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   OLG Karlsruhe, 13.12.2013 - 1 U 51/13   

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https://dejure.org/2013,37135
OLG Karlsruhe, 13.12.2013 - 1 U 51/13 (https://dejure.org/2013,37135)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13.12.2013 - 1 U 51/13 (https://dejure.org/2013,37135)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13. Dezember 2013 - 1 U 51/13 (https://dejure.org/2013,37135)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Aktivlegitimation des Geschädigten nach Teilzahlungen seines Kaskoversicherers

  • verkehrslexikon.de

    Zur Aktivlegitimation des Geschädigten nach Teilzahlungen seines Kaskoversicherers

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 86 Abs 1 VVG, § 265 ZPO, § 325 ZPO, § 91a ZPO, § 269 Abs 3 S 3 ZPO
    Schadensersatzklage nach Kfz-Unfall: Aktivlegitimation des Geschädigten nach Teilzahlungen seines Kaskoversicherers; Auslegung der mit der Kaskozahlung begründeten einseitigen Erledigungserklärung des Klägers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 546
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 29.08.2012 - XII ZR 154/09

    Gerichtliche Geltendmachung von auf einen Sozialhilfeträger übergegangenen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.12.2013 - 1 U 51/13
    § 265 ZPO, der hier - wie auch der Kläger zu Recht einräumt (II 31) - einschlägig ist, sieht jedoch u.a. für den Fall einer Abtretung nach Rechtshängigkeit, und dabei anerkanntermaßen auch für eine solche kraft Gesetzes wie hier (vgl. BGH, NJW 2012, 3642; Musielak-Foerste, ZPO, 10. Aufl. 2013, § 265, Rn. 9; Zöller-Greger, ZPO, a.a.O., § 265, Rn. 5 m.w.N.), namentlich etwa die nach § 86 VVG (MünchKommZPO-Becker-Eberhard, 4. Aufl. 2013, § 265, Rn. 49), vor, dass dieselbe aus Gründen der Prozessökonomie auf den Ablauf des Prozesses grundsätzlich keinen Einfluss haben soll.

    Vielmehr war der Kläger berechtigt und - gemäß Vorstehendem - auch verpflichtet, seine Zahlungsklage weiterzuführen, jedoch auf eine Zahlung an den Versicherer umzustellen (vgl. BGH, NJW 2012, 3642, Rn. 8; KG, NZV 2009, 240; OLG Brandenburg, Urt. v. 01.07.2010 - 12 U 15/10, BeckRS 2010, 19827; Burmann/Heß/ Jahnke/Janker-Jahnke, StVR, 22. Aufl. 2012, § 86 VVG, Rn. 54).

  • BGH, 05.02.2009 - III ZR 164/08

    Zeitpunkt der Rechtshängigkeit im Mahnverfahren; Geltendmachung von Ansprüchen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.12.2013 - 1 U 51/13
    Denn unterstellte man die behauptete Ermächtigung des Klägers seitens seiner Kaskoversicherung als wahr, so hat jener durch seine (einseitig gebliebene) Erledigungserklärung (I 15) deutlich gemacht, dass er von dieser Ermächtigung prozessual keinen Gebrauch machen wollte und an einer Prozessführung für seine Kaskoversicherung - wie für die Zulässigkeit einer gewillkürten Prozessstandschaft nach zutreffender gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung kumulativ erforderlich (vgl. BGH, Urt. v. 05.02.2009 - III ZR 164/08, NJW 2009, 1213, 1215 Rn. 21; BGHZ 38, 283; 94, 117; 96, 151; 100, 217; 125, 196, 199) - ein eigenes schutzwürdiges rechtliches Interesse an der (Fort-) Führung des Prozesses gerade nicht hatte.
  • OLG Brandenburg, 01.07.2010 - 12 U 15/10

    Haftung beim Kettenauffahrunfall und Erledigung des Haftpflichtprozesses bei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.12.2013 - 1 U 51/13
    Vielmehr war der Kläger berechtigt und - gemäß Vorstehendem - auch verpflichtet, seine Zahlungsklage weiterzuführen, jedoch auf eine Zahlung an den Versicherer umzustellen (vgl. BGH, NJW 2012, 3642, Rn. 8; KG, NZV 2009, 240; OLG Brandenburg, Urt. v. 01.07.2010 - 12 U 15/10, BeckRS 2010, 19827; Burmann/Heß/ Jahnke/Janker-Jahnke, StVR, 22. Aufl. 2012, § 86 VVG, Rn. 54).
  • BGH, 24.10.1985 - VII ZR 337/84

    Prozeßstandschaft ohne schutzwürdiges Eigeninteresse

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.12.2013 - 1 U 51/13
    Denn unterstellte man die behauptete Ermächtigung des Klägers seitens seiner Kaskoversicherung als wahr, so hat jener durch seine (einseitig gebliebene) Erledigungserklärung (I 15) deutlich gemacht, dass er von dieser Ermächtigung prozessual keinen Gebrauch machen wollte und an einer Prozessführung für seine Kaskoversicherung - wie für die Zulässigkeit einer gewillkürten Prozessstandschaft nach zutreffender gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung kumulativ erforderlich (vgl. BGH, Urt. v. 05.02.2009 - III ZR 164/08, NJW 2009, 1213, 1215 Rn. 21; BGHZ 38, 283; 94, 117; 96, 151; 100, 217; 125, 196, 199) - ein eigenes schutzwürdiges rechtliches Interesse an der (Fort-) Führung des Prozesses gerade nicht hatte.
  • BGH, 27.04.1994 - XII ZB 154/93

    Zustellung der Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist in die Gerichtsferien

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.12.2013 - 1 U 51/13
    Denn der Erfolg einer - wie hier - einseitig gebliebenen Erledigungserklärung des Klägers erforderte nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung die Feststellung einer nach Rechtshängigkeit erfolgten Erledigung einer ursprünglich zulässigen und begründeten Klage (vgl. BGH NJW 1994, 2364; Zöller-Vollkommer, ZPO, 30. Aufl. 2014, § 91a, Rn. 34 m.w.N.).
  • BGH, 24.02.1994 - VII ZR 34/93

    Zulässigkeit einer gewillkürten Prozeßstandschaft in Fällen mit Auslandsberührung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.12.2013 - 1 U 51/13
    Denn unterstellte man die behauptete Ermächtigung des Klägers seitens seiner Kaskoversicherung als wahr, so hat jener durch seine (einseitig gebliebene) Erledigungserklärung (I 15) deutlich gemacht, dass er von dieser Ermächtigung prozessual keinen Gebrauch machen wollte und an einer Prozessführung für seine Kaskoversicherung - wie für die Zulässigkeit einer gewillkürten Prozessstandschaft nach zutreffender gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung kumulativ erforderlich (vgl. BGH, Urt. v. 05.02.2009 - III ZR 164/08, NJW 2009, 1213, 1215 Rn. 21; BGHZ 38, 283; 94, 117; 96, 151; 100, 217; 125, 196, 199) - ein eigenes schutzwürdiges rechtliches Interesse an der (Fort-) Führung des Prozesses gerade nicht hatte.
  • BGH, 13.12.2006 - XII ZB 71/04

    Auslegung und Umdeutung einer Klagerücknahme; Begriff der unverzüglichen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.12.2013 - 1 U 51/13
    aa) Es bedarf im Ergebnis keiner Entscheidung, ob das Landgericht zu Recht die - zwar gesondert, aber auch diesbezüglich - klägerseits erfolgte Erledigungserklärung (I 15) in eine entsprechende Klagerücknahme gemäß § 140 BGB "umgedeutet" hat (LGU 5; vgl. dazu BGH NJW 2007, 1460).
  • BGH, 21.03.1985 - VII ZR 148/83

    Unterbrechung der Verjährung von Gewährleistungsansprüchen durch Erhebung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.12.2013 - 1 U 51/13
    Denn unterstellte man die behauptete Ermächtigung des Klägers seitens seiner Kaskoversicherung als wahr, so hat jener durch seine (einseitig gebliebene) Erledigungserklärung (I 15) deutlich gemacht, dass er von dieser Ermächtigung prozessual keinen Gebrauch machen wollte und an einer Prozessführung für seine Kaskoversicherung - wie für die Zulässigkeit einer gewillkürten Prozessstandschaft nach zutreffender gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung kumulativ erforderlich (vgl. BGH, Urt. v. 05.02.2009 - III ZR 164/08, NJW 2009, 1213, 1215 Rn. 21; BGHZ 38, 283; 94, 117; 96, 151; 100, 217; 125, 196, 199) - ein eigenes schutzwürdiges rechtliches Interesse an der (Fort-) Führung des Prozesses gerade nicht hatte.
  • BGH, 19.03.1987 - III ZR 2/86

    Geltendmachung von zur Konkursmasse gehörenden Rechten durch den Gemeinschuldner

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.12.2013 - 1 U 51/13
    Denn unterstellte man die behauptete Ermächtigung des Klägers seitens seiner Kaskoversicherung als wahr, so hat jener durch seine (einseitig gebliebene) Erledigungserklärung (I 15) deutlich gemacht, dass er von dieser Ermächtigung prozessual keinen Gebrauch machen wollte und an einer Prozessführung für seine Kaskoversicherung - wie für die Zulässigkeit einer gewillkürten Prozessstandschaft nach zutreffender gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung kumulativ erforderlich (vgl. BGH, Urt. v. 05.02.2009 - III ZR 164/08, NJW 2009, 1213, 1215 Rn. 21; BGHZ 38, 283; 94, 117; 96, 151; 100, 217; 125, 196, 199) - ein eigenes schutzwürdiges rechtliches Interesse an der (Fort-) Führung des Prozesses gerade nicht hatte.
  • OLG Jena, 10.11.2016 - 4 U 211/16

    Haftpflichtprozess: Hauptsacheerledigung aufgrund Schadensregulierung durch den

    Dieser Umstand führte insbesondere ohne weiteres zur Unbegründetheit der ursprünglichen Klage, welche nur durch Umstellung auf Leistung an den Versicherer behoben werden kann (ebenso OLG Karlsruhe, Urt. V. 13.12.2013, Az,: 1 U 51/13, juris).

    Der Senat schließt sich aus vorstehenden Erwägungen der Auffassung des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Urteil vom 13.12.2013, Az. 1 U 51/13, juris) sowie im Ergebnis auch des Oberlandesgerichts Brandenburg (a.a.O.) an, nach welcher § 265 Abs. 2 ZPO den Rechtsnachfolger im Fall des Forderungsübergangs zur Fortsetzung des Prozesses "zwinge", sofern nicht die Voraussetzungen einer Rechtskrafterstreckung gem. § 325 ZPO ausgeschlossen sind.

  • AG Brandenburg, 21.02.2019 - 31 C 211/17

    Unfall - Haftungsquote bei Zusammenstoß eines Hundes mit Fahrzeug auf der Straße

    Etwaige Schadenersatzansprüche der Klägerin aufgrund der Beschädigung ihres Pkws vom Typ VW-Golf mit dem amtlichen Kennzeichen: ... sind entsprechend § 86 Abs. 1 VVG in Verbindung mit der Reparaturkosten-Übernahmebestätigung ihrer Kasko-Versicherung nämlich in Höhe von 2.655,57 Euro bereits grundsätzlich auf den leistenden Kasko-Versicherer kraft Gesetzes übergegangen (so genannte "cessio legis" OLG Karlsruhe , Urteil vom 13.12.2013, Az.: 1 U 51/13, u.a. in: NJW-RR 2014, Seite 546; LG Ravensburg , Urteil vom 04.12.2013, Az.: 4 O 7/12; AG Brandenburg an der Havel , Urteil vom 09.09.2016, Az.: 31 C 372/15 ).
  • AG Brandenburg, 15.10.2019 - 31 C 246/18

    Verkehrsunfall - Wildunfall auf Landstraße - hochgeschleudertes Damwild

    Etwaige Schadenersatzansprüche des Klägers aufgrund der Beschädigung seines Pkws vom Typ BMW / Alpina 730d mit dem amtlichen Kennzeichen: ... sind entsprechend § 86 Abs. 1 VVG insofern zwar grundsätzlich auch auf den leistenden Kasko-Versicherer kraft Gesetzes übergegangen (so genannte "cessio legis" OLG Karlsruhe , Urteil vom 13.12.2013, Az.: 1 U 51/13, u.a. in: NJW-RR 2014, Seite 546; LG Ravensburg , Urteil vom 04.12.2013, Az.: 4 O 7/12; AG Brandenburg an der Havel , Urteil vom 09.09.2016, Az.: 31 C 372/15 ), jedoch nicht die vom Kläger unstreitig zu tragende Selbstbeteiligung in Höhe von 150, 00 Euro.
  • OLG Karlsruhe, 27.03.2014 - 12 U 11/14

    Anspruch des Mieters auf Herausgabe von nach Mietende in den Mieträumen

    Der Erfolg einer - wie hier - einseitig gebliebenen Erledigungserklärung des Klägers erfordert nach gefestigter höchstrichterliche Rechtsprechung die Feststellung einer nach Rechtshängigkeit erfolgten Erledigung einer ursprünglich zulässigen und begründeten Klage (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil v. 13.12.2013 - 1 U 51/13, juris, Tz. 17; BGH, NJW 1994, 2364 ; Zöller - Vollkommer, a.a.O., § 91a ZPO , Rn. 34 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 28.08.2014 - 13 U 15/14

    Beschädigung eines Abschleppfahrzeugs durch Brand des auf der Ladefläche

    Die Zahlung stellt daher kein erledigendes Ereignis dar (OLG Karlsruhe, NJW-RR 2014, 546).
  • OLG Frankfurt, 28.10.2014 - 22 U 150/13

    Keine Erledigung der Hauptsache nach Teilzahlung der Kaskoversicherung im

    Der Anspruch ist mithin nicht untergegangen, sondern es liegt ein Fall des § 265 ZPO vor, der dazu führt, dass entweder in Form der Prozessstandschaft der Anspruch weiter durch die Klägerin geltend gemacht würde oder eine entsprechende Umstellung gemäß § 265 Abs. 3 ZPO zu erfolgen hat (vgl. nur OLG Karlsruhe, 13.12.2013, 1 U 51/13).
  • OLG Oldenburg, 13.12.2018 - 5 W 56/18

    Kostenentscheidung nach Klagerücknahme wegen vermeintlicher Erledigung zwischen

    Unter Zugrundelegung des ganz vorherrschenden Erledigungsbegriffs ist der Anlass zur Klage demnach weggefallen, wenn eine Klage zunächst zulässig und begründet war und durch ein vor Eintritt ihrer Rechtshängigkeit liegendes Ereignis unzulässig oder unbegründet geworden ist (so etwa OLG Karlsruhe, NJW-RR 2014, S. 546, 547; Elzer, NJW 2002, S. 2006, 2007 f.; Roth, in: Stein/Jonas, ZPO, 23. Aufl., § 269, Rn. 56; zweifelnd Becker-Eberhard, in: Münchener Kommentar, ZPO, § 269, Rn. 59 f. mit w. N.).
  • KG, 06.10.2022 - 27 U 1087/20

    Prognoserisiko ist Auftragnehmerrisiko!

    Der Erfolg einer - wie hier - einseitig gebliebenen Erledigungserklärung der Klägerin erfordert nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung die Feststellung einer nach Rechtshängigkeit erfolgten Erledigung einer ursprünglich zulässigen und begründeten Klage (vgl. BGH NJW 1994, 2364; OLG Karlsruhe, Urteil vom 13.12.2013 - 1 U 51/13; Althammer, in: Zöller, ZPO, 33. Aufl. 2022, § 91a Rn. 43 m.w.N.).
  • LG Saarbrücken, 23.12.2020 - 13 S 117/20

    Verkehrsunfall - Sorgfaltspflichten beim Anfahren vom Fahrbahnrand

    Die Zahlung durch den Kaskoversicherer führt nicht zur (teilweisen) Erledigung des Rechtsstreits, sondern ist ein Fall des § 265 ZPO (OLG Frankfurt, Urteil vom 28. Oktober 2014 - 22 U 150/13 -, juris; OLG Karlsruhe, Urteil vom 13. Dezember 2013 - 1 U 51/13, NJW-RR 2014, 546; Thüringer Oberlandesgericht, Urteil vom 10. November 2016 - 4 U 211/16, RuS 2018, 109).
  • ArbG Halle, 21.06.2021 - 8 Ca 2112/20

    Wirksamkeit außerordentliche Kündigung - Zahlung von Weihnachtsgeld

    Sofern der Kläger diese in Frage stellt, bedurfte es hierzu in analoger Anwendung des § 244 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 StPO keiner Beweisaufnahme (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. v. 13.12.2013 - 1 U 51/13, Rn. 34, juris).
  • OLG Brandenburg, 28.10.2020 - 12 U 98/20
  • LG Düsseldorf, 12.05.2023 - 9a O 144/22

    Umfang der Ausschlüsse in der All-Gefahren-Versicherung

  • OLG Brandenburg, 19.11.2020 - 12 U 98/20

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge im Zuge eines

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