Weitere Entscheidung unten: AG Bremen, 11.01.2013

Rechtsprechung
   BGH, 11.03.2013 - AnwZ (Brfg) 24/12   

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https://dejure.org/2013,4926
BGH, 11.03.2013 - AnwZ (Brfg) 24/12 (https://dejure.org/2013,4926)
BGH, Entscheidung vom 11.03.2013 - AnwZ (Brfg) 24/12 (https://dejure.org/2013,4926)
BGH, Entscheidung vom 11. März 2013 - AnwZ (Brfg) 24/12 (https://dejure.org/2013,4926)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 5 Abs 1 Buchst f FAO
    Voraussetzungen der Gestattung zum Führen einer Fachanwaltsbezeichnung: Glaubhaftmachungerfordernisse bei "Zweitverteidigungen" in Strafsachen

  • Wolters Kluwer

    Bewertung von sog. "Zweitverteidigungen" als Nachweis praktischer Erfahrungen für die Erlaubnis zum Führen der Bezeichnung Fachanwalt für Strafrecht

  • Anwaltsblatt

    FAO § 5 Abs. 1 f)
    Fachanwaltstitel im Strafrecht - Zweitverteidigung reicht nicht immer

  • rewis.io

    Voraussetzungen der Gestattung zum Führen einer Fachanwaltsbezeichnung: Glaubhaftmachungerfordernisse bei "Zweitverteidigungen" in Strafsachen

  • BRAK-Mitteilungen

    Voraussetzungen für die Anerkennung von "Zweitverteidigungen"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FAO § 5 Abs. 1 Buchst. f
    Bewertung von sog. "Zweitverteidigungen" als Nachweis praktischer Erfahrungen für die Erlaubnis zum Führen der Bezeichnung Fachanwalt für Strafrecht

  • rechtsportal.de

    FAO § 5 Abs. 1 Buchst. f
    Bewertung von sog. "Zweitverteidigungen" als Nachweis praktischer Erfahrungen für die Erlaubnis zum Führen der Bezeichnung Fachanwalt für Strafrecht

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Fachanwalt: Wann sind erforderliche Erfahrungen nachgewiesen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Fachanwaltstitel im Strafecht kann nicht durch "Zweitverteidigungen" erlangt werden

  • rechtsanwaltskammer-hamm.de (Leitsatz)

    FAO § 5 Abs. 1 lit. f
    Anrechnung von "Zweitverteidigungen" für Fachanwaltstitel

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Zweitverteidigung reicht nicht für den Fachanwaltstitel

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Fachanwalt: Wann sind die erforderlichen praktischen Erfahrungen nachgewiesen? (IBR 2013, 385)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 2762
  • NJW-RR 2013, 891
  • AnwBl 2013, 378
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 10.03.1999 - 1 ZU 47/98

    Anforderungen an das Führen der Bezeichnung "Fachanwalt für Strafrecht"

    Auszug aus BGH, 11.03.2013 - AnwZ (Brfg) 24/12
    Eine Mandatierung, die unerlässliche Voraussetzung für eine Verhandlungsteilnahme "als Rechtsanwalt" ist (vgl. auch AGH Hamm StraFo 1999, 393), hat er auch vor dem Senat trotz Erörterung nicht behauptet.
  • BGH, 29.01.1996 - AnwZ (B) 50/95

    Fachanwalt für Arbeitsrecht

    Auszug aus BGH, 11.03.2013 - AnwZ (Brfg) 24/12
    Die Erlaubnis zum Führen einer Fachanwaltsbezeichnung wird Rechtsanwälten verliehen, deren auch praktische Erfahrungen auf dem jeweiligen Gebiet überdurchschnittlich sind (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 29. Januar 1996 - AnwZ (B) 50/95, NJW-RR 1996, 1147).
  • BGH, 26.01.2017 - AnwZ (Brfg) 49/16

    Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung "Fachanwalt für Strafrecht": Nachweis des

    Hiervon ist der Senat dementsprechend in seinen Entscheidungen vom 20. April 2009 - AnwZ (B) 43/08, NJW 2009, 2381 Rn. 5 und vom 11. März 2013 - AnwZ (Brfg) 24/12, NJW-RR 2013, 891 Rn. 4 ohne weiteres ausgegangen (vgl. auch Henssler/Prütting/Offermann-Burckart, BRAO, 4. Aufl., § 5 FAO Rn. 114).
  • BGH, 19.04.2022 - AnwZ (Brfg) 1/22

    Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung: Anforderungen an eine persönliche

    Auch dem Urteil des Senats vom 11. März 2013 (AnwZ (Brfg) 24/12, NJW-RR 2013, 891 Rn. 9) kann entgegen der Auffassung der Beklagten nicht entnommen werden, dass eine persönliche Fallbearbeitung stets eine Kommunikation mit dem Mandanten verlangt.
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Rechtsprechung
   AG Bremen, 11.01.2013 - 25 C 200/12   

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https://dejure.org/2013,79
AG Bremen, 11.01.2013 - 25 C 200/12 (https://dejure.org/2013,79)
AG Bremen, Entscheidung vom 11.01.2013 - 25 C 200/12 (https://dejure.org/2013,79)
AG Bremen, Entscheidung vom 11. Januar 2013 - 25 C 200/12 (https://dejure.org/2013,79)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Abtretung anwaltlicher Gebührenforderungen an einen Nicht-Anwalt

  • BRAK-Mitteilungen

    Keine schrankenlose Abtretung von Vergütungsforderungen an sozietätsfähige Einzelperson möglich

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Keine Abtretung einer anwaltlichen Honorarforderung an den Steuerberater

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Keine Abtretung einer anwaltlichen Honorarforderung an Steuerberater

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Abtretung anwaltlicher Gebührenforderungen an einen Steuerberater als Nicht-Anwalt ist unzulässig

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Wann kann Honorar, auch ohne Einwilligung des Mandanten, zur Einziehung abgetreten werden?

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 891
 
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Wird zitiert von ...

  • AG Frankfurt/Main, 22.08.2017 - 30 C 2295/16
    Deshalb schließt sich das Gericht der Rechtsprechung einer steigenden Zahl von Gerichten an, wonach die Kosten für die Einschaltung eines auswärtigen Rechtsanwalts bis zur Höhe der weitesten Entfernung innerhalb des Gerichtsbezirks erstattungsfähig sind, in dem der Prozess stattfindet bzw. stattfand (wie hier: Kostensenat des Oberlandesgerichts Köln, Beschluss vom 25.11.2015, Az.: 17 W 247/15, MDR 16, 184; Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 23.3.2015, Az.: 25 W 17/15 (im Volltext bei den Akten als Bl. 160); Landgericht Heilbronn, Beschluss vom 21.10.16 zu Aktenzeichen: 8 Qs 31/16, Beck'sche Rechtssammlung 2016, 110176; Landgericht Düsseldorf, NJW 2015, 498 [LG Düsseldorf 18.12.2014 - 6 O 455/11] ; Amtsgericht Kiel, NJW-RR 2013, 892 [AG Bremen 11.01.2013 - 25 C 200/12] ; Amtsgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 18.1.2017, Az.: 30 C 594/16-47, im Volltext bei den Akten als Bl. 122 und die Folgende; Amtsgericht Marbach, Rechtspfleger 2014, 289, Beck Online-Kommentar, ZPO, Jaspersen/ Wache, 18. Edition, Stand 1.9.2015, § 91 Randnummer 168; Prütting/Gehrlein/Schneider, ZPO, 7. Auflage, § 91, Randnummer 5; Schons, NJW 2015, 500; Zöller/Herget, ZPO, 31. Auflage, § 91, Randnummer 13 "Reisekosten b) des Anwalts"; andere Ansicht: OLG Celle, NJW 2015, 2670 und OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 16.11.2015 zu Az.: 6 W 100/15, zitiert nach juris).
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