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   BGH, 26.02.2014 - XII ZB 577/13   

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BGH, 26.02.2014 - XII ZB 577/13 (https://dejure.org/2014,5306)
BGH, Entscheidung vom 26.02.2014 - XII ZB 577/13 (https://dejure.org/2014,5306)
BGH, Entscheidung vom 26. Februar 2014 - XII ZB 577/13 (https://dejure.org/2014,5306)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 104 Nr 2 BGB, § 1896 Abs 1a BGB, Art 2 Abs 1 GG
    Rechtsbeschwerdeverfahren gegen die Einrichtung einer Betreuung: Prüfung der Fähigkeit einer Betroffenen zur freien Willensbildung

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1896 Abs. 1a
    Fähigkeit, einen freien Willen über Einrichtung einer Betreuung zu bilden

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Einrichtung einer Betreuung gegen den freien Willen des Betroffenen; Folgen einer fehlenden Unterscheidungsfähigkeit des Betroffenen bzgl. der einzelnen Verfahren für das Vorliegen eines freien Willens des Betroffenen

  • rabüro.de

    Zur Fähigkeit des Betroffenen, einen freien Willen über die Einrichtung einer Betreuung zu bilden

  • rewis.io

    Rechtsbeschwerdeverfahren gegen die Einrichtung einer Betreuung: Prüfung der Fähigkeit einer Betroffenen zur freien Willensbildung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1896 Abs. 1 S. 1
    Zulässigkeit der Einrichtung einer Betreuung gegen den freien Willen des Betroffenen; Folgen einer fehlenden Unterscheidungsfähigkeit des Betroffenen bzgl. der einzelnen Verfahren für das Vorliegen eines freien Willens des Betroffenen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der freie Wille zur Betreuung

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Fähigkeit des Betroffenen, einen freien Willen über die Einrichtung einer Betreuung zu bilden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Einrichtung einer Betreuung für Teilungsversteigerungsverfahren

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Einrichtung einer Betreuung für Teilungsversteigerungsverfahren

Besprechungen u.ä.

  • haerlein.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Fähigkeit des Betroffenen, einen freien Willen über die Einrichtung einer Betreuung zu bilden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 770
  • MDR 2014, 540
  • FGPrax 2014, 159
  • FamRZ 2014, 830
  • Rpfleger 2014, 421
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.02.2011 - XII ZB 526/10

    Betreuung: Prüfung der freien Willensbestimmung bei Ablehnung der

    Auszug aus BGH, 26.02.2014 - XII ZB 577/13
    Denn die Bestellung eines Betreuers gegen den freien Willen des Betroffenen verletzt sein Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG (Senatsbeschluss vom 9. Februar 2011 - XII ZB 526/10 - FamRZ 2011, 630 Rn. 4; BVerfG FamRZ 2010, 1624 Rn. 43).

    bb) Der Begriff der freien Willensbestimmung im Sinne des § 1896 Abs. 1 a BGB und des § 104 Nr. 2 BGB ist, wie der Senat bereits entschieden hat (Senatsbeschluss vom 9. Februar 2011 - XII ZB 526/10 - FamRZ 2011, 630 Rn. 7), im Kern deckungsgleich.

    Nur dann ist es ihm nämlich möglich, die für und gegen eine Betreuung sprechenden Umstände gegeneinander abzuwägen (Senatsbeschluss vom 9. Februar 2011 - XII ZB 526/10 - FamRZ 2011, 630 Rn. 8).

  • BGH, 19.01.2011 - XII ZB 326/10

    Beschwerdebefugnis des Klägers eines Rechtsstreits hinsichtlich der Ablehnung der

    Auszug aus BGH, 26.02.2014 - XII ZB 577/13
    Die Betreuerbestellung dient nämlich nicht nur der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes, der es gebietet, dem Prozessgegner die Möglichkeit einzuräumen, seine Ansprüche auch gegen eine prozessunfähige Partei durchzusetzen (vgl. Senatsbeschluss vom 19. Januar 2011 - XII ZB 326/10 - FamRZ 2011, 465 Rn. 11 mwN), sondern auch dazu, der Betroffenen bei der Stellung eigener Schutzanträge zur Seite zu stehen.
  • BGH, 14.03.2012 - XII ZB 502/11

    Betreuungsverfahren: Prüfungsumfang bei einer Betreuerbestellung entgegen den

    Auszug aus BGH, 26.02.2014 - XII ZB 577/13
    Die Prüfung, ob ein freier Wille entgegensteht, ist auch dann vorzunehmen, wenn die Betreuung für den Betroffenen objektiv vorteilhaft wäre (vgl. Senatsbeschluss vom 14. März 2012 - XII ZB 502/11 - FamRZ 2012, 869 Rn. 19).
  • BVerfG, 02.07.2010 - 1 BvR 2579/08

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Materiell und formell fehlerhafte

    Auszug aus BGH, 26.02.2014 - XII ZB 577/13
    Denn die Bestellung eines Betreuers gegen den freien Willen des Betroffenen verletzt sein Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG (Senatsbeschluss vom 9. Februar 2011 - XII ZB 526/10 - FamRZ 2011, 630 Rn. 4; BVerfG FamRZ 2010, 1624 Rn. 43).
  • BGH, 03.02.2016 - XII ZB 425/14

    Erforderlichkeit einer Betreuung trotz erteilter Vorsorgevollmacht: Feststellung

    Das krankheitsbedingte Fehlen eines freien Willens i.S.d. § 1896 Abs. 1a BGB hat das sachverständig beratene Gericht auch dann festzustellen, wenn sich der Betroffene gegen die Bestellung eines Betreuers allein wegen einer vermeintlich wirksamen Vorsorgevollmacht wendet (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 26. Februar 2014, XII ZB 577/13, FamRZ 2014, 830 und vom 14. Januar 2015, XII ZB 352/14, FamRZ 2015, 648).

    Das krankheitsbedingte Fehlen eines solchen freien Willens hat das sachverständig beratene Gericht festzustellen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 26. Februar 2014 - XII ZB 577/13 - FamRZ 2014, 830 Rn. 11 ff. und vom 14. Januar 2015 - XII ZB 352/14 - FamRZ 2015, 648 Rn. 10 ff.).

  • BGH, 16.09.2015 - XII ZB 500/14

    Betreuungssache: Notwendige Tatsachenfeststellungen bei Ablehnung eines Antrages

    Die Begriffe der freien Willensbestimmung in § 1896 Abs. 1 a BGB und in § 104 Nr. 2 BGB sind, wie der Senat bereits entschieden hat (Senatsbeschlüsse vom 9. Februar 2011 - XII ZB 526/10 - FamRZ 2011, 630 Rn. 7 und vom 26. Februar 2014 - XII ZB 577/13 - FamRZ 2014, 830 Rn. 13), im Kern deckungsgleich.

    Der Betroffene muss Grund, Bedeutung und Tragweite einer Betreuung intellektuell erfassen können (Senatsbeschluss vom 26. Februar 2014 - XII ZB 577/13 - FamRZ 2014, 830 Rn. 14).

  • BGH, 14.01.2015 - XII ZB 352/14

    Rechtliche Betreuung: Prüfungsumfang bei einer Betreuerbestellung gegen den

    Die Begriffe der freien Willensbestimmung in § 1896 Abs. 1 a BGB und in § 104 Nr. 2 BGB sind, wie der Senat bereits entschieden hat (Senatsbeschlüsse vom 9. Februar 2011 - XII ZB 526/10 - FamRZ 2011, 630 Rn. 7 und vom 26. Februar 2014 - XII ZB 577/13 - FamRZ 2014, 830 Rn. 13), im Kern deckungsgleich.

    Der Betroffene muss Grund, Bedeutung und Tragweite einer Betreuung intellektuell erfassen können (Senatsbeschluss vom 26. Februar 2014 - XII ZB 577/13 - FamRZ 2014, 830 Rn. 14).

    Handlungsfähigkeit als weitere Voraussetzung der freien Willensbestimmung liegt vor, wenn der Betroffene imstande ist, nach der gewonnenen Erkenntnis zu handeln, also die sich daraus ergebenden Schlüsse in Bezug auf die Einrichtung einer Betreuung umzusetzen (Senatsbeschluss vom 26. Februar 2014 - XII ZB 577/13 - FamRZ 2014, 830 Rn. 16).

  • BGH, 12.11.2014 - V ZB 99/14

    Zwangsversteigerungsverfahren: Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung

    Das sachverständig beratene Betreuungsgericht hat eine Betreuung nicht eingerichtet, weil der Schuldner dies ablehnt und auch in der Lage ist, einen freien Willen zu bilden (vgl. § 1896 Abs. 1a BGB; dazu BGH, Beschluss vom 26. Februar 2014 - XII ZR 577/13, NJW-RR 2014, 770 Rn. 10 ff. mwN).
  • BGH, 19.12.2018 - XII ZB 505/18

    Anspruch auf öffentlich-rechtliche Unterbringung eines Sexualstraftäters nach

    Das Rechtsbeschwerdegericht kann die Prognoseentscheidung nur daraufhin überprüfen, ob der Tatrichter seiner Entscheidung unzutreffende rechtliche Maßstäbe zugrunde gelegt, Verfahrensregeln verletzt, insbesondere entscheidungserhebliche Umstände unberücksichtigt gelassen, oder gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen hat (vgl. Senatsbeschlüsse vom 9. Mai 2018 - XII ZB 553/17 - FamRZ 2018, 1192 Rn. 14 und vom 26. Februar 2014 - XII ZB 577/13 - FamRZ 2014, 830 Rn. 17; BGH Beschluss vom 19. Juni 2012 - KVR 15/11 - WM 2013, 1806 Rn. 15 mwN).
  • OLG Hamm, 17.04.2018 - 10 UF 56/17

    Übertragung der elterlichen Sorge auf die Mutter allein

    Ein Ausschluss der freien Willensbestimmung liegt vor, wenn jemand nicht imstande ist, seinen Willen frei und unbeeinflusst von der vorliegenden Geistesstörung zu bilden und nach zutreffend gewonnenen Einsichten zu handeln (BGH NJW 1996, 918, Tz.11; FamRZ 2014, 830).
  • LG München II, 28.08.2015 - 6 T 5891/14

    Aufhebung, Betreuung, psychische Erkrankung, freie Willensbildung,

    Nach der aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 26.02.2014, Az. XII ZB 577/13 (FamRZ 2014, 830 ff) zur Fähigkeit eines Betroffenen, einen freien Willen über die Einrichtung einer Betreuung zu bilden, sind die beiden Kriterien für die freie Willensbildung die Einsichtsfähigkeit und die Handlungsfähigkeit über die Einrichtung einer Betreuung.
  • BGH, 02.09.2015 - XII ZB 115/15

    Rechtliche Betreuung: Fehlen eines freien Willens als Voraussetzung für die

    Das krankheitsbedingte Fehlen eines solchen freien Willens hat das sachverständig beratene Gericht festzustellen (vgl. zu den Einzelheiten Senatsbeschluss vom 26. Februar 2014 - XII ZB 577/13 - FamRZ 2014, 830 Rn. 11 ff.).
  • LG Bonn, 23.12.2016 - 4 T 429/16

    Bestellung eines Betreuers i.R.d. Grundsatzes der Erforderlichkeit und

    Sobald rechtsgeschäftliche Willenserklärungen oder Einwilligungen zu ärztlichen Heileingriffen abzugeben sind, kann nur eine Person für den Hilfebedürftigen handeln, die mit entsprechender Vertretungsmacht ausgestattet ist (siehe BGH XII ZB 96/15; XII ZB 352/14; XII ZB 577/13).
  • LG München II, 24.02.2017 - 6 T 4933/16

    Zur Beschwerde gegen die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts gegen den Willen

    Die beiden entscheidenden Kriterien für die freie Willensbestimmung im Sinne des § 1896 Abs. 1 a BGB sind nach der Rechtsprechung des BGH die Einsichtsfähigkeit des Betroffenen und dessen Fähigkeit, nach dieser Einsicht zu handeln (BGH FamRZ 2014, 830).
  • LG Hagen, 13.02.2017 - 6 T 283/16

    Beschwerde gegen die Verlängerung einer gesetzlichen Betreuung

  • OLG Frankfurt, 31.03.2022 - 20 W 268/21

    Geschäftsunfähigkeit bei Aphasie

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