVG, 20. Aufl., Nr. 3404 VV Rdnr. 67f. m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 23.11.2004 - 8 W 262/04

    Anwaltsgebühren für Vertretung im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 21.09.2012 - 17 W 155/12
    Der Senat teilt in dieser Frage die noch zur Vorschrift des § 37 Nr. 7 BRAGO vertretene Auffassung des OLG Hamburg (Beschl. v. 23.11.2004 - 8 W 262/04 - = MDR 2005, 1018, 1019), wonach die Partei bereits im Rahmen der im Berufungsrechtszug angefallenen Gebühren von ihrem Prozessbevollmächtigten eine Stellungnahme zum weiteren Verfahren und Vorgehen erwarten kann, ohne dass hierdurch ein neuer Gebührentatbestand erfüllt wird.
  • OLG Koblenz, 06.08.2007 - 14 W 578/07

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des Berufungbeklagten bei alsbaldiger

    Auszug aus OLG Köln, 21.09.2012 - 17 W 155/12
    Eine entsprechende Auftragserteilung wird teilweise in der Rechtsprechung (OLG Koblenz, Beschl. v. 06.08.2007 - 14 W 578/07 - = JurBüro 2008, 196, 197) bei der Entgegennahme und Prüfung der Berufungsschrift unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 06.04.2005 - V ZB 25/04 - (= NJW 2005, 2233, 2234) zwar vermutet.
  • OLG Köln, 07.08.2006 - 17 W 136/06

    Anspruch eines Rechtsanwalts auf eine Verfahrensgebühr für seine Tätigkeit im

  • BGH, 15.10.2013 - XI ZB 2/13

    Rechtsanwaltskosten: Verstoß gegen Kostenschonungsgebot bei Beauftragung des

    Das gilt auch, soweit der zweitinstanzliche Prozessbevollmächtigte in Unkenntnis der noch nicht vorgelegten Nichtzulassungsbeschwerdebegründung den Rat erteilt, einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt einstweilen nicht zu bestellen (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 1991 - IX ZR 186/90, WM 1991, 1567, 1568 f.; OLG Köln, NJW-RR 2013, 317, 318; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG, 20. Aufl., § 19 Rn. 87, 91, 94; Ebert in Mayer/Kroiß, RVG, 5. Aufl., § 19 Rn. 72; anderer Sachverhalt OLG München, AGS 2010, 217 f.).
  • OLG Düsseldorf, 13.03.2017 - 2 W 30/16
    Es reicht hingegen nicht aus, dass der zweitinstanzliche Prozessbevollmächtigte nach Erhalt der gegnerischen Beschwerdebegründung unaufgefordert einige wenige, aus allgemeinen Erwägungen bestehende Sätze zu den Aussichten der Nichtzulassungsbeschwerde ausführt und dem lediglich eine Durchsicht bzw. kursorische Prüfung der gegnerischen Rechtsmittelbegründung vorausgegangen ist (OLG Köln, NJW-RR 2013, 317 = AGS 2012, 516).
  • OLG Düsseldorf, 13.03.2017 - 2 W 22/16
    Es reicht hingegen nicht aus, dass der zweitinstanzliche Prozessbevollmächtigte nach Erhalt der gegnerischen Beschwerdebegründung unaufgefordert einige wenige, aus allgemeinen Erwägungen bestehende Sätze zu den Aussichten der Nichtzulassungsbeschwerde ausführt und dem lediglich eine Durchsicht bzw. kursorische Prüfung der gegnerischen Rechtsmittelbegründung vorausgegangen ist (OLG Köln, NJW-RR 2013, 317 = AGS 2012, 516).
  • OLG Köln, 22.09.2016 - 17 W 234/16

    Erstattungsfähigkeit der Gebühren des zweitinstanzlichen Prozessbevollmächtigten

    Diese Tätigkeit der zweitinstanzlichen Prozessbevollmächtigten der Beklagten (Beratung anhand der Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde) geht deutlich über diejenige hinaus, die dem Beschluss des Senats vom 21. September 2012 - 17 W 155/12 - (AGS 2012, 516 f.) zugrunde lag.
  • OLG Köln, 30.12.2013 - 17 W 179/13

    Vergütung eines nicht am BGH (BGH) zugelassenen Rechtsanwalts für eine sinnvolle

    Eine Erstattungsfähigkeit hat der Senat in der Vergangenheit verneint, wenn der Anwalt gegenüber dem Bundesgerichtshof eine mangels Postulationsfähigkeit von vornherein nicht berücksichtigungsfähige Stellungnahme abgibt (Beschl. v. 07.08.2006 - 17 W 136/06 = AGS 2007, 301), des Weiteren dann, wenn der zweitinstanzlich tätig gewesene Rechtsanwalt, nachdem ihm die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde zugegangen ist, dem Mandanten gegenüber unaufgefordert den Rat erteilt, von der Bestellung eines beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalts bis zur Entscheidung über die Zulassung abzusehen und bezüglich der Absprache des weiteren Vorgehens um Rücksprache bittet (Senat, Beschluss vom 21. September 2012 - 17 W 155/12 - = AGS 2012, 516 = JP 2013, 81 = NJW-RR 2013, 317 = RP 2013, 176).
  • BPatG, 18.06.2013 - 10 ZA (pat) 12/12

    Patentnichtigkeitsklage im Berufungsverfahren - Kostenfestsetzung -

    Dies gilt auch dann, wenn der Anwalt z. B. eine Rechtsmittelschrift vor ihrer Weiterleitung an den Mandanten daraufhin prüft, ob etwas zu veranlassen ist (BGH NJW 2013, 312, 313, Abs. [13]) oder wenn er ihr eine kurze Stellungnahme zum weiteren Verfahren und Vorgehen beifügt (OLG Köln, NJW-RR 2013, 317, 318).
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