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   OLG München, 22.11.2012 - 23 U 3830/12   

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https://dejure.org/2012,37272
OLG München, 22.11.2012 - 23 U 3830/12 (https://dejure.org/2012,37272)
OLG München, Entscheidung vom 22.11.2012 - 23 U 3830/12 (https://dejure.org/2012,37272)
OLG München, Entscheidung vom 22. November 2012 - 23 U 3830/12 (https://dejure.org/2012,37272)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • RA Kotz

    Verletzung beim Stockkampf zweier minderjähriger Kinder

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatzpflicht eines 12-jährigen Jungen wegen Verletzung eines Spielgefährten beim Spiel mit 1,5m langen Holzstöcken; Höhe des Schmerzensgeldes bei Verlust eines Schneidezahns

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Stockkampf auf dem Spielplatz - Haftet ein Zwölfjähriger dafür, wenn er den Spielkameraden verletzt?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    12-jähriger Junge haftet zu 50% für Verletzung eines Gleichaltrigen beim Stockkampf

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Haftung eines 12-Jährigen für Verletzungen aufgrund eines Stockkampfs - Regeln zum Haftungsausschluss bei sportlichen Wettkämpfen fanden keine Anwendung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 800
  • MDR 2013, 281
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 21.02.1995 - VI ZR 19/94

    Annahme eines Haftungsausschlusses bei Verletzung beim Spiel von Jugendlichen

    Auszug aus OLG München, 22.11.2012 - 23 U 3830/12
    Die Verletzung der körperlichen Integrität wäre nur dann durch eine Einwilligung gerechtfertigt, wenn der Kläger mit der konkreten Verletzung einverstanden gewesen wäre (vgl. BGH NJW-RR 1995, S. 857, 858).

    Grundlage hierfür ist aber, dass dem Spiel bestimmte, für jeden Teilnehmer verbindliche Regeln zugrunde liegen, die von vornherein feststehen, unter denen somit die Teilnehmer zum Spiel antreten und die insbesondere durch das Verbot von Fouls auch auf den Schutz der körperlichen Unversehrtheit der Spieler selbst ausgerichtet sind (BGH NJW-RR 1995, S. 857, 858 m.w.N).

    Ein solcher kann jedoch allenfalls angenommen werden, wenn die Beteiligten den Eintritt einer Verletzung wie diejenige, zu der es letztlich gekommen ist, ersichtlich in Erwägung gezogen haben (BGH NJW-RR 1995, S. 857, 858).

    Allerdings reichen die Grundsätze über die sportlichen Kampfspiele hinaus und können auch bei Spielen Jugendlicher, bei denen es zu einem Körpereinsatz kommt, Anwendung finden (BGH NJW-RR 1995, S. 857, 858; BGH NJW-RR 2006, S. 672, 674).

    Jedoch kommt auch unter dem Aspekt von Treu und Glauben eine völlige Haftungsfreistellung nur in Betracht, wenn dem Spiel zumindest ein festes Regelwerk, das auch auf den Schutz der körperlichen Unversehrtheit der Spieler gerichtet ist, zugrunde liegt (BGH NJW-RR 1995, S. 857, 858; BGH NJW-RR 2006, S. 672, 674).

    Eine gänzliche Haftungsfreistellung kommt nur ausnahmsweise in Betracht (BGH NJW-RR 2006, S. 672, 674; BGH NJW-RR 1995, S. 857, 858).

  • BGH, 07.02.2006 - VI ZR 20/05

    Haftung der Beteiligten an einem "Rempeltanz"

    Auszug aus OLG München, 22.11.2012 - 23 U 3830/12
    Eine Inanspruchnahme scheidet vorliegend auch nicht nach § 242 BGB unter dem Gesichtspunkt des Handelns auf eigene Gefahr oder der bewussten Risikoübernahme aus (vgl. dazu BGH NJW-RR 2006, 672, 674):.

    15 Treuwidrig handelt danach der Geschädigte, der versucht, auf einen anderen denjenigen Schaden abzuwälzen, den er bewusst in Kauf genommen hat, obschon er ebenso gut in die Lage hätte kommen können, in der sich der Schädiger befindet und sich dann aber ebenfalls dagegen gewehrt haben würde, Ersatz leisten zu müssen (BGH, NJW-RR 2006, 672, 674; BGH NJW 2003, S. 2018, 2019).

    Allerdings reichen die Grundsätze über die sportlichen Kampfspiele hinaus und können auch bei Spielen Jugendlicher, bei denen es zu einem Körpereinsatz kommt, Anwendung finden (BGH NJW-RR 1995, S. 857, 858; BGH NJW-RR 2006, S. 672, 674).

    Jedoch kommt auch unter dem Aspekt von Treu und Glauben eine völlige Haftungsfreistellung nur in Betracht, wenn dem Spiel zumindest ein festes Regelwerk, das auch auf den Schutz der körperlichen Unversehrtheit der Spieler gerichtet ist, zugrunde liegt (BGH NJW-RR 1995, S. 857, 858; BGH NJW-RR 2006, S. 672, 674).

    Eine gänzliche Haftungsfreistellung kommt nur ausnahmsweise in Betracht (BGH NJW-RR 2006, S. 672, 674; BGH NJW-RR 1995, S. 857, 858).

  • BGH, 01.04.2003 - VI ZR 321/02

    Haftungsausschluß für Fahrzeugschäden bei einem Autorennen

    Auszug aus OLG München, 22.11.2012 - 23 U 3830/12
    11 Bereits eine Sorgfaltspflichtverletzung könnte aber schon dann ausscheiden, wenn die Verletzungen im sportlichen Wettkampf bei einem regelgerechten , dem Fairnessgebot entsprechenden Einsatz des Gegners entstanden sind (BGH NJW 2010, 537, 538; offengelassen von BGH NJW 2003, 2018, 2019 ob dies die Frage der Tatbestandsmäßigkeit oder der Rechtswidrigkeit betrifft).

    15 Treuwidrig handelt danach der Geschädigte, der versucht, auf einen anderen denjenigen Schaden abzuwälzen, den er bewusst in Kauf genommen hat, obschon er ebenso gut in die Lage hätte kommen können, in der sich der Schädiger befindet und sich dann aber ebenfalls dagegen gewehrt haben würde, Ersatz leisten zu müssen (BGH, NJW-RR 2006, 672, 674; BGH NJW 2003, S. 2018, 2019).

  • BGH, 27.10.2009 - VI ZR 296/08

    Sorgfaltspflichtverstoß allein wegen Verletzung eines Gegenspielers bei einem

    Auszug aus OLG München, 22.11.2012 - 23 U 3830/12
    11 Bereits eine Sorgfaltspflichtverletzung könnte aber schon dann ausscheiden, wenn die Verletzungen im sportlichen Wettkampf bei einem regelgerechten , dem Fairnessgebot entsprechenden Einsatz des Gegners entstanden sind (BGH NJW 2010, 537, 538; offengelassen von BGH NJW 2003, 2018, 2019 ob dies die Frage der Tatbestandsmäßigkeit oder der Rechtswidrigkeit betrifft).

    In diesem Fall ist der Schädiger selbst keinem Haftungsrisiko ausgesetzt, seine Inanspruchnahme durch den Geschädigten verstößt nicht gegen § 242 BGB (BGH NJW 2008, 1591, 1592; BGH NJW 2010, S. 537, 538).

  • OLG Frankfurt, 20.11.2007 - 3 U 91/06

    Aufsichtspflichtverletzung des Betreuers einer Kindergruppe: Verletzung eines

    Auszug aus OLG München, 22.11.2012 - 23 U 3830/12
    Unter Abwägung sämtlicher Aspekte und unter Berücksichtigung der Rechtsprechung in anderen Fällen der Beschädigung oder des Verlusts von Zähnen (OLG Köln, Urteil vom 17.05.2006, 19 U 37/06; OLG Hamm, Urteil vom 24.10.2006, 26 U 171/05; OLG Koblenz, Urteil vom 29.06.2010, 5 U 545/10; OLG Frankfurt, Urteil vom 20.11.2007, 3 U 91/06) erachtet der Senat ein Schmerzensgeld von 1.500 Euro als angemessen.
  • OLG Hamm, 24.10.2006 - 26 U 171/05

    Indizwirkung der Dokumentation - Abweichen vom medizinischen Standard als grober

    Auszug aus OLG München, 22.11.2012 - 23 U 3830/12
    Unter Abwägung sämtlicher Aspekte und unter Berücksichtigung der Rechtsprechung in anderen Fällen der Beschädigung oder des Verlusts von Zähnen (OLG Köln, Urteil vom 17.05.2006, 19 U 37/06; OLG Hamm, Urteil vom 24.10.2006, 26 U 171/05; OLG Koblenz, Urteil vom 29.06.2010, 5 U 545/10; OLG Frankfurt, Urteil vom 20.11.2007, 3 U 91/06) erachtet der Senat ein Schmerzensgeld von 1.500 Euro als angemessen.
  • OLG Koblenz, 29.06.2010 - 5 U 545/10

    Höhe des Schmerzensgeldes für Fausthieb mit vorübergehender Lockerung der

    Auszug aus OLG München, 22.11.2012 - 23 U 3830/12
    Unter Abwägung sämtlicher Aspekte und unter Berücksichtigung der Rechtsprechung in anderen Fällen der Beschädigung oder des Verlusts von Zähnen (OLG Köln, Urteil vom 17.05.2006, 19 U 37/06; OLG Hamm, Urteil vom 24.10.2006, 26 U 171/05; OLG Koblenz, Urteil vom 29.06.2010, 5 U 545/10; OLG Frankfurt, Urteil vom 20.11.2007, 3 U 91/06) erachtet der Senat ein Schmerzensgeld von 1.500 Euro als angemessen.
  • OLG Köln, 17.05.2006 - 19 U 37/06

    Schmerzensgeld aus sonstiger unerlaubter Handlung, Rauferei unter Kindern

    Auszug aus OLG München, 22.11.2012 - 23 U 3830/12
    Unter Abwägung sämtlicher Aspekte und unter Berücksichtigung der Rechtsprechung in anderen Fällen der Beschädigung oder des Verlusts von Zähnen (OLG Köln, Urteil vom 17.05.2006, 19 U 37/06; OLG Hamm, Urteil vom 24.10.2006, 26 U 171/05; OLG Koblenz, Urteil vom 29.06.2010, 5 U 545/10; OLG Frankfurt, Urteil vom 20.11.2007, 3 U 91/06) erachtet der Senat ein Schmerzensgeld von 1.500 Euro als angemessen.
  • BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55

    Bemessung des Schmerzensgeldanspruches

    Auszug aus OLG München, 22.11.2012 - 23 U 3830/12
    Der Umstand, dass der Beklagte als 12 jähriges Kind mit gewisser Wahrscheinlichkeit selbst über keine nennenswerten finanziellen Mittel verfügt, bedarf keiner Berücksichtigung, da unstreitig eine Haftpflichtversicherung besteht (vgl. BGH NJW 1955, S. 1675, 1677).
  • BGH, 29.01.2008 - VI ZR 98/07

    Inanspruchnahme des Kfz-Haftpflichtversicherers für Schäden auf einer

    Auszug aus OLG München, 22.11.2012 - 23 U 3830/12
    In diesem Fall ist der Schädiger selbst keinem Haftungsrisiko ausgesetzt, seine Inanspruchnahme durch den Geschädigten verstößt nicht gegen § 242 BGB (BGH NJW 2008, 1591, 1592; BGH NJW 2010, S. 537, 538).
  • BGH, 14.04.2016 - 2 StR 137/14

    Vorlage an die Vereinigten Großen Senate des Bundesgerichtshofs; Bemessung der

    Keiner Berücksichtigung bedürfen die wirtschaftlichen Verhältnisse demgegenüber, wenn eine Haftpflichtversicherung beim Schädiger besteht (vgl. BGHZ 18, 149, 165 f.; OLG München, NJW-RR 2013, 800, 802).
  • BGH, 14.04.2016 - 2 StR 337/14
    Keiner Berücksichtigung bedürfen die wirtschaftlichen Verhältnisse demgegenüber, wenn eine Haftpflichtversicherung beim Schädiger besteht (vgl. BGHZ 18, 149, 165 f.; OLG München, NJW-RR 2013, 800, 802).
  • AG Bremen, 23.10.2014 - 9 C 5/14

    Krake - Verkehrssicherungspflicht eines Schwimmbadbetreibers

    Das begehrte Schmerzensgeld in Höhe von 1.500 EUR ist jedoch übersetzt; angemessen erscheint ein Schmerzensgeld in Höhe von 1.000,00 EUR (vgl. AG Staufen, VersR 1994, 994: 350 DM für abgebrochenes Backenzahnstück, OLG München, NJW-RR 2013, 800: 1.500,00 EUR bei (Total)Verlust eines Schneidezahns nebst Kopfverletzung).
  • LG München I, 02.12.2015 - 15 O 23917/14

    Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld aus einem Reisevertrag

    Ferner kann offenbleiben, ob der Verlustes der Schneidezähne und die damit zusammenhängende Heilbehandlung ein Schmerzensgeld in der beantragten Höhe überhaupt rechtfertigen (vgl. OLG München, MDR 2013, 281, das einem Kind bei Verlust eines Schneidezahns ein Schmerzensgeld in Höhe von EUR 1.500,00 zugesprochen hat, weil es lebenslang auf eine prothetische Versorgung angewiesen sein wird).
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