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   OLG Saarbrücken, 02.07.2014 - 1 W 37/13   

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https://dejure.org/2014,19068
OLG Saarbrücken, 02.07.2014 - 1 W 37/13 (https://dejure.org/2014,19068)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 02.07.2014 - 1 W 37/13 (https://dejure.org/2014,19068)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 02. Juli 2014 - 1 W 37/13 (https://dejure.org/2014,19068)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beginn der Verjährung von Arzthaftungsansprüchen

  • rechtsportal.de

    Beginn der Verjährung von Arzthaftungsansprüchen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Verjährung von Patientenansprüchen

  • tacke-krafft.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Die Kenntnis von Tatsachen, die den Rückschluss auf ein schuldhaftes Fehlverhalten der Behandlerseite zulassen, lässt auch in Arzthaftungssachen die regelmäßige Verjährungsfrist beginnen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Wann wird der Arzthaftungsfall verjährt?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Arzthaftung: Mit laienhafter Kenntnis eines Behandlungsfehlers beginnt Verjährungsfrist an zu laufen - Kenntnis von negativem Ausgang einer ärztlichen Behandlung sowie der Erheblichkeit der Schadensfolge genügt nicht

Besprechungen u.ä.

  • anwalt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Patientenanwalt erklärt: Wann wird der Arzthaftungsfall verjährt?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 1305
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 10.11.2009 - VI ZR 247/08

    Verjährung von Schadensersatzsansprüchen wegen eines ärztlichen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.07.2014 - 1 W 37/13
    Denn nur dann wäre dem Geschädigten die Erhebung einer Schadensersatzklage, sei es auch nur in Form der Feststellungsklage, Erfolg versprechend, wenn auch nicht risikolos, möglich (vgl. BGH, Urteil vom 10. November 2009 - VI ZR 247/08 -, juris, Rn. 6 mwN).

    Allein aus einer erheblichen Schadensfolge muss ein Patient dagegen nicht auf einen Behandlungsfehler schließen (vgl. BGH, Urteil vom 10. November 2009 - VI ZR 247/08 -, juris, Rn. 7).

    Ihm muss persönlich ein schwerer Obliegenheitsverstoß in seiner eigenen Angelegenheit der Anspruchsverfolgung vorgeworfen werden können (vgl. BGH, Urteil vom 10. November 2009 - VI ZR 247/08 -, juris, Rn. 13).

    Ausreichend ist, wenn dem Gläubiger aufgrund der ihm grob fahrlässig unbekannt gebliebenen Tatsachen zugemutet werden kann, zur Durchsetzung seiner Ansprüche gegen eine bestimmte Person aussichtsreich, wenn auch nicht risikolos Klage - sei es auch nur in Form einer Feststellungsklage - zu erheben (vgl. BGH, Urteil vom 17. April 2012 - VI ZR 108/11 -, juris Rn. 18, BGHZ 193, 67-78; BGH, Urteil vom 10. November 2009 - VI ZR 247/08 -, juris, Rn. 14).

    Denn das Ausbleiben des Erfolgs ärztlicher Maßnahmen muss nicht in der Unzulänglichkeit ärztlicher Bemühungen seinen Grund haben, sondern kann schicksalhaft und auf die Eigenart der Erkrankung zurückzuführen sein (vgl. BGH, Urteil vom 10. November 2009 - VI ZR 247/08 -, juris, Rn. 17).

  • BGH, 17.04.2012 - VI ZR 108/11

    Regress des Sozialversicherungsträgers: Beginn der Verjährungsfrist

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.07.2014 - 1 W 37/13
    Ausreichend ist, wenn dem Gläubiger aufgrund der ihm grob fahrlässig unbekannt gebliebenen Tatsachen zugemutet werden kann, zur Durchsetzung seiner Ansprüche gegen eine bestimmte Person aussichtsreich, wenn auch nicht risikolos Klage - sei es auch nur in Form einer Feststellungsklage - zu erheben (vgl. BGH, Urteil vom 17. April 2012 - VI ZR 108/11 -, juris Rn. 18, BGHZ 193, 67-78; BGH, Urteil vom 10. November 2009 - VI ZR 247/08 -, juris, Rn. 14).
  • BGH, 23.04.1991 - VI ZR 161/90

    Beginn der Verjährung im Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.07.2014 - 1 W 37/13
    Deshalb gehört zur Kenntnis der den Anspruch begründenden Tatsachen das Wissen, dass sich in dem Misslingen der ärztlichen Tätigkeit das Behandlungs- und nicht das Krankheitsrisiko verwirklicht hat (vgl. BGH, Urteil vom 23. April 1991 - VI ZR 161/90 - VersR 1991, 815, 816).
  • BGH, 31.10.2000 - VI ZR 198/99

    Kenntnis vom Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen; Angabe der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.07.2014 - 1 W 37/13
    Da eigene Kenntnis gegeben war, kommt es auf die Frage, ob sich der Patient die Kenntnis seines Prozessbevollmächtigten als Wissensvertreter, § 166 Abs. 1 BGB zurechnen lassen muss (vgl. BGH, Urteil vom 31. Oktober 2000 - VI ZR 198/99 - juris Rn. 12; als "bisher höchst richterlich noch nicht entschieden" bezeichnend Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 7. Aufl. 2014, Rn. D 9) nicht an.
  • BGH, 27.04.2004 - VI ZR 34/03

    Begriff und Rechtsfolgen eines groben Behandlungsfehlers

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.07.2014 - 1 W 37/13
    Die anwaltlich beratene Antragstellerin ging somit von einem eindeutigen Verstoß gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse sowie davon aus, dass die Antragsgegnerinnen einen Fehler begangen haben, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf (vgl. BGHZ 159, 48, 53, st. Rspr.; BGH, Urteil vom 25. Oktober 2011 - VI ZR 139/10 -, NJW 2012, S. 227, 228).
  • BGH, 08.06.2004 - VI ZR 199/03

    Anforderungen an den Parteivortrag im Arzthaftungsverfahren

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.07.2014 - 1 W 37/13
    Der Senat verkennt auch nicht, dass im Rahmen der Verjährung keine höheren Anforderungen an die Kenntnis bzw. die Kenntnismöglichkeiten des Patienten gestellt werden dürfen, als ihm etwa an Vortrag im Rahmen seiner Substantiierungspflicht (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 8. Juni 2004 - VI ZR 199/03 - juris Rn. 22 - BGHZ 159, 245-254) obliegt.
  • BGH, 09.11.2007 - V ZR 25/07

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Beratungsfehlern;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.07.2014 - 1 W 37/13
    Der Grund, die Verjährung bezüglich einzelner Pflichtverletzungen zu unterschiedlichen Zeiten beginnen zu lassen, liegt darin, dass jede Pflichtverletzung mit weiteren Nachteilen für das Vermögen des Gläubigers verbunden ist, so dass es gerechtfertigt ist, sie verjährungsrechtlich selbständig zu behandeln (vgl. BGH, Urteil vom 09. November 2007 - V ZR 25/07 -, juris, Rn. 17).
  • BGH, 25.10.2011 - VI ZR 139/10

    Arzthaftung: Vorliegen eines groben Behandlungsfehlers

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.07.2014 - 1 W 37/13
    Die anwaltlich beratene Antragstellerin ging somit von einem eindeutigen Verstoß gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse sowie davon aus, dass die Antragsgegnerinnen einen Fehler begangen haben, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf (vgl. BGHZ 159, 48, 53, st. Rspr.; BGH, Urteil vom 25. Oktober 2011 - VI ZR 139/10 -, NJW 2012, S. 227, 228).
  • OLG Dresden, 24.07.2008 - 4 U 1857/07

    Behandlungsfehler wegen Übertragung intravenöser Injektionen an einen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.07.2014 - 1 W 37/13
    Die maßgebende Kenntnis im Sinne von § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB hatte die Antragstellerin bereits am 5. Januar 2007 als ihr Prozessbevollmächtigter erstmals Ansprüche gegenüber der Antragsgegnerin zu 2. (vgl. zur Haftung der Ärzte einer Gemeinschaftspraxis OLG Düsseldorf, Urteil vom 17. November 2011 - 8 U 1/08 - juris Rn. 25; OLG Dresden Urteil vom 24. Juli 2008 - 4 U 1857/07 - juris Rn. 13 - OLGR Dresden 2008, 818-819; Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 7. Aufl. 2014, Rn. A 15) geltend machte.
  • OLG Düsseldorf, 17.11.2011 - 8 U 1/08

    Haftung der Partner einer Gemeinschaftspraxis

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.07.2014 - 1 W 37/13
    Die maßgebende Kenntnis im Sinne von § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB hatte die Antragstellerin bereits am 5. Januar 2007 als ihr Prozessbevollmächtigter erstmals Ansprüche gegenüber der Antragsgegnerin zu 2. (vgl. zur Haftung der Ärzte einer Gemeinschaftspraxis OLG Düsseldorf, Urteil vom 17. November 2011 - 8 U 1/08 - juris Rn. 25; OLG Dresden Urteil vom 24. Juli 2008 - 4 U 1857/07 - juris Rn. 13 - OLGR Dresden 2008, 818-819; Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 7. Aufl. 2014, Rn. A 15) geltend machte.
  • OLG Koblenz, 14.07.2011 - 5 U 223/11

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Zahnarzt bei

  • BGH, 08.11.2016 - VI ZR 594/15

    Arzt- und Krankenhaushaftung wegen Geburtsschäden: Verjährung von Ansprüchen aus

    a) Ansprüche aus Behandlungsfehlern können zu anderer Zeit verjähren als solche aus Aufklärungsversäumnissen (vgl. OLG Saarbrücken, NJW-RR 2014, 1305, 1307; OLG Hamm, MedR 2010, 563, 565; OLG München, VersR 2006, 705; Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 7. Aufl., Rn. D 14 mwN, Rn. E 26; Pauge, Arzthaftungsrecht, 13. Aufl., Rn. 543 mwN).
  • OLG Braunschweig, 28.02.2020 - 9 U 31/19

    Verjährung von Ansprüchen aus Arzthaftung

    Grundsätzlich können zwar Ansprüche aus Behandlungsfehlern zu anderer Zeit verjähren als solche aus Aufklärungsversäumnissen (BGH, Urteil vom 8. November 2016 - VI ZR 594/15, Rn.10; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 2. Juli 2014 - 1 W 37/13, Rn. 20; OLG Hamm, Urteil vom 7. Dezember 2009 - 3 U 75/09, Rn. 38; OLG München, Urteil vom 30. September 2004 - 1 U 3940/03, Rn. 97, jeweils juris).
  • OLG Bremen, 28.07.2014 - 1 W 22/14

    Zu den Voraussetzungen der Glaubhaftmachung nach § 450 Abs. 1 FamFG im

    Eine solche (negative) Tatsache kann der Rechtsnachfolger nämlich dann nicht glaubhaft machen, wenn es ihm an eigener Wahrnehmung fehlt und auch andere geeignete Ausschlusstatsachen nicht ersichtlich oder glaubhaft gemacht sind (so auch Hanseatisches OLG in Bremen, Beschlüsse des Senats vom 06.11.2013, 1 W 37/13 und zuletzt vom 15.04.2014, 1 W 11/14; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.07.2010 - 3 Wx 121/10 -, Rn. 21 in juris).
  • OLG Rostock, 02.09.2016 - 5 U 156/13

    Arzt- und Amtshaftung: Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen ärztlicher

    Fallen dem Schuldner mehrere Pflichtverletzungen zur Last, beginnt die Verjährung für jede Pflichtverletzung gesondert mit der jeweils erforderlichen Tatsachenkenntnis (Saarländisches OLG, Beschluss vom 02.07.2014 - 1 W 37/13 -, juris Rn. 20 m. w. Nachw.).
  • OLG Brandenburg, 12.02.2021 - 1 W 2/21
    Die Entscheidung über einen Terminverlegungsantrag stellt grundsätzlich eine verfahrensleitende Entscheidung dar, die unabhängig von der Sachentscheidung ist und deshalb regelmäßig nicht auf eine fehlende Unparteilichkeit des Richters schließen lässt (BGH, Beschluss vom 6.4.2006, V ZB 194/05, zitiert nach juris; Senat, Beschluss vom 30.6.2015, 1 W 20/15; Beschluss vom 28.4.2015, 1 W 10/15; Beschluss vom 19.1.2015, 1 W 40/15; Beschluss vom 17.1.2014, 1 W 37/13; 4. Senat für Familiensachen, Beschluss vom 13.12.2018,13 WF 221/18, zitiert nach juris OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.6.1996, 11 W 55/96, zitiert nach juris).
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