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   BGH, 10.04.2014 - VII ZR 254/13   

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https://dejure.org/2014,13357
BGH, 10.04.2014 - VII ZR 254/13 (https://dejure.org/2014,13357)
BGH, Entscheidung vom 10.04.2014 - VII ZR 254/13 (https://dejure.org/2014,13357)
BGH, Entscheidung vom 10. April 2014 - VII ZR 254/13 (https://dejure.org/2014,13357)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Der Beweis des ersten Anscheins greift bei typischen Geschehensabläufen ein, was auch bei der Feststellung von Ursachen für Leitungswasserschäden in Wohnungen anlässlich von Trockenestrich- und Parkettverlegearbeiten in Betracht kommen kann.

  • Wolters Kluwer

    Anscheinsbeweis bei Wasserschäden im Zusammenhang mit Trockenstrich- und Parkettverlegearbeiten

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beweis des ersten Anscheins für wahrscheinliche Schadensursachen bei Wasserschaden

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Zum Beweis des ersten Anscheins bei typischen Geschehensabläufen (hier Leitungswasserschäden in Wohnungen anlässlich von Trockenestrich- und Parkettverlegearbeiten); zur Auswirkung einer zeitlichen Zäsur zwischen der Erbringung der Werkleistung und der Entstehung des ...

  • Betriebs-Berater

    Der Beweis des ersten Anscheins bei typischen Geschehensabläufen

  • rewis.io

    Schadensersatzprozess gegen einen Werkunternehmer: Anscheinsbeweis bei Leitungswasserschaden anlässlich von Trockenestrich- und Parkettverlegearbeiten

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 286
    Beweis des ersten Anscheins für Verursachung eines Leitungswasserschadens anlässlich von Trockenestrich- und Parkettverlegearbeiten

  • blogspot.de (Kurzinformation und Volltext)

    Werkvertrag: Anscheinsbeweis für Ursache eines Leitungswasserschadens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 543 Abs. 2 S. 1
    Anscheinsbeweis bei Wasserschäden im Zusammenhang mit Trockenstrich- und Parkettverlegearbeiten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bodenarbeiten und Wasserschäden: Greift der Beweis des ersten Anscheins?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Berufungsgericht verkennt die Grundsätze des Anscheinsbeweises

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zum Beweis des ersten Anscheins im Hinblick auf Leitungswasserschäden in Wohnungen anlässlich von Trockenestrich- und Parkettverlegearbeiten

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Beweis des ersten Anscheins bei einem Leitungswasserschaden nach Trockenestrich- und Parkettverlegearbeiten

  • Jurion (Kurzinformation)

    Anscheinsbeweis bei Wasserschäden im Zusammenhang mit Trockenstrich- und Parkettverlegearbeiten

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Zum Anscheinsbeweis bei Leitungswasserschäden

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Beweis des ersten Anscheins bei typischen Geschehensabläufen

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Beweis des ersten Anscheins - Bei der Feststellung von Ursachen für Leitungswasserschäden in Wohnungen anlässlich von Trockenestrich- und Parkettverlegearbeiten

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    "Beweis des ersten Anscheins" bei Schäden nach Handwerkerarbeiten

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    "Beweis des ersten Anscheins" bei Schäden nach Handwerkerarbeiten

Besprechungen u.ä. (2)

  • anwalt24.de (Entscheidungsbesprechung)

    Den Nagel auf den Kopf getroffen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wasserschäden nach Bodenarbeiten: Beweis des ersten Anscheins spricht gegen den Parkettleger! (IBR 2014, 473)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 1115
  • MDR 2014, 899
  • NZBau 2014, 496
  • VersR 2014, 1099
  • WM 2014, 1646
  • BB 2014, 1537
  • ZfBR 2014, 554
 
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Wird zitiert von ... (21)

  • BGH, 06.10.2016 - I ZR 154/15

    Afterlife - Sekundäre Darlegungslast eines Internetanschlussinhabers zur Nutzung

    (1) Der Beweis des ersten Anscheins greift bei typischen Geschehensabläufen ein, also in Fällen, in denen ein bestimmter Tatbestand nach der Lebenserfahrung auf eine bestimmte Ursache für den Eintritt eines bestimmten Erfolges hinweist (st. Rspr; vgl. nur BGH, Urteil vom 29. Januar 1974 - VI ZR 53/71, VersR 1974, 750; Urteil vom 1. Oktober 2013 - VI ZR 409/12, MDR 2014, 155 Rn. 14; Versäumnisurteil vom 10. April 2014 - VII ZR 254/13, NJW-RR 2014, 1115 Rn. 9, jeweils m.w.N.).

    Typizität bedeutet in diesem Zusammenhang allerdings nur, dass der Kausalverlauf so häufig vorkommen muss, dass die Wahrscheinlichkeit, einen solchen Fall vor sich zu haben, sehr groß ist (BGH, VersR 1997, 205, 206; BGH, NJW 2010, 1072 Rn. 8; NJW-RR 2014, 1115 Rn. 9).

  • BGH, 06.07.2017 - IX ZB 73/16

    Öffentliche Bekanntmachung der Ablehnung einer Insolvenzverfahrenseröffnung:

    Sie muss aber so häufig vorkommen, dass die Wahrscheinlichkeit, einen solchen Fall vor sich zu haben, sehr groß ist (vgl. BGH, Urteil vom 6. März 1991 - IV ZR 82/90, VersR 1991, 460; vom 10. April 2014 - VII ZR 254/13, NJW-RR 2014, 1115 Rn. 9 mwN).
  • LG Rottweil, 28.09.2016 - 1 S 27/16

    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Sorgfaltspflichten beim Ein- und Aussteigen;

    Zur Erschütterung des Anscheinsbeweises braucht der Gegner zwar nicht das Gegenteil zu beweisen, da es genügt, wenn er Umstände vorträgt und unter Beweis stellt, aus denen sich die ernsthafte Möglichkeit eines abweichenden Geschehensablaufes ergibt (BGH, NJW 2013, 1092), jedoch reicht es zur Entkräftung nicht aus, dass ein abweichender Geschehensablauf nicht ausgeschlossen werden kann oder entsprechende Behauptungen des Gegners nicht zu widerlegen sind (BGH, NJW-RR 2014, 1115).
  • BGH, 29.08.2018 - VII ZR 195/14

    Schadensersatzanspruch nach einem Wasserschaden im Einfamilienhaus aufgrund

    Er greift bei typischen Geschehensabläufen ein, also in Fällen, in denen ein bestimmter Tatbestand nach der Lebenserfahrung auf eine bestimmte Ursache für den Eintritt eines bestimmten Erfolgs hinweist (vgl. z.B. BGH, Versäumnisurteil vom 10. April 2014 - VII ZR 254/13 Rn. 9, NZBau 2014, 496 und Urteil vom 19. Januar 2010 - VI ZR 33/09 Rn. 8, NJW 2010, 1072, jeweils m.w.N.).

    Dieser Schluss setzt einen typischen Geschehensablauf voraus, was allerdings nur bedeutet, dass der Kausalverlauf so häufig vorkommen muss, dass die Wahrscheinlichkeit, einen solchen Fall vor sich zu haben, sehr groß ist (vgl. z.B. BGH, Versäumnisurteil vom 10. April 2014 - VII ZR 254/13 Rn. 9, NZBau 2014, 496; Urteil vom 19. Januar 2010 - VI ZR 33/09 Rn. 8, NJW 2010, 1072, und Urteil vom 5. November 1996 - VI ZR 343/95, NJW 1997, 528, juris Rn. 9, jeweils m.w.N.).

  • OLG Düsseldorf, 28.11.2022 - 24 U 119/21

    Anforderungen an den Beweis hälftiger Übernahme von Mietschulden im

    Der Beweis des ersten Anscheins ist eine typisierte Form des Indizienbeweises, der bei typischen Geschehensabläufen eingreift, d.h. in Fällen, in denen ein bestimmter Tatbestand nach der Lebenserfahrung auf eine bestimmte Ursache für den Eintritt eines bestimmten Erfolgs hinweist (BGH NJW-RR 2014, 1115 Rn 9 mwN).
  • OLG Brandenburg, 19.07.2022 - 6 U 41/21

    Zahlungsanspruch aus einer Vertragsstrafe; Verstoß gegen eine

    Voraussetzung hierfür ist demnach eine Typizität des Geschehensablaufs: der Kausalverlauf muss so häufig vorkommen, dass die Wahrscheinlichkeit eines solchen Falls sehr groß ist (BGH, Versäumnisurteil vom 10.04.2014 - VII ZR 254/13 - NJW-RR 2014, 1115 m.w.N.).
  • VG Hannover, 19.09.2019 - 7 A 6661/17

    Kostenerstattung für Straßenreinigung

    Dieser Schluss setzt eine Typizität des Geschehensablaufs voraus, was in diesem Zusammenhang allerdings nur bedeutet, dass der Kausalverlauf so häufig vorkommen muss, dass die Wahrscheinlichkeit eines solchen Falles sehr groß ist (BGH, Beschl. v. 29.08.2018 - VII ZR 195/14 -, juris Rn. 25; Urt. v. 10.04.2014 - VII ZR 254/13 -, juris Rn. 9 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 13.07.2017 - 21 U 91/14
    Dabei kann von einem feststehenden Erfolg auf eine bestimmte Ursache, aber auch umgekehrt von einer feststehenden Ursache auf einen bestimmten Erfolg geschlossen werden (vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 10.4.2014 - VII ZR 254/13 = NJW-RR 2014, 1115).
  • Berufungskammer der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt, 21.03.2016 - 505 Z - 1/16
    Im Wege des Anscheinsbeweises kann gegebenenfalls von einem bestimmten eingetretenen Erfolg auf die Ursache geschlossen werden (BGH VersR 2014, 1099; 2010, 392, jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Dieser Schluss setzt einen typischen Geschehensablauf voraus (BGH VersR 2014, 1099; 2010, 392), wobei Typizität in diesem Zusammenhang bedeutet, dass der Kausalverlauf so häufig vorkommen muss, dass die Wahrscheinlichkeit, einen solchen Fall vor sich zu haben, sehr groß ist (BGH VersR 2014, 1099; 2010, 392, jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Im Wege des Anscheinsbeweises kann gegebenenfalls von einem bestimmten eingetretenen Erfolg auf die Ursache geschlossen werden (BGH VersR 2014, 1099; 2010, 392, jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Dieser Schluss setzt einen typischen Geschehensablauf voraus (BGH VersR 2014, 1099; 2010, 392), wobei Typizität in diesem Zusammenhang bedeutet, dass der Kausalverlauf so häufig vorkommen muss, dass die Wahrscheinlichkeit, einen solchen Fall vor sich zu haben, sehr groß ist (BGH VersR 2014, 1099; 2010, 392, jeweils mit weiteren Nachweisen).

  • OLG Stuttgart, 22.11.2016 - 10 U 22/16

    Werkvertrag: Schadenersatzanspruch gegen einen Werkunternehmer aufgrund der

    Dieser Schluss setzt eine Typizität des Geschehensablaufs voraus, was in diesem Zusammenhang allerdings nur bedeutet, dass der Kausalverlauf so häufig vorkommen muss, dass die Wahrscheinlichkeit eines solchen Falles sehr groß ist (BGH NZBau 2014, 496 juris Rn. 9 mwN).
  • OLG Celle, 09.12.2021 - 5 U 51/21

    Auftragnehmer darf nur schadstofffreie Baustoffe und -materialien verwenden!

  • OLG Düsseldorf, 22.08.2019 - 2 U 29/17
  • LG Mühlhausen, 14.04.2023 - 6 O 247/17
  • OLG Hamburg, 20.02.2015 - 1 U 245/13

    Arbeitsunfall: Haftung eines Unternehmers gegenüber dem Unfallversicherungsträger

  • OLG Frankfurt, 13.08.2019 - 8 U 199/15

    Haftung einer gesetzlichen Betreuerin

  • OLG Braunschweig, 24.08.2020 - 9 U 27/20

    Zur Haftung für Schäden bei Transport im Rettungsdienst infolge Radbruch des

  • LG Bonn, 12.08.2020 - 13 O 147/16
  • OLG Köln, 09.07.2021 - 19 U 103/20

    Keine Höhenabsteckung vorgenommen: Keine Haftung für zu tiefe Errichtung des

  • OLG München, 25.09.2018 - 9 U 1231/18

    Andere Schadensverursachung möglich: Mangel nach Abnahme nicht bewiesen!

  • LG München I, 19.07.2021 - 17 S 14062/20

    Betriebsgefahr, Gehweg, Haftung, Schadensereignis, Halter, Notwendigkeit,

  • LG Düsseldorf, 20.03.2019 - 18c O 9/18
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