Weitere Entscheidung unten: BGH, 30.01.2013

Rechtsprechung
   BGH, 05.02.2013 - VI ZR 195/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,2325
BGH, 05.02.2013 - VI ZR 195/12 (https://dejure.org/2013,2325)
BGH, Entscheidung vom 05.02.2013 - VI ZR 195/12 (https://dejure.org/2013,2325)
BGH, Entscheidung vom 05. Februar 2013 - VI ZR 195/12 (https://dejure.org/2013,2325)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 Abs 1 RVG, Nr 2300 RVG-VV
    Rechtsanwaltskosten bei Verkehrsunfallregulierung: Gerichtliche Überprüfbarkeit einer Erhöhung der Geschäftsgebühr über die Regelgebühr hinaus

  • verkehrslexikon.de

    Zur Höhe der Geschäftsgebühr in Unfallsachen

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anrechnung der vorgerichtlichen Tätigkeit eines Rechtsanwalts mit einer 1,5 fachen Geschäftsgebühr oder mit einer 1,3 fachen Geschäftsgebühr

  • Anwaltsblatt

    § 14 RVG
    Keine Toleranzgrenze von 20 Prozent - VI. Zivilsenat des BGH schließt sich an

  • Anwaltsblatt

    § 14 RVG
    Keine Toleranzgrenze von 20 Prozent - VI. Zivilsenat des BGH schließt sich an

  • rewis.io

    Rechtsanwaltskosten bei Verkehrsunfallregulierung: Gerichtliche Überprüfbarkeit einer Erhöhung der Geschäftsgebühr über die Regelgebühr hinaus

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG Nr. 2300 VV; RVG § 14 Abs. 1 S. 4
    Anrechnung der vorgerichtlichen Tätigkeit eines Rechtsanwalts mit einer 1,5 fachen Geschäftsgebühr oder mit einer 1,3 fachen Geschäftsgebühr

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verkehrsunfall: ohne Schmerzensgeld nur 1,3-fache Gebühr!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    1,3 Geschäftsgebühr als Regelgebühr - auch der VI. Zivilsenat gibt seine Rechtsprechung zur 20%igen Toleranzgrenze explizit auf

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Geschäftsgebühr des Rechtsanwalts - Schwellengebühr ohne 20%-Toleranz

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    1,3 Geschäftsgebühr in Haftungsfällen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erhöhung der Geschäftsgebühr auf eine 1,5-fache Gebühr kann unbillig sein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 2441
  • NJW-RR 2013, 1020
  • AnwBl 2013, 295
  • AnwBl Online 2013, 96
 
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Wird zitiert von ... (94)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.05.2012 - VI ZR 273/11

    Vergütung des Rechtsanwalts: Toleranzgrenze beim Ansatz einer Rahmengebühr

    Auszug aus BGH, 05.02.2013 - VI ZR 195/12
    Soweit dem Urteil des erkennenden Senats vom 8. Mai 2012 (VI ZR 273/11, VersR 2012, 1056 Rn. 4 f.) etwas Abweichendes zu entnehmen sein sollte, wird daran nicht festgehalten.
  • BGH, 11.07.2012 - VIII ZR 323/11

    Rechtsanwaltsgebühren: Voraussetzungen für die Erhöhung der Geschäftsgebühr über

    Auszug aus BGH, 05.02.2013 - VI ZR 195/12
    Nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann eine Erhöhung der Geschäftsgebühr über die Regelgebühr von 1, 3 hinaus nur gefordert werden, wenn die Tätigkeit des Rechtsanwalts umfangreich oder schwierig war, und ist deshalb nicht unter dem Gesichtspunkt der Toleranzrechtsprechung bis zu einer Überschreitung von 20% der gerichtlichen Überprüfung entzogen (BGH, Urteil vom 11. Juli 2012 - VIII ZR 323/11, NJW 2012, 2813 Rn. 8 ff. mwN).
  • OLG München, 13.09.2013 - 10 U 859/13

    Umfang der unfallbedingten Nutzungsausfallentschädigung; Verweisung auf die

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs BGH DAR 2013, 238 kann eine Erhöhung der Geschäftsgebühr über die Regelgebühr von 1, 3 hinaus nur gefordert werden, wenn die Tätigkeit des Rechtsanwalts umfangreich oder schwierig war.
  • LG Tübingen, 17.05.2019 - 3 O 108/18

    Tödlicher Verkehrsunfall: Bemessung des Hinterbliebenengeldes für den Ehegatten,

    Nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann eine Erhöhung der Geschäftsgebühr über die Regelgebühr von 1, 3 hinaus nur gefordert werden, wenn die Tätigkeit des Rechtsanwalts umfangreich oder schwierig war, und ist deshalb nicht unter dem Gesichtspunkt der Toleranzrechtsprechung bis zu einer Überschreitung von 20% der gerichtlichen Überprüfung entzogen (BGH, Urteil vom 05. Februar 2013 - VI ZR 195/12 - NJW-RR 2013, 1020; vom 11. Juli 2012 - VIII ZR 323/11, NJW 2012, 2813 Rn. 8 ff. mwN).
  • OLG Frankfurt, 02.12.2014 - 22 U 171/13

    Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltsgebühren nach einem Verkehrsunfall

    Die Frage, ob eine umfangreiche oder schwierige Angelegenheit vorliegt, die eine Geschäftsgebühr von 1, 5 rechtfertigt, ist trotz des Toleranzrahmens von 20% vollständig gerichtlich überprüfbar (BGH 5.2.13 - VI ZR 195/12 - in Abkehr von BGH 8.5.12 - VI ZR 273/11 - dazu Heinrich DAR 13, 113).
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Rechtsprechung
   BGH, 30.01.2013 - III ZB 58/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,4682
BGH, 30.01.2013 - III ZB 58/12 (https://dejure.org/2013,4682)
BGH, Entscheidung vom 30.01.2013 - III ZB 58/12 (https://dejure.org/2013,4682)
BGH, Entscheidung vom 30. Januar 2013 - III ZB 58/12 (https://dejure.org/2013,4682)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 567 Abs 2 ZPO, Nr 1000 RVG-VV, Nr 1003 RVG-VV
    Kostenfestsetzungsverfahren: Umdeutung einer wegen Nichterreichens des Beschwerdewerts unzulässigen Kostenbeschwerde

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit des Übersteigens des Werts von 200 ? durch den Wert des Beschwerdegegenstandes für die Zulässigkeit der Beschwerde gegen Entscheidungen über Kosten

  • rewis.io

    Kostenfestsetzungsverfahren: Umdeutung einer wegen Nichterreichens des Beschwerdewerts unzulässigen Kostenbeschwerde

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    ZPO § 106; ZPO § 567 Abs. 2
    Notwendigkeit des Übersteigens des Werts von 200 EUR durch den Wert des Beschwerdegegenstandes für die Zulässigkeit der Beschwerde gegen Entscheidungen über Kosten

  • rechtsportal.de

    ZPO § 106 ; ZPO § 567 Abs. 2
    Notwendigkeit des Übersteigens des Werts von 200 EUR durch den Wert des Beschwerdegegenstandes für die Zulässigkeit der Beschwerde gegen Entscheidungen über Kosten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 1020
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.08.2012 - XII ZB 442/11

    Betreuungsverfahren: Auslegung einer Beschwerde als Rechtspflegererinnerung bei

    Auszug aus BGH, 30.01.2013 - III ZB 58/12
    Der Rechtsbehelf der Beklagen war angesichts seiner mangelnden Zulässigkeit als sofortige Beschwerde als Erinnerung gegen die Entscheidung der Rechtspflegerin auszulegen (vgl. BGH, Beschluss vom 15. August 2012 - XII ZB 442/11, NJW-RR 2012, 1476 Rn. 11).
  • BGH, 23.10.2003 - IX ZB 369/02

    Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde wegen Unzulässigkeit der vorangegangenen

    Auszug aus BGH, 30.01.2013 - III ZB 58/12
    Die Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde ist vom Senat von Amts wegen zu prüfen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2003 - IX ZR 369/02, NJW 2004, 1112, 1113; Wulf in Beck OK [2012], ZPO, § 574 Rn. 4).
  • LG Nürnberg-Fürth, 03.12.2020 - 2 T 7568/20

    Auslegung unzulässiger Kostenbeschwerde als Erinnerung

    Die wegen Nichterreichens des Beschwerdewerts unzulässige sofortige Beschwerde ist deshalb als Erinnerung auszulegen; die fehlerhafte Bezeichnung als sofortige Beschwerde ist unschädlich (BGH Beschluss vom 30.1.2013 - III ZB 58/12, BeckRS 2013, 5417; OLG Nürnberg Beschluss vom 24.6.2004 - 7 WF 1719/04, BeckRS 2005, 00789).

    Hält das Beschwerdegericht die vorgelegte Beschwerde gegen die Entscheidung eines Rechtspflegers für nicht statthaft, hat es durch Beschluss die Vorlage an das Erstgericht zur Entscheidung im Erinnerungsverfahren zurückzuweisen (BGH Beschluss vom 30.1.2013 - III ZB 58/12, BeckRS 2013, 5417).

    Diese war auch nach § 567 Abs. 2 ZPO statthaft, da sich der Wert des Beschwerdegegenstandes auf 2.038,30 EUR belief, die Differenz zwischen der begehrten und tatsächlichen Kostenerstattung (vgl. BGH Beschluss vom 30.1.2013 - III ZB 58/12, BeckRS 2013, 5417).

  • OLG Frankfurt, 14.06.2022 - 6 WF 86/22

    Erstattung von Reisekosten für Beteiligtem, dem Verfahrenskostenhilfe bewilligt

    Der Beschwerdewert bestimmt sich nach dem Unterschiedsbetrag zwischen dem in der angefochtenen Entscheidung zugebilligten und dem in der Beschwerdeinstanz beantragten Betrag, also nach der Differenz, um die der Beschwerdeführer sich verbessern will (MüKo/Hamdorf, ZPO, 6 Auflage 2020 Rn. 36; BGH, NJW-RR 2013, S. 1020 Rn. 7).
  • AG Bad Segeberg, 05.01.2015 - 17 C 271/13

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwaltes

    Die fehlerhafte Bezeichnung als "sofortige Beschwerde ist bei dieser Sachlage unbeachtlich (vgl. BGH, Beschl. v. 30.01.2013 - III ZB 58/12 , NJW-RR 2013, 1020 Rn. 9; BGH, Beschl. v. 15.08.2012 - XII ZB 442/11 , NJW-RR 2012, 1476, 1477 Rn. 11; Zöller/ Herget , ZPO, 30. Aufl. 2014, § 104 Rn. 13).
  • AG Bad Segeberg, 23.02.2015 - 17 C 271/13

    Kostenfestsetzung nach Klagerücknahme im Prozess wegen Urheberrechtsverletzung

    Die fehlerhafte Bezeichnung als "sofortige Beschwerde ist bei dieser Sachlage unbeachtlich (vgl. BGH, Beschl. v. 30.01.2013 - III ZB 58/12, NJW-RR 2013, 1020 Rn. 9; BGH, Beschl. v. 15.08.2012 - XII ZB 442/11, NJW-RR 2012, 1476, 1477 Rn. 11; Zöller/Herget, ZPO, 30. Aufl. 2014, § 104 Rn. 13).
  • LG Mainz, 10.01.2014 - 8 T 5/14
    Eine wegen Nichterreichens des Beschwerdewerts unzulässige sofortige Beschwerde einer Partei gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss ist indes als Erinnerung auszulegen, wobei selbst die fehlerhafte Bezeichnung des Rechtsmittels als sofortige Beschwerde unschädlich ist, sodass das Beschwerdegericht eine ihm vorgelegte, gegen die Entscheidung eines Rechtspflegers für nicht statthaft gehaltene Beschwerde durch Beschluss an das Erstgericht zur Entscheidung im Erinnerungsverfahren zurückzuverweisen hat (BGH, NJW-RR 2013, 1020; OLG Düsseldorf Rpfleger 1977, 109).
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