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   BGH, 15.01.2015 - V ZB 135/14   

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https://dejure.org/2015,1244
BGH, 15.01.2015 - V ZB 135/14 (https://dejure.org/2015,1244)
BGH, Entscheidung vom 15.01.2015 - V ZB 135/14 (https://dejure.org/2015,1244)
BGH, Entscheidung vom 15. Januar 2015 - V ZB 135/14 (https://dejure.org/2015,1244)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 ZPO, § 3 ZPO, § 511 Abs 2 Nr 1 ZPO, § 522 Abs 1 S 4 ZPO, § 574 Abs 1 ZPO
    Rechtsbeschwerde nach Berufungsverwerfung als unzulässig: Berufungsbeschwer eines zur Beseitigung eines Bauwerks verurteilten Grundstücksnachbarn

  • IWW

    § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, § 522 Abs. 1 Satz 4, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bemessung des Werts der Beschwer des zur Beseitigung eines Bauwerks verurteilten Beklagten nach den Kosten einer drohenden Ersatzvornahme des Abrisses

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beschwerdewert für Beseitigung eines Bauwerkes auf dem Nachbargrundstück

  • rewis.io

    Rechtsbeschwerde nach Berufungsverwerfung als unzulässig: Berufungsbeschwer eines zur Beseitigung eines Bauwerks verurteilten Grundstücksnachbarn

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 522 Abs. 1 S. 4; ZPO § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
    Bemessung des Werts der Beschwer des zur Beseitigung eines Bauwerks verurteilten Beklagten nach den Kosten einer drohenden Ersatzvornahme des Abrisses

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Berufungssumme - und die Beschwer in Nachbarstreitigkeiten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 337
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.01.2009 - V ZR 152/08

    Bestimmung des Wertes der Beschwer im Rechtsmittelverfahren bei einer eine

    Auszug aus BGH, 15.01.2015 - V ZB 135/14
    Es ist in der Rechtsprechung des Senats geklärt, dass sich der Wert der Beschwer des zur Beseitigung eines Bauwerks verurteilten Beklagten grundsätzlich nach den Kosten einer Ersatzvornahme des Abrisses bemisst, die ihm im Falle des Unterliegens drohen (Urteil vom 10. Dezember 1993 - V ZR 168/92, BGHZ 124, 313, 319; Senat, Beschluss vom 29. Januar 2009 - V ZR 152/08, Grundeigentum 2009, 514; Beschluss vom 10. April 2014 - V ZB 168/13, Rn. 7, juris).

    Auf die von der Rechtsbeschwerde aufgeworfene Frage, ob für die Bemessung der Beschwer auch das Interesse der Beklagten am Erhalt des Holzregales zu berücksichtigen ist (vgl. Senat, Beschluss vom 29. Januar 2009 - V ZR 152/08, Grundeigentum 2009, 514), kommt es nicht an.

  • BGH, 10.12.1993 - V ZR 168/92

    Bemessung der Beschwer bei Verurteilung zur Beseitigung einer Eigentumsstörung

    Auszug aus BGH, 15.01.2015 - V ZB 135/14
    Es ist in der Rechtsprechung des Senats geklärt, dass sich der Wert der Beschwer des zur Beseitigung eines Bauwerks verurteilten Beklagten grundsätzlich nach den Kosten einer Ersatzvornahme des Abrisses bemisst, die ihm im Falle des Unterliegens drohen (Urteil vom 10. Dezember 1993 - V ZR 168/92, BGHZ 124, 313, 319; Senat, Beschluss vom 29. Januar 2009 - V ZR 152/08, Grundeigentum 2009, 514; Beschluss vom 10. April 2014 - V ZB 168/13, Rn. 7, juris).
  • BGH, 26.06.2008 - V ZR 155/07

    Verwerfung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Erreichens des Beschwerdewerts;

    Auszug aus BGH, 15.01.2015 - V ZB 135/14
    Als lediglich mittelbare wirtschaftliche Folge der Verurteilung bleiben sie bei der Bemessung der Beschwer außer Betracht (vgl. Senat, Beschluss vom 26. Juni 2008 - V ZR 155/07, juris; Beschluss vom 6. November 2014 - V ZR 11/14 Rn. 4, juris).
  • BGH, 10.04.2014 - V ZB 168/13

    Bemessung des Werts der Beschwer i.R.d. Verurteilung zur Beseitigung der

    Auszug aus BGH, 15.01.2015 - V ZB 135/14
    Es ist in der Rechtsprechung des Senats geklärt, dass sich der Wert der Beschwer des zur Beseitigung eines Bauwerks verurteilten Beklagten grundsätzlich nach den Kosten einer Ersatzvornahme des Abrisses bemisst, die ihm im Falle des Unterliegens drohen (Urteil vom 10. Dezember 1993 - V ZR 168/92, BGHZ 124, 313, 319; Senat, Beschluss vom 29. Januar 2009 - V ZR 152/08, Grundeigentum 2009, 514; Beschluss vom 10. April 2014 - V ZB 168/13, Rn. 7, juris).
  • BGH, 06.11.2014 - V ZR 11/14

    Beschwer für Nichtzulassungsbeschwerde bei Klage auf Vorbereitungshandlungen zur

    Auszug aus BGH, 15.01.2015 - V ZB 135/14
    Als lediglich mittelbare wirtschaftliche Folge der Verurteilung bleiben sie bei der Bemessung der Beschwer außer Betracht (vgl. Senat, Beschluss vom 26. Juni 2008 - V ZR 155/07, juris; Beschluss vom 6. November 2014 - V ZR 11/14 Rn. 4, juris).
  • AG Brandenburg, 07.12.2016 - 31 C 160/14

    Überbau unterhalb der 25 cm-Grenze muss der Nachbar hinnehmen!

    Zwar hätte im Falle einer Verurteilung des Beklagten zur Beseitigung des Überbaus gemäß § 1004 BGB der Wert der Beschwer des Beklagten grundsätzlich nach den Kosten einer Ersatzvornahme des (Teil-)Abrisses bemessen werden müssen ( BGH , Beschluss vom 15.01.2015, Az.: V ZB 135/14, u.a. in: NJW-RR 2015, Seiten 337 f.; BGH , Beschluss vom 10.04.2014, Az.: V ZB 168/13, u.a. in: "juris" ), jedoch wird der Beklagte hier gerade nicht zur Beseitigung sondern "nur" zur Herausgabe eines geringen Teils der Dachüberstände verurteilt.
  • BGH, 17.11.2016 - V ZR 86/16

    Wohnungseigentumssache: Beschwer des Rechtsmittelführers; Bemessung des

    b) Wird der Beklagte zur Beseitigung einer baulichen Veränderung (hier: Swimmingpool) verurteilt, bemisst sich seine Beschwer grundsätzlich nach den Kosten einer Ersatzvornahme des Abrisses, die ihm im Falle des Unterliegens drohen (st. Rspr., vgl. Senat, Beschluss vom 15. Januar 2015 - V ZB 135/14, NJW-RR 2015, 337 Rn. 3 mwN).

    Ob der Wert der Beschwer noch höher anzusetzen ist, wenn das Interesse am Erhalt des Bauwerks die Kosten eines Abrisses übersteigt, bedarf hier keiner Entscheidung (vgl. Senat, Beschluss vom 29. Januar 2009 - V ZR 152/08, GE 2009, 514 Rn. 4; Beschluss vom 15. Januar 2015 - V ZB 135/14, aaO Rn. 4).

  • BGH, 26.09.2019 - V ZR 224/18

    Berücksichtigung des Interesse des Wohnungseigentümers beim Gegenstandswert;

    a) Wird der Beklagte zur Beseitigung einer baulichen Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums (hier: Kaminrohr für eine dezentrale Pelletheizung) verurteilt, bemisst sich seine Beschwer grundsätzlich nach den Kosten einer Ersatzvornahme des Abrisses, die ihm im Falle des Unterliegens drohen (st. Rspr., vgl. Senat, Beschluss vom 15. Januar 2015 - V ZB 135/14, NJW-RR 2015, 337 Rn. 3 mwN).

    Ob der Wert der Beschwer noch höher anzusetzen ist, wenn das Interesse am Erhalt des Bauwerks die Kosten eines Abrisses übersteigt, hat der Senat bislang offen gelassen (vgl. Senat, Beschluss vom 6. Dezember 2018 - V ZR 63/18, juris Rn. 4; Beschluss vom 17. November 2016 - V ZR 86/16, NJW-RR 2017, 584 Rn. 3; Beschluss vom 15. Januar 2015 - V ZB 135/14, NJW-RR 2015, 337 Rn. 4; Beschluss vom 29. Januar 2009 - V ZR 152/08, GE 2009, 514 Rn. 4).

  • BGH, 06.12.2018 - V ZR 63/18

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Erreichen

    Senat, Beschlüsse vom 15. Januar 2015 - V ZB 135/14, NJW-RR 2015, 337 Rn. 3 und vom 17. November 2016 - V ZR 86/16, NJW-RR 2017, 584 Rn. 3).

    Als lediglich mittelbare wirtschaftliche Folge der Verurteilung bleiben sie bei der Bemessung der Beschwer außer Betracht (vgl. Senat, Beschlüsse vom 26. Juni 2008 - V ZR 155/07, juris, vom 6. November 2014 - V ZR 11/14, Grundeigentum 2015, 252 Rn. 4 und vom 15. Januar 2015 - V ZB 135/14, NJW-RR 2015, 336 Rn. 5).

    Ob für die Bemessung der Beschwer das Interesse am Erhalt des Bauwerks bzw. Bauteils zu berücksichtigen ist (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 15. Januar 2015 - V ZB 135/14, aaO Rn. 4), bedarf keiner Entscheidung.

  • BGH, 02.07.2020 - V ZB 137/19

    Bemessen des Werts der Beschwer nach den Kosten einer Ersatzvornahme eines

    a) Wird eine Partei zur Beseitigung einer baulichen Veränderung verurteilt, bemisst sich ihre Beschwer grundsätzlich nach den Kosten einer Ersatzvornahme des Abrisses, die ihr im Falle des Unterliegens drohen (st. Rspr., vgl. Senat, Beschluss vom 15. Januar 2015 - V ZB 135/14, NJW-RR 2015, 337 Rn. 3 mwN).
  • LG Dortmund, 20.10.2017 - 1 S 132/16

    Beseitigungsanspruch der Wohnungseigentümergemeinschaft hinsichtlich Platzierung

    Insoweit hat die Kammer bereits auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 15.01.2014 (V ZB 135/14) verwiesen, nachdem sich der Wert der Beschwer bei einem zur Beseitigung eines Bauwerks verurteilten Grundstücksnachbarn grundsätzlich nach den Kosten der Ersatzvornahme des Abrisses richtet (BGH, Beschl. v. 15.01.2014, Az.: V ZB 135/14).

    Soweit der Beklagte ferner einwendet, der Bundesgerichtshof habe in seinem Beschluss vom 15.01.2014 (a.a.O.) nur entschieden, dass der Wert der Beschwer sich "grundsätzlich" nach den Kosten der Ersatzvornahme des Abrisses richte, daneben aber auch die Möglichkeit eröffnet sei, ein darüber hinausgehendes Interesse des Rechtsmittelführers an dem Erhalt des Bauwerks zu berücksichtigen, dringt er damit in der Sache nicht durch.

  • BGH, 19.05.2022 - V ZB 53/21

    Berufungssumme: Beschwerdewert nach Verurteilung eines Grundstücksnachbarn zur

    a) Richtig ist im Ausgangspunkt, dass sich die Beschwer einer Partei, die zur Beseitigung einer baulichen Veränderung verurteilt worden ist, grundsätzlich nach den Kosten einer Ersatzvornahme des Abrisses bemisst (st. Rspr., vgl. Senat, Beschluss vom 15. Januar 2015 - V ZB 135/14, NJW-RR 2015, 337 Rn. 3 mwN) und dass das Interesse an einem Sichtschutz keine Berücksichtigung finden kann (vgl. Senat, Beschluss vom 2. Juli 2020 - V ZB 137/19, NJW-RR 2020, 1004 Rn. 8).
  • BGH, 23.05.2019 - V ZR 290/18

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision hinsichtlich Darlegung der

    Der Wert der Beschwer des zur Beseitigung eines Bauwerks verurteilten Beklagten bemisst sich grundsätzlich nach den Kosten einer Ersatzvornahme des Abrisses, die ihm im Falle des Unterliegens drohen (vgl. Senat, Beschluss vom 15. Januar 2015 - V ZB 135/14, NJW-RR 2015, 337 Rn. 3 mwN).
  • OLG Hamburg, 03.11.2017 - 3 U 53/16

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Beseitigung von Pflanzkästen und

    Als lediglich mittelbare wirtschaftliche Folge der Verurteilung bleiben sie bei der Bemessung der Beschwer außer Betracht (vgl. BGH, NJW-RR 2015, 337, 338, Tz. 5).
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