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   OLG Brandenburg, 08.04.2014 - 5 W 27/14   

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https://dejure.org/2014,7241
OLG Brandenburg, 08.04.2014 - 5 W 27/14 (https://dejure.org/2014,7241)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08.04.2014 - 5 W 27/14 (https://dejure.org/2014,7241)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08. April 2014 - 5 W 27/14 (https://dejure.org/2014,7241)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen des gutgläubigen lastenfreien Erwerbs von Wohnungseigentum bzgl. einer noch nicht im Grundbuch eingetragenen beschränkt persönlichen Dienstbarkeit

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erlöschen des Anspruchs auf Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit für Fernwärmeversorgungsanlagen bei gutgläubig lastenfreiem Erwerb durch Wohnungseigentumskäufer

  • notar-drkotz.de

    Grundbuchverfahren - gutgläubig lastenfreier Erwerb von Miteigentumsanteilen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 892; BGB § 1090
    Rechtsfolgen des gutgläubigen lastenfreien Erwerbs von Wohnungseigentum hinsichtlich einer noch nicht im Grundbuch eingetragenen beschränkt persönlichen Dienstbarkeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nur ganze Grundstücke können mit persönlichen Dienstbarkeiten belastet werden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Lastenfreier gutgläubiger Erwerb von ideellen Miteigentumsanteilen möglich

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Lastenfreier gutgläubiger Erwerb von ideellen Miteigentumsanteilen möglich

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 15
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Dresden, 25.01.2010 - 3 W 246/09

    Untergang einer versehentlich gelöschten Grunddienstbarkeit bei Erwerb eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.04.2014 - 5 W 27/14
    Soweit hieraus abgeleitet wird, der lastenfreie gutgläubige Erwerb derartiger ideeller Miteigentumsanteile sei in Bezug auf nicht eingetragene Belastungen, deren Bestellung nur an dem Gesamtgrundstück möglich ist, von vornherein ausgeschlossen (OLG Dresden, ZfIR 2010, 545, juris Rn. 25 ff., mit abl. Anm. Heggen, ZfIR 2010, 550 ff.), vermag der Senat sich dem nicht anzuschließen.
  • OLG Jena, 02.02.2012 - 9 W 390/11

    Wohnungsgrundbuchverfahren: Gutgläubiger lastenfreier Erwerb eines mit einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.04.2014 - 5 W 27/14
    Ist hingegen - wie hier - die Dienstbarkeit bis zu diesem Zeitpunkt weder eingetragen noch die Eintragung beantragt und auch kein Widerspruch nach § 899 BGB für den Berechtigten eingetragen, wird der gutgläubige Erwerber, dessen Eintragungsantrag nach dem Stichtag eingegangen ist, durch § 892 Abs. 1 BGB geschützt (Senat, Beschluss vom 6. Januar 2014 - 5 W 83/13; ThürOLG, NotBZ 2012, 393, juris Rn. 10 m.w.Nachw.).
  • BGH, 29.11.1961 - V ZR 181/60

    Notwendige Streitgenossenschaft

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.04.2014 - 5 W 27/14
    5 Dem gutgläubigen lastenfreien Erwerb des in Blatt 8027 gebuchten Miteigentumsanteils steht nicht entgegen, dass nach der soweit ersichtlich einhelligen Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, die der Senat teilt, ideelle Miteigentumsanteile nicht isoliert mit beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten (§ 1090 BGB) belastet werden können (z. B. BGHZ 36, 187, juris Rn. 8 für Grunddienstbarkeit; Palandt/Bassenge, BGB, 73. Aufl. 2014, § 1090 Rn. 2, § 1018 Rn. 2).
  • OLG Brandenburg, 06.01.2014 - 5 W 83/13

    Grundbuchverfahren: Gutgläubiger lastenfreier Erwerb eines Miteigentumsanteils

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.04.2014 - 5 W 27/14
    Ist hingegen - wie hier - die Dienstbarkeit bis zu diesem Zeitpunkt weder eingetragen noch die Eintragung beantragt und auch kein Widerspruch nach § 899 BGB für den Berechtigten eingetragen, wird der gutgläubige Erwerber, dessen Eintragungsantrag nach dem Stichtag eingegangen ist, durch § 892 Abs. 1 BGB geschützt (Senat, Beschluss vom 6. Januar 2014 - 5 W 83/13; ThürOLG, NotBZ 2012, 393, juris Rn. 10 m.w.Nachw.).
  • BGH, 23.07.2015 - V ZB 1/14

    Öffentlicher Glaube des Grundbuchs: Erstreckung des gutgläubig lastenfreien

    Diese Frage kann und muss das Grundbuchamt auf Grund der ihm vorliegenden Eintragungsunterlagen selbst entscheiden (vgl. KG, GWF/Recht und Steuern 2012, 43; OLG Brandenburg, NJW-RR 2015, 15; OLG Jena, FGPrax 2012, 55, 56).

    (2) Die gegenteilige Auffassung bestimmt den Schutz des guten Glaubens des Erwerbers allein nach dem Inhalt des Grundbuchs (OLG Brandenburg, NJW-RR 2015, 15; OLG Jena, FGPrax 2012, 55, 56; Beck-OK-BGB/Eckert, 35. Edition, § 892 Rn. 26; Heggen, ZfIR 2010, 550, 552; MüKo-BGB/Kohler, 6. Aufl., § 892 Rn. 70; NK-BGB/Otto, BGB, 3. Aufl., § 1018 Rn. 118; Staudinger/Meyer, BGB [2009], § 1018 Rn. 185).

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