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   OLG Schleswig, 12.08.2013 - 3 Wx 27/13   

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https://dejure.org/2013,28386
OLG Schleswig, 12.08.2013 - 3 Wx 27/13 (https://dejure.org/2013,28386)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 12.08.2013 - 3 Wx 27/13 (https://dejure.org/2013,28386)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 12. August 2013 - 3 Wx 27/13 (https://dejure.org/2013,28386)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Nachweis der Existenz und des Inhalts eines unauffindbaren Testaments; Grundsätze zur Auslegung eines privatschriftlichen Testaments mit Trennungslösung ohne ausdrückliche Erbeinsetzung nach dem Letztversterbenden

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2102 Abs. 1; BGB § 2270 Abs. 2; BGB § 2069
    Anforderungen an den Nachweis der Existenz und des Inhalts eines unauffindbaren Testaments; Verhältnis der Zweifelsfragen der §§ 2270 Abs. 2 , 2102 Abs. 1 und 2069 BGB

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Grundbucheintrag kann auch ohne Originaltestament zum Nachweis des durch eine Kopie ausgewiesenen Erbrechts dienen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Grundbucheintrag kann auch ohne Originaltestament zum Nachweis des durch eine Kopie ausgewiesenen Erbrechts dienen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 73
  • FamRZ 2014, 695
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Frankfurt, 12.03.2012 - 21 W 35/12

    Wechselbezüglichkeit einer auslegungsbedürftigen Nacherbeneinsetzung

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.08.2013 - 3 Wx 27/13
    Allerdings findet sich in der Rechtsprechung eine Vielzahl von Fällen, wo sich Eheleute jeweils in einem gemeinschaftlichen Testament gegenseitig zu Vorerben bestimmt und die gemeinsamen Kinder als Nacherben berufen haben, ohne eine ausdrückliche Regelung für die Erbfolge nach dem letztversterbenden Ehegatten zu treffen, und wo sich dennoch aus diesen Testamenten die Erbfolge nach dem Letztversterbenden ergibt, nämlich entweder durch - vorrangig zu prüfende - individuelle Auslegung oder aber durch Heranziehung der Auslegungsregel des § 2102 Abs. 1 BGB (OLG Frankfurt NJW-RR 2012, 776 ff; OLG Hamm, FamRZ 2005, 1592 ff; OLG Celle FamRZ 2003, 887 f; OLG Karlsruhe NJW-RR 2003, 582 f; BayObLG …

    Insoweit kann von Bedeutung sein, wie der jeweilige Überlebende das Testament verstanden hat (so auch im Fall des OLG Frankfurt NJW-RR 2012, 776 ff bei juris Rn. 25).

  • OLG Schleswig, 25.06.2010 - 3 W 13/10

    Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Berufung zu Ersatzerben

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.08.2013 - 3 Wx 27/13
    Diese allgemeine Lebenserfahrung liegt gerade der Auslegungsregel des § 2069 BGB zugrunde (vgl. ähnlich bereits die Argumentation des OLG Schleswig im Beschluss vom 25. Juni 2010, ZErb 2010, 264 ff mit zustimmender Anmerkung von Lange, jurisPR-FamR 21/2010, Anm. 6).
  • OLG Schleswig, 12.09.2011 - 3 Wx 44/10

    Erbscheinverfahren: Erbrechtsnachweis bei unauffindbarem Testament

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.08.2013 - 3 Wx 27/13
    An den Nachweis sind wegen der für die Errichtung des Testaments geltenden Formvorschriften strenge Anforderungen zu stellen (Senatsbeschluss vom 12. September 2011, 3 Wx 44/10, FamRZ 2012, 903 ff; BayObLG FamRZ 2005, 138 f; OLG München NJW-RR 2010, 1664; OLG Saarbrücken, FamRZ 2001, 1313 ff).
  • OLG München, 22.04.2010 - 31 Wx 11/10

    Erbscheinerteilungsverfahren: Anforderungen an den Nachweis der Errichtung und

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.08.2013 - 3 Wx 27/13
    An den Nachweis sind wegen der für die Errichtung des Testaments geltenden Formvorschriften strenge Anforderungen zu stellen (Senatsbeschluss vom 12. September 2011, 3 Wx 44/10, FamRZ 2012, 903 ff; BayObLG FamRZ 2005, 138 f; OLG München NJW-RR 2010, 1664; OLG Saarbrücken, FamRZ 2001, 1313 ff).
  • OLG Karlsruhe, 20.12.2002 - 11 Wx 91/01

    Gemeinschaftliches Testament: Anwendbarkeit der Auslegungsregel über Nach- und

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.08.2013 - 3 Wx 27/13
    Allerdings findet sich in der Rechtsprechung eine Vielzahl von Fällen, wo sich Eheleute jeweils in einem gemeinschaftlichen Testament gegenseitig zu Vorerben bestimmt und die gemeinsamen Kinder als Nacherben berufen haben, ohne eine ausdrückliche Regelung für die Erbfolge nach dem letztversterbenden Ehegatten zu treffen, und wo sich dennoch aus diesen Testamenten die Erbfolge nach dem Letztversterbenden ergibt, nämlich entweder durch - vorrangig zu prüfende - individuelle Auslegung oder aber durch Heranziehung der Auslegungsregel des § 2102 Abs. 1 BGB (OLG Frankfurt NJW-RR 2012, 776 ff; OLG Hamm, FamRZ 2005, 1592 ff; OLG Celle FamRZ 2003, 887 f; OLG Karlsruhe NJW-RR 2003, 582 f; BayObLG …
  • BGH, 16.01.2002 - IV ZB 20/01

    Erbrecht - Wechselbezüglichkeit nach Wegfall des Schlußerben

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.08.2013 - 3 Wx 27/13
    Damit aber kommt es hinsichtlich des Beteiligten zu 2. zu einer Kumulation der beiden Auslegungsregeln aus § 2270 Abs. 2 BGB und § 2069 BGB, die nach der Rechtsprechung des BGH nicht möglich ist (BGH NJW 2002, 1126; ebenso OLG Schleswig a.a.O.; Palandt/Weidlich, a.a.O., § 2270 Rn. 10 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 29.03.2011 - 10 U 112/10

    Bindungswirkung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.08.2013 - 3 Wx 27/13
    Die Verfahrensbevollmächtigten des Beteiligten zu 2. haben im Beschwerdeverfahren unter Hinweis auf einen Beschluss des OLG Hamm vom 29. März 2011, 10 U 112/10, erklärt, es bestehe eindeutig eine Bindungswirkung der Erblasserin an ihr ursprünglich am 19. März 1975 errichtetes Testament.
  • BayObLG, 01.04.2004 - 1Z BR 13/04

    Nachweis der Existenz eines Testaments

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.08.2013 - 3 Wx 27/13
    An den Nachweis sind wegen der für die Errichtung des Testaments geltenden Formvorschriften strenge Anforderungen zu stellen (Senatsbeschluss vom 12. September 2011, 3 Wx 44/10, FamRZ 2012, 903 ff; BayObLG FamRZ 2005, 138 f; OLG München NJW-RR 2010, 1664; OLG Saarbrücken, FamRZ 2001, 1313 ff).
  • OLG Schleswig, 14.01.2010 - 3 Wx 92/09

    Verfahren nach FamFG bei Beschwerde in einer Nachlasssache

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.08.2013 - 3 Wx 27/13
    Über die Beschwerde kann der Senat ohne mündliche Verhandlung entscheiden (vgl. Senat Beschluss vom 14. Januar 2010, 3 Wx 92/09, FGPrax 2010, 106 ff = FamRZ 2010, 1178 ff; zustimmend KG, Beschluss vom 29. Juni 2010, 1 W 161/10, bei juris Rn. 10 ff) worauf die Beteiligten mit Verfügung vom 1. März 2013 hingewiesen worden sind, ohne dass sie Bedenken erhoben haben.
  • KG, 29.06.2010 - 1 W 161/10

    EU-Konventionsrecht: Gesichtspunkte für die Weitergeltung des Ausschlusses des

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.08.2013 - 3 Wx 27/13
    Über die Beschwerde kann der Senat ohne mündliche Verhandlung entscheiden (vgl. Senat Beschluss vom 14. Januar 2010, 3 Wx 92/09, FGPrax 2010, 106 ff = FamRZ 2010, 1178 ff; zustimmend KG, Beschluss vom 29. Juni 2010, 1 W 161/10, bei juris Rn. 10 ff) worauf die Beteiligten mit Verfügung vom 1. März 2013 hingewiesen worden sind, ohne dass sie Bedenken erhoben haben.
  • OLG Celle, 31.10.2002 - 6 W 122/02

    Ehegattentestament; Vor- und Nacherbschaft; Auslegung des Berliner Testaments;

  • OLG Hamm, 25.11.2004 - 15 W 384/04

    Wechselbezüglichkeit einer Ersatzerbenberufung in einem gemeinschaftlichen

  • OLG Zweibrücken, 26.02.2001 - 3 W 272/00

    Beruhensfrage bei Verletzung des rechtlichen Gehörs durch

  • OLG Hamm, 15.07.2003 - 15 W 178/03

    Wechselbezüglichkeit der Ersatzerbenberufung

  • OLG Köln, 02.12.2016 - 2 Wx 550/16

    Gültigkeit eines nicht mehr auffindbaren Testaments

    Es besteht im Falle der Unauffindbarkeit eines Testamentes auch keine Vermutung dafür, dass es vom Erblasser vernichtet worden und deshalb gem. § 2255 BGB als widerrufen anzusehen ist (OLG Schleswig, Beschluss vom 12.08.2013 - 3 Wx 27/13, NJW-RR 2014, 73-76; MüKo-BGB/Hagena, 6. Aufl. 2013, § 2255 Rn. 16; Staudinger/Baumann, BGB, Neubearb. 2012, § 2255 Rn. 34).

    An den Nachweis sind wegen der für die Errichtung des Testaments geltenden Formvorschriften strenge Anforderungen zu stellen (OLG Schleswig, Beschluss vom 12.08.2013 - 3 Wx 27/13, NJW-RR 2014, 73-76; BayObLG FamRZ 2005, 138 f; OLG München NJW-RR 2009, 305; OLG Saarbrücken, FamRZ 2001, 1313 ff.).

  • OLG Hamburg, 25.01.2019 - 2 W 45/18

    Erbrecht bei Vorlage einer Kopie des Originaltestaments

    Das Beschwerdegericht geht, in Übereinstimmung mit dem Vorbringen der Beschwerdeführer zu den Entscheidungen des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 17.8.2016 des OLG Naumburg in FamRZ 2014, 2029 sowie FamRZ 2013, 246-248, OLG München, Aktenzeichen 31 Wx 111/15 des OLG Schleswig, Aktenzeichen 3 Wx 27/13, des OLG Köln, Aktenzeichen 2 Wx 550/16 sowie des OLG Karlsruhe zum Aktenzeichen 11 Wx 78/14 davon aus, dass die bloße Vorlage einer Kopie zur Begründung eines Erbrechts nach einem verschwundenen Testament nicht ausreicht und sowohl an das Vorhandensein eines entsprechenden Originals als auch an die Übereinstimmung der Kopie mit dem verschwundenen Original angesichts der Formstrenge des Erbrechts strenge Anforderungen zu stellen sind.

    Des Weiteren besteht im Falle der Unauffindbarkeit eines Testamentes auch keine Vermutung dafür, dass es vom Erblasser vernichtet worden und deshalb gem. § 2255 BGB als widerrufen anzusehen ist (OLG Schleswig, Beschluss vom 12.08.2013 - 3 Wx 27/13, NJW-RR 2014, 73-76; MüKo-BGB/Hagena, 6. Aufl. 2013, § 2255 Rn. 16; Staudinger/Baumann, BGB, Neubearb. 2012, § 2255 Rn. 34).

  • OLG Brandenburg, 18.02.2020 - 3 W 9/20

    Nichtanwendbarkeit der Auslegungsregel des § 2270 Abs. 2 BGB

    Eine Kumulation der Auslegungsregel des § 2069 BGB mit derjenigen des § 2270 Abs. 2 BGB ist nicht gerechtfertigt (BGH NJW 2002, 1126; OLG Schleswig NJW-RR 2014, 73; OLG Frankfurt/Main FamRZ 2016, 1012).
  • OLG Köln, 19.07.2018 - 2 Wx 261/18

    Verschwundenes Testament kann trotzdem wirksam sein

    Es besteht im Fall der Unauffindbarkeit eines Testaments insbesondere auch keine Vermutung dafür, dass es vom Erblasser vernichtet worden und deshalb gemäß § 2255 BGB als widerrufen anzusehen ist (vgl. Senatsbeschluss vom 26.02.2018, 2 Wx 115/18; OLG Schleswig, Beschluss vom 12.08.2013 - 3 Wx 27/13, NJW-RR 2014, 73-76; Staudinger/Baumann, BGB, Neubearb. 2018, § 2255 Rn. 34).
  • OLG Saarbrücken, 09.01.2024 - 5 W 71/23
    1 Z 64/91|BayObLG; 28.01.1992; 1 BReg.Z 64/91">NJW-RR 1992, 653; OLG Schleswig, NJW-RR 2014, 73; OLG Köln, NJW-RR 2019, 71 sowie - jüngst - Gehrlein, ZEV 2023, 651) führt bei Berücksichtigung aller maßgeblichen Umstände hier nicht zu der Annahme, dass damit die Anordnung einer Nacherbschaft (§§ 2100 ff. BGB), d.h. eine - nach Maßgabe des § 2292 BGB zulässige - Beschränkung der dem Überlebenden durch den vorangegangenen Erbvertrag uneingeschränkt eingeräumten Rechtsstellung, beabsichtigt gewesen wäre.
  • LG Köln, 06.05.2021 - 19 O 86/20
    Vielmehr können Form und Inhalt mit allen zulässigen Beweismitteln festgestellt werden (Palandt/Weidlich, BGB, 80. Aufl. 2021, § 2255 Rn. 9), wobei an den Nachweis wegen der für die Errichtung des Testaments geltenden Formvorschriften strenge Anforderungen zu stellen sind (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. August 2013 - I-3 Wx 134/13, NJW-RR 2013, 1420 Rn. 16; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 12. August 2013 - 3 Wx 27/13, NJW-RR 2014, 73 Rn. 43; OLG München, Beschluss vom 16. April 2008 - 31 Wx 94/07, NJW-RR 2009, 305 Rn. 9).

    Die Beweislast für die formgültige Errichtung und den Inhalt des unauffindbaren Testaments, aus dem sie Rechte herleiten, tragen die Beklagten (vgl. zur Darlegungs- und Beweislast: Palandt/Weidlich, BGB, 80. Aufl. 2021, § 2255 Rn. 9; vgl. für das Erbscheinsverfahren und die Feststellungslast: Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 12. August 2013 - 3 Wx 27/13, NJW-RR 2014, 73 Rn. 43).

  • OLG Frankfurt, 20.02.2014 - 20 W 303/12

    Auslegung eines Ehegattentestaments

    Dieser Erfahrungssatz stellt aber kein Kriterium dar, das bei der individuellen Auslegung einer Verfügung von Todes wegen herangezogen werden kann; vielmehr ist diese Regel der Lebenserfahrung gerade in der Vorschrift des § 2069 als Zweifelsregel für den Fall normiert worden, dass die individuelle Auslegung ergebnislos bliebt (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 12.08.2013, Az. 3 Wx 27/13, zitiert nach juris Rn. 57).

    Ergäbe sich wie vorliegend die Ersatzerbenstellung aber nur aus der Zweifelsregel des § 2069 BGB, ist nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss vom 16.01.2002, Az. IV ZB 20/01, BGHZ 149, 363 ff., zitiert nach juris) und der Obergerichte (z. B. OLG Schleswig, Beschlüsse vom 12.08.2013, Az. 3 Wx 27/13 und vom 25.06.2010, Az. 3 W 13/10; OLG München, Beschlüsse vom 20.04.2010, Az. 31 Wx 83/09 und vom 21.12.2006, Az. 31 Wx 71/06; OLG Hamm, Beschluss vom 15.07.2003, Az. 15 W 178/03; jeweils zitiert nach juris), auf die die Beschwerde verweist, daneben (kumulativ) eine Anwendung der Auslegungsregel des § 2270 Abs. 2 BGB nicht möglich.

  • OLG Frankfurt, 29.04.2022 - 20 W 5/21

    Entsprechende Anwendung von § 2069 BGB auf Erbvertrag

    Der Senat hat dort unter Hinweis auf seine bisherige Rechtsprechung unter Anschluss an die Auffassung des Oberlandesgerichts Schleswig (Beschluss vom 12.08.2013, Az. 3 Wx 27/13, zitiert nach beck-online) dargelegt, dass der Satz der allgemeinen Lebenserfahrung, nach der davon ausgegangen werden könne, dass ohne ausdrückliche Regelung ein Testierender, der eines seiner Kinder als Erben einsetzt, im Zweifel für den Fall, dass dieses wegfällt, an dessen Stelle auch dessen Abkömmlinge als Erben einsetzen wolle (dies jedenfalls als naheliegend bezeichnend: Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 01.07.2019, Az. 2 Wx 168/19, zitiert nach juris), kein Kriterium darstelle, das bei der individuellen Auslegung einer Verfügung von Todes wegen herangezogen werden könne; vielmehr sei diese Regel der Lebenserfahrung gerade in der Vorschrift des § 2069 BGB als Auslegungsregel für den Fall normiert worden, dass die individuelle Auslegung ergebnislos bleibe.
  • OLG Frankfurt, 08.10.2021 - 20 W 24/21

    Wechselbezügliche Erbeinsetzung der Erblasserin durch Ehemann in

    So hat der Senat bereits unter Anschluss an die Auffassung des Oberlandesgerichts Schleswig (Beschluss vom 12.08.2013, Az. 3 Wx 27/13, zitiert nach beck-online) entschieden, dass der Satz der allgemeinen Lebenserfahrung, nach der davon ausgegangen werden kann, dass ohne ausdrückliche Regelung ein Testierender, der eines seiner Kinder als Erben einsetzt, im Zweifel für den Fall, dass dieses wegfällt, an dessen Stelle auch dessen Abkömmlinge als Erben einsetzt, kein Kriterium darstelle, das bei der individuellen Auslegung einer Verfügung von Todes wegen herangezogen werden könne; vielmehr sei diese Regel der Lebenserfahrung gerade in der Vorschrift des § 2069 BGB als Auslegungsregel für den Fall normiert worden, dass die individuelle Auslegung ergebnislos bleibe (Senat, Beschluss vom 20.02.2014, Az. 20 W 303/12, n. v.; vgl. auch Oberlandesgericht München, Beschluss vom 24.04.2017, Az. 31 Wx 128/17, zitiert nach juris, das diese Frage aufgrund des dortigen Vorliegens von tragfähigen Anhaltspunkten für eine Ersatzberufung offen lassen konnte).
  • OLG Köln, 26.02.2018 - 2 Wx 115/18

    Unwirksamkeit eines unauffindbaren Testaments

    Es besteht im Falle der Unauffindbarkeit eines Testamentes auch keine Vermutung dafür, dass es vom Erblasser vernichtet worden und deshalb gem.§ 2255 BGB als widerrufen anzusehen ist (Senat, FamRZ 2016, 342; OLG Schleswig, Beschluss vom 12.08.2013 - 3 Wx 27/13 , NJW-RR 2014, 73 -76; Staudinger/Baumann, BGB, Neubearb. 2018, § 2255 Rn. 34 ).
  • OLG Köln, 19.07.2018 - 2 Wx 266/18

    Unauffindbarkeit Testament - Ungültigkeit

  • OLG Köln, 18.05.2020 - 2 Wx 99/20

    Feststellung von Tatsachen zur Begründung eines Antrags auf Erteilung eines

  • OLG Hamburg, 17.08.2016 - 2 W 49/16

    Erbrechtsnachweis bei nicht mehr vorhandenem Testament

  • KG, 16.09.2021 - 19 W 20/21

    Umfang der Bindungswirkung eines Erbvertrages hinsichtlich einer

  • OLG Köln, 19.07.2018 - 2 Wx 261/18 Wx 266/18

    Beschwerde gegen die Einziehung eines erteilten Erbscheins

  • AG Frankfurt/Main, 11.05.2020 - 51 VI 4443/18

    Vernichtungsvermutung bei Testamentsvorlage in Kopie?

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