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   OLG Köln, 23.01.2015 - II-14 WF 163/14   

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https://dejure.org/2015,7403
OLG Köln, 23.01.2015 - II-14 WF 163/14 (https://dejure.org/2015,7403)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.01.2015 - II-14 WF 163/14 (https://dejure.org/2015,7403)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. Januar 2015 - II-14 WF 163/14 (https://dejure.org/2015,7403)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entstehung der Aktenversendungspauschale bei Gewährung von Akteneinsicht über das Gerichtsfach eines Rechtsanwalts

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamGKG -KV Nr. 2003
    Entstehung der Aktenversendungspauschale bei Gewährung von Akteneinsicht über das Gerichtsfach eines Rechtsanwalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ferner-alsdorf.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zum Anfall der Aktenversendungspauschale bei Anwaltspostfach

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 1342
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • AG Kerpen, 30.06.2014 - 151 F 201/13

    Festsetzung der Gebühr für die mithilfe eines Kurierdienstes ermöglichten

    Auszug aus OLG Köln, 23.01.2015 - 14 WF 163/14
    Die Beschwerde des Antragsgegners vom 14. August 2014 (Bl. 80 der Akten) gegen die am 30. Juni 2014 erlassene Entscheidung des Amtsgerichts - Familiengericht - Kerpen vom selben Tage (151 F 201/13) wird zurückgewiesen.
  • OLG Köln, 02.03.2009 - 17 W 2/09

    Begriff der Versendung

    Auszug aus OLG Köln, 23.01.2015 - 14 WF 163/14
    Zur Begründung hat es ausgeführt, die Pauschale nach KV 2003 FamGKG erfasse nach der Rechtsprechung insbesondere auch des Oberlandesgerichts Köln zur inhaltsgleichen Vorschrift des KV 9003 GKG (Beschluss vom 2. März 2009 in dem Verfahren 17 W 2/09, veröffentlicht unter anderem in MDR 2009, 955) diejenigen Zusatzkosten, die für Porto, Verpackung, das Anlegen eines Retents, das Versehen der Akten mit einem Begleitschreiben, das Überwachen der Aktenrückführung sowie Transportkosten entstehen.
  • OLG Koblenz, 20.03.2014 - 2 Ws 134/14

    Akteneinsicht für den Verteidiger im Strafverfahren: Berechnung einer

    Auszug aus OLG Köln, 23.01.2015 - 14 WF 163/14
    Der zweite Strafsenat des Oberlandesgerichts Koblenz hat in seiner unter anderem in AnwBl 2014, 657 veröffentlichten Entscheidung vom 20. März 2014 zutreffend herausgearbeitet, dass aufgrund der Neufassung der Nr. 9003 KV-GKG mit dem Inkrafttreten des 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes am 1. August 2013 die Aktenversendungspauschale bei Gewährung von Akteneinsicht über das Gerichtsfach eines Rechtsanwalts nicht mehr erhoben werden kann, auch dann nicht, wenn die Akten zu diesem Zweck zwischen Staatsanwaltschaft und Landgericht in verschiedenen Justizgebäuden durch Justizbedienstete mit dem Dienstwagen transportiert werden müssen, und dass unter den Begriff der Auslagen in KV 9003 GKG die auf den konkreten Versendungsvorgang im Einzelfall bezogenen gesondert bezifferbaren Geldleistungen zu verstehen sind, für die die Justizkasse in Vorleistung tritt.
  • OLG Köln, 16.10.2014 - 2 Ws 601/14

    Keine Erhebung der Aktenversendungspauschale bei Gewährung von Akteneinsicht über

    Auszug aus OLG Köln, 23.01.2015 - 14 WF 163/14
    Auf diesen Gesichtspunkt stellt auch die Entscheidung des 2. Strafsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 16. Oktober 2014 ab, die in dem Verfahren 2 WS 601/14 ergangen und unter anderem in AGS 2014, 513 ff. veröffentlicht ist.
  • OLG Celle, 16.02.2016 - 2 W 32/16

    Übersendung von Akten zur Gewährung von Akteneinsicht mit einem regelmäßig

    Nach gefestigter und einhelliger obergerichtlicher Rechtsprechung fällt die Aktenversendungspauschale nach Nr. 9003 KV-GKG nicht an, wenn die Akten zur Gewährung von Akteneinsicht mit einem regelmäßig verkehrenden Dienstwagen der Justiz an das Gerichtsfach des Rechtsanwalts bei einem auswärtigen Gericht übersandt werden (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 23. November 2015, 2 Ausl AR 16/15; OLG Köln, Beschluss vom 23. Januar 2015, 14 WF 163/14, NJW-RR 2015, 1342; OLG Köln 2. Strafsenat, Beschluss vom 16. Oktober 2014, 2 Ws 601/14, StraFo 2015, 40; OLG OLG Koblenz, Beschluss vom 20. März 2014 - 2 Ws 134/14 -, JurBüro 2014, 379; vgl. auch Burhoff, StRR 2015, 479).
  • OLG Saarbrücken, 14.10.2015 - 1 Ws 164/15

    Aktenversendungspauschale: Anfall der Gebühr bei Aktentransport durch einen

    Es kann im Ergebnis keinen Unterschied machen, ob die Bezahlung des justizexternen Dienstleisters dergestalt erfolgt, dass dieser jedes einzelne Paket gesondert in Rechnung stellt (so in den den Entscheidungen des OLG Köln - Senat für Familiensachen - vom 23.01.2015 - 14 WF 163/14, und des OLG Bamberg vom 05.03.2015 - 1 Ws 87/15 - jeweils nach juris - zugrundeliegenden Fällen), oder ob er eine aufgrund des zu erwartenden Transportaufkommens kalkulierte Pauschale für bestimmte Abrechnungszeiträume erhält wie im vorliegenden und dem vom OLG Düsseldorf im o.g. Beschluss entschiedenen Fall.
  • OLG Köln, 07.07.2015 - 2 Ws 394/15
    Im Ausgangspunkt besteht Einigkeit darüber, dass nach der Neufassung der Ziffer 9003 KV-GKG mit Inkrafttreten des 2. KostRModG am 01.08.2013 die Aktenversendungspauschale bei Gewährung von Akteneinsicht über das Gerichtsfach eines Rechtsanwaltes nur noch erhoben werden kann, wenn auf den Vorgang der konkreten Versendung bezogene bare Auslagen für Transport und Verpackung anfallen, die im Sinne von ausscheidbaren entgeltlichen Kosten grundsätzlich gesondert bezifferbar sind und für die die Justizkasse in Vorleistung tritt (SenE vom16.10.2014 - 2 Ws 601/14 = StraFo 2015, 40; 14. Zivilsenat des OLG Köln 23.01.2015 - 14 WF 163/14; OLG Koblenz JurBüro 2014, 379; OLG Bamberg wistra 2015, 248).
  • LG Saarbrücken, 02.07.2015 - 2 Qs 27/15

    Aktenversendungspauschale, privater Kurierdienst

    Zur Erfüllung der Voraussetzungen von Nr. 9003 KV GKG ist daher erforderlich, dass durch die Aktenversendung ein auf den konkreten Versendungsvorgang im Einzelnen bezogener, grundsätzlich bezifferbarer Geldbetrag verursacht wird, für den die Justizkasse in Vorleistung tritt (OLG Köln, Beschluss vom 16.10.2014 - 111-2 Ws 601/14, 2 Ws 601/14; OLG Koblenz, Be-schluss vom 20.03.2014 - 2 Ws 134/14; OLG Köln, Beschluss vom 23.01.2015 - 14 WF 163/14-, jeweils zitiert nach juris).
  • LG Saarbrücken, 24.07.2015 - 6 Qs 129/15

    Aktenversendungspauschale, externer Dienstleister

    Zur Erfüllung der Voraussetzungen von Nr. 9003 KV GKG ist daher erforderlich, dass durch die Aktenversendung ein auf den konkreten Versendungsvorgang im Einzelnen bezogener, grundsätzlich bezifferbarer Geldbetrag verursacht wird, für den die Justizkasse in Vorleistung tritt (OLG Köln, Beschluss vom .16.10.2014 - 111-2 Ws 601/14, .2 Ws 601/14; OLG Koblenz, Beschluss vom 20.03.2014 - 2 Ws 134/14; OLG Köln, Beschluss vom 23.01.2015 - 14 WF 163/14-, jeweils zitiert nach juris).
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