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   AG Büdingen, 06.03.2014 - 53 F 963/13 RI   

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AG Büdingen, 06.03.2014 - 53 F 963/13 RI (https://dejure.org/2014,5992)
AG Büdingen, Entscheidung vom 06.03.2014 - 53 F 963/13 RI (https://dejure.org/2014,5992)
AG Büdingen, Entscheidung vom 06. März 2014 - 53 F 963/13 RI (https://dejure.org/2014,5992)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Die nach marokkanischem Recht vereinbarte Brautgabe

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 1033
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.12.2009 - XII ZR 107/08

    Zahlung einer vereinbarten und nach Maßgabe des iranischen Rechts an die

    Auszug aus AG Büdingen, 06.03.2014 - 53 F 963/13
    Die vereinbarte Brautgabe stellt eine allgemeine Wirkung der Ehe dar, für die nach dem für das vorliegende Verfahren noch anzuwendenden Art. 14 Abs. 1 EGBGB das deutsche Recht gilt ( vgl. BGH in: FamRZ 2010, 533 ff. Rdnr .14 ).
  • OLG Frankfurt, 11.03.2010 - 1 UF 146/08

    Rückabwicklung der "Morgengabe" bei Scheitern der Ehe

    Auszug aus AG Büdingen, 06.03.2014 - 53 F 963/13
    Die zwischen den Ehegatten vereinbarte Brautgabe ist nach deutschem Recht als eine unbenannte Zuwendung und somit als ein Vertrag sui generis zu qualifizieren ( vgl. OLG Frankfurt, Urt. v. 11.03.2010 - 1 UF 146/08 ).
  • BGH, 18.03.2020 - XII ZB 380/19

    Rechtsnatur und Formbedürftigkeit eines Brautgabeversprechens

    Vor diesem rechtlichen Hintergrund werden Brautgabeversprechen, die kollisionsrechtlich dem deutschen Recht unterliegen, in Teilen von Rechtsprechung und Literatur dogmatisch der Rechtsfigur der unbenannten Zuwendung zugerechnet (vgl. OLG Frankfurt Urteil vom 11. März 2010 - 1 UF 146/08 - Rn. 12; AG Büdingen NJW-RR 2014, 1033, 1034; MünchKommFamFG/Erbarth 3. Aufl. § 266 Rn. 296; Andrae Internationales Familienrecht 4. Aufl. Rn. 326).
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