Rechtsprechung
OLG Hamm, 30.10.2012 - I-24 U 38/12 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Verkehrssicherungspflicht, Hauseigentümer, Gehweg, Unebenheit
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Verkehrssicherungspflichtverletzung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
§ 823 Abs. 1 BGB
Verkehrssicherungspflicht des Hauseigentümers hinsichtlich eines wenige Zentimeter aus dem Pflaster herausragenden Lichtschachts - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Keine Haftung bei klar erkennbarer Gefahrenstelle!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Sturz über herausragenden Kellerlichtschacht abseits des Gehwegs
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Eigentümer eines Wohn- und Geschäftshauses muss abseitige Kellerlichtschachtanlage nicht besonders gegen Stolpergefahr absichern
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Sturz über Lichtschachtkante: Verunfallte Person erhält wegen eigener Unachtsamkeit kein Anspruch auf Schmerzensgeld - Erkennbare Gefahrenlagen erfordern eine besondere Vorsicht des Fußgängers
Verfahrensgang
- LG Münster, 06.01.2012 - 10 O 260/11
- OLG Hamm, 30.10.2012 - I-24 U 38/12
Papierfundstellen
- NJW-RR 2013, 802
- MDR 2013, 338
- NZM 2013, 703
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (8)
- BayObLG, 10.09.2001 - 5Z RR 209/00
Verkehrssicherungspflicht des Betreibers einer Kiesgrube
Auszug aus OLG Hamm, 30.10.2012 - 24 U 38/12
Es sind dabei diejenigen Vorkehrungen zu treffen, die im Rahmen des wirtschaftlich Zumutbaren geeignet sind, Gefahren von Dritten abzuwenden, die bei bestimmungsgemäßer oder nicht ganz fernliegender bestimmungswidriger Benutzung drohen (BGH NJW 1978, 1629; NJW 1990, 1236; bei OblG NJW-RR 2002, 1249). - BGH, 19.12.1989 - VI ZR 182/89
Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers und Vermieters eines Mehrfamilienhauses
Auszug aus OLG Hamm, 30.10.2012 - 24 U 38/12
Es sind dabei diejenigen Vorkehrungen zu treffen, die im Rahmen des wirtschaftlich Zumutbaren geeignet sind, Gefahren von Dritten abzuwenden, die bei bestimmungsgemäßer oder nicht ganz fernliegender bestimmungswidriger Benutzung drohen (BGH NJW 1978, 1629; NJW 1990, 1236; bei OblG NJW-RR 2002, 1249). - OLG Hamm, 30.09.2003 - 9 U 72/03
Verkehrssicherungspflicht für ein Podest zwischen Fahrbahn und Gehweg
Auszug aus OLG Hamm, 30.10.2012 - 24 U 38/12
Zur Beurteilung einer objektiven Gefahrenquelle ist von denkbar ungünstigen Wahrnehmungsverhältnissen auszugehen (OLG Hamm, NZV 2004, 142).
- BGH, 02.10.1984 - VI ZR 125/83
Streupflicht - Zeitliche Abgrenzung - Gebäudezugang - Schwimmbad - Restaurant - …
Auszug aus OLG Hamm, 30.10.2012 - 24 U 38/12
Der Verkehrssicherungspflichtige hat jedoch einen Sicherheitsstandard zu schaffen und einzuhalten, der bei Berücksichtigung der jeweils gegebenen Verhältnisse und der Art und Weise des in Frage kommenden Verkehrs allgemein erwartet werden kann (BGH NJW 1985, 270; NJW 1985, 1076). - BGH, 11.12.1984 - VI ZR 218/83
Anderweitige Ersatzmöglichkeit; Erfolgsaussichten eines einzulegenden …
Auszug aus OLG Hamm, 30.10.2012 - 24 U 38/12
Der Verkehrssicherungspflichtige hat jedoch einen Sicherheitsstandard zu schaffen und einzuhalten, der bei Berücksichtigung der jeweils gegebenen Verhältnisse und der Art und Weise des in Frage kommenden Verkehrs allgemein erwartet werden kann (BGH NJW 1985, 270; NJW 1985, 1076). - OLG Hamm, 25.05.2004 - 9 U 43/04
Kommune muss für "Stolperfalle" auf Marktplatz Schadensersatz leisten
Auszug aus OLG Hamm, 30.10.2012 - 24 U 38/12
Es existiert auch keine klare "Bagatellgrenze" etwa in dem Sinne, dass Bodenunebenheiten bis zu einer Höhe von 2 cm in jedem Falle hinzunehmen seien (vgl. OLG Hamm, NZV 2005, 193). - OLG Köln, 21.11.1991 - 7 U 52/91
Amtshaftung Beweisvereitlung Reparatur Schadensstelle Straßenbelag
Auszug aus OLG Hamm, 30.10.2012 - 24 U 38/12
Allein die nachträgliche Beseitigung und Einebnung der Lichtschächte durch Ausbesserungsmaßnahmen des Beklagten hat dabei keine Indizwirkung für eine Gefahrenstelle (vgl. OLG München, Beschluss v. 22.03.2011, 1 U 5627/10), zumal weder dargelegt noch sonst erkennbar ist, dass der Beklagte bewusst Beweisvereitelung betrieben hat (vgl. OLG Köln, Versicherungsrecht 1992, 355). - OLG München, 22.03.2011 - 1 U 5627/10
Verkehrssicherungspflichtverletzung: Niveauunterschied von 2 cm auf einem …
Auszug aus OLG Hamm, 30.10.2012 - 24 U 38/12
Allein die nachträgliche Beseitigung und Einebnung der Lichtschächte durch Ausbesserungsmaßnahmen des Beklagten hat dabei keine Indizwirkung für eine Gefahrenstelle (vgl. OLG München, Beschluss v. 22.03.2011, 1 U 5627/10), zumal weder dargelegt noch sonst erkennbar ist, dass der Beklagte bewusst Beweisvereitelung betrieben hat (vgl. OLG Köln, Versicherungsrecht 1992, 355).
- AG Offenbach, 01.03.2018 - 33 C 226/17
Die Voraussetzungen, bei welchen bei Unfällen aufgrund von Unebenheiten auf …
Dies ist dann der Fall, wenn unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse und der Art und Weise des in Frage kommenden Verkehrs allgemein erwartet werden kann, dass eine gefahrlose Nutzung möglich ist (vgl. OlG Hamm, Urteil vom 30.10.2012, Az.: I-24 U 38/12). - LG Coburg, 08.01.2014 - 13 O 390/13
Ist die Vermieterin schuld am Sturz?
Es sind dabei diejenigen Vorkehrungen zu treffen, die im Rahmen des wirtschaftlich Zumutbaren geeignet sind, Gefahren von Dritten abzuwenden, die bei bestimmungsgemäßer oder nicht ganz fernliegender bestimmungswidriger Benutzung drohen (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2013, 802 ff). - OLG Brandenburg, 04.10.2022 - 2 U 23/22
Schadensersatz wegen vermeintlicher Verletzung von Verkehrssicherungspflichten …
Auch eine ungesicherte und nicht gekennzeichnete Kellertreppe gehört hierzu (LG Hamburg, Urteil vom 31. März 1971 - 77 O 42/70 -, VersR 1972, 653), nicht hingegen ein deutlich erkennbarer Lichtschacht (OLG Hamm, Urteil vom 30. Oktober 2012 - I-24 U 38/12 -, NJW-RR 2013, 802 = MDR 2013, 338, Rdnr. 22 bei juris). - LG Osnabrück, 23.02.2018 - 4 S 466/17
Verkehrssicherungspflicht Vermieter - Weg zum Hauseingang
Er hat einen Sicherheitsstandard zu schaffen und einzuhalten, der bei Berücksichtigung der jeweils gegebenen Verhältnisse und der Art und Weise des in Frage kommenden Verkehrs allgemein erwartet werden kann (OLG Hamm, Urteil vom 30. Oktober 2012, 24 U 38/12).Es sind allerdings diejenigen Vorkehrungen zu treffen, die im Rahmen des wirtschaftlich Zumutbaren geeignet sind, Gefahren von Dritten abzuwenden, die bei bestimmungsgemäßer und nicht ganz fernliegender bestimmungswidriger Benutzung drohen (BGH NJW 1990, 1236; OLG Hamm, Urteil vom 30. Oktober 2012, 24 U 38/12).
- AG Coesfeld, 13.01.2016 - 11 C 169/15
Hans guck in die Luft: Mieter trägt Kosten für Sturz selbst!
Der Verkehrssicherungspflichtige hat diejenigen Vorkehrungen zu treffen, die im Rahmen des wirtschaftlich Zumutbaren geeignet sind, Gefahren von Dritten abzuwenden, die bei bestimmungsgemäßer oder nicht ganz fernliegender bestimmungswidriger Benutzung drohen (OLG Hamm, NJW-RR 2013, 802, 803).