Rechtsprechung
   OLG Hamm, 21.06.2012 - I-18 U 17/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,19694
OLG Hamm, 21.06.2012 - I-18 U 17/12 (https://dejure.org/2012,19694)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.06.2012 - I-18 U 17/12 (https://dejure.org/2012,19694)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. Juni 2012 - I-18 U 17/12 (https://dejure.org/2012,19694)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,19694) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Makler; Maklerlohn; Courtage; hinreichendes Provisionsverlangen; Internetanzeige; Immobilienscout24; Immobilienscout; Bestätigung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB § 652 Abs. 1; BGB § 141; BGB § 144
    Makler; Maklerlohn; Courtage; hinreichendes Provisionsverlangen; Internetanzeige; Immobilienscout24; Immobilienscout; Bestätigung

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 141, 144, 652
    Angabe des Provisionsverlangens des Maklers gegenüber Kaufinteressenten bei Internetanzeige

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an das Zustandekommen eines Maklervertrages; Rechtsfolgen der weiteren Inanspruchnahme der Maklerdienste

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 652 Abs. 1; BGB § 141; BGB § 144
    Anforderungen an das Zustandekommen eines Maklervertrages; Rechtsfolgen der weiteren Inanspruchnahme der Maklerdienste

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    "Provision 3,57%" in Anzeige: Eindeutige Provision?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Provisionsverlangen bei Internetanzeige eines Immobilienmaklers

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Angabe einer Maklerprovision bei "Immobilienscout" richtet sich grundsätzlich an den potentiellen Käufer

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    "Provision 3,57%" in Anzeige: Eindeutiges Provisionsverlangen! (IMR 2012, 427)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 170
  • MDR 2012, 1333
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 03.05.2012 - III ZR 62/11

    Maklervertrag: Voraussetzungen eines eindeutigen Provisionsverlangens eines

    Auszug aus OLG Hamm, 21.06.2012 - 18 U 17/12
    Zur Frage des eindeutigen Provisionsverlangens eines gewerblichen Immobilienmaklers, der ein zum Verkauf stehendes Objekt mittels einer Internetanzeige (hier unter "Immobilienscout24") mit dem Hinweis "Provision 3, 57 %" anbietet (im Anschluss an das Urteil des BGH vom 03.05.2012 - III ZR 62/11).

    Um die daran anknüpfenden Rechtsfolgen zu vermeiden, muss er ausdrücklich vor Inanspruchnahme der Maklerdienste deutlich machen, solche Willenserklärungen nicht abgeben zu wollen (zum Ganzen BGH, Urteil vom 03.05.2012 - III ZR 62/11 - Tz. 10).

    Der bloße Umstand, dass der Makler bereits in vertraglicher Beziehung mit dem Verkäufer stehe, genüge dabei nicht (BGH, Urteil vom 03.05.2012 - III ZR 62/11 - Tz. 13).

  • BGH, 19.05.2005 - III ZR 322/04

    Formularmäßiger Ausschluss von Beratungspflichten eines Versicherungsmaklers

    Auszug aus OLG Hamm, 21.06.2012 - 18 U 17/12
    Das ist nach der Rechtsprechung erst dann der Fall, wenn er seine Treuepflicht vorsätzlich, wenn nicht gar arglistig, mindestens aber in einer dem Vorsatz nahe kommenden grob leichtfertigen Weise verletzt hat (BGH NJW-RR 2005, 1423, 1424 m.w.N.; Völker in Seitz/Büchel, Beck´sches Richter-Handbuch, 3. Aufl., B.VII. Rn. 66).

    Überdies hat, wie das Landgericht zutreffend angeführt hat, der Bundesgerichtshof auch zwischenzeitlich längst entschieden, dass allein die Verwendung unzulässiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen seitens des Maklers im Regelfall - ohne Hinzutreten besonderer Umstände - keine Verwirkung rechtfertigen könne (BGH NJW-RR 2005, 1423, 1424).

  • OLG Hamm, 16.05.1994 - 18 U 231/93

    Begründung des Maklerprovisionanspruchs

    Auszug aus OLG Hamm, 21.06.2012 - 18 U 17/12
    Entsprechend den strengen Anforderungen an das schlüssige Zustandekommen eines Maklervertrages hat der Senat in der Vergangenheit in seinen Urteilen vom 19.05.1994 (NJW-RR 1994, 1078) und 16.05.1994 (NJW-RR 1995, 819) ausgeführt, dass daraus, dass die Höhe des Kaufpreises und der Courtage - wie vorliegend - untereinander angegeben sind, sich nicht hinreichend sicher ergebe, dass beide von ein und derselben Person - dem Käufer - gezahlt werden sollen, und damit ein hinreichendes Provisionsverlangen gegenüber dem Käufer verneint.
  • OLG Hamm, 19.05.1994 - 18 U 167/93

    Zeitungsanzeige ohne Nennung des Provisionspflichtigen lässt Provisionsanspruch

    Auszug aus OLG Hamm, 21.06.2012 - 18 U 17/12
    Entsprechend den strengen Anforderungen an das schlüssige Zustandekommen eines Maklervertrages hat der Senat in der Vergangenheit in seinen Urteilen vom 19.05.1994 (NJW-RR 1994, 1078) und 16.05.1994 (NJW-RR 1995, 819) ausgeführt, dass daraus, dass die Höhe des Kaufpreises und der Courtage - wie vorliegend - untereinander angegeben sind, sich nicht hinreichend sicher ergebe, dass beide von ein und derselben Person - dem Käufer - gezahlt werden sollen, und damit ein hinreichendes Provisionsverlangen gegenüber dem Käufer verneint.
  • OLG Hamm, 29.05.2000 - 18 U 236/99

    Voraussetzungen für den Anfall einer Maklerprovision

    Auszug aus OLG Hamm, 21.06.2012 - 18 U 17/12
    Zwar hat der Senat in der Vergangenheit im Falle einer unzulässigen Hinzuziehungs- und Verweisungsklausel, in dem dann der Verkäufer und Maklerkunde den Kaufinteressenten und späteren Käufer nur aufgrund dieser Klausel an die Maklerin verwiesen hatte, eine Verwirkung angenommen (Senat NJW-RR 2001, 567 ff.).
  • OLG Hamm, 27.06.2011 - 18 W 11/11

    Finanzierungsrisiken falsch eingeschätzt: Makler haftet !

    Auszug aus OLG Hamm, 21.06.2012 - 18 U 17/12
    Dabei kann dahinstehen, ob ein solches Verhalten eines Maklers überhaupt den Verwirkungseinwand begründen oder nur zu Schadensersatzansprüchen des Maklerkunden (siehe insoweit Senat, Beschluss vom 27. Juni 2011 - 18 W 11/11 - m.w.N.; Hamm/Schwerdtner, Maklerrecht, 6. Aufl., Rn. 313) führen kann.
  • OLG Hamm, 12.08.2019 - 18 U 119/18

    Form und Inhalt der Widerrufsbelehrung bei einem außerhalb von Geschäftsräumen

    Wie der Bundesgerichtshof bereits entschieden hat, rechtfertigt jedoch allein die Verwendung unzulässiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen seitens des Maklers im Regelfall - ohne Hinzutreten besonderer Umstände - keine Verwirkung (NJW-RR 2005, 1423; OLG Hamm, NJW-RR 2013, S. 170, 172).
  • OLG Frankfurt, 06.07.2022 - 13 U 84/21

    Zustandekommen eines Maklervertrages

    Dies gilt nach der obergerichtlichen Rechtsprechung auch für eine Anzeige im Internet (vgl. Hamm, NJW-RR 13, 170).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht